Mitgliedern, nämlich aus einem Vertreter des Wirtschaftsministeriums, einem Vertreter des Finanzministeriums, und auch der Städtetag, der Landkreistag und zwei Verkehrsexperten sind dort vertreten. In der Vergangenheit ist deutlich geworden, dass mit diesem Sechsergremium sehr gut gearbeitet werden kann. Von daher ist es nicht einzusehen, jetzt die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrates zu erhöhen.
Jeder finanzrelevante Be tes muss auch vom MW genehmigt werden. Die Forderung, den Aufsichtsrat nach der regionalen Zusammensetzung des Landes und den politischen Kräfteverhältnissen neu zu gestalten, würde den Aufsichtsrat nur aufblähen und zu einer Politisierung der Landesnahverkehrsgesellschaft führen.
Die Landesnahverkehrsgesellschaft war in der Vergangenheit gerade deshalb so erfolgreich, weil nach verkehrspolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten entschieden wurde. Es gibt also gegenwärtig sammensetzung des Aufsichtsrats zu verändern. Der Antrag ist daher abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Landesnahverkehrsgesellschaft arbeiten Ingenieure, Verwaltungs-, Betriebs- und Volkswirte, Juristen, Geografen und Marketin zusammen. Die Landesnahverkehrsgesellschaft versteht sich zudem als Mittlerin zwischen Politik,
wie es bei einer reinen Behörden wäre. Die parlamentarische Kontrolle ist somit in vollem Umfang gewährleistet.
Diese Form der Aufsicht ist nicht neu. Sie wurde für die Landesnahverkehrsgesellschaft 1998, als die SPD die Regierungsverantwortung hatte, im Parlament verankert. Ich nehme einmal an, Sie haben sich damals etwas dabei gedacht und auch die Strukturen in Ihrem Sinne gewählt. Ihre grundsätzliche Entscheidung haben wir von CDU und FDP akzeptiert. Wir halten sie mit all den Vorgaben, die die Mitbestimmung betre
Die Landesnahverkehrsgesellschaft wird durch einen Aufsichtsrat überwacht, dem Vertreter des MW und des MF angehören. Darüber hinaus hat sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Beirat einzurichten. Dem Beirat gehören 19 Personen an, darunter auch Vertreter von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Vertretung der FDP nehme ich nunmehr seit drei Jahren wahr. Dabei habe ich die Möglichkeit, mich in den Sitzungen zu informieren und da zeit in Anfragen unterrichtet zu werden oder Anregungen zu geben.
Ferner haben wir immer von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Wirtschaftsausschuss eine umfassende Berichterstattung über aktuelle Themen von der Landesnahverkehrsgesellschaft anzufordern. Die Berichte kamen immer schnell und waren sehr informativ. Die Landesnahverkehrsgesellschaft ist uns in der Vergangenheit keine Auskunft schuldig geblieben und hat eine hervorragende Arbeit ge
Frau Herren! L r Antrag enthält eine interessante Idee, mit der wir uns sehr gut anr, dass das, chlagen, nicht gleich bei der Gründ Landesnahverkehrsgesellschaft in der Sat kert wurde. Ich glaube, es war
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE befürwortet den Antrag und wird daher die anderslautend schlussempfehlung des Ausschusses ablehnen. Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen ist eine 100-prozentige Tochter des Landes. Sie erfüllt im Schienenpersonennahverkehr sowie im sogenannten straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr Aufgaben, die ihr vom Land übertragen w viel zu tun - wir wissen das -, um den öffentlichen Nahverkehr hierzulande attraktiver und deutlich kundenfreundlicher zu gestalten.
Als Dienstleistungsunternehmen unterliegt sie der Fachaufsicht des jetzt von Herrn Dr. Rösler geleiteten Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Derzeit ist keine parlamentarische Kontrolle des Wirkens der Landesnahverkehrsgesellschaft möglich. Das ist sowohl angesichts der wahrzunehmenden Auf Interesse sind, als auch angesichts der beträchtlichen Höhe der Haushaltsmittel unverantwortlich, die die Gesellschaft verwaltet.
Die Gesellschaft verfügt über einen Aufsichtsrat, der aus dem Vorsitzenden und fünf weiteren Mitgliedern besteht. Kein Aufsichtsratsmitglied gehört dem Niedersächsischen Landtag an. Mehrere Aufsichtsratsmitglieder sind Beamtinnen und Beamte des Verkehrsministeriums. Die Linke hält es für erforderlich, dass künftig neben Repräsentanten der niedersächsischen Regionen auch verbindlich alle Fraktionen des Niedersächsischen Landtages im Aufsichtsrat der Land vertreten sind.
Es gibt mittlerweile einige Institutionen, die im Grunde im Namen des Landtages bzw. für den Landtag Aufgaben wahrnehmen, die sehr weitreichend in die Kompetenzen des Landtages eingreifen. Ich nenne nur die NBank. Ich glaube, es wäre angemesse