Letztendlich bleibt einziger Wermutstropfen - Herr Humke-Focks hat es schon angesprochen -, dass das Wort „Entschädigung“ in dem neuen Antrag nicht mehr auftaucht. Sicherlich ist die Frage der Entschädigung vornehmlich eine Aufgabe, die in Berlin am dortigen runden Tisch behandelt werden wird. Aber ein Bekenntnis der Länder zu einem nationalen Entschädigungsfonds ist aus unserer Sicht unabdingbar.
Denn natürlich wird auch der Niedersächsische Landtag früher oder später darüber zu entscheiden haben, ob und wie viel Mittel für einen solchen Fonds zur Verfügung gestellt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ohne Entschädigung wird es keine Wiedergutmachung geben. Wir begrüßen den Antrag, sagen aber auch ganz deutlich: Niedersachsen muss sich auch in dieser Frage der Entschädigung ganz deutlich positionieren und Farbe bekennen.
Danke schön, Frau Staudte. - Jetzt tritt das ein, was Herr Kollege Schwarz von der SPD bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt vermutet und durch einen Zwischenruf angekündigt hat. Ich rufe jetzt eine Kollegin auf, die schon sehr oft im Niedersächsischen Landtag gesprochen hat und heute aller Voraussicht nach, wenn nichts dazwischen kommt - davon gehe ich jedenfalls aus -, ihre letzte Rede hier im Niedersächsischen Landtag halten wird: von der FDP-Fraktion Frau Kollegin Meißner. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird definitiv meine letzte Rede im Landtag sein, es sei denn, ich komme vielleicht
irgendwann in einer der nächsten Legislaturperiode wieder. Zumindest in dieser Periode wird es meine letzte Rede sein; so viel steht fest.
Ich spreche jetzt zu einem Thema, bei dem wir erfreulicherweise vermutlich gemeinsam abstimmen werden. Denn ich glaube, es ist klar: Wer Kinder liebt - ich gehe davon aus, dass wir alle dies tun -, der kann sich überhaupt nicht vorstellen, dass es Kinderheime gegeben hat, die nicht ein Heim für die Kinder waren, sondern in denen Kinder tatsächlich misshandelt wurden, in denen ihnen ganz schlimme Dinge zugefügt wurden, in denen sie teilweise zu Zwangsarbeit missbraucht wurden. Das sind Dinge, die in früheren Zeiten tatsächlich geschehen sind - auch in Niedersachsen, auch in anderen Ländern. Es ist aber egal, wo es war - es war überall ein Übel, es war überall eine Menschenrechtsverletzung. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir uns jetzt mit diesem Thema befassen und versuchen, eine Aufarbeitung hinzubekommen. Das ist völlig klar. Es ist ja schon deutlich geworden, dass wir uns da alle einig sind. Dass das auch noch im Zeichen der Kirche passiert ist, macht es nicht besser. Die Kirche steht normalerweise für Nächstenliebe und nicht dafür, dass man Kinder schlecht behandelt oder sogar misshandelt.
Nachdem wir uns einig waren, ging es nur darum: Wie gehen wir nun vor? - Auf Bundesebene gab es schon einen runden Tisch. Wir halten es natürlich für sinnvoll, dass sich Niedersachsen an dem runden Tisch auf Bundesebene beteiligt. Dann war die Überlegung: Ist es parallel erforderlich, noch einen adäquaten Kreis auch in Niedersachsen zu haben? - Der Sprecher der Betroffenen, Herr Beverförden, hat sich dafür ausgesprochen, das auch in Niedersachsen zu machen. Daraufhin ist das beschlossen worden. Es gab schon eine Gesprächsrunde. Die wird fortgesetzt. Ich meine, das ist auch gut so.
Daneben brauchen wir natürlich Akteneinsicht für die Betroffenen. Wir müssen überlegen, inwieweit sie noch Angebote für psychologischen Rat brauchen, weil sie auch heute noch traumatisiert sind.
Es ist von Wiedergutmachung die Rede, nicht von Entschädigung. Es ist die Frage, wie die aussehen wird. Das muss in Berlin geklärt werden, und das wird auch in Berlin geklärt werden. - So weit dazu.
Wir brauchen außerdem eine wissenschaftliche Aufarbeitung, weil es in Niedersachsen passiert ist, und müssen überlegen: Was sollte man auch für
So weit zu dem Antrag. Jetzt habe ich noch ungefähr eine Minute Zeit, um mich bei Ihnen zu verabschieden. Es ist mir wirklich auch ein Anliegen, das zu tun. Sie wissen, ich bin ins Europäische Parlament gewählt worden und halte hier meine letzte Rede in dieser Wahlperiode. Obwohl ich mich freue, Niedersachsen dann in Brüssel und Straßburg vertreten zu können - das ist auch eine wichtige Aufgabe; ich werde dort viele von Ihnen auch wiedersehen -, hat mich, seitdem ich wusste, dass das mein letztes Plenum ist, Wehmut befallen, weil ich jetzt sechseinhalb Jahre hier im Landtag gewesen bin, Sozialpolitik betrieben habe und vor allen Dingen mit allen anderen Sozialpolitikern von anderen Fraktionen um Lösungen gerungen habe, aber auch viel mit den anderen Kolleginnen und Kollegen zu tun hatte. Das prägt einen sehr.
Mich haben diese sechseinhalb Jahre, obwohl sie natürlich nicht ohne Kampf und teilweise anstrengend waren, sehr geprägt und auch geformt in dem, was ich jetzt in Europa weiter vertreten kann, weil ich dort z. B. auch für Sozialpolitik weiter zuständig sein werde.
Ich bedanke mich daher bei allen, mit denen ich zusammengearbeitet habe, für die in der Regel wirklich konstruktive Zusammenarbeit. Gerade im Sozialausschuss haben wir uns nach anfänglich ein bisschen misstrauischem Beschnuppern sehr gut zusammengerauft und haben wirklich in vielerlei Hinsicht konstruktive Diskussionen geführt. Dafür bedanke ich mich, gerade auch für die Fairness, die mir von vielen entgegengebracht worden ist. Ich würde mich wirklich freuen, wenn ich nach und nach möglichst alle in Brüssel oder Straßburg wiedersehen würde. Tschüs!
Im Namen des Hauses möchte ich mich bei Ihnen bedanken, auch wenn wir noch nicht Tschüs sagen; wir sehen uns morgen noch.
Ich gehe felsenfest davon aus, dass Sie zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen in Brüssel, in Straßburg oder sonst irgendwo in Europa wiedersehen. Auf jeden Fall sage ich danke schön auch im Namen des Hauses für Ihr Enga
gement, für Ihre faire Zusammenarbeit, und wir wünschen Ihnen viel Erfolg auch im Interesse unseres Landes Niedersachsen. Danke, Frau Meißner!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst eine Vorbemerkung. Sehr geehrter Herr Schwarz, mir ist beim Umgang mit anderen Menschen der Respekt vor Menschen ganz besonders wichtig. Aus diesem Grunde ist es mir auch immer wichtig, dass bei Einladungen, wenn ich nicht teilnehme, abgesagt wird, und zugesagt wird, wenn ich komme. Bei der Vielzahl von Einladungen kann zwar das eine oder andere sicherlich einmal danebenrutschen. Aber ich habe Frau Dr. Aumüller-Roske als zuständige Abteilungsleiterin und Frau Maaß gebeten, an Ihrer Anhörung teilzunehmen. Ich habe Frau Dr. Aumüller-Roske weiterhin gebeten, mich bei Ihnen zu entschuldigen. Ich habe gerade mit ihr Rücksprache gehalten. Sie hat gesagt, dies habe sie an dem Tag auch getan.
Der Landtag befasst sich heute in zweiter Beratung mit den erschütternden und traurigen Schicksalen früherer Heimkinder. Seitdem das Sozialministerium im Herbst 2008 eine Telefonnummer veröffentlicht hat, haben über 100 Frauen und Männer ihre persönlichen Heimerfahrungen in Telefonaten und Briefen mitgeteilt. Es waren für mich, aber auch für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erschütternde Berichte über erlebte Demütigungen und über Gewalt. Die Tatsache, im Heim aufgewachsen zu sein, wurde vielfach als Makel benannt. Viele haben versucht, die traumatischen Erlebnisse zu verdrängen. Als entlastend und gut wurde empfunden, dass endlich über dieses Leid gesprochen werden konnte.
In den Telefonaten und Briefen haben die Betroffenen aber auch ganz konkrete Erwartungen formuliert. Vielfach wünschten sich ehemalige Heimkinder eine individuelle Aufarbeitung ihrer ganz persönlichen Heimbiografien. Einige wünschten sich therapeutische Unterstützung und vor allen Dingen die historische Erforschung dieser Zeit. Daneben erwarteten sie die rentenversicherungsrechtliche Berücksichtigung der Arbeitszeiten, für die sie kein oder kaum Entgelt erhalten haben. Darüber hinaus möchten sie, dass eine gemeinsame Lösung für Entschädigungen gefunden wird.
Mit dem ersten Punkt, nämlich der individuellen Aufarbeitung, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind konkrete Erwartungen an die in Niedersachsen Verantwortung tragenden Institutionen verbunden. Die ehemaligen Heimkinder äußern vielfach den Wunsch, die Akten auffinden und einsehen zu können, die ihre ehemaligen konfessionellen oder nicht konfessionellen Heimträger geführt haben. Sie wünschen Einsicht in die Akten der ehemaligen Landesjugendämter, in die Vormundschaftsakten der kommunalen Jugendämter und der Gerichte. Diesen berechtigten Erwartungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden alle betroffenen Institutionen in Niedersachsen nachkommen.
Während eines von mir einberufenen Fachgesprächs am 8. Juni 2009 haben die beiden großen christlichen Kirchen Niedersachsens, das Land für seine Behörden und Gerichte sowie die niedersächsischen Kommunen den ehemaligen Heimkindern die Sicherung, Sichtung und Offenlegung der noch vorhandenen Akten zugesagt.
Neben der individuellen Aufarbeitung werden auch die Träger der früheren Heime die eigene Aufarbeitung des Geschehenen angehen. Die großen diakonischen Einrichtungen z. B. stellen sich mit dem Angebot psychologischer, sozialer und seelsorgerischer Beratung ihrer Verantwortung für das Schicksal ehemaliger Heimkinder.
Für die weiteren Erwartungen der früheren Heimkinder können nur Lösungen gefunden werden, die bundesweit Geltung haben. Der unter Vorsitz von Frau Bundestagsvizepräsidentin a. D. Vollmer tagende runde Tisch des Bundes hat seine Arbeit inzwischen aufgenommen und diese Woche seine dritte Sitzung durchgeführt. Er verfolgt im Wesentlichen folgende Schwerpunkte: die gründliche rechtliche, pädagogische und soziale Aufarbeitung der Heimerziehung, die Klärung der Verantwortungskette sowie die Aufarbeitung der gesellschaft
Niedersachsen, meine Damen und Herren, bringt sich über die Ländervertretung mit seinen spezifischen Landeserkenntnissen insbesondere zur Aktenaufarbeitung aktiv in den runden Tisch ein. Vor Ort aber, hier in Niedersachsen, müssen wir das machen, was den Betroffenen selbst konkret hilft, und das tun, was wir hier in Niedersachsen machen können. Dazu treffen wir uns mit den Beteiligten. Diesen von mir begonnenen Dialog werde ich fortsetzen.
Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Änderungsantrags der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP, den Sie in der Drs. 16/1375 vorliegen haben, halte ich Sie damit einverstanden, dass wir zunächst über diesen Änderungsantrag und nur im Falle dessen Ablehnung anschließend noch über die Beschlussempfehlung in der Drs. 16/1359 abstimmen werden. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der Drs. 16/1375 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen. Damit wurde der Antrag angenommen.
Damit ist zugleich die Beschlussempfehlung des Ausschusses nach § 39 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.
Zweite Beratung: Hafenhinterlandverkehr zukunftsgerecht und effektiv gestalten - Lärmschutz gewährleisten! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1034 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/1289