Protokoll der Sitzung vom 07.10.2008

Wenn nicht ab und an mal Lehrer vor dem Landtag demonstrieren, passiert in dieser Legislatur relativ wenig.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte ein weiteres Zitat nennen: „Die Versammlungsfreiheit ist die Pressefreiheit des kleinen Mannes“ - oder auch der kleinen Frau. - Was hat der Autor hiermit gemeint? - Es ist ganz logisch: Der einfache Mann oder die einfache Frau auf der Straße haben nicht die Möglichkeit, ihre Interessen, Kritiken, Vorschläge und Wünsche in Fernsehen und Zeitungen kundzutun. Sie verfügen nicht über die finanziellen Möglichkeiten politischer Netzwerke und einflussreicher Pressestellen, sondern müssen ihre Anliegen durch Versammlungen deutlich machen. Daher ist ein liberales, bürgerfreundliches Versammlungsrecht für die einfachen Bürgerinnen und Bürger so wichtig. Es erhöht die Partizipation in einem Gemeinwesen und ist ein Ventil gegen politischen Frust. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Zitat stammt übrigens von Günther Beckstein, einem ehemaligen Ministerpräsidenten aus Bayern, der hier und da auch mal etwas Gescheites gesagt hat.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das bayerische Versammlungsgesetz der ehemaligen Staatsregierung, die sich jetzt nach dramatischen Wahlverlusten einen Koalitionspartner suchen muss, lässt einen allerdings erschauern. Dieses Gesetz ist auch schon wieder beklagt worden und ist vor dem Staatsgerichtshof gelandet. Es atmet den Geist von Bürokratie, Kontrolle und Misstrauen. Wie ich die politische Kreativität des hiesigen Innenministers kenne, wird er dieses Gesetz wahrscheinlich zur Vorlage nehmen mit der wahrscheinlich eintretenden Folge, auch wieder vor einem obersten Gericht zu landen; denn Schünemann

und Grundgesetz ist so ähnlich wie Marx und die Bibel.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜ- NEN, bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Daher, Herr Schünemann, passen Sie sehr genau auf, dass Sie, wenn Sie einen eigenen Entwurf vorlegen, nicht einen weiteren Verfassungsbruch kassieren! Denn den können Sie sich politisch schlicht und ergreifend nicht erlauben. Es wäre viel besser, wenn Sie unseren Gesetzentwurf einfach zur Grundlage Ihres Handelns machen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben es uns jedenfalls mit unserem Entwurf nicht so einfach gemacht und irgendeinen Gesetzentwurf abgekupfert, sondern haben ziemlich lange und intensiv an einem eigenen Entwurf gearbeitet. Wir haben dazu die entsprechenden Kommentare und die Rechtsprechung studiert. Wir haben auch Fachveranstaltungen durchgeführt und die Polizei intensiv einbezogen. Wir haben mit Behörden und Gewerkschaften darüber diskutiert.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Was haben die denn dazu gesagt? Mir ha- ben sie wenig Begeisterndes erzählt!)

- Herr Biallas, das werde ich Ihnen gleich erzählen. Hören Sie genau zu! Verhalten Sie sich still, ruhig und ordentlich! Dann werden Sie das auch gleich erfahren.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜ- NEN und bei der SPD)

Herr Briese, für die Ordnung hier im Saal ist die Sitzungsleitung zuständig. Dazu brauchen wir keine Hilfestellung.

Herr Präsident, ein bisschen bilaterale Kommunikation mit dem einen oder anderen Abgeordneten schadet nicht. Herr Biallas ist ja ein großer Anhänger des Ordnungsbegriffs. Deshalb möchte ich den schon gerne erläutern.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜ- NEN, bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Meine Damen und Herren, das Wichtigste zum Anfang: Dieses Versammlungsgesetz soll einen Perspektivwechsel einläuten. Es ist aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger geschrieben. Es soll ein Gesetz für die Menschen sein, die für ihr Anliegen demonstrieren wollen. Es ist für die Menschen geschrieben und nicht für den Staat und seine Behörden. Es soll Versammlungen nicht behindern, sondern ermöglichen und schützen. Es ist im besten Sinne ein Versammlungsfreiheitsgesetz und nicht ein Versammlungsverhinderungsgesetz.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen sehr wohl, dass in der deutschen Geschichte nicht alle Erfahrungen mit Versammlungen immer positiv waren. Das wissen wir sehr gut und blenden wir nicht aus. Versammlungen können natürlich auf das Böswilligste und Widerlichste politisch instrumentalisiert und pervertiert werden. Das hatten wir sowohl in der deutschen Geschichte als auch in jüngster Vergangenheit immer wieder zu erleben. Auf der anderen Seite muss man sich auch immer vergegenwärtigen, dass Versammlungen auch Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte befördern können. Die Bundesrepublik und der Vorgänger der Bundesrepublik, das Deutsche Reich, die Demokratie, der Rechtsstaat sind ja durch das sogenannte Hambacher Fest befördert worden. Das waren die ersten demokratischrepublikanischen Versammlungen in der deutschen Geschichte, die sich für Pressefreiheit, Republikanismus und Rechtsstaat sehr stark gemacht haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die Wiedervereinigung - der Tag der Wiedervereinigung ist nicht so lange her - ist durch friedliche Versammlungen von den ehemaligen Bürgerinnen und Bürgern in der DDR erkämpft worden. Auch dort haben Leute mutig und friedlich auf der Straße für die Rechte nach Freiheit gekämpft und haben es auch geschafft. Ich finde, das kann man gar nicht genug würdigen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Hans-Christian Biallas [CDU]: Friedlich!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, daher soll in unserem Gesetzentwurf der Schutz der friedlichen Versammlungen Auftrag des Staates und seiner Institutionen sein. Der Staat soll den Versammelten nicht misstrauen, sondern sie als moderner Dienstleister begleiten und beraten.

Selbstverständlich steht dem Staat und seinen Behörden immer das Recht zu, auch zukünftig Auflagen zu erteilen oder im Falle von Gefahren für die Sicherheit als Ultima Ratio Verbote auszusprechen. Das ist gar keine Frage.

Ich möchte konkret zu den Inhalten unseres Gesetzentwurfes kommen. Was haben wir beim geltenden Versammlungsrecht modernisiert? - Ich möchte die wichtigsten Punkte aufzählen:

Wir haben das Uniformverbot eingegrenzt, das von je her verfassungsrechtlich sehr umstritten war. Wir haben endlich die Spontanversammlung gesetzlich geregelt und damit die höchstrichterliche Rechtsprechung in den Gesetzentwurf aufgenommen.

Wir begrenzen Film- und Tonaufnahmen der Polizei auf das notwendige Maß; denn insbesondere diffuse Übersichtsaufnahmen beschränken die innere Versammlungsfreiheit. Das können Sie in allen Kommentaren zum Versammlungsrecht nachlesen. Filmaufnahmen von Polizei oder auch von unautorisierten Dritten haben mittlerweile auf vielen Versammlungen ein unerträgliches Maß angenommen. Der normale Versammlungsteilnehmer oder die normale Versammlungsteilnehmerin wird mittlerweile von vielen Seiten abgelichtet: von der Polizei, von politischen Gegendemonstranten, auch von Gaffern und Passanten. Das beschränkt die Versammlungsfreiheit, wenn man als Teilnehmer nicht mehr wissen kann, wer einen filmt, was mit diesen Aufnahmen passiert und wo und wie lange sie gespeichert werden.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Das ist bundesgesetzlich geregelt!)

Wir hatten heute Morgen ja schon eine Diskussion über den Datenschutz. Es ist für die Versammlungsfreiheit schon sehr wichtig, dass das liberalisiert und neu normiert wird. Selbstverständlich kann die Polizei zur Gefahrenabwehr und zur Aufklärung von Straftaten auch weiterhin Aufnahmen machen; das ist gar keine Frage. Aber wir wollen das auf das verfassungsrechtlich notwendige Maß reduzieren.

Wir wollen weiterhin, dass die Polizei für die Versammlungsteilnehmer zukünftig identifizierbar ist. Bei Konflikten und Auseinandersetzungen müssen sowohl die Polizei als auch die Versammelten die Möglichkeit zur gegenseitigen Identifizierung haben. Das ist schlicht und ergreifend ein Gebot von Fairness, Gerechtigkeit und auch Gleichheit.

(Beifall bei der LINKEN)

Ehe jetzt in dieser Diskussion die Proteststürme losbrechen, die ich eigentlich erwartet hatte, mit Argumenten wie „Völlig unpraktikabel“ oder „Gar nicht möglich“ - aber Sie verhalten sich ja erstaunlich ruhig -, möchte ich Ihnen sagen: Wir haben dieses Problem mit Polizeivertretern diskutiert. Wir haben sowohl mit der Polizeiakademie in Nienburg als auch mit der GdP darüber diskutiert. Es war nicht so, dass sie in Begeisterungsstürme ausgebrochen sind und gesagt haben „Natürlich, das wollen wir auch unbedingt“. Aber sie waren auch nicht so hochgradig kritisch und haben auch nicht gesagt, dass das völlig unmöglich oder unpraktikabel sei. Deswegen: Aufgeklärte Polizistinnen und Polizisten stellen sich dem, finden diese Regelungen ganz in Ordnung und können damit leben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir schreiben in unserem Gesetzentwurf das sogenannte Kooperationsgebot fest. Das ist ein Ausfluss aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, schon in dem sogenannten Brokdorf-Urteil gefordert. Veranstalter und Behörden sollen vor allen Dingen unter freiem Himmel im Vorfeld möglichst konstruktiv kooperieren, um dann die Versammlung ordnungsgemäß ablaufen zu lassen. Natürlich können wir eine Kultur, einen Geist nicht in einem Gesetz festschreiben; das ist auch uns klar. Aber das ist doch etwas, was uns bei diesem Gesetzentwurf sehr stark bewegt hat. Wir wollen eigentlich, dass sowohl Veranstalter als auch Teilnehmer und auch die verantwortliche Behörde im Vorfeld in einen möglichst fairen und konstruktiven Dialog eintreten, damit die Versammlung dann recht ordnungsgemäß ablaufen kann.

Wir wollen weder einen Veranstalter, der sich allen Auflagen renitent widersetzt, noch wollen wir eine misstrauische Kontrollbehörde, die eine Batterie von Auflagen macht und massiv persönliche Daten abfragt.

Man muss sich immer wieder das Grundrecht aus Artikel 8 des Grundgesetzes vergegenwärtigen, welches lautet:

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Ich glaube, es ist ganz besonders wichtig, dass sich Innenminister und auch andere Sicherheitspolitiker diesen Artikel immer wieder ganz in Ruhe

und ohne Herzrasen durchlesen. Denn dann wissen sie: Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht, das den Bürgerinnen und Bürgern gehört - und nicht den Innenministern oder auch der Exekutive ganz allein. Es ist für die Menschen geschrieben!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Herr Briese, kommen Sie bitte zum Schluss! Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich würde eigentlich gerne noch weitere wichtige Punkte anmerken. Das können wir dann gerne in der Ausschusssitzung machen. Da geht es z. B. um das Waffenverbot und um das Friedlichkeitsgebot. Das ist für uns sehr wichtig. Ich wünsche mir hier aber vor allen Dingen - das möchte ich gerne abschließend sagen - eine konstruktive und sachliche Debatte über diesen Gesetzentwurf. Ich glaube, dass es sich lohnt, ihn intensiv zu diskutieren. Wir sind offen für konstruktive Verbesserungsvorschläge; das ist gar keine Frage. Ich sage auch nicht, dass schon jetzt alles optimal ist. Aber ich würde mir schon wünschen,

(Zuruf von der CDU: Mach mal einen Punkt!)

dass darüber vernünftig diskutiert wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Herr Briese, vielen Dank. - Frau Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE ist die nächste Rednerin. Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute zur Debatte stehenden Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll von der durch das Inkraftreten der Föderalismusreform im September 2006 geschaffenen Möglichkeit einer eigenen Gesetzgebungskompetenz der Länder beim Versammlungsrecht für Niedersachsen Gebrauch gemacht werden.

Erfahrungen aus anderen Ländern haben allerdings gezeigt, dass diese Kompetenz eher dafür genutzt wird, das Versammlungsrecht einzuschränken, anstatt es zu verteidigen und zu stärken. Insbesondere der Freistaat Bayern hat diese Chance genutzt,

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Freistaat - pah!)

um den Grundsatz des Rechtes auf Versammlungsfreiheit massiv einzuschränken. An dieser Stelle seien nur die Meldepflicht für sämtliche Ordner und ein De-facto-Gesinnungs-TÜV für den Anmelder oder die Anmelderin einer Versammlung genannt. Kritiker des bayerischen Gesetzes sprechen von einer Verschärfung des Versammlungsrechts, wie wir sie seit 1945 nicht mehr hatten.

(Beifall bei der LINKEN)