Tagesordnungspunkt 2: 12. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/1030 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1100 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1105
Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, den 27. März 2009, zu beraten. Die Eingabe 519 soll von der Abstimmung ausgenommen und in den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zurücküberwiesen werden, da über sie noch nicht abschließend beraten wurde.
Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 12. Eingabenübersicht in der Drs. 16/1030 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. - Wortmeldungen sehe ich nicht.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer ihnen zustimmen möchte, den bitte ich um
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Ist euch die Hand abgefallen? - Gegenruf von Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Es ist eine unpolitische Liste, es ist eine Vorschlagsliste!)
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass die Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung ohne Aussprache durchgeführt wird - ohne Aussprache, Herr Jüttner und Herr Althusmann.
Nach § 86 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung wird mit Stimmzetteln gewählt. Wenn kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht, kann durch Handzeichen gewählt werden. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.
Wir kommen daher sogleich zur Wahl. Wer der gemeinsamen Vorschlagsliste der Fraktionen des Niedersächsischen Landtages für die Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das war einstimmig.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung vor der Mittagspause. Da wir etwas länger gebraucht haben, setzen wir die Sitzung um 15.15 Uhr fort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren jetzt in der Tagesordnung fort. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/655 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/1059 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1088
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich von der CDU-Fraktion Herr Kollege Wiese. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts leisten wir nach unserer festen Überzeugung als Parlament einen zentralen Beitrag zu einem modernen Dienstrecht in Niedersachsen. Mit dem Beschluss zur Föderalismuskommission I haben alle Bundesländer die Chance erhalten, auf der Grundlage des Beamtenstatusgesetzes des Bundes ein neues, ein modernisiertes Beamtenrecht auf den Weg zu bringen. Das Ergebnis liegt uns allen heute zur Schlussabstimmung vor. Ich meine, Niedersachsen hat in diesem Bereich seine Chance genutzt.
Meine Damen und Herren, viele Bundesländer passen lediglich technisch an. Einige Bundesländer wollen durchaus eine inhaltliche Modernisierung, aber sie kündigen an, dass sie dies später, zum Teil erst erheblich später tun. Wir als Niedersachsen schaffen als einziges Bundesland, eine wirkliche inhaltliche Weiterentwicklung unseres Beamtengesetzes zeitgleich zum Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes des Bundes fertigzustellen. Dies ist wirklich eine Leistung, die ich hier zu Beginn der Debatte ausdrücklich betonen möchte.
Die im Niedersächsischen Beamtengesetz enthaltenen vielfältigen Regelungen eröffnen einem modernen, flexiblen und leistungsbereiten öffentlichen Dienst mehr Möglichkeiten. Die Gestaltungsspielräume erhöhen sich. Sie erhöhen sich für die Dienstherren - seien es Landesbehörden, Kommunen oder andere -, es entstehen aber eben
auch zusätzliche Möglichkeiten für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Es gibt eine Fülle von Regelungen: Die Anzahl der Laufbahnen beispielsweise wird deutlich verringert. Mit der Zusammenfassung der Vielzahl von verschiedenen Fachrichtungen werden die Einsatzmöglichkeiten der Beamtinnen und Beamten laufbahnrechtlich erweitert. Die Anzahl der Laufbahngruppen wird von vier auf zwei reduziert. Das Nebentätigkeitsrecht wird entschlackt und vereinfacht. Der öffentliche Dienst wird - das ist nicht nur eine Nebenbemerkung, sondern war dem Ausschuss auch parteiübergreifend ein Anliegen - an einer Reihe von Regelungen erkennbar deutlich familienfreundlicher. Auch der Quereinstieg von praxiserprobten Kräften aus der freien Wirtschaft wird erleichtert.
Das Gesetz ist so anwenderfreundlich, wie es die zum Teil hoch diffizile Rechtslage im Beamtenrecht erlaubt, und orientiert sich außerdem in wesentlichen Teilen an Absprachen, an gemeinsamen Vereinbarungen der norddeutschen Küstenländer. Dies ist wichtig, um eine gewisse Einheitlichkeit im Interesse von Dienstherren, aber auch von Beschäftigten zu wahren.
Ingesamt macht nach unserer Überzeugung Niedersachsen damit einen wesentlichen Schritt nach vorn und sichert einen hoch qualifizierten öffentlichen Dienst für die vielfältigen Aufgaben der Zukunft.
Meine Damen und Herren, auch weiterhin gelten die bewährten Grundsätze von Eignung, Befähigung und Leistung. Auch zukünftig wird im öffentlichen Dienst nicht jeder alles werden können. Aber das neue Niedersächsische Beamtengesetz eröffnet jedem Einzelnen bessere Perspektiven. Die Übernahme von neuen Aufgaben auf anderen Ebenen und in anderen Verantwortungsbereichen wird ebenso erleichtert wie die Chance, verantwortungsvollere Positionen durch die Bewährung aus der eigentlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst heraus zu erlangen.
Mit der Möglichkeit, Beamtinnen und Beamte bereits in der Probezeit zu befördern, wird außerdem ein deutliches Signal gesetzt.
Wer überdurchschnittliche Leistung erbringt, der hat auch im öffentlichen Dienst weitere, größere Chancen.
Überlegungen im Hinblick auf eine noch weitergehende Reduzierung der Laufbahngruppen, etwa auf eine Einheitslaufbahn, sind durchaus abgewogen worden. Wir halten dies jedenfalls zunächst für nicht sinnvoll. Wir gehen davon aus, dass sich in der praktischen Anwendung dieses Gesetzes erweisen wird, dass insbesondere der Schritt zu zwei Laufbahngruppen mit zahlreichen flankierenden Maßnahmen eine hervorragende Möglichkeit zur Weiterentwicklung darstellt.
Es ist wichtig zu betonen, dass das Niedersächsische Beamtengesetz kein Gesetz ist, in dem die Brechstange angesetzt wird. Die Landesregierung setzt etwa bei der Frage von Altersgrenzen bewusst auf den Dialog mit den Berufsverbänden und mit den Gewerkschaften, um zu einer angemessenen Lösung zu kommen. Eine breite Mehrheit in diesem Parlament, so auch wir als CDUFraktion, war sich darin einig, dass wir diesen Weg nicht nur hinnehmen, sondern aktiv unterstützen und befürworten.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich abschließend für die konstruktive Beratung im Fachausschuss bedanken und mich insbesondere beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und beim Innenministerium bedanken,
die uns stets kompetent und auskunftsfreudig begleitet haben. Ein Dank geht auch an alle, die sich im Verfahren mit unterschiedlichsten Vorschlägen dazu eingebracht haben, wie ein modernisiertes Beamtenrecht aussehen kann. Ein Blick in das Gesetz wird ihnen allen zeigen, dass ein Gutteil ihrer Vorschläge Niederschlag gefunden hat.
Abschließend ist festzustellen: Die Möglichkeiten des Niedersächsischen Beamtengesetzes und der zeitgleich in Kraft tretenden Niedersächsischen Laufbahnverordnung gilt es jetzt in der Praxis zu nutzen. Der Rahmen ist gesetzt. Er ist solide, und er bietet, wie wir meinen, weiten Gestaltungsspielraum. Er wird jetzt durch die tagtägliche Anwendung mit Leben gefüllt. Wir sind sicher, dass dies gelingen kann. Als CDU-Fraktion werden wir darauf achten, dass dies gelingen wird.
Danke schön, Herr Wiese. - Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Rübke. Sie haben das Wort. Bitte schön!