Protokoll der Sitzung vom 26.03.2009

Jetzt erteile ich Herrn Kollegen Försterling von der FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, hier besteht in der Tat Einigkeit darüber, dass das Mittagessen und das Essen generell für unsere Kinder und auch für das Großwerden der Kinder wichtig ist. Das hat auch der Landtag als Haushaltsgesetzgeber erkannt und Mittel zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden vonseiten des Ministeriums auch entsprechend verwendet. Natürlich kann immer Uneinigkeit darüber bestehen, ob man nicht noch mehr tun müsste oder könnte. Ich glaube, wir sind, wenn es darum geht, eine Bundesaufgabe zu übernehmen, schon an die Grenze des für Niedersachsen Machbaren gekommen.

Man muss auch festhalten, dass es eben nicht so ist, wie von Ihnen immer proklamiert wird, nämlich dass es in den Schulen dazu kommt, dass dort sichtbar wird, wer sozial unterstützt wird und einen Essenszuschuss bekommt und wer keinen Essenszuschuss bekommt. In allen Ganztagsschulen, die ich besucht habe, hat man Verfahren gefunden, die den Unterschied eben nicht erkennen lassen. Natürlich muss es in der Schule organisiert werden und es kann nicht vom Land organisiert werden, dass der Unterschied tatsächlich nicht erkannt wird. Das gilt auch für die Abrechnung in den Schulen. Wer sich das Abrechnungsformular etc. einmal angesehen hat, weiß, dass wir es wirklich mit einem recht einfachen Verfahren zu tun haben. Man hat sich natürlich an Grundsätze der Haushaltsordnung zu halten. Man geht bei der Vereinfachung des Verfahrens schon sehr weit. Nichtsdestotrotz muss man hier dem Sozialministerium auch einmal dafür danken, dass es dafür Sorge getragen hat, dass die zusätzlichen Leis

tungen des Landes nicht auf die Regelsätze angerechnet werden. Ich glaube, das war eine notwendige Klarstellung.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Den Antrag der Grünen - dazu ist von Herrn Borngräber und Frau Kollegin Anette Meyer zu Strohen schon deutlich etwas gesagt worden - können wir in dieser Form natürlich nicht annehmen.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Welche Drucksachennummer hat er?)

- Ich habe den Antrag auf meinem Platz liegen, Frau Helmhold. Ich kann ihn natürlich auch hierher holen und daraus zitieren. Sie können gern die Drucksachennummer erfahren.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Welchen Antrag von den Grünen meinen Sie?)

- Entschuldigung, ich meine den Antrag von den Linken. Das Problem ist, dass der Antrag der Linken noch in Bezug auf ökologisch hergestellte Lebensmittel geändert wurde, damit Sie dem zustimmen können. Das war ja von Anfang an ansonsten nicht sichtbar.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Wir un- terhalten uns konstruktiv!)

Die Linkspartei hat diese ökologischen Gesichtspunkte dann noch eingebaut. Es bleibt allerdings unklar, wie gewährleistet sein soll, dass die Lebensmittel aus ökologischer Herstellung stammen, und ob dann z. B. das Land oder die Landesschulbehörde die Lebensmittel kaufen soll, damit möglicherweise Inspektoren der Landesschulbehörde - möglicherweise wäre das auch ein neues Aufgabengebiet für die Niedersächsische Schulinspektion - überprüfen können, ob die Lebensmittel aus ökologischem Anbau kommen.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Wenn jemandem nichts mehr einfällt, zieht er etwas ins Lächerliche!)

- Ich ziehe nichts ins Lächerliche, Frau Flauger. Sie müssen aber verstehen, dass wir in Niedersachsen die Eigenverantwortliche Schule haben. In jeder Ganztagsschule, in der ich bisher gewesen bin, sind verantwortliche Menschen tätig, die gutes und qualitätsvolles Mittagessen für die Kinder bereiten.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung entfernt sich inhaltlich am weitesten vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur dann, wenn diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/595 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Wir kommen dann zu Tagesordnungspunkt 22:

Besprechung: Schulverweigerung an Niedersachsens Schulen - Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/544 - Antwort der Landesregierung - Drs. 16/881

Wir treten in die Aussprache ein. Dazu erteile ich der Kollegin Reichwaldt, Fraktion DIE LINKE, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage las, war ich zunächst sehr verwundert, dann aber, ehrlich gesagt, nur noch verärgert.

(Zuruf von der CDU: Das wollten wir natürlich nicht!)

- Schön! - Aus der Antwort geht hervor: Das Problem wird seitens der Landesregierung durchaus als gravierend erkannt. Man erhebt aber keine statistischen Daten, um es lieber nicht so genau zu sehen. Man sieht auch Lösungsmöglichkeiten. Leider werden die Mittel zur Lösung im Glauben an den allgemeinen Sparzwang im niedersächsischen Bildungsland wahrscheinlich bald auf null gekürzt sein. Dann wird das Problem Schulverweigerung mit Sicherheit ein bisher nicht gekanntes Ausmaß erreicht haben.

Tatsächlich, Absentismus ist ein Problem, solange es Schule gibt, und sicherlich kann Schulverweigerung vielfältige Ursachen haben. Weshalb werden dann nicht die notwendigen Anstrengungen unter

nommen, um das Problem in seinem Ausmaß und in seinen gesellschaftlichen Auswirkungen zu erfassen und zu beschreiben? Weshalb wird keine Strategie erarbeitet, um dieser Fehlentwicklung wirkungsvoll und nachhaltig zu begegnen? Weshalb beschränkt man sich stattdessen auf einen Flickenteppich einzelner, zeitlich begrenzter Maßnahmen, die einerseits nicht in ein abgestimmtes Gesamtkonzept eingebunden sind und andererseits nur einen Bruchteil der Betroffenen erreichen?

Als zentrale Ursachen für Absentismus werden in der Antwort genannt: familiäre Belastungen, soziale Ausgrenzung im Schulbereich, Häufung schulischer Misserfolge, misslingende Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule. Auch wenn Sie es ungern hören: Ein selektives Schulsystem wie in Niedersachsen befördert genau diese Ursachen, weil es Kinder vor allem entsprechend ihrer sozialen Herkunft ausgrenzt.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung von Ina Korter [GRÜNE])

So wird in der vorliegenden Antwort durchaus zugegeben, dass die Probleme im Hauptschulbereich am größten sind. Wundert Sie das? Der Entscheidungsspielraum der Schulen hinsichtlich der Frage, wann sie Schulverweigerer zu melden haben, führt nach Einschätzung von Fachkräften und Jugendhilfe dazu, dass die Schulen diejenigen Schüler, die als Störer auffallen, häufig erst dann melden, wenn das Problem fortgeschritten ist. Ich frage mich, ob Ihre Bemühungen, gegen Absentismus zu handeln, nicht größer wären, wenn die Schulverweigerung tatsächlich ein Problem der Gymnasien wäre.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Gute Frage!)

Dies ist im Übrigen ein nicht völlig von der Hand zu weisender Gedanke, wenn ich an die katastrophalen Lern- und Lehrbedingungen im Sekundarbereich I denke. Vermutlich wären Forschung und staatliche Reaktionen in Gestalt von Vorsorgemaßnahmen sowohl qualitativ als auch quantitativ entsprechend höher angesetzt, wäre Schulabsentismus ein Hauptproblem an Gymnasien und Realschulen.

Unter Punkt 2 wird in der Antwort ausgeführt, dass kein statistisches Material vorliegt. Wir haben selber im Bereich Hannover recherchiert. Der Fachbereich Recht und Ordnung weist für die Landeshauptstadt Hannover Zahlen über Ordnungswid

rigkeiten wegen Schulverweigerung aus. Zum Beispiel wurden in 2005 in Hannover 1 578 Fälle von Nichterfüllung der Schulpflicht gemeldet. In 955 Fällen wurden deshalb Verfahren eingeleitet.

Über die nicht erfolgten Bußgeldzahlungen und die ersatzweise auferlegten Arbeitsleistungen können die Jugendämter Auskunft geben, weil sie in der Regel die sogenannten Hilfsdienste vermitteln und überwachen. Über das Justizministerium Abfragen bezüglich der Arrestantritte aufgrund nicht geleisteter Geldbußen oder Arbeitsleistungen zu starten, dürfte angesichts der überschaubaren Anzahl der Arrestanstalten kein größeres Problem darstellen; man müsste es nur wollen. Das Argument der notwendigen Anonymität und Vermeidung negativer Folgen durch Rückschlüsse auf einzelne Jugendliche erscheint mir als fadenscheinig.

(Beifall bei der LINKEN)

Dass der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse über Jugenddelinquenz von Schulpflichtverletzungen im Berufsvorbereitungsjahr vorliegen, ist ein weiterer Hinweis darauf, dass man hier lieber nicht so genau hinsieht.

Zum Thema Problemschüler sei auf die Verhältnisse an der hannoverschen Berufsbildenden Schule 6 verweisen, an der versucht wurde, unter Beteiligung von Landesbehörden und Staatsanwaltschaft der untragbaren Situation an dieser Schule konzeptionell zu begegnen.

Ausführlich beschrieben werden in der Antwort die vielen - zugegeben: vielversprechenden - Modellversuche.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert über- nimmt den Vorsitz)

Diese Projekte sind jedoch nicht flächendeckend und bedarfsgerecht angesiedelt. Wenn also Erfolge verbucht werden, dann örtlich begrenzt und nur einen Bruchteil des Gesamtbedarfs deckend. Es ist schon bitter, solchen Projekten den Namen „die zweite Chance“ zu geben. Erstens kommt nur ein stark eingeschränkter Adressatenkreis zum Zuge, und zweitens geben Sie damit nicht zu, dass es in unserem Schulsystem für diesen Adressatenkreis keine wirkliche erste Chance gibt.

(Beifall bei der LINKEN)

Auf die Projekte mit Beratungs- und Anlaufstellencharakter trifft das Gleiche zu wie bei den Betreuungsprojekten für Schulverweigerer. Sie sind prinzipiell fachgerecht ausgerichtet, werden jedoch nicht flächendeckend angeboten.

Wenn sich Schulpsychologen im Rahmen der Einzelfallhilfe mit dem Thema Schulabsentismus befassen, ist zu fragen, welche Kapazitäten da zur Verfügung stehen. Hier empfinde ich die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage als nur noch zynisch. Qualifizierte Beratung an den Schulen ist ein wichtiges Instrument, um das Problem Schulverweigerung anzugehen. Das gibt die Landesregierung zu. Aus der aktuellen Diskussion um Amokläufer an Schulen wissen wir, dass bundesweit auf 16 000 Schüler ein Schulpsychologe kommt. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 23. März war zu lesen, dass Niedersachsen beim Betreuungsschlüssel absolutes Schlusslicht in Deutschland ist. Hier kommen auf eine schulpsychologische Fachkraft rechnerisch 26 324 Schüler, die zu betreuen sind. Das sind ohne Frage „hervorragende“ Voraussetzungen für die vom Kultusministerium propagierte Einzelfallhilfe. Man kann das umrechnen: Das sind pro Schüler viereinhalb Minuten im Jahr, wenn die gesamte Arbeitszeit auf diese Betreuung verwendet wird.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Es ist doch gar nicht die Aufgabe von Schulpsy- chologen, jeden Einzelfall zu prüfen!)

Der Hinweis auf gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schülern überall dort, wo persönliche Kontakte wirken, mag teilweise berechtigt sein. Es bleibt die Frage, wie es ohne das Bindeglied Schulsozialarbeit funktioniert, oder wenn Lehrer aus der Motivation heraus, Störer loswerden zu wollen, nur klar manifestierte Fälle melden.

Die flächendeckende Einführung von ProgreSs in Niedersachsen wäre prinzipiell zu begrüßen. Dieses Programm kann helfen, individuell manifestierte Schulverweigerung zu bearbeiten und abzubauen. Es ist somit ein Instrument zur Symptombearbeitung.

Erfolgsquoten von 70 oder 75 % zeigen, dass erfolgreich gearbeitet werden kann. Was diese Programme nicht leisten können, ist Ursachenbekämpfung bei dem zum Massenphänomen gewordenen Schulabsentismus.

(Präsident Hermann Dinkla über- nimmt den Vorsitz)

Laut der vorliegenden Antwort sind alle mit dem Problem befassten Akteure im Grundsatz darin einig, dass langfristig vor allem früh angesetzte Prävention Erfolg versprechend wirken kann. Was aber ist die beste Prävention? Hier ist ein grund