recht in Deutschland erteilt werden kann. Ebenso deutlich ist aber auch bundesgesetzlich geregelt worden, dass diejenigen Ausländer, die keinen gesetzlichen Aufenthaltszweck erfüllen oder die nach erfolglos durchlaufenem Asylverfahren ausreisepflichtig sind, unser Land wieder zu verlassen haben. Ihnen wird zunächst die Gelegenheit gegeben, freiwillig, mit finanzieller Unterstützung, die ihnen den Neuanfang erleichtert, in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Wenn ausreisepflichtige Ausländer diese Gelegenheit zur freiwilligen Ausreise nicht nutzen, sind die Ausländerbehörden gesetzlich verpflichtet, den Aufenthalt der Betreffenden durch Abschiebung zu beenden.
In Deutschland hält sich jedoch eine große Zahl ausreisepflichtiger Ausländer auf, die ihrer gesetzlichen Ausreiseverpflichtung nicht nachkommen, deren Aufenthalt aber aus Gründen, die von ihnen selbst nicht zu vertreten sind, nicht beendet werden kann. Für diese Personen hat es in der Vergangenheit einige Bleiberechtsregelungen gegeben. Damit haben die zuständigen Innenminister und -senatoren der Länder eine Ermächtigung im Aufenthaltsgesetz genutzt, nach der sie aus humanitären Gründen im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern für bestimmte Gruppen von ausreisepflichtigen Ausländern Ausnahmen machen dürfen.
Eines hatten diese Regelungen jedenfalls seit 1994 aber gemein: Die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts war stets eine elementare Erteilungsvoraussetzung. Ein Aufenthaltsrecht wurde immer nur dann gewährt, wenn das nicht zulasten der sozialen Sicherungssysteme ging. Das können Ihnen sicherlich auch meine Vorgänger bestätigen. Bei Herrn Bartling war das genauso, bei Herrn Glogowski und den anderen Vorgängern auch.
Aufgrund dieses Konsens ist im November 2006 in der Innenministerkonferenz über die letzte Bleiberechtsregelung entschieden worden. Wir haben da lange gerungen; das ist wahr. Aber wir haben damals einen sehr guten Kompromiss gefunden und eine Regelung getroffen. Erstmals wurde den potenziell Betroffenen allerdings die Möglichkeit gegeben, die Voraussetzungen für eine Begünstigung durch diese Bleiberechtsregelung erst noch zu schaffen. Das hat es vorher noch nicht gegeben. Ihnen ist die Gelegenheit gegeben worden, bis zum 30. September 2007 die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.
Es bestand jedoch auch hier Einvernehmen, dass durch diese Regelung die öffentlichen Kassen nicht über den 30. September 2007 hinaus belastet werden durften. So lag dann auch der zentrale Punkt dieser Regelung darin, dass die Antragsteller den Lebensunterhalt für sich und ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen aus einem eigenen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sicherstellen mussten, um begünstigt werden zu können.
Wenn Sie hier darstellen, dass diejenigen, die seit acht Jahren oder noch länger hier sind, nicht arbeiten durften, dann ist das in der Regel schlicht die Unwahrheit.
- Ich habe das nicht gesagt. Natürlich durften sie arbeiten. Aber in vielen Bereichen ist das aus unterschiedlichen Gründen nicht gelungen. Ich habe von Anfang an gesagt - dazu gibt es auch Anträge im Bundesrat -, dass wir die Vorrangprüfung bei den Betroffenen auf jeden Fall auf die Zeit des Asylverfahrens beschränken müssen. Also muss das spätestens nach einem Jahr aufgegeben werden. Wer das verhindert hat, darüber haben wir gerade mit Herrn Bachmann immer wieder gestritten.
Aber hier darzustellen, dass man eben nicht arbeiten durfte, ist schlicht die Unwahrheit. Insofern ist es richtig, dass man darauf setzt, dass man seinen Lebensunterhalt absichert. So lag dann auch der zentrale Punkt darauf.
Parallel zu der noch laufenden Umsetzung der Bleiberechtsregelung 2006 trat im August 2007 mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz die gesetzliche Altfallregelung der §§ 104 a und 104 b des Aufenthaltsgesetzes in Kraft. Diese Aufenthaltsregelung geht noch einen Schritt weiter als die Bleiberechtsregelung; denn erstmals kann eine sogenannte Aufenthaltserlaubnis auf Probe erteilt werden, und zwar auch denjenigen, die ihren Lebensunterhalt noch nicht selber sicherstellen können, bei denen das aber in der Zukunft erwartet werden kann. Diese Neuregelung stellt ein weiteres Entgegenkommen für die Antragsteller dar. Sie beseitigt die Erschwernisse beim Arbeitsmarktzugang, die geduldete Personen bislang hatten und die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Integration im Wege stehen konnten.
sehen, ob das wirklich zu einem Erfolg führt. Deshalb bin ich froh, dass es in der IMK einen Konsens gibt, diese Regelung zu evaluieren. Denn wir müssen schon sehen, ob dieses Aufenthaltsrecht auf Probe zum Erfolg führt. Und was passiert, wenn es nicht zum Erfolg geführt hat? - Wenn man noch einmal zwei Jahre hier geblieben ist und vielleicht noch mehr Kinder in die Schule gekommen sind, ist es meines Erachtens noch schwieriger, den Aufenthalt zu beenden. Insofern habe ich durchaus meine Bedenken gehabt. Aber wir werden sehen, welche Erfahrungen wir hier machen, und daraus Schlüsse für die Zukunft ziehen. Damit ist klar: Die Bleiberechtsregelung 2006 stellt ebenso wie die gesetzliche Altfallregelung 2007 eine äußerst großzügige Regelung dar, die wirtschaftlich und sozial gut integrierten Ausländern ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ermöglicht. Dennoch muss nach meiner Auffassung eines unstrittig bleiben: Es gilt insbesondere auch bei der Umsetzung der gesetzlichen Altfallregelung, der Intention des Gesetzgebers Folge zu leisten, nämlich eine Zuwanderung in die Sozialsysteme zu vermeiden und wirklich nur diejenigen zu begünstigen, die eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Integration erwarten lassen.
Die von der Altfallregelung grundsätzlich Begünstigten erhalten die Möglichkeit, frei von den bisherigen Erschwernissen einen Arbeitsmarktzugang zu finden, um ein eigenes Erwerbseinkommen zu erzielen und so ihren Lebensunterhalt ohne Bezug öffentlicher Leistungen sicherzustellen. Es versteht sich von allein, dass dabei die unterhaltsberechtigten Angehörigen einbezogen werden müssen, es also nicht ausreicht, wenn nur der Stammberechtigte für sich allein den Lebensunterhalt sichert.
Meine Damen und Herren, es gibt aber noch eine andere Gruppe ausreisepflichtiger Ausländer, die ebenfalls ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachkommen. Sie unterscheiden sich von den durch die Altfallregelung zu begünstigenden Personen darin, dass deren Aufenthalt aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht beendet werden kann. Es handelt sich um Personen, die durch ihr Verhalten ihren weiteren Aufenthalt erzwingen, indem sie ihre Identität verschleiern und sich weigern, ihrer Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten nachzukommen. Die für eine erfolgreiche Integration erforderliche Achtung unseres Rechtssystems ist bei diesen Personen oftmals nicht einmal ansatzweise erkennbar. Deshalb kann eine Einbeziehung in eine humanitäre Bleiberechtsregelung für diesen Personenkreis nicht in
Betracht kommen. Wer kann es der Bevölkerung, aber auch einem Ausländer, der sich rechtskonform verhält, die Behörden nicht getäuscht hat und seiner Mitwirkungspflicht nachkommt, erläutern, dass er auch ohne diese Integrationsleistungen begünstigt worden wäre? - Ganz abgesehen von der Ungerechtigkeit, die denjenigen Ausländern gegenüber entstünde, die ihrer Ausreiseverpflichtung nachgekommen sind oder nach entsprechender Passbeschaffung abgeschoben wurden.
Ich will die Gelegenheit der Großen Anfrage aber auch nutzen, deutlich zu machen, dass in Niedersachsen durch diese Bleiberechts- und Altfallregelungen auch viele ausreisepflichtige Ausländer begünstigt wurden, die sozial und wirtschaftlich gut integriert sind oder bei denen eine entsprechende Integration in nächster Zeit erwartet werden kann. So haben durch die Bleiberechtsregelung 2006 in Niedersachsen 2 362 Personen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bundesweit liegt die Zahl der begünstigten Personen bei knapp 20 000. Damit liegt Niedersachsen im Ländervergleich auf einem guten mittleren Platz.
Seit Inkrafttreten der Altfallregelung im August 2007 bis zum 30. Juni 2008 wurden bereits rund 1 860 Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 104 a und 104 b des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Bei einer Gesamtzahl von bundesweit rund 19 500 Personen liegt der Anteil Niedersachsens somit bei ca. 10 %, was auch der Länderquote bei der Verteilung von Asylbewerbern entspricht. In Niedersachsen befinden sich überdies noch ca. 2 600 Anträge nach der Altfallregelung in Bearbeitung. Auch wenn die im Bundesvergleich erhobenen Zahlen nur bedingt verwertbar sind, weil diese in den Bundesländern nach verschiedenen Kriterien erhoben worden sind, muss sich Niedersachsen hier wirklich nicht verstecken. Jedenfalls kann die Behauptung, dass die Altfallregelung in Niedersachsen besonders restriktiv angewendet wird, mit einem Vergleich der Länder untereinander nicht belegt werden.
Im Übrigen sind die Ausführungsbestimmungen des Bundes in allen Bundesländern gültig. Das, was wir machen, ist ein zusätzlicher Service für die Ausländerbehörden.
Ihnen schon dargestellt, wie schwierig die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort ist. Wir können also sagen, dass die Regelung, die wir hier in Niedersachsen haben, absolut identisch ist mit den Regelungen in anderen Bundesländern. Die Zahlen beweisen das. Wenn Sie etwas anderes behaupten, muss ich das zurückweisen; denn es ist die Unwahrheit. Ich glaube, mit Ihrer versuchten Stimmungsmache werden Sie auf kommunaler Ebene wenig Erfolg haben.
Es ist wichtig, der Bevölkerung zu sagen: Denjenigen, die sich hier integrieren wollen, die selber für ihren Lebensunterhalt sorgen wollen, werden wir jede nur mögliche Hilfestellung geben. - Die Arbeit, die wir im Bereich der Integration auf kommunaler Ebene leisten, ist ebenso wie die Arbeit der Wohlfahrtsverbände vorbildlich, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern. Denjenigen, die versuchen zu täuschen, oder die hier bleiben wollen, ohne ihren Lebensunterhalt selber zu bestreiten, werden wir kein Aufenthaltsrecht geben. Sie müssen unser Land wieder verlassen. Ich glaube, das ist nur gerecht, und es ist auch für die Bevölkerung verständlich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man könnte glauben, ein Teil des Plenums sei ein Abschiebeteil. Den Eindruck bekomme ich, wenn ich mir die Regierungsbänke und die Abgeordnetenplätze vor allen Dingen der CDU-Fraktion angucke. Einige Kolleginnen und Kollegen sind inzwischen wieder hereingekommen.
Als dieser Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, sind alle herausgelaufen - man nennt rauslaufen auch mal abschieben - zur Cafeteria, weil dieses Thema für Sie nicht besonders spannend ist. Das merke ich auch daran, dass Sie nicht in der Lage sind zuzuhören.
(Beifall bei der LINKEN - David McAl- lister [CDU]: Wo ist denn Dr. Sohn? - Heinz Rolfes [CDU]: Kommen Sie doch mal zur Sache!)
Frau Kollegin, warten Sie einen Moment! - Ich denke, dass die Zwischenfragen und Zwischenrufe jetzt erledigt sind, sodass Sie Ihre Rede fortsetzen können, Frau Zimmermann. Bitte!
Meine Damen und Herren! Ich möchte eingangs erst einmal den Grünen dafür danken, dass sie mit ihrer Großen Anfrage und den sehr detaillierten Fragen dieses wichtige Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. Bedauerlich ist allerdings, dass die Landesregierung auf einen Großteil der detaillierten Fragen eher oberflächlich bzw. gar nicht geantwortet hat.
Die Landesregierung macht mit ihren Antworten auf bemerkenswert offene Art und Weise - das kommt ja nicht so häufig vor - deutlich, was die infrage stehende Bleiberechtsregelung im Kern darstellt. Sie ist keine humanitäre Lösung, sondern eine sozial-ökonomische Selektion. Menschen werden nach ihrem Gebrauchswert für die hiesige Gesellschaft ausgewählt, und das, meine Damen und Herren, ist ein Skandal.
Besonders deutlich wird das in der Antwort auf die Fragen 5 b und c im Abschnitt II zum Maßstab für die Lebensunterhaltssicherung. Dort wird gefragt, ob es - und wenn ja, warum - zutrifft, dass erwerbstätige Flüchtlinge in Niedersachsen von der Bleiberechtsregelung ausgeschlossen werden sollen, wenn sie aufgrund ihres Alters bis zum Rentenalter keinen Anspruch auf eine auskömmliche Rente erwerben können und ob die Landesregierung darin nicht eine Diskriminierung von Alten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sieht. Ich zitiere einmal aus der Antwort der Landesregierung:
„Es war die Intention des Gesetzgebers, dass die gesetzliche Altfallregelung nicht zu einer Zuwanderung in die Sozialsysteme führt. Folgerichtig können im Rahmen der bei der Anwendung der gesetzlichen Altfallregelung zu treffenden Prognoseentscheidung erwerbsfähige Ausländer nicht berücksichtigt werden, wenn bereits bei Antragstellung davon auszugehen ist, dass sie keine auskömmliche Al
tersversorgung mehr erreichen werden, weil sie bisher noch keinerlei Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderweitige Anwartschaften für eine Altersversorgung erworben haben und durch eine jetzt erst beginnende Erwerbstätigkeit auch nicht mehr genügend Rentenanwartschaften erwerben werden, sodass sie nach Eintritt in das Rentenalter für ihre Lebensunterhaltssicherung auf öffentliche Leistungen angewiesen sein werden.
Eine Diskriminierung aufgrund des Alters nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geht mit dieser Regelung nicht einher, da der Ausschluss von der Altfallregelung nicht aufgrund des Lebensalters, sondern wegen der fehlenden dauerhaften Lebensunterhaltssicherung erfolgt.“
Meine Damen und Herren, diese Antwort offenbart eine menschliche Kälte, die einem Angst macht, und unterstreicht den inhumanen Charakter der Bleiberechtsregelung.
Der mit der Regelung geforderte Nachweis eines Arbeitsplatzes ist bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation für viele Betroffene eine unüberwindbare Hürde, und so wird es hanebüchen. Das ist aber sowohl von der Bundes- als auch von der Landesregierung so gewollt, wie uns in vielen Punkten in der Antwort auf die Große Anfrage immer wieder deutlich gemacht wird. Immer wieder heißt es dort: Zuwanderung in die Sozialsysteme ist zu vermeiden. - Das können Sie doch auch darüber schreiben.
Dieses Ziel ist erreicht - zulasten der Betroffenen. Notwendig wäre eine Bleiberechtsregelung, die mit der jetzigen deutschen Ausländerpolitik bricht und den geduldeten Flüchtlingen endlich eine Perspektive gibt.
Bedauerlich ist insbesondere, dass die Landesregierung keine Antwort auf die Frage nach den Ablehnungsgründen geben kann oder will und nur lapidar feststellt, dass die Gründe „nicht gesondert statistisch erfasst“ wurden. Da frage ich mich: Warum denn wohl nicht?
Genau diese Gründe hätten wir nämlich gerne erfahren. Es wäre beispielsweise interessant zu wissen, wie viele Anträge aufgrund von Sippenhaft abgelehnt worden sind.