Hier klang bereits an, dass die Lage in der Milchwirtschaft aufgrund der gesunkenen Milchpreise besonders schwierig ist. Wir sollten aber nicht
vergessen, dass auch in anderen Betriebsgruppen, wie z. B. bei den Veredelungs- und Ackerbetrieben, gesunkene Erzeugerpreise zu einer verschärften Situation führen und dass letztendlich die infolge der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise gestiegenen Betriebsmittelpreise auch noch mit zu Buche schlagen.
Meine Damen und Herren, die Situation für die Landwirte ist sehr negativ, für den Verbraucher stellt sie sich jedoch positiv dar. Die Erzeugerpreise haben sich in einem Jahr, also von März 2008 bis jetzt, um 3 % verringert, und das auf Kosten der Landwirte. Die Preise für Milchprodukte sind wahrscheinlich hauptsächlich deshalb gesunken, weil aufgrund der hohen Milchpreise vor anderthalb oder zwei Jahren Verbraucher, auch Großverbraucher, einfach weniger gekauft haben, während auf der anderen Seite sämtliche Milcherzeuger mehr produziert haben, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Hinzu kommt, dass der Lebensmitteleinzelhandel die derzeitige Marktsituation gnadenlos ausnutzt und mit Lockangeboten für Nahrungsmittel Menschen in die Läden zieht. Deshalb halte ich den Antrag der FDPFraktion, den der Herr Kollege Oetjen hier eingebracht hat, für richtig. Ich meine, langes Reden nützt nichts, wir müssen etwas machen. Und das haben wir gemacht.
Herr Kollege Meyer, ich wünsche Ihnen, dass auch Sie irgendwann einmal in der Wirklichkeit ankommen und nicht immer den Träumereien nachlaufen, die Sie hier jedes Mal wieder vorbeten.
Meine Damen und Herren, wir haben ganz klare Vorgaben. Einiges ist auf Bundesebene, das allermeiste auf europäischer Ebene zu regeln.
Wenn Sie nicht merken, dass wir aus Niedersachsen und aus Deutschland heraus nur zusammen mit Europa etwas erreichen können - das hat Ihre große Ministerin, Frau Künast, früher auch nie begriffen -, kann ich nur sagen: Es ist eigentlich schade, dass Sie nichts dazugelernt haben.
Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Antrag versucht, die Auszahlung der Betriebsprämien vorzuziehen - es sieht so aus, als würden sie Mitte Oktober ausgezahlt -, um die Liquidität für die Betriebe zu verbessern. Wir haben die Verwendung der Modulationsmittel in Richtung landwirtschaftsnahe Verwendung vorangetrieben.
Ich spreche hier auch noch einmal über die Agrardieselsteuer. Wenn in Deutschland pro Liter 40 Cent mehr Steuern bezahlt werden als in Frankreich und wir bei einem 80-ha-Betrieb von einem Verbrauch von rund 8 000 l Diesel ausgehen, entspricht das einem Betrag von 3 200 Euro. Ist das etwa nichts? Ich weiß nicht, Herr Meyer und Frau König, weshalb Sie diese Dinge so herunterziehen.
Herr Siebels, es ist ja schön, dass Sie uns Landwirten oder auch dem Landwirtschaftsminister vorschlagen, das doch wenigstens zu regeln. Die Landwirtschaftsministerin und auch die CDU/CSUFraktion im Deutschen Bundestag würden das ja gerne machen.
Herr Siebels, vielleicht haben Sie es auch falsch dargestellt. Auf europäischer Ebene brauchen wir da nichts zu regeln. Wenn nur die SPD einlenkt, haben wir das schon im Griff.
Meine Damen und Herren, ich meine, die Niedersächsische Landesregierung ist auf dem richtigen Weg. Wir haben das, was gemacht werden kann, angemahnt und auch in entsprechenden Anträgen über den Bundesrat in die parlamentarische Diskussion eingebracht. Ich gehe davon aus, dass das eine oder andere, was wir auf Bundesebene einbringen, dann auch umgesetzt wird.
Auf der anderen Seite muss man natürlich sehen, dass Landwirte auch selber zu handeln haben. Man kann nicht auf Dauer hohe Kontokorrentkredite mit sich herumschleppen, sondern es muss eine Umschuldung stattfinden. Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet hier sehr gute Möglichkeiten.
Natürlich sind wir auch darauf ausgerichtet, unsere niedersächsische Landwirtschaft weiter voranzubringen, wenn es um Investitionen und um die Zukunftsfähigkeit unserer Betriebe geht. Wir werden in den nächsten Jahren - es sind noch vier Wirtschaftsjahre bis 2013 - die Möglichkeit nutzen und der niedersächsischen Landwirtschaft rund 200 Millionen Euro mehr für Investitionshilfen und für andere Programme zur Verfügung stellen. Ich glaube, das ist ein guter Ansatz, um hier nach vorne zu schauen.
Im Gegensatz zur Opposition hier im Niedersächsischen Landtag haben glücklicherweise die meisten niedersächsischen Landwirtfamilien begriffen, dass sie nach vorn schauen und die Herausforderungen an die künftige niedersächsische Landwirtschaft und an ihre Betriebe sowie die Herausforderungen der Märkte letztendlich annehmen müssen.
Meine Damen und Herren, ich fühle mich ja unheimlich geehrt, wenn man hier glaubt, dass ein Heiner Ehlen auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland die Milchquotenregelung, die auf europäischer Ebene abgeschafft werden soll, verändern kann. Danke für diese Ehre! Aber es tut mir leid; das kann ich nicht allein machen. Dazu gehören mehr als 100 Minister auf europäischer Ebene. Zur EU gehören 27 Länder, von denen 25 sagen: Wir nehmen diese Entscheidung nicht zurück.
13. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/1200 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1257 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1258 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1264
Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 13. Eingabenübersicht in der Drs. 16/1200 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wird dazu Beratung gewünscht? - Ich sehe, dass das nicht der Fall ist.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu den Eingaben abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer ihnen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause sein. Wir setzen die Sitzung um 15.45 Uhr fort. Ursprünglich war 15.30 Uhr vorgesehen. Wir verlängern auf 15.45 Uhr, weil wir eben eine halbe Stunde überzogen haben. Wir sparen damit eine Viertelstunde ein.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne nach der Mittagspause unsere Sitzung wieder und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/1206
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niedersachsen ist das Land des gegliederten, differenzierten und begabungsgerechten Schulsystems,
das eine Vielzahl von schulischen Angeboten für unsere Schülerinnen und Schüler vorhält. Wir haben dieses System in den letzten Jahren erfolgreich weiterentwickelt und verbessert. Mit dem neuen Schulgesetz wird unser Schulgesetz noch einmal nachhaltig weiterentwickelt.
Meine Damen und Herren, wir reagieren damit erstens auf die Auswirkungen des demografischen Wandels - die Schülerzahlen sind sehr stark rückläufig, übrigens mit völlig unterschiedlichen Entwicklungen in den Regionen unseres Landes - und zweitens auf das veränderte Verhalten der Eltern bei der Anwahl der weiterführenden Schulen. Drittens geht es um die Sicherung und die langfristige Festigung von Schulstandorten und viertens darum, den Schulen und Schulträger größere Entscheidungsspielräume und eine größere Verantwortung bei der Gestaltung der regionalen Schulen zu geben. Fünftens wollen wir vergleichbare Bedingungen für alle Grundschulen und für alle allgemeinbildenden Schulen, die zum Abitur führen.
Unsere Hauptschulen werden weiter profiliert. Neben den vielen schon umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Arbeit und der besonderen Schwerpunktsetzung für die berufliche Orientierung können die Hauptschulen jetzt zusätzliche Modelle der erweiterten Berufsorientierung anbieten und damit ihr Schulprogramm erweitern. Als ein Beispiel nenne ich das Neustädter Modell; aber es gibt viele andere.
Die Realschule wird ebenfalls weiter profiliert. Auch hier gibt es die berufliche Orientierung, die weiter ausgebaut wird. Dies war ein Wunsch vieler Schulen, der Eltern und der Wirtschaft. Gleichzeitig wird durch ein erweitertes Profil die Anschlussfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an Fachoberschulen, an Fachgymnasien und an Gymnasien gestärkt und weiter verbessert.
Ebenfalls zentral ist die erweiterte Zusammenarbeit von Haupt- und Realschulen. Danach können Haupt- und Realschulen von der 5. bis zur 10. Klasse in allen Fächern außer in Deutsch, Mathematik und Englisch gemeinsamen Unterricht anbieten. Dies ist eine wichtige Botschaft für Schulen und Schulträger zur Schaffung regionaler schulischer Maßanzüge und zur Standortsicherung von Schulen.
Für all diese Schulformen wird durch dieses Gesetz eine noch engere Verzahnung mit den berufsbildenden Schulen nach dem Grundsatz er
reicht: kein Abschluss ohne Anschluss. Alle Schülerinnen und Schüler, die erfolgreich eine Hauptschule, eine Realschule oder eine Haupt- und Realschule verlassen, haben damit unmittelbaren Anschluss an die Bildungsgänge in den berufsbildenden Schulen. Sie können dort gleitend alle Abschlüsse erreichen und natürlich, wenn sie es wollen, auch einen direkten Zugang zu einer Universität oder zu einer Hochschule erlangen.