Meine Damen und Herren, allerdings stellt sich für mich die Frage, wie ausgerechnet die Linke darauf kommt, diese Aktuelle Stunde zu beantragen. Ich darf daran erinnern, dass Herr Perli hier mit einem T-Shirt mit dem Bild von Schäuble und der Aufschrift „Stasi 2.0“ erschienen ist.
Ich erinnere auch daran, dass Herr Humke-Focks hier mit einem T-Shirt mit der Aufschrift „Antifaschistische Aktion“ erschienen ist.
Ich darf in diesem Zusammenhang auch einmal die Göttinger Linke zum G8-Gipfel in Heiligendamm zitieren: „Die wahren Gewalttäter sind die Merkels, Bush’ und Blairs der Welt.“ So ging es dann weiter.
- Wer zu dem Satz „Die wahren Gewalttäter sind die Merkels, Bush’ und Blairs der Welt“ ohne jede Differenzierung Beifall klatscht, der muss sich nicht wundern, wenn gewisse Zweifel daran entstehen,
Zu Herrn Humke-Focks: Im Jahre 2001 ging es um ein lokales Castor-Solidaritätskonto der Roten Hilfe Göttingen,
„Bald ist wieder Castor-Zeit, aber unser Castor-Soli-Konto führt nur noch 1 800 DM. Und von dem Betrag wird in Kürze auch noch ein größerer Teil an Patrick Humke gehen, der ja vor Kurzem wegen einer Castor-Aktion im März 2001 zu 1 500 DM Strafe + RA + Gerichtskosten verurteilt wurde (alles in allem wohl 3 200 DM).“
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Was hat das mit dem BKA-Gesetz zu tun? - Hans-Henning Adler [LINKE]: Solidari- tät ist Ihnen wohl fremd!)
Wer die Polizei und staatliche Organe, die für den Verfassungsschutz und unsere Sicherheit zuständig sind, in ihrer Arbeit in solcher Weise diskreditiert, der sollte sich hier nicht so aufspielen, als müsste gerade er die Freiheitsrechte der Bürger wahren.
Meine Damen und Herren, davon kann auch ein noch so sachlicher Vortrag von Frau Zimmermann nicht ablenken. Das sind die falschen Anwälte für Bürger- und Freiheitsrechte.
Warten Sie auf Herrn Bartling und auf Herrn Gabriel, lieber Herr Jüttner! - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das BKA-Gesetz, das diskutiert wird, ist wahrscheinlich der größte Einschnitt in die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik seit Jahrzehnten. Man kann bei der Übertragung der Kompetenzen zur Bekämpfung des Terrorismus im Rahmen der Föderalismusreform ja durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Man kann sagen, dass es ein richtiger Schritt war, das BKA stärker einzubinden und Kompetenzen der Länder auf den Bund zu übertragen. Man kann auch sagen, dass es vorher im föderalen System ebenfalls vernünftig organisiert war. Aber unabhängig davon, wie man dazu steht - die FDP hatte da eine andere Auffassung im Unterschied zu dem, was schließlich durchgesetzt worden ist -, muss man, wenn die Kompetenzen in Deutschland dann entsprechend verteilt sind, damit so umgehen und die erforderlichen rechtlichen Instrumentarien schaffen.
Wir als FDP haben nie die Diskussion über die Frage verweigert, wie man die Neuordnung der Kompetenzen richtig gestalten und das BKA sowohl personell als auch rechtlich ausrüsten sollte. Dies ist die Aufgabe aus der Föderalismusreform.
Was wir allerdings dem Bundesinnenminister vorwerfen, ist die Tatsache, dass es bei einer derart schwerwiegenden Grundrechtsfrage von seiner Seite aus zu keinem Zeitpunkt den Versuch gegeben hat, mit den in den Ländern vorhandenen politischen Mehrheiten, die zeitweilig - es war ja ein jahrelanger Prozess - relativ große Minderheiten waren, tatsächlich ins Gespräch zu kommen und eine über die Parteigrenzen hinweg akzeptierte Einigung auf entsprechende Regelungen zu erzielen. Wir werfen Bundesinnenminister Schäuble vor, dass er es nicht für nötig erachtet hat, mit den großen Bundesländern wie Bayern, BadenWürttemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eine Mehrheit für eine Neuordnung der Sicherheitsarchitektur herzustellen. Er hat es nicht einmal für nötig gehalten, mit Hessen zu reden. Hessen stimmt nur zu, weil es dort keinen Landtag mehr gibt. Eine politische Legitimation für dieses Gesetz gibt es auch in Hessen nicht.
sprechend ab. Zum einen geht es um den Kernbereichsschutz. Zum anderen geht um das Zeugnisverweigerungsrecht. Wir bekommen jetzt ein Zeugnisverweigerungsrecht erster und zweiter Klasse. Es geht auch um die Frage der präventiven Kompetenzen, die das BKA bekommt, obwohl es sie für die Bekämpfung des Terrorismus gar nicht benötigt. Es geht auch um die OnlineDurchsuchung, die wir als heimliches Durchsuchen von Festplatten strikt ablehnen.
Herr Bartling, da sind wir sogar einer Meinung. Sie haben die heimliche Online-Durchsuchung sogar als „virtuellen Hausfriedensbruch“ bezeichnet. Die SPD in Sachsen beispielsweise hat Parteitagsbeschlüsse dazu gefasst. Mich wundert allerdings: Nach einem Gespräch mit Herrn Schäuble scheint zumindest bei der SPD in Sachsen, wo sie in der Regierungsverantwortung ist, davon nichts mehr übrig zu bleiben. Dort hat man einen Kompromiss erzielt und will zustimmen. Das Spannende dabei ist: Der einzige Kompromiss, den Sie erzielt haben, bezieht sich auf die Eilkompetenz des BKA bei der Online-Durchsuchung. Herr Jüttner, das ist eine Pseudodiskussion. Es gibt gar keinen Anwendungsfall für eine Eilkompetenz. Diese Regelung hat Herr Schäuble ins Gesetz geschrieben, damit Sie sich in der Öffentlichkeit daran abarbeiten können. Denn die Herstellung eines Trojaners für eine Online-Durchsuchung dauert wesentlich länger als die Beschlussfassung jedes noch so überlasteten Gerichts. Selbst wenn es für ganz Hannover nur einen Richter gäbe, würde dieser es schaffen, eine Entscheidung herbeizuführen, bis der Trojaner hergestellt ist. Das heißt, es gibt faktisch keinen Anwendungsfall für eine Eilentscheidung.
Das BKA-Gesetz ist in vielen Bereichen nicht sachgerecht. Die Bundesregierung ist nicht bereit, dazu in vernünftige Gespräche einzusteigen. Das BKA-Gesetz, lieber Kollege Briese, ist übrigens mit dem Verfassungsschutzgesetz überhaupt nicht vergleichbar - ansonsten war Ihre Rede gut -, weil mit dem Verfassungsschutzgesetz bundesrechtliche Vorgaben umgesetzt werden. Deshalb haben alle Fraktionen bis auf die Grünen zugestimmt.
Wir haben ein Gesetz, das mangelhaft ist für die zukünftige Polizeiarbeit, das eher eine Gefährdung für die Sicherheitsarchitektur als eine Bereicherung
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit einigen Dingen muss man hier durchaus aufräumen, weil sie schlichtweg nicht den Tatsachen entsprechen. Dabei geht es zunächst einmal um die Behauptung, dass die Länder Kompetenzen an das BKA abgeben. Das ist schlichtweg nicht wahr.
- Das ist nicht wahr, sondern es geht um eine reine Parallelzuständigkeit. Das heißt, das BKA bekommt zusätzliche Möglichkeiten im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Es gibt nicht eine einzige Einschränkung in der Weise, dass die Länder bei der Terrorismusbekämpfung nicht genauso arbeiten können wie in der Vergangenheit auch. Darauf haben wir klar Wert gelegt. Das ist auch absolut richtig und wichtig; denn auch bei der Terrorismusbekämpfung ist es notwendig, sehr nah an dem Fall zu sein, und insofern kann die Länderpolizei sehr viel zur Terrorismusbekämpfung beitragen. Würden wir die Möglichkeiten der Länderpolizei einschränken, hätten wir tatsächlich keinen Mehrwert. Dies ist aber nicht geschehen.
Ich gebe zu, dass Parallelzuständigkeiten die absolute Ausnahme sein müssen. Ansonsten muss klar sein, wer den Hut auf hat. Sonst wird es schwierig bei der Kriminalitätsbekämpfung. Eine Ausnahme ist bei der Terrorismusbekämpfung möglich, weil dort eine ganz enge Abstimmung vereinbart worden ist zwischen BKA, LKA und den Landespolizeien. Deshalb ist das hier machbar. Würde es auf andere Bereiche ausgedehnt, würde ich es massiv ablehnen, weil ich glaube, dass das keinen Mehrwert hätte. Es ist also nicht richtig, dass die Länder Kompetenzen abgegeben haben. Wenn das hier gesagt wird, muss ich das korrigieren. Man sollte sich das Gesetz genauer anschauen.
Um im Bereich der Terrorismusbekämpfung auf Bundesebene überhaupt erfolgreich sein zu können, haben wir jetzt zwei Bereiche, die auf Bundesebene wichtig sind: zum einen die präventive Telefonüberwachung und zum anderen die OnlineDurchsuchung. Leider ist beides nach den allermeisten Polizeigesetzen der Länder nicht möglich. Hier ist eine einheitliche Formulierung auf Bundesebene notwendig. Ich erinnere an den Sauerlandfall, in dem alle Fraktionen über die Bedrohungslage informiert worden sind und in dem es klare Kontakte bis hin nach Niedersachsen gab. Die Vorgehensweise der Straftäter, der möglichen Attentäter, war bedrohlich. Sie haben die neuen, modernen Kommunikationsmöglichkeiten mit Verschlüsselung und Kryptierung genutzt. Sie haben Internetcafés und Hotspots genutzt, sodass wir die Kommunikation überhaupt nur zu 20 % nachverfolgen konnten. Ich darf Ihnen leider nur sagen, dass wir sehr viel Glück gehabt haben; denn wenn ein anderer Anbieter genutzt worden wäre, hätten wir gar nichts mithören können.
Der Präsident des BKA - in Klammern: SPD - hat in der Innenministerkonferenz eindringlich dargelegt, wie notwendig die Möglichkeit der OnlineDurchsuchung ist. Wir betreten hier nicht unbedingt Neuland, sondern wir haben Urteile des Bundesverfassungsgerichts - Herr Bode, übrigens auch zu Nordrhein-Westfalen - zum Verfassungsschutzgesetz und zur Online-Durchsuchung, in denen das Bundesverfassungsgericht sehr eindeutig klargelegt hat, wo man Einschränkungen machen muss und dass eine Online-Durchsuchung nur bei konkreter Gefahr möglich ist.
Der Bundesinnenminister hat hier ein Gesetz vorgeschlagen, das genau diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhält. Das ist von der SPD gesagt worden, das ist von der CDU gesagt worden. Insofern ist der Kernbereichsschutz, den Sie angesprochen haben, Frau Modder, ganz wichtig und deshalb genau so geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat uns da eine Vorlage gegeben. Deshalb ist es ja möglich, das auf BKAEbene zu regeln.
Als weiterer Punkt wurde der Schutz von Berufsgeheimnisträgern angesprochen. Auch hier hat das Bundesverfassungsgericht klare Vorgaben gemacht. Allerdings ist das BKA darüber hinausgegangen. Das heißt, es gibt einen besonderen Schutz für Geistliche, Verteidiger und Abgeordnete. Notwendig wäre das nicht, aber hier ist man einen Kompromiss eingegangen. In fast allen Polizeigesetzen der Länder, so übrigens auch in SPD
mitregierten wie z. B. Schleswig-Holstein, haben wir so eine besondere Regelung nicht. Uns jetzt zum Vorwurf zu machen, wir sattelten noch etwas drauf und deshalb müsse man das ablehnen, das macht nun wirklich überhaupt keinen Sinn. Da müssen Sie sich einmal die SPD-Polizeigesetze angucken, die so etwas nicht vorsehen. Das ist nun wirklich nicht glaubwürdig.
Ich will zusammenfassen: Wer sich die wirkliche Bedrohungslage anschaut, der weiß genau, dass wir uns nicht taub stellen dürfen. Wer diese OnlineDurchsuchung nicht verfassungskonform regelt, muss sich, wenn etwas passiert, anschließend fragen lassen, ob die Politik richtig reagiert hat.