Protokoll der Sitzung vom 26.03.2009

Auswahlverfahren für Ausbildungsberufe müssen angepasst werden. Vor allem Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz müssen in diesem Zusammenhang stärker berücksichtigt werden.

Wir müssen auch dafür sorgen, dass die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen für den niedersächsischen öffentlichen Dienst vereinfacht wird.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, dieser Bereich sollte in das niedersächsische Handlungsprogramm Integration aufgenommen werden. Die Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen, sollten evaluiert werden, damit eine Erfolgskontrolle stattfindet.

Ich sage sehr deutlich: Wir brauchen einen Appell - das kann heute nur einer von sicherlich mehreren erforderlichen Appellen sein - an die öffentlichen Arbeitgeber, sich dieser Zielsetzung insgesamt anzuschließen.

Meine Damen und Herren, in den Beratungen ist, glaube ich, sehr deutlich geworden, dass die Fraktionen der CDU und der FDP und auch der SPD nicht ganz weit auseinander waren, vielleicht zum Teil auch gegenüber den Grünen. Wir wollen allerdings von einer festen Beschäftigungsquote absehen, wie sie vorgeschlagen wurde,.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Von uns nicht!)

Aus unserer Sicht ist das kein geeignetes Mittel. Es ist auch nicht mit dem Grundsatz der Einstellung nach Eignung und Befähigung in Einklang zu bringen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Klar ist aber auch, dass die Bemühungen um mehr Beschäftigte mit Migrationshintergrund ein Prozess sind. Das wird nicht über Nacht möglich sein. Aber wir müssen deutlich machen, dass uns das wichtig ist. Dann wird es ein Erfolg werden, auch wenn es etwas länger dauert.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir hatten durchaus sehr konstruktive, hin und wieder etwas schleppende gemeinsame Beratungen über dieses Thema im Fachausschuss. Ich darf daran erinnern, dass es viele Bemühungen von verschiedenen Seiten gegeben hat, zu einer gemeinsamen Beschlussempfehlung zu kommen. Diese ist am Ende nicht zustande gekommen. Aber ich sage deutlich: Wir waren eigentlich recht dicht beieinander. Am Ende lag es an bestimmten Formulierungen, dass eine gemeinsame Beschlussempfehlung verhindert

wurde. Dem Änderungsantrag der Fraktion der Grünen, der in ähnlicher Form früher schon einmal gestellt worden ist, hätten wir fast zugestimmt. Dann ist es aber doch nicht dazu gekommen. Das ist eigentlich sehr bedauerlich.

Den eben vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE werden wir allerdings ablehnen. Ich hoffe trotzdem auf eine breite Zustimmung des Niedersächsischen Landtages.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Bachmann. Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Bachmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden sicherlich zum Schluss - zumindest unsere Fraktion und die Regierungskoalition - zu einem Konsens kommen, weil wir dem dringenden Wunsch der Mitglieder der Integrationskommission, möglichst mit großer Mehrheit ein Signal an den öffentlichen Dienst des Landes zu senden, gerne folgen wollen.

Aber dazu gehört natürlich, zu beschreiben, an welchen Stellen es unterschiedliche Sichtweisen gibt. Man muss auch in die Vergangenheit schauen und darauf hinweisen dürfen, dass im Jahre 2002 unter der Federführung von Gitta Trauernicht, der damaligen für Integrationsfragen zuständigen Ministerin, ein Regierungskonzept der SPD-Landesregierung vorlag mit der Zielsetzung, die in dem jetzt vorliegenden Entschließungsantrag beschrieben wird, nämlich den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen deutlich zu erhöhen. Das war ein Regierungsauftrag.

Das Parlament hat damals gegen Ihre Stimmen - auch das muss man in Erinnerung rufen - in einem Entschließungsantrag im Herbst 2002 diesen Beschluss der Landesregierung inhaltlich erweitert. Ihre erste Amtshandlung in 2003 war es, diese Beschlüsse zu kassieren. Wenn wir heute, sechs Jahre später, zu einem entsprechenden Beschluss kommen, dann müssen wir feststellen, dass wir doch einiges an Zeit vertan haben. Wir wären heute schon weiter, und Sie hätten weiter sein können, wenn Sie in 2003 auf den damaligen Beschlüssen aufbauend gehandelt hätten.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben deutlich gemacht, dass uns der Antrag der Grünen, der mit unseren damaligen Beschlüssen weitestgehend identisch ist, sympathischer ist als der von Ihnen vorgelegte Antrag. Es ist uns trotzdem im Innenausschuss gelungen, einige Passagen, die wir in die Debatte eingeführt haben, in den Antrag zu integrieren. Ich weise darauf hin, dass im Antrag jetzt enthalten ist, den Erfolg der Maßnahmen zu evaluieren, Herr Hiebing. Dieser Aspekt war vorher in Ihrem Antrag nicht enthalten. Wir haben darauf bestanden, dass der Landtag nicht nur für die Landesregierung einen richtungweisenden Beschluss fasst, sondern auch an alle anderen öffentlichen Arbeitgeber im Land appelliert, sich diesem Beispiel anzuschließen. Auch dieser Aspekt ist jetzt in dem Antrag enthalten.

(Beifall bei der SPD)

Außerdem haben wir bewirkt, dass es nicht nur beim bloßen Begrüßen des Umstands bleibt, dass sich bei der Polizei Dinge positiv entwickeln - wir sind uns darin einig, dass das ausbaufähig ist -, sondern dass wir in den Bereichen gezielt Werbekampagnen durchführen wollen. Im Entschließungstext heißen sie „Informationskampagnen“. Da diese Punkte in den Antragstext einfließen konnten, sind wir in der Lage, dem Kompromiss auf niedrigstem Niveau zuzustimmen, Herr Hiebing. Was haben Sie nicht aufgenommen? - Selbst die Grünen haben darauf verzichtet, eine Quote vorzusehen, was sie sonst immer sehr gern tun.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Das machen auch Sie immer gern!)

Sie wussten aber, dass das hier nicht mehrheitsfähig ist.

Die Integrationskommission hat gesagt, dass wir wenigstens ein Ziel beschreiben müssten. Es war der einhellige Wunsch, zu sagen, dass es uns langfristig gelingen muss, die Normalität zu erreichen, dass sich Migranten - sie machen 16 % der Bevölkerung aus -, gemessen an diesem Anteil, im öffentlichen Dienst wiederfinden. Ein solches Ziel hätte man beschreiben sollen. Wir haben das auch beantragt. Aber Sie wollten dem Antrag nicht folgen.

Wir haben gesagt, dass wir überall da, wo heute „die Landesregierung soll“ steht, einen Schritt weiter gehen sollten, indem wir mit der Formulierung „die Landesregierung muss“ die Landesregierung beauftragen, dieses Ziel zu erreichen. Jetzt haben wir uns auf die Formulierung „die Landesregierung möge“ verständigt. In dieser Formulierung findet

sich beides wieder. Sie können nicht über Ihren Schatten springen, und wir verzichten darauf, Sie aufzufordern. Die Landesregierung möge jetzt wirklich handeln, damit es hier nicht bei einem Sonntagsbeschluss bleibt, der am Ende der Debatte wieder kassiert wird.

Wissen Sie, was ich befürchte? - Im Mai wird sich meine Kollegin Silke Lesemann in diesem Hause mit unserem sehr konkreten Detailantrag „Mehr Migranten in die Lehramtsausbildung“ auseinandersetzen müssen. Dann wird es bei den Lehrern konkret. Das zu beschließen aber haben Sie im Wissenschaftsausschuss abgelehnt.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Ach, da schau an! - Kreszentia Flauger [LIN- KE]: Ist das nicht ein bisschen ko- misch?)

Lassen Sie uns hoffen, dass es hier wirklich nicht nur bei Deklarationen bleibt, sondern dass wir dann, wenn es ans Eingemachte geht, die Dinge weiterentwickeln.

Zum Abstimmungsverfahren: Wir werden den Antrag der Grünen als Änderungsantrag, der eindeutig am weitesten geht und über den hier primär abgestimmt werden muss, unterstützen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir werden, wenn er keine Mehrheit finden sollte, was nach der Rede des Kollegen Hiebing leider zu erwarten ist, der Ausschussempfehlung trotzdem zustimmen. Das ist sicherlich ein unübliches Verfahren. Aber wir wollen die Chance nutzen, auf der Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners dieses Signal an die Landesregierung und in den öffentlichen Dienst des Landes zu senden.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert übernimmt den Vorsitz)

Es sollte nicht nur, sondern es muss unser gemeinsames Anliegen sein, beim Thema Integration für mehr Normalität im öffentlichen Dienst zu sorgen, uns mit Integration im öffentlichen Dienst dieses Landes praktisch umzusetzen, also nicht nur darüber zu reden.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Bachmann. - Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Herr Adler zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich nur um einen Entschließungsantrag. Trotzdem sollte man sich bemühen, ihn korrekt zu formulieren. Ich muss deshalb auf zwei redaktionelle Fehler hinweisen. Ein redaktioneller Fehler befindet sich in der Beschlussempfehlung des Ausschusses, und ein redaktioneller Fehler befindet sich in unserem Antrag.

(David McAllister [CDU]: Es ist doch schön, dass Sie sie gefunden haben!)

- Sehen Sie! - Jetzt sage ich Ihnen, welche es sind. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses heißt es im zweiten Absatz:

„Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt nach Eignung und Befähigung.“

Ich will Ihnen nicht unterstellen, dass Sie einen verfassungswidrigen Antrag stellen wollen; denn im Grundgesetz steht:

„Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt.“

Das steht in Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes. Ich nehme an, dass das nur ein redaktioneller Fehler ist und dass Sie das nicht anders gemeint haben. Vielleicht kann man diesen Fehler auf diese Weise bereinigen.

Auch in unserem Ergänzungsantrag befindet sich leider ein redaktioneller Fehler. Es heißt dort nämlich „dringendes öffentliches Interesse“, und wie Sie aus der Verweisung auf das Beamtenstatusgesetz in der Antragsbegründung ersehen können, muss es „dringendes dienstliches Interesse“ heißen. - So viel als Vorbemerkung.

In der Sache geht es uns nur um einen Punkt. Es geht uns um das Anliegen, das wir im Prinzip unterstützen. Der weitergehende Antrag ist eigentlich der Antrag der Grünen, den wir besser finden. Im Prinzip finden wir aber auch die Beschlussempfehlung des Ausschusses richtig. Wir möchten den Entschließungstext aber um die beamtenrechtliche Unterfütterung ergänzen. Im Landesbeamtenrecht,

das wir gestern verabschiedet haben, ist dieser Aspekt nicht geregelt, stattdessen im Beamtenstatusgesetz, also im Gesetz des Bundes. Im Beamtenstatusgesetz ist geregelt, dass in erster Linie Deutsche und weiterhin die Angehörigen des EUAuslandes und des Europäischen Wirtschaftsraumes Beamte werden können. Zum Europäischen Wirtschaftsraum zählen Norwegen, Island und Liechtenstein. Weiterhin ist geregelt, dass sie die berufliche Qualifikation haben müssen. Danach ist ein Ausnahmetatbestand geregelt: Wenn ein dringendes dienstliches Interesse besteht, dann können auch andere Beamte werden. - Wir wollen mit diesem Entschließungsantrag, wenn Sie so wollen, eine Interpretationsempfehlung für diesen Ausnahmetatbestand geben, um zu erreichen, dass auch Angehörige der Staaten, die durch die erstgenannten Gruppen nicht erfasst sind, Beamte des Landes Niedersachsen werden können.

Danke schön.