Protokoll der Sitzung vom 17.06.2009

Bei dieser Verfassungsänderung ist Zielrichtung, an zentraler Stelle des niedersächsischen Rechts, nämlich in der Verfassung, deutlich im Sinne eines Staatsschutzzieles zu dokumentieren, welche Be

deutung der Schutz von Kindern und Jugendlichen genießt.

Mir ist besonders wichtig, zu betonen: Weiterhin bleiben die konkreten, aufeinander abgestimmten Maßnahmen für den Kinderschutz von ausschlaggebender Bedeutung. Die Kollegin Heidi Mundlos ist im Einzelnen darauf eingegangen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass es in diesem Parlament einen breiten Konsens für die Verfassungsergänzung gibt. Das zeigt mir, dass es möglich ist, auf Landesebene auch über Parteigrenzen hinweg Gemeinsamkeiten zu finden. Auf dieser Basis werden wir unsere Arbeit für mehr Schutz von Kindern konsequent fortsetzen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Damit ist die allgemeine Aussprache abgeschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung des Gesetzentwurfes in der Drs. 16/1221.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich will darauf hinweisen, dass sich im Hinblick auf das Abstimmungsverfahren eine Änderung ergeben hat. Wir werden eine Möglichkeit nutzen, die aufgrund einer klugen Empfehlung jetzt kurzfristig geprüft worden ist. § 99 unserer Geschäftsordnung bietet nämlich die Möglichkeit, im Einzelfall von Vorschriften der Geschäftsordnung abzuweichen, wenn nicht zehn anwesende Mitglieder des Landtages widersprechen.

Ich frage jetzt, ob einem Verfahren widersprochen wird, bei dem ich den Gesetzentwurf zur Abstimmung stelle, wobei Zustimmung bzw. Ablehnung durch Aufstehen deutlich sichtbar gemacht werden. Es bedarf in diesem Fall der belegten Mehrheit von 102 anwesenden Abgeordneten, um das entsprechende Quorum erfüllen. Dieses Verfahren spart in einer Ausnahmesituation etwas Zeit. Aber ich lege Wert darauf, dass wir die Bestimmungen für Verfassungsänderungen inhaltlich erfüllen. Dies ist durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst geprüft; er ist mit diesem Verfahren einver

standen. Ich frage also: Gibt es Widerspruch dagegen, so zu verfahren? - Das ist nicht der Fall.

Nach Artikel 46 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung bedarf ein verfassungsänderndes Gesetz der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. Darauf habe ich eben hingewiesen.

Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf seine Zustimmung geben kann, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Keine. Dem Gesetzentwurf wurde einstimmig zugestimmt. Im Einvernehmen mit der Frau Schriftführerin und dem Herrn Schriftführer stelle ich fest, dass die erforderliche Zahl von 102 Stimmen erreicht worden ist. Das Gesetz ist folglich beschlossen.

(Beifall)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer ihr zustimmen und damit die Gesetzentwürfe der Fraktion der SPD in der Drs. 16/47, der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/125 und der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/129 für erledigt erklären will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 581 mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs in der Drs. 16/1221 für erledigt erklären möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch das ist so beschlossen.

Damit haben wir diesen Punkt abgeschlossen.

Wir treten in die Mittagspause ein. Ich will aber noch folgenden Hinweis geben: Die Fraktionen sind übereingekommen, gleich nach der Mittagspause über die Tagesordnungspunkte 19, 20 und 21 ohne Aussprache abzustimmen. Ich bitte, das bei der Präsenz zu berücksichtigen.

Ich wünsche eine angenehme Mittagspause. Wir sehen uns um 15.30 Uhr wieder.

(Unterbrechung der Sitzung von 14.17 Uhr bis 15.31 Uhr)

Meine Damen und Herren! Ich möchte die Sitzung am heutigen Nachmittag mit dem Hinweis beginnen, dass wir heute den 17. Juni haben. Ich habe mir gedacht, es sei eines Landtages würdig, an diesen Tag zu erinnern. Ich möchte deshalb einiges über diesen Tag sagen.

Ich möchte mit einer Vorbemerkung beginnen. Wenn ich mich zurückerinnere, ist mein politisches Engagement durch manche historischen Ereignisse begründet. Eines davon ist der Bau der Mauer am 13. August 1961. In Verbindung damit steht der 17. Juni 1953. Damals war ich allerdings noch ein Kind.

Gerade mit Blick auf diese beiden Ereignisse ist es nach meiner Überzeugung besonders wichtig, auch am heutigen Tage einmal kurz innezuhalten und an ein herausragendes Datum unserer Geschichte zu erinnern.

Der dänische Philosoph Sören Kierkegaard hat einmal gesagt: „Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden“. Für den 17. Juni 1953 gilt dies in besonderer Weise.

Im Juni 1953 entluden sich lang angestaute Unzufriedenheit und Ablehnung der herrschenden Zustände. Das hatte viele Ursachen: Schikanen, Bevormundung, politische Unterdrückung, religiöse Verfolgung und existenzielle Not. Vieles kam da zusammen.

Wie so viele revolutionäre Bewegungen, so begann auch der Juni-Aufstand mit handfesten materiellen Forderungen, denen aber rasch der Ruf nach Freiheit und nach politischer Veränderung folgte.

Wie ein Lauffeuer breitete sich dieser Aufstand aus - spontan und nicht organisiert, freimütig und nicht gesteuert. Das Ausmaß, die Wucht und die ungeheure Dynamik dieses Aufstandes überraschten alle: die Führung in Moskau, das SED-Regime in Ostberlin und natürlich auch die Sicherheitskräfte der DDR, aber auch die Bundesregierung und die westlichen Alliierten, nicht zuletzt die Aufständischen selbst.

Wut, Not und Verbitterung bahnten sich ihren Weg. Der Aufstand folgte keinem Plan, und an den meisten Orten hatte er auch keine Führung.

Unser Bild vom Aufstand ist von seinem tragischen Ausgang bestimmt: Nach allem, was wir heute wissen, forderte er insgesamt mehr als 100 Tote. 20 Menschen wurden hingerichtet. Bis zum 1. August wurden 13 000 Menschen verhaftet. Allein bis Ende Januar 1954 wurden 1 526 Menschen angeklagt und verurteilt. Mehr als 300 000 Menschen kehrten der DDR im Jahr 1953 den Rücken.

Jahrzehntelang wurden von der SED und den Blockparteien amtliche Fälschungen lanciert, die das Wissen um den 17. Juni vernebeln und tabui

sieren sollten. Inzwischen liegen verlässliche Fakten auf dem Tisch: Die sowjetische Besatzungsmacht hatte in mindestens 167 von 217 Stadt- und Landkreisen der DDR den Ausnahmezustand verhängt, der in Zentren des Aufstands erst Wochen später aufgehoben wurde. Nach jüngsten Recherchen kam es in über 700 Städten und Ortschaften zum Aufstand gegen die SED als Staatspartei und die sowjetische Besatzungsmacht.

Wir sind es den Toten, den Hingerichteten, den Verurteilten und Gequälten von damals schuldig, dass dieser Tag in unserer Erinnerung lebendig bleibt. Das Leiden der damals aktiv Beteiligten erhält nämlich nur dann einen Sinn, wenn wir aus ihm die richtigen Lehren ziehen und diesen Vorgang historisch angemessen einordnen und bewerten.

Zur Wahrheit gehört insbesondere, dass die Opfer des 17. Juni nicht bloß gegen die Erhöhung von Arbeitsnormen antraten. Ihnen ging es vielmehr fundamental auch um Freiheit, freie Wahlen und um die Einheit Deutschlands.

Der 17. Juni 1953 war für mich eine deutsche Revolution, aber ihre Bedeutung und ihre Wirkungen gingen weit über Deutschland hinaus. Sie war der Beginn einer Entwicklung, an deren Ende der 9. November 1989 stand.

Die Erosion des Ostblocks hatte ihren Ausgangspunkt auch in dem Aufstand der Bauarbeiter in Berlin. Der 17. Juni 1953 und der 9. November 1989 müssen deshalb in einem historischen Zusammenhang gesehen werden.

Wir Deutschen können darauf gemeinsam stolz sein, aber unser Dank und unser Respekt sollten auch jenen gelten, die in der damaligen DDR unter Einsatz ihres Lebens bereit waren, für ihre Ideale einzustehen. Wo sich Menschen für Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie einsetzten, haben wir es mit dem Besten zu tun, was die deutsche Geschichte zu bieten hat. Der 17. Juni 1953 gehört dazu.

Die Frauen und Männer, die den Aufstand getragen haben, verdienen unsere Anerkennung und unseren Dank. Sie haben sich um die Freiheit Deutschlands und der Deutschen verdient gemacht. Ihr Einsatz für Freiheit, Demokratie und Einheit sollte uns ein dauerndes Vorbild sein.

Ich danke Ihnen.

(Starker, lang anhaltender Beifall)

Wir kommen nun zurück zur Tagesordnung.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Servicequalität der niedersächsischen Finanzämter weiter verbessern - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/887 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/1189

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen lautet auf unveränderte Annahme.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Die Fraktionen sind übereingekommen, ohne Beratung zur Abstimmung zu kommen. - Ich sehe, das wird so akzeptiert.

Ich komme zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 887 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist mehrheitlich so beschlossen.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 20 auf: