Laut der vorliegenden Antwort sind alle mit dem Problem befassten Akteure im Grundsatz darin einig, dass langfristig vor allem früh angesetzte Prävention Erfolg versprechend wirken kann. Was aber ist die beste Prävention? Hier ist ein grund
sätzliches Umschalten notwendig hin zu einem Schulsystem, das auf Chancengleichheit setzt anstatt auf Ausgrenzung derer, die sich durch soziale Merkmale dafür anbieten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Kultur des Hinsehens haben in den vergangenen Wochen unter dem Eindruck von Winnenden viele gefordert. Von dieser Kultur des Hinsehens ist in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Linken zur Schulverweigerung an Niedersachsens Schulen wenig zu sehen. Schon auf so schlichte Fragen wie etwa, wie viele Schulverweigerer es in Niedersachsen gibt und in wie vielen Fällen Bußgeldverfahren verhängt wurden, kann die Landesregierung nur antworten: Es gibt keine Statistiken darüber. Insgesamt macht die Antwort der Landesregierung einen ausgesprochen lustlosen Eindruck. Im Wesentlichen haben Sie sich darauf beschränkt, Frau HeisterNeumann, Berichte von wenigen Projekten gegen Schulverweigerung aneinanderzuhängen, die es in Niedersachsen zweifellos gibt und die auch erfolgreich arbeiten.
Der Einleitungssatz der Antwort ist schon zynisch: Das Thema Absentismus sei ein Problem, das - so teilt uns unsere Landesregierung mit - die Schule begleitet, solange es sie gibt.
Es wird geschätzt, dass 1 % bis 2 % der Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen bereits verfestigte Formen der Vermeidung von Schule aufweisen. Manche Experten gehen sogar davon aus, dass etwa 10 % der Schülerinnen und Schüler die Schule über Wochen oder sogar Monate hinweg schwänzen.
Wenn Sie es ernst damit meinen, dass Sie die Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss halbieren wollen, dann müssen Sie jetzt an das Problem herangehen. Es wäre wohl als Erstes angesagt, wirklich genau hinzusehen: Welche Schülerinnen und Schüler sind es, die keinen Sinn mehr darin sehen, zur Schule zu gehen? Was genau sind die Gründe dafür?
Die Landesregierung interessiert das alles aber nicht so richtig, wie ich in der Antwort festgestellt habe. Sie zählt einige wenige Projekte auf, mit denen der Schulverweigerung begegnet werden soll. In diesen Projekten wird sicherlich sehr gute Arbeit geleistet. Aber - meine Kollegin Frau Reichwaldt hat das schon betont - sie sind nur punktuell und befristet. Eigenes Geld gibt die Landesregierung überhaupt nicht dazu, obwohl es auch eine Reihe weiterer Bewerber für Verweigererprojekte in Niedersachsen gibt. Was wir brauchen, sind aber nicht einzelne Projekte, sondern ein flächendeckendes Konzept, ein flächendeckendes Hilfsangebot; denn Schulverweigerung gibt es überall und an allen Schulformen, wenn auch an der einen oder anderen ausgeprägter.
Die Landesregierung aber tut das Gegenteil: Das einzige flächendeckende Angebot, das sie hat, baut sie ab: die Schulpsychologen. Es wurde schon gesagt: Nirgendwo gibt es so wenig Schulpsychologen wie in Niedersachsen. Und die ohnehin schon zu wenigen Beratungslehrerstunden wollten Sie auch noch kürzen. Das ist gerade noch verhindert worden. Ich hoffe, es bleibt auch dabei.
Meine Damen und Herren, für Schulverweigerung gibt es viele Gründe. Immer aber steht sie am Ende eines Prozesses. Nur wenn wir frühzeitig erkennen, dass einzelne Schülerinnen und Schüler Probleme in und mit der Schule haben, können wir verhindern, dass diese Probleme schließlich zu einer totalen Verweigerung führen.
Lernen können wir aus den Erfahrungen des Projekts „Coole Schule“, das leider 2004 ausgelaufen ist. Dieses Projekt hatte zwei wesentliche Ansätze: Der eine bestand in einem veränderten Lernarrangement, das die Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler stärker einbezog. Im Vordergrund sollte die Arbeit in Projekten stehen. Das ist ein Ansatz, der ohne Zweifel allen Schülerinnen und Schülern zugutekommen würde. Die Landesregierung sollte endlich die Kraft haben und die Fantasie aufbringen, diese neue Lernkultur in alle Schulen hineinzubringen. Der andere Ansatz bestand darin, durch die Einbeziehung institutio
neller sozialer Dienstleistungsangebote ein Hilfsnetzwerk aufzubauen. Das ist ein Ansatz, bei dem wir wieder einmal von Finnland lernen können. In Finnland gibt es ein Hilfsangebot an jeder Schule: mit Schulpsychologen, Ärzten, Gesundheitsfürsorge und einem Kurator. Frühzeitig, wenn sich bei einer Schülerin oder einem Schüler ein Problem abzeichnet, tritt der Ausschuss der Schülervorsorge zusammen und entwickelt ein Hilfskonzept. Das Motto „Kein Kind darf verloren gehen“ ist so in Finnland nicht nur eine leere Floskel.
Um bei uns ein solches Hilfsnetz aufzubauen, müssen die Schulen intensiv mit den sozialen Diensten in der Kommune zusammenarbeiten: mit der Jugendhilfe, dem Gesundheitsdienst, der Jugend- und Familienberatung, der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Diese Dienste müssen in die Schule kommen. Dort, in der Schule, brauchen wir ein niedrigschwelliges Unterstützungs- und Beratungsangebot. Das ist im Übrigen auch ein wesentlicher Anteil unseres Antrags „Inklusive Schule verwirklichen …“. Die Landesregierung darf es nicht länger der vereinzelten Initiative vor Ort überlassen, ob eine solche Kooperation von Schule und kommunalen Hilfsangeboten zustande kommt. Sie muss endlich aktiv werden; denn sonst bleibt das finnische Motto „Kein Kind darf verloren gehen“, das Sie, Frau Ministerin, vorgestern oder gestern noch als neue Leitlinie Ihrer Politik bezeichnet haben, wirklich nur eine leere Floskel. Sie müssen dazu auch eigene Mittel in die Hand nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin angesichts eines sehr sensiblen Themas sehr dankbar für die Gelegenheit, auch die vielfältigen Aktivitäten insbesondere dieser Landesregierung darstellen zu dürfen.
Das Fernbleiben von Schule begleitet die Schule tatsächlich, Frau Korter, solange es eine Schulpflicht gibt. Da sind wir uns, glaube ich, einig, Frau Reichwaldt. Der Begriff „Absentismus“ beschreibt dabei völlig neutral diesen Tatbestand des unerlaubten Fernbleibens von Schule. Der Umfang
dieses Fernbleibens - das ist schon dargestellt worden - stellt sich allerdings sehr unterschiedlich dar. Das Verhalten ist und bleibt natürlich eine Schulpflichtverletzung, der zuallererst und auch zunächst in der Schule begegnet werden muss.
Das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht kann aber nicht pauschal als Schulschwänzen oder Schulverweigerung bezeichnet werden; denn die Fehlzeiten haben die unterschiedlichsten Ursachen. Dazu zählen tatsächlich auch Angst vor Leistungsversagen, vor Hänseleien oder vor Übergriffen von Mitschülern und Mitschülerinnen.
Wichtig ist vor allem, dass das Fernbleiben vom Unterricht frühzeitig wahrgenommen wird. Die Schule muss eingreifen, bevor sich bei dem einzelnen Schüler ein ganz bestimmtes Verhalten verfestigt. Ich glaube, gerade in diesen Tagen ist diese Forderung ganz besonders wichtig; denn das zeigen auch schon die jüngsten Erkenntnisse, dass man manches vielleicht hat zu lange laufen lassen.
Dabei kommt es darauf an, jeden Einzelfall genau zu betrachten. Dafür ist Schule natürlich aufgrund ihrer Kenntnis des einzelnen Schülers auch ganz besonders geeignet. Die Schule muss entscheiden, welche Maßnahmen getroffen und welche Instanzen dann unterstützend eingeschaltet werden sollen. Hierbei kommen zuallererst vor allem Schüler- und Elterngespräche, dann die Einschaltung des Jugendamtes, des Ordnungsamtes bis hin - jetzt auch - zum Familiengericht in Betracht.
Erst dann, wenn in der Schule die pädagogischen Möglichkeiten der Einwirkung auf dauerhaft unentschuldigte Schüler voll ausgeschöpft sind, sollten Bußgelder verhängt werden oder sollte sogar in besonderen Ausnahmefällen die Zuführung zur Schule erwogen werden.
Meine Damen und Herren, das Thema Absentismus hat noch eine weitere Dimension, die es zu beachten gilt; denn wir wissen aus einschlägigen Untersuchungen, dass durchaus auch ein Zusammenhang zwischen Schulschwänzen und Jugenddelinquenz besteht. Die Zusammenhänge und die Zahlen sind sehr wohl bekannt. Viel wichtiger, als in diesem Zusammenhang darüber hinaus noch statistische Daten zu erfassen, ist das konkrete Handeln. Wir haben deshalb im Umgang mit dem Problem Absentismus gehandelt und deutliche
Im präventiven Bereich stärken wir vor allem die Diagnosefähigkeit und verbessern wir auch die soziale Qualität der Schule. Bei der Diagnosefähigkeit kommt es insbesondere auch auf die individuelle Lernentwicklung und die Feststellung zur individuellen Lernentwicklung an. Denn bei dieser Gelegenheit führt der einzelne Lehrer ein Gespräch mit dem Schüler und kommt es zu einem Austausch mit den übrigen Lehrkräften, um die Entwicklung des Schülers zu betrachten und nachzusehen, wo sich Veränderungen ergeben und wie bestimmte Auffälligkeiten wahrgenommen werden können. Da sind die Ansatzpunkte, an denen man sehr genau und sehr frühzeitig mit den Eltern und vor allen Dingen auch mit dem Schüler ins Gespräch kommen kann.
Dabei fallen in der Schule die Problemlagen der Schülerinnen und Schüler auf. Dort müssen sie dann auch vorrangig aufgearbeitet werden. Deshalb hat die Landesregierung in den letzten Jahren vielfältige Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, z. B. in den Projekten „Kommunikation - Interaktion - Kooperation in Schule und Unterricht“, „Kooperationsverbünde Hochbegabung fördern“ und „Lions-Quest - Erwachsen werden“.
Über Maßnahmen im präventiven Bereich hinaus hat das Kultusministerium seit vielen Jahren eine Reihe von Projekten gestartet und begleitet, die Schulen und Kommunen helfen sollen, dem Absentismusproblem neben der Prävention auch durch Intervention zu begegnen. Das Kultus-, das Justiz-, das Innen- sowie das Sozialministerium forcierten ganzheitliche Projekte zur Vermeidung von Unterrichtsversäumnissen, z. B. das „Präventions- und Interventionsprogramm“ (PRINT) und das Nachfolgeprogramm „Niedersächsische Kooperations- und Bildungsprojekte an schulischen Standorten“, kurz „NiKo“ genannt.
Alle Maßnahmen sind in der Beantwortung der Großen Anfrage aufgeführt und sind zum Teil auch schon ausgewertet worden. Besonders in dem „Projekt zur Vermeidung von unentschuldigter Abwesenheit vom Unterricht“ (ProgeSs) haben wir auch eine Reihe von Maßnahmen entwickelt und modellhaft umgesetzt, deren Wirksamkeit jetzt auch nachgewiesen werden konnte. Die Ergebnisse haben wir landesweit verfügbar gemacht. Wir
Ergänzend zu dieser landesweiten Umsetzung von ProgeSs ist es das Ziel der Mitte des letzten Jahres gebildeten Arbeitsgruppe, einen angemessenen Umgang der Beteiligten mit Absentismus auf allen Ebenen weiter zu unterstützen. Hierzu wird ein Handlungsleitfaden erarbeitet werden. Neben Vertretern der Ressorts MK, MS, MJ und MI sind auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter in dieser Arbeitsgruppe vertreten.
Meine Damen und Herren, Absentismus kann Bildungsbiografien junger Menschen wesentlich beeinträchtigen bis hin zum Schulabbruch ohne Abschluss und dann auch ohne Aussicht auf einen Ausbildungsplatz. Ich freue mich darüber, dass wir uns nach den bisherigen Verlautbarungen über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg darin einig sehen, die Bildungschancen der heranwachsenden Generation umfassend zu sichern. Deshalb glaube ich, dass dieser Weg konsequent fortgesetzt werden muss, damit das Konzept tatsächlich in allen Schulen umgesetzt wird. Wenn darüber hinaus weitere gute Anregungen zu verzeichnen sind, werden wir diese sehr gerne aufgreifen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, diese Hinweise wollen wir Ihnen gerne geben.
Die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE greift unsere Kleine Anfrage vom April vorigen Jahres auf, in der wir gefragt hatten, was die Landesregierung mit Schulschwänzern tut. In den Antworten auf beide Anfragen wird deutlich, dass es in Niedersachsen kein valides Datenmaterial zum Thema dieses wissenschaftlich „Absentismus“ genannten Phänomens gibt.
Bereits zu Zeiten der SPD-Landesregierung entstand das Modellprojekt ProgeSs - Sie haben es eben erwähnt -, dessen 2005 präsentierter Evaluationsbericht eine gute Anregung für viele Kommunen war, gemeinsame Vorgehensweisen zwischen Schulen, Polizei und Jugendhilfe zu vereinbaren.
Beim Thema Absentismus geht es nicht um das Abklemmen von Stunden oder das Vermeiden einer Klassenarbeit. Problematisch wird das Schwänzen von Schule erst, wenn junge Menschen nicht zur Schule gehen, weil sie auf jüngere Geschwister aufpassen müssen - was bei Migrationsfamilien ab und zu vorkommt - oder weil die Eltern aufgrund von Drogenabhängigkeit, Alkoholismus oder wegen psychischer Probleme kein Interesse an den Problemen ihrer Kinder haben. Es gibt Kinder, die in der Schule gemobbt oder von Größeren unter Druck gesetzt werden, und es gibt Kinder, die glauben, den Leistungserwartungen ihrer Eltern nicht gerecht werden zu können, und deshalb nicht zur Schule gehen.
Durch längere Fehlzeiten entsteht häufig ein Teufelskreis. Die Leistungen sinken, die Schüler isolieren sich mehr und mehr, der gemeinsame Erfahrungshintergrund schwindet. Der tatsächliche oder vermeintliche Spott der Mitschülerinnen und Mitschüler oder der Lehrkräfte und auch das Bewusstsein, Unterrichtsstoff versäumt zu haben, führt dazu, dass es den Betroffenen immer schwerer fällt, wieder in die Schule zurückzukehren. Eine im Jahr 2005 vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen erhobene Studie bei Schülerinnen und Schülern aus 9. Klassen ergab eine Quote von rund 10 % der Schülerinnen und Schüler, die fünf und mehr Tage unerlaubt gefehlt hatten, wobei es kaum einen Unterschied zwischen Mädchen und Jungen gab.
Viele Untersuchungen bestätigen, dass im Durchschnitt unter den Schülerinnen und Schülern, die häufig dem Unterricht fernblieben, eine erhöhte Delinquenzrate zu finden ist. Im Nachhinein befragte jugendliche Straftäter bestätigen, dass mit Zunahme der Deliktzahl auch das Schulschwänzen zunahm. Allerdings sollte man sich davor hüten, daraus den Schluss zu ziehen, alle intensiven Schulschwänzer begingen Straftaten. Das ist mitnichten der Fall.
Die Auswertung des Modellprojekts ProgeSs, das eine enge Kooperation zwischen Elternhaus, Schule, Polizei und Jugendamt beinhaltet, ergab, dass zwar die Abwesenheitsquote um 16 % verringert werden konnte, aber im Bereich der Delikte lediglich die Ladendiebstähle abnahmen. Straftaten im Bereich der physischen Gewalt, Sachbeschädigung, Einbruch, Bedrohung und Erpressung dagegen blieben gleich oder nahmen sogar leicht zu. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, meine Damen und Herren, dass das Problem nicht eindi