Protokoll der Sitzung vom 18.02.2009

Meine Damen und Herren, von daher finde ich es sehr überzeugend, dass die Mehrheit der Verfassungsrichter, die als Anzuhörende zu unserem Gesetzentwurf auf Bundesebene gerufen worden sind, gesagt hat, dass der Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Einklang mit der Änderung der Verfassung steht. Im Übrigen - darauf wurde hingewiesen - gilt bereits in anderen europäischen Staaten ein umfassendes kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige.

(Unruhe)

Frau Polat, warten Sie bitte einen kleinen Moment! - Meine Damen und Herren, ich weiß ja, dass es schon spät ist und dass Sie vielleicht andere Dinge für wichtiger halten. Aber dann unterhalten Sie sich bitte draußen! Das gilt auch für das Gespräch an der Regierungsbank! - Frau Polat, Sie haben das Wort.

Abschließend möchte ich noch auf Folgendes hinweisen. Wir haben vor Kurzem einen Jahrestag gefeiert, und zwar den Jahrestag des deutschen Frauenwahlrechts. 90 Jahre nach Einführung des allgemeinen Wahlrechts bleibt leider eine Bevölke

rungsgruppe immer noch außen vor. Migranten, die weder einen deutschen Pass noch den eines anderen EU-Landes haben, dürfen in Deutschland nicht wählen. Anders als EU-Bürger haben sie nicht einmal das kommunale Wahlrecht. Man muss bedenken, dass zu dieser Gruppe etwa 5 Millionen Menschen in Deutschland gehören.

An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal betonen - hier ist die Sozialministerin angesprochen -: Eine demokratische Gesellschaft kann und sollte es sich nicht mehr leisten, Bevölkerungsgruppen von der politischen Teilhabe auszuschließen. „Migrantinnen in Niedersachsen - Integration gestalten“, so heißt ein Projekt der Sozialministerin. Danach sollen Frauen stärker als bisher und gezielt für den Integrationsprozess gewonnen werden, weil ihnen im Integrationsprozess eine Schlüsselfunktion zukommt. Das sind allerdings nur schöne Worte anstatt klarer Rechte. Denn konservative Integrationspolitik endet immer dort, wo es darum geht, Migranten ihre Rechte an die Hand zu geben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Der nächste Redner ist Herr Oetjen von der FDPFraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden den vorliegenden Entschließungsantrag heute ablehnen. Frau Kollegin Lorberg hat meines Erachtens hier sehr sachlich die Gründe dafür dargestellt, warum die Ablehnung aus ihrer Sicht richtig ist. Herr Kollege Adler, aus diesem Grunde diesem Teil des Hauses Fremdenfeindlichkeit zu unterstellen, ist eine Unverschämtheit. Diese Unterstellung möchte ich hier in aller Form zurückweisen.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Kollege Adler, Sie sollten sich schämen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Als Liberaler freue ich mich, wenn Menschen, die zu uns gekommen sind, um bei uns zu leben und zu arbeiten, in unserer Gesellschaft Teilhabe üben wollen, wenn sie sich am Leben in ihrer Gemeinde, im Sportverein, in Parteien, im öffentlichen Leben,

im kulturellen Bereich und im sozialen Bereich beteiligen wollen. Das ist sehr gut. Es zeigt, dass sich diese Menschen integrieren wollen. Das unterstütze ich nachdrücklich. Aus meiner Sicht haben Sie recht, wenn Sie sagen, dass es schwierig zu erklären ist, warum ein norwegischer Unternehmer, der seit über 20 Jahren in Deutschland wohnt und in Celle über 45 Beschäftigte hat, auf kommunaler Ebene nicht wählen darf. Das ist schwierig zu erklären. Ich kann das total nachvollziehen. Gleiches gilt für die südafrikanische Frau eines Deutschen, die hier lebt, hier arbeitet, Kinder hat und ihre Kinder hier zur Schule schickt. Ich kann verstehen, dass es nicht leicht ist, so etwas zu erklären.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass man solchen Menschen vielleicht auch ein kommunales Wahlrecht zur Verfügung stellt, um ihr persönliches Lebensumfeld mitgestalten zu können. Verehrte Kollegen von den Linken, Sie fordern in Ihrem Antrag allerdings die Einführung eines Kommunalwahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten, unabhängig davon, wie deren Status ist, unabhängig davon, wie lange die Betreffenden hier leben. Das ist ein Weg, den wir nicht mit beschreiten wollen. Das ganze Thema ist auf Bundestagsebene zu diskutieren; denn dort sind die notwendigen Mehrheiten zu finden.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Wir fordern eine Bundesratsinitiative!)

Ich finde, die Diskussion sollte letztendlich dort geführt werden. Ein allgemeines Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten, unabhängig davon, wie es ausgestaltet ist, können wir nicht mittragen. Deswegen werden wir den Antrag an dieser Stelle ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die SPD-Fraktion hat noch eine Restredezeit von einer Minute. Herr Bachmann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zwei Antworten geben: Wir gehen von einer fünfjährigen Aufenthaltsdauer bei den hier lebenden Migrantinnen und Migranten aus. Wir haben das Recht, Bundesratsinitiativen anzuregen. Dies als Antwort auf Ihre Rede, Herr Oetjen.

Ich möchte gern noch sagen, dass ich sehr enttäuscht von Ihnen bin, Frau Lorberg. Ich kann Ihnen meine Antwort jetzt erst geben. In der Integrationskommission haben alle Verbandsvertreter, auch die von Ihnen benannten und Ihnen möglicherweise nahestehenden Verbandsvertreter, unisono diesen Antrag der Linken unterstützt. Die Einzigen, die dagegen waren, waren die Vertreter von FDP und CDU. Sie waren zum Schluss so isoliert, dass Sie versöhnliche Worte haben anklingen lassen: Wir werden es uns noch einmal überlegen, das eine oder andere zu prüfen. - Ich stelle jetzt nicht wie der Kollege Adler Untersuchungen an, welches Ihre Motive sind. Es muss aber Motive geben, die Sie dem Parlament vorenthalten; denn in der Integrationskommission klangen Sie verhandlungsbereiter.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Jetzt hat sich der Herr Innenminister zu Wort gemeldet. Herr Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Entschließungsantrag wird eine Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel angestrebt, allen in Deutschland dauerhaft wohnenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler Ebene zu ermöglichen. Das Grundgesetz setzt dem Landesgesetzgeber im Hinblick auf die Gestaltung des Kommunalwahlrechts Grenzen, indem es dieses Wahlrecht nur Deutschen und Unionsbürgern zugesteht. Darauf ist hier schon hingewiesen worden. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht 1990 die entsprechenden Landesgesetze in Schleswig-Holstein und Hamburg für verfassungswidrig erklärt.

Die Forderung eines kommunalen Wahlrechts für alle hier lebenden Drittstaatenangehörigen ist nicht neu. Sie wird immer wieder damit begründet, dass die Ungleichbehandlung zwischen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern sowie den übrigen Ausländerinnen und Ausländern beseitigt werden soll. Hierbei wird übersehen, dass EU-Ausländer von vornherein einen ganz anderen Status haben als sonstige Ausländer aus Drittstaaten. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass mit der Einführung der Unionsbürgerschaft der Status von EU-Staatsangehörigen inzwischen weitgehend dem Status

von Inländern gleichgestellt worden ist. Das ist in Artikel 28 des Grundgesetzes festgelegt. Darauf möchte ich noch einmal hinweisen. Ich möchte daraus auch einmal zitieren:

„Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.“

Das ist im Grundgesetz festgelegt. Warum das in anderen Bereichen nicht umgesetzt werden kann, hat Frau Lorberg dargestellt. Wenn man uns in dem Fall, in dem uns das Grundgesetz klare Regeln vorgibt - ich habe eben daraus zitiert - und wir folglich einem Antrag wie dem hier vorliegenden nicht folgen wollen, Fremdenfeindlichkeit unterstellt, ist das einfach ungeheuerlich. Das kann man nur zurückweisen!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es hier so darzustellen ist meiner Ansicht nach hier im Parlament einmalig. Dafür sollten Sie sich wirklich entschuldigen. Das ist meiner Ansicht nach etwas, was man verlangen kann.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wegen dieser Offenheit des Grundgesetzes für die europäische Integration und zur Umsetzung von EU-Recht wurde im Jahre 1992 ein kommunales Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger geschaffen. Die insoweit bestehende unterschiedliche Behandlung von Unionsbürgern und von übrigen Drittstaatenangehörigen ist aus europäischer Sicht sinnvoll und gewollt. Das für die weitere europäische Integration notwendige Zusammengehörigkeitsgefühl der Unionsbürger soll gerade dadurch gestärkt werden, dass ihnen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch besondere politische Rechte verliehen werden. Mit einem kommunalen Wahlrecht für alle in Deutschland wohnenden Ausländer wäre dieser Gedanke nicht vereinbar.

Die Bundesratsinitiative des Landes RheinlandPfalz, die die Fraktion DIE LINKE mit ihrem Entschließungsantrag unterstützt, will durch das Kommunalwahlrecht für Drittstaatenangehörige die Integration aller hier lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger fördern. Dieses Ziel ist

zwar unterstützenswert, kann durch die vorzeitige Gewährung des kommunalen Wahlrechts allerdings nicht erreicht werden. Ein von der Staatsangehörigkeit abgekoppeltes Wahlrecht würde nach meiner Überzeugung nicht zu einer besseren Integration führen, sondern wäre sogar kontraproduktiv. Es liegt auf der Hand, dass durch das Wahlrecht ohne deutsche Staatsangehörigkeit das Interesse an der Einbürgerung schwinden wird. Dies kann aber gerade nicht in unserem Interesse sein.

(Zustimmung von Hans-Christian Bial- las [CDU])

Die Niedersächsische Landesregierung wird das Ansinnen der Fraktion DIE LINKE auch weiterhin nicht unterstützen. Ich glaube, das ist hier hinlänglich begründet worden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/594 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Domäne Rodenberg, Landkreis Schaumburg; Veräußerung der Hofstelle und Teilflächen - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/672 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/884

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Zustimmung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass über diesen Tagesordnungspunkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Ich sehe nur einige, die telefonieren, was hier nicht erlaubt ist.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit dem Antrag der Landesregierung in der Drs. 16/672 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist mit großer Mehrheit gefolgt worden.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 15 auf.

Einzige (abschließende) Beratung: Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft Groner Landstraße 2/Berliner Straße 28, 37073 Göttingen, an die Stadt Göttingen - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/862 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/912