Im Gegensatz dazu versucht der Gesetzentwurf der Grünen im Kern, die bewährten bisherigen Regelungen in einem niedersächsischen Gesetz zu verankern. Wo es für uns an dieser Stelle noch Diskussionsbedarf gibt, ist, dass z. B. zwei Personen bereits eine Gruppe bilden, weil dann z. B. das Verteilen von Flugblättern zu einer anmeldepflichtigen Geschichte werden könnte. Ich meine, das muss man im demokratischen Sinne noch einmal überdenken. Hier besteht noch Diskussionsbedarf.
Richtig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, dass im Zuge der Kompetenzverlagerung keine nachvollziehbaren Gründe dargelegt wurden, dass das Versammlungsrecht in einer föderalen Staatsstruktur bei den Ländern besser aufgehoben ist und dass sich das Versammlungsgesetz des Bundes in Teilen bewährt hat. Insofern bin ich, ehrlich gesagt, unsicher, ob Ihr Gesetzentwurf für die hiesige Koalition und insbesondere für den hiesigen Innenminister Schünemann nicht eher eine Steilvorlage ist, um in Sachen Versammlungsrecht bayerische Verhältnisse in Niedersachsen zu etablieren.
Aber wir können ja froh sein: Da gibt es ja noch die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP. Die hat bei diesem Thema in Niedersachsen bislang komplett versagt.
Erinnert sei hier nur an den sich derzeit in Beratung befindlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes des Landes.
Bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs können uns nun die liberalen Kolleginnen und Kollegen eines Besseren belehren.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion begrüßt ausdrücklich Artikel 3 des Gesetzentwurfes, der die Aufhebung des Niedersächsischen Bannmeilengesetzes vorsieht. Dieses Gesetz aus dem Jahre 1962 kommt aus der Mottenkiste und gehört ein für alle Mal entsorgt.
Die Praxis anderer Länder zeigt, dass das auch kein Problem darstellt. Im Gegenteil, es ist eine belebte Demokratie, eine lebendige Demokratie, wenn Volksvertreterinnen und -vertreter sich direkt vor dem Parlament mit den positiven, aber auch mit den negativen Auswirkungen ihres politischen Handelns auseinandersetzen müssen.
Gerade in Zeiten, in denen Parlamente im Zuge von Umbauten ihrer Gebäude auf Transparenz, Gläsernheit und Offenheit setzen, sollten dies auch in Niedersachsen bei einem möglichen Umbau des Landtags die Grundlagen sein.
Dazu gehört in der Konsequenz auch die Abschaffung des Bannmeilengesetzes. Wenn Herr Biallas in seiner Pressemitteilung vom 2. Oktober den Gesetzentwurf insbesondere hinsichtlich der Abschaffung des Bannmeilengesetzes als wirklichkeitsfremd bezeichnet, dann kann ich ihm nur entgegenhalten: Einzig und allein Ihr Festhalten an dem antiquierten Gesetz ist wirklichkeitsfremd.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gesagt worden, dass die Versammlungsfreiheit in Artikel 8 des Grundgesetzes festgehalten und garantiert wird. Sie gehört damit zu den Grundrechten, die unantastbar und ein elementarer Bestand
Mit der Föderalismusreform sind jetzt die Länder für die Gesetzgebung zuständig. Ich frage mich allerdings, ob das eine sinnvolle Entscheidung gewesen ist; das möchte ich hier auch noch einmal in den Raum stellen. Wenn ich mir vorstelle, dass beispielsweise ein Polizeibeamter aus Hamburg oder Sachsen bei einem Castortransport mit dem niedersächsischen Versammlungsgesetz auf den Knien blätternd versucht, eine Entscheidung zu treffen,
die dann auch noch rechtssicher sein soll, Herr McAllister, dann weiß ich nicht, ob man den Kollegen bei der Polizei damit einen Gefallen tut. Aber gut, das werden wir im Laufe der weiteren Debatte sehen.
Das ist jetzt Geschichte. Jetzt liegt die Aufgabe bei uns. Wir haben die große Verantwortung, dieses wichtige Grundrecht hier zu gewährleisten.
Für die SPD gelten im Hinblick auf ein modernes niedersächsisches Versammlungsgesetz drei Grundsätze.
Erstens muss nicht der Bürger seine Demonstrationsfreiheit begründen, sondern die Politik muss immer wieder neu abwägen, welche Einschränkungen nötig sind und wie viel Freiheit möglich ist. Das ist ein ganz wichtiger Grundsatz.
Zweitens dürfen wir die Bürger mit einem neuen Versammlungsgesetz nicht unter Generalverdacht stellen. Das heißt, nicht der Teilnehmer einer Demonstration ist automatisch ein potenzieller Straftäter. Ralf Briese hat ja versucht, das mit einer Kultur der Versammlungsfreiheit zu beschreiben, die man nicht in Worte fassen kann, die letztendlich aber mit bedacht werden muss.
Drittens muss aber auch gelten: Feinden der Demokratie, Gegnern unserer Verfassung darf das Versammlungsrecht nicht als Schutzschirm oder gar als Bühne dienen, um unsere Rechtsordnung zu verhöhnen sowie Polizei und Öffentlichkeit auf der Nase herumzutanzen. Das darf auf keinen Fall sein.
Meine Damen und Herren, es ist schon gesagt worden: Es ist auch kein Zufall, dass man ausgerechnet in Bayern diese Möglichkeit, durch den Landtag selbst ein neues Versammlungsrecht zu schaffen, genutzt hat. Herr Beckstein - Ralf Briese
hat ihn zitiert, hier in diesem Zusammenhang vielleicht einmal etwas Gutes gesagt, aber etwas ganz anderes in den Landtag eingebracht - hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das das bisherige Recht erheblich verschärft. Plötzlich wurden Versammlungsverbote wie die sogenannte unzumutbare Beeinträchtigung der Rechte Dritter oder die Gefahr einer Verletzung grundlegender sozialer und ethischer Anschauungen - was auch immer damit gemeint ist - erfunden oder kreiert. Bürgerrechtler, Parteien, Gewerkschaften und Institutionen haben dies heftig kritisiert. Im Grunde kann man das wie folgt zusammenfassen: Wenn Sie in Bayern eine Demo anmelden wollen, dann brauchen Sie einen Rechtsanwalt, und zwar einen guten. - Wir sind der Meinung - das sage ich jetzt auch ganz deutlich in Richtung des Innenministers -, dass wir in Niedersachsen einen solchen Entwurf auf keinen Fall brauchen.
Wir Niedersachsen sollten aus dem schlechten bayrischen Gesetz lernen und versuchen - dieses Angebot nehme ich für unsere Fraktion natürlich sehr gern wahr -, über dieses wichtige Grundrecht und die Frage der demokratischen Kultur sachlich zu diskutieren.
Dass die Grünen den zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf in die Diskussion eingebracht haben, begrüßen wir ausdrücklich. Er ist für uns auch eine Grundlage für die weitere Diskussion. Allerdings sind wir in einigen Punkten - wie das ja sehr oft der Fall ist - aber auch anderer Meinung. Ich möchte jetzt einen dieser Punkte herauspflücken, weil auch Frau Zimmermann ihn erwähnt hat, nämlich die Frage der Bannmeile. Wenn Sie hier eine Abschaffung der Bannmeile fordern, dann klingt das zunächst einmal gut. Das klingt so, als wollten Sie den Bürger direkt an das Parlament heranlassen. Aber: Wenn hier im Hause aufgrund der Abschaffung der Bannmeile plötzlich verschärfte Eingangskontrollen stattfinden würden, dann befürchte ich, dass so schöne Veranstaltungen wie vorhin die Vorführung des Shanty-Chors aus Brake, der für Herrn Thümler da war, oder andere Dinge mehr nicht mehr so unmittelbar hier im Haus werden stattfinden können. Man muss meiner Meinung nach also sehen, was so eine Forderung für die Praxis bedeutet. Zunächst einmal klingt es gut. Trotzdem aber sollten wir prüfen, was wirklich bürgernah ist und was letztlich nur eine Veränderung des Zustandes bedeutet, die dann dazu führt, dass die Besucher nur noch erschwert in den Landtag
Lassen Sie mich zum Schluss, meine Damen und Herren, noch eines klarstellen. Die SPD - ich denke, das gilt für Sie alle - steht für eine freie Gesellschaft, für den Schutz der bürgerlichen Grundrechte. Wir stehen - nicht zuletzt aus unserer Geschichte heraus - aber auch für eine Demokratie, die gegen ihre Gegner wehrhaft ist. Freiheit darf nicht missbraucht werden, um unsere Verfassung öffentlich zu verhöhnen. Das darf nicht sein. Es darf auch keine Freiheit geben, z. B. das Andenken an die Opfer der NS-Diktatur zu beschmutzen. Das müssen wir auch bei dieser Diskussion mit im Auge haben.
Herr Briese, Sie haben in der Presse von den „Doofen“ und „Durchgeschüsselten“ gesprochen. Diese Wortwahl fand auch ich wie viele andere nicht so ganz glücklich. Ich weiß, was Sie gemeint haben. Aber der lässige Ton wird der Sache vielleicht nicht so ganz gerecht. Denn die, die Sie gemeint haben, sind nicht doof und durchgeschüsselt, sondern die sind gefährlich. Die wissen auch ganz genau, was sie tun.
Sie haben aber vermutlich gemeint, dass wir es nicht hinbekommen, die Auswüchse z. B. bei NPDAufmärschen und bei Aufmärschen von rechtsextremen Gruppierungen über das Versammlungsgesetz in den Griff zu bekommen. Diesbezüglich sind wir nach wie vor der Meinung: Der sicherste Weg, provozierende Aufmärsche der NPD oder ähnlicher Vereine zu verhindern, ist, sie zu verbieten. An der Erreichung dieses Ziels sollten wir alle gemeinsam weiter arbeiten.
Nur dann haben Polizei, Ordnungsbehörden und Gerichte eine Chance, wirksam durchzugreifen. Es wäre also schön, wenn wir an der Erlangung dieses Ziels weiter arbeiten würden. Lassen Sie uns also nicht in erster Linie die Grundrechte für unbescholtene Bürger, die demonstrieren wollen, einschränken, sondern lassen Sie uns die Gegner von Freiheit und Demokratie durch Verbote wirksam bekämpfen. In diesem Sinne freuen wir uns auf eine spannende und wichtige Diskussion im Innenausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Begeisterung der CDU für den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält sich in Grenzen. Ob es eine spannende Diskussion im Innenausschuss geben wird, wird sich noch zeigen. Ich bezweifle das im Moment sehr. Meine Damen und Herren von den Grünen, es ist schon eine recht kühne Idee, das Versammlungsrecht so ändern zu wollen, wie Sie es hier vorgesehen haben. Für uns ist es natürlich beruhigend, dass Sie selbst, Herr Briese, öffentlich vernünftigerweise gesagt haben, dass Sie hier im Landtag nicht mit einer Mehrheit für diesen Gesetzentwurf rechnen. Ich kann Ihnen das schon jetzt in Aussicht stellen.
Herr Briese hat auf die Frage, wie das Gesetz denn umgesetzt werden soll, gesagt: Ich kann mir vorstellen, dass SPD und FDP in einigen Punkten zustimmen.
Zunächst einmal finde ich gut, dass Sie mit uns schon gar nicht rechnen. Das ist eine sehr realistische Einschätzung. Was die FDP angeht, handelt es sich, glaube ich, um vergebliche Liebesmüh. Wie wir eben gehört haben: Bei der SPD weiß man nicht so ganz genau. - Das werden wir dann bei der Ausschussberatung aber wohl noch erfahren.
Mir ist im Übrigen berichtet worden - Herr Briese, ich war ja nicht dabei -, dass eine ganze Reihe von Journalisten, die an Ihrer groß angekündigten Pressekonferenz teilgenommen haben, ob dieser Vorschläge nur noch mit dem Kopf geschüttelt hat. Ich weiß nicht, ob das stimmt; einige aber haben mir das so berichtet.
Das einzig Richtige an Ihrem Gesetzentwurf ist zunächst einmal, dass Sie feststellen, dass die Zuständigkeit für das Versammlungsrecht aufgrund der Beschlüsse zur Föderalismusreform nunmehr bei den Ländern liegt. Das ist richtig. Richtig erkannt!
Richtig ist auch - das steht aber nicht in Ihrem Gesetzentwurf -, dass die Landesregierung derzeit einen eigenen Gesetzentwurf zur Reform des Ver
sammlungsrechts vorbereitet, den wir hier im Parlament zu gegebener Zeit zur Kenntnis nehmen, beraten und auch beschließen werden. Vielleicht werden wir auch noch etwas daran ändern. Ob der bayrisch oder halbbayrisch ist, weiß ich noch nicht. Das werden wir dann aber sehen, wenn es soweit ist.