Protokoll der Sitzung vom 16.06.2009

Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer lehnt sie ab? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Diese Änderungsempfehlung ist einmütig angenommen. Enthaltungen gibt es auch nicht.

Artikel 4. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Wer lehnt sie ab? - Enthaltungen? - Das ist mehrheitlich beschlossen.

Artikel 5. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe bitte! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist so beschlossen.

Ich komme nun zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Die auf Ablehnung lauten

de Beschlussempfehlung entfernt sich inhaltlich am weitesten von dem ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/1044 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist mehrheitlich so beschlossen. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Damit ist zugleich der Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/1381 nach § 39 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.

Meine Damen und Herren, damit haben wir dieses Gesetz beschlossen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der erhöhten Finanzhilfepauschale für Plätze unter Dreijähriger in Kindertagesstätten - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/1245 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 16/1354 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1380

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme mit Änderungen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass wir jetzt ca. eineinhalb Stunden im Rückstand sind.

Ich eröffne die Beratung. Als erste Rednerin hat sich Frau Vockert von der CDU-Fraktion gemeldet. Bitte schön, Frau Vockert!

Herzlichen Dank, Herr Präsident! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Verabschiedung dieses Gesetzes werden wir heute die erforderliche Rechtsgrundlage dafür beschließen, die Finanzhilfe zu den Betriebsausgaben für Plätze unter Drei

jährige in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege erhöhen zu können. Ganz frech könnte man sich die Frage stellen: Wer kann dazu eigentlich schon Nein sagen?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, in Niedersachsen soll es bis zum Jahre 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Platz in einer Kindertagesstätte bzw. in der Kindertagespflege geben. Beim Krippengipfel im April 2007 haben sich Bund und Länder - völlig zu Recht - darauf geeinigt, eine Versorgungsdichte von insgesamt 35 % für unter Dreijährige zu erreichen.

Diese Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat daraufhin unverzüglich reagiert und mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eine Vereinbarung über die Aufteilung der Betriebskosten getroffen, was sehr wichtig ist. Das heißt, meine Damen und Herren, dass sich diese Landesregierung und auch unsere Kommunen - ich finde das unendlich wichtig - eindeutig der gemeinsamen Verantwortung für den bedarfsgerechten Ausbau der Kita-Plätze oder der Tagespflegeplätze für Kinder unter drei Jahren bewusst sind und sich entschlossen haben, diese Aufgabe gemeinsam nach vorn zu bringen.

Vor diesem Hintergrund wurde die Festlegung zur Ermittlung und Aufteilung der Betriebskosten vorgenommen. Ca. 43 000 Plätze für unter Dreijährige bis 2013 - das steht fest. Es steht auch fest, dass davon 70 % auf Krippenplätze und 30 % auf die Plätze in der Tagespflege entfallen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Ergebnis führt die Vereinbarung mit den Kommunen dazu, dass wir zu einer maßgeblichen und bis 2013 kontinuierlich ansteigenden Erhöhung der Finanzhilfe des Landes für alle Plätze für Kinder unter drei Jahren kommen. Das ist nicht mal eben so gemacht. Ich finde es wichtig, dass wir das auf den Weg bringen und dabei die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen an unserer Seite haben. Deswegen tun wir mit der Verabschiedung des Gesetzes, glaube ich, heute ein gutes Werk.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Man muss doch auch zur Kenntnis nehmen, dass das insgesamt bis 2013 angelegt ist - das geht immer unter. Es reden immer alle davon, dass die frühkindliche Bildung ein ganz wesentlicher Baustein ist. Wenn wir dann bis 2013 rund 450 Millionen Euro in diesen Bereich investieren, dann steht

das vielleicht morgen einmal in der Zeitung, aber dann wird schon wieder danach gefragt, wann die nächste Investition kommt. Es ist doch eine enorme Leistung, so viel Geld zur Verfügung zu stellen. Das ist auch wesentlich mehr als die bisher gewährte Finanzhilfe von 20 %, die für die Personalausgaben in den Kindertagesstätten zurzeit zur Verfügung gestellt wird. Insofern ist das eine enorme Steigerung.

Nach Abzug des Elternanteils von 25 % tragen Land und Kommunen bis zum 31. Juli 2012 - nach Abzug des Bundesanteils - die Betriebskosten je zur Hälfte. Ab August 2012 tragen die Kommunen immerhin noch 39 % der Kosten, ab August 2013 dann „nur“ noch ein Drittel der Kosten.

(Björn Thümler [CDU]: Sehr gut!)

Diese Entlastung der Kommunen werden wir heute beschließen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Man kann es auch umgekehrt ausdrücken. Man hat uns im Ausschuss sehr deutlich vor Augen geführt, dass die Finanzhilfe jetzt nach der Erhöhung, wenn man so will, bis zum Juli 2010 38 % - wir beschließen das Gesetz ja rückwirkend zum 1. Januar 2009 - betragen wird. Dieser Prozentsatz steigt von August 2010 bis Juli 2011 auf 43 %. Ab 2011 - das ist in der Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden so festgelegt - wird eine Überprüfung der Betriebskosten stattfinden. Ich finde, es ist eine gute Vereinbarung getroffen worden; es ist sinnvoll, dass das Ganze noch einmal auf den Prüfstand gestellt wird.

Mit dem Gesetz und damit verbunden mit der zweiten DVO, der Durchführungsverordnung zum Kindertagesstättengesetz - auch darüber haben wir im Ausschuss diskutiert -, schaffen wir - das finde ich so wichtig - diese komplexen Berechnungen ab, durch die vor Ort kein Mensch mehr durchgestiegen ist. Es wird eine Systemveränderung geben; wir werden einen festgelegten Pauschalbetrag mit einer jährlichen Steigerungsrate einführen. Das ist optimal. Denn es bedeutet nicht nur eine Vereinfachung, sondern auch eine entsprechende Planungssicherheit sowohl für das Land als auch für die Kommunen.

Man könnte noch eine Menge zu diesem Thema sagen, aber ich glaube, die Argumente sind ausgetauscht. Ich kann nur wiederholen: Eigentlich kann zu diesem Gesetzentwurf, den wir gleich verabschieden werden, niemand Nein sagen. Denn wir erreichen eine zusätzliche Entlastung der Kommu

nen, weil die Betriebskosten für die Kommunen insgesamt nicht mehr so hoch sind. Wer soll dazu schon Nein sagen? - Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die nächste Rednerin ist Frau Staudte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Vockert! Niedersachsen ist mit 9,2 % Ausbauquote inzwischen einsames Schlusslicht beim Krippenausbau in Deutschland. Daran wird leider auch der heutige Beschluss zur Erhöhung der Finanzkostenpauschale nichts ändern.

Schon im vergangenen Oktober haben sich Kommunen und Land darauf verständigt, die Betriebskosten, die die Kommunen aus Hannover erhalten, zu erhöhen. Heute soll dieser Beschluss in Gesetzesform gegossen werden.

Festzustellen ist: Dies sind keine Almosen, und dies ist auch keine niedersächsische Gönnerei. Denn in die 4 Milliarden Euro, die der Bund in den nächsten Jahren für den Krippenausbau zur Verfügung stellt, sind sehr wohl auch die Betriebskosten einkalkuliert worden. Bis 2013 wird der Bund 1,85 Milliarden Euro für Betriebskosten zur Verfügung stellen. Geld aus Berlin wird also wieder einmal über Hannover verteilt.

Beinahe wäre bei den Beratungen im Kultusausschuss auch noch ein echter Wortbruch der Landesregierung entstanden: Die vorletzte Entwurfsfassung sah nämlich vor, dass entgegen den Vereinbarungen zwischen Kommunen und Land nur für die neuen Krippenplätze die erhöhte Pauschale gezahlt werden sollte. Die Kommunen, die schon vor Oktober 2007 Betreuungsmöglichkeiten geschaffen haben, wären für ihr vorausschauendes Handeln letztendlich abgestraft worden, hätte die Opposition nicht interveniert und gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden diesen dicken Patzer verhindert.

(Widerspruch bei der CDU - Heinz Rolfes [CDU]: Das ist falsch!)

- Ich habe doch selbst eine E-Mail an die kommunalen Spitzenverbände geschickt, sie waren sehr erstaunt.

Darüber freue ich mich sehr.

(Zustimmung von Filiz Polat [GRÜNE] - Karl-Heinz Klare [CDU]: Jetzt freuen Sie sich wenigstens auch mal!)

Frau Vockert, Sie haben recht, die Erhöhung der Finanzkostenpauschale ist richtig und wichtig. Wir kritisieren aber etwas Grundsätzliches und werden uns bei der Abstimmung deswegen auch enthalten.

(Astrid Vockert [CDU]: Och!)

Hier liegt ein sehr magerer Gesetzentwurf vor. Die entscheidenden Punkte werden in den Durchführungsverordnungen zum Kita-Gesetz geregelt. Diese Durchführungsverordnungen werden in den Ministerien erarbeitet, und das Parlament verkommt letztendlich zum Publikum, zum Statisten. So auch heute: Das Parlament beschließt den vorgelegten Gesetzentwurf. Auf die dazugehörige neue, zweite DVO haben wir aber keinen Einfluss. Konkret heißt das z. B.: Im Gesetzentwurf wird die Formulierung „behinderte Kinder“ in „Kinder mit Behinderungen“ geändert.

(Astrid Vockert [CDU]: Das ist doch gut so!)

Man könnte glatt meinen, die Landesregierung nähme es ganz genau mit den Rechten der Menschen mit Behinderungen. Doch stellt man die Gretchenfrage: „Wie hältst du es mit der Integration, liebe Landesregierung?“, dann findet man die Antwort in der neuen dazugehörigen zweiten DVO. Dort steht nämlich, dass die behinderten Krippenkinder in die I-Gruppen für die über Dreijährigen abgeschoben werden.