Protokoll der Sitzung vom 26.08.2009

Letzter Punkt: Ausdrücklich begrüßen wir das Ziel in dem Gesetzesvorhaben, die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen zu erleichtern. Das halten wir für ein sehr, sehr wichtiges Anliegen. Aber auch in diesem Bereich müssen wir sagen: Gerade für den Gang ins Ausland ist es

wichtig, dass man dafür während des Studiums genügend Zeit hat. Dass Ihnen diese Probleme der Studierenden bewusst sind, geht aus dem Gesetzentwurf zumindest nicht hervor.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Limburg. - Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Prof. Dr. Zielke. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz enthält zwei Neuerungen. Das ist hier schon gesagt worden. Ich fange mit der zweiten an. Diese ist interessanterweise nämlich Ausfluss einer Petition an den Niedersächsischen Landtag. Ich kann nur sagen: Ja, Petitionen können Gesetze anstoßen. - Da monierte nämlich ein angehender Jurist, er habe nicht die Möglichkeit, seine Note im zweiten Staatsexamen durch eine freiwillige Wiederholung der Prüfung und damit auch seine Berufschancen z. B. im Staatsdienst zu verbessern, während das in anderen Bundesländern möglich sei. Dies führe faktisch zu einer Benachteiligung Niedersachsens gegenüber den anderen Bundesländern. Deshalb trifft die entsprechende Begründung des Gesetzes auch so zu, Herr Tonne. Der Rechtsausschuss, der diese Petition zu bearbeiten hatte, sah dies genauso wie der Petent und hat die entsprechende Gesetzgebung angeregt.

Zum anderen Teil: Wer vor Gericht auftritt, der sollte reden können, vor allem, wenn er dort berufsmäßig auftritt. Also haben wir vor einigen Jahren das Abschlussexamen um einen mündlichen Vortrag ergänzt, der diese Kompetenzen abprüfen sollte. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass sich viele Absolventen zeitlich nur sehr knapp vor der mündlichen Prüfung - um nicht zu sagen: dilatorisch - auf diesen Vortrag vorbereiteten. Deshalb haben die Fakultäten vorgeschlagen, dies im Sinne einer vertieften Beschäftigung mit Fragen des Argumentierens und der Rhetorik künftig ins Studium zu integrieren. Wir haben diesen Vorschlag gern aufgegriffen. Eine Überfrachtung der Studieninhalte, wie eben von Rot, Dunkelrot und Dunkelgrün moniert, vermögen wir da nicht zu erkennen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist hellgrün, Herr Professor Zielke!)

Frage: Anhebung der Regelstudienzeit? Meinen Sie es wirklich ernst, dass man die Regelstudienzeit wegen eines Kurses um ein Semester verlängern sollte? - Wir hätten natürlich auch gern gewusst, wo man alternativ streichen sollte. Ich glaube, die Fakultäten werden das schon so handhaben, dass die angehenden Juristen nebenbei auch noch mit einer Rhetorikausbildung zurechtkommen, zumal sie das hinterher ja ohnehin brauchen.

Im Übrigen halten wir gesetzliche Detailregelungen zur Ausgestaltung der Moot-Courts für überflüssig. Da vertrauen wir unseren juristischen Fakultäten ganz im Sinn der Hochschulautonomie.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Professor Dr. Zielke. - Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Busemann das Wort. Bitte schön!

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss doch etwas schmunzeln, wenn ich hier sehe, welche Pirouetten manche Leute drehen, um deutlich zu machen, dass sie dagegen sind, dass hier an zwei bestimmten Stellen etwas Vernünftiges gemacht wird.

Es geht um die Juristenausbildung im Lande. Herr Tonne, Sie hätten irgendwo sogar Recht, wenn Sie sagen, Sie hätten eigentlich den ganz großen Wurf erwartet. Sie auch, Herr Haase, klar. Das sollte es aber gar nicht sein.

Wir leben mit Blick auf die Juristenausbildung in einer Zeit, in der landesweit über die Frage diskutiert wird, ob sich auch die Juristenausbildung zum Bologna-Prozess hinzugesellen soll und ob Bachelor und Master gemacht werden sollen oder nicht.

Ich persönlich sage: Die Argumente, die dafür sprechen würden, in den Rechtswissenschaften in Niedersachsen wie auch in ganz Deutschland auf Bachelor und Master zuzugehen, sind mir im Moment nicht sonderlich stark. Deshalb warten wir auch in der Justizministerkonferenz ab, wie sich die Dinge entwickeln, um das dann vielleicht im nächsten Jahrzehnt zu beleuchten.

Gleichwohl - vielleicht habe ich an dieser Stelle eine Informationslücke - würde mich interessieren, wie sich die drei Oppositionsfraktionen - das kön

nen Sie bei Gelegenheit einmal kundtun - zu Bachelor und Master stellen.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Bloß nicht!)

- Ja, das sage auch ich, Herr Kollege. Falls der große Wurf gewünscht wird, sind Sie schon einmal bei mir, Herr Adler: Bloß nicht!

Also: Man kann einfach auch einmal auf das Juristenausbildungsgesetz gucken, in Schritten vernünftige Dinge machen und da und dort zeitgerecht - und darum geht es hier - auch einmal etwas nachbessern.

Es hat sich gezeigt, dass der Nachbesserungsversuch im zweiten Staatsexamen eine vernünftige Maßnahme ist. Ich darf das einmal für diejenigen sagen, die das nicht täglich verfolgen. In den öffentlichen Justizdienst des Landes Niedersachsen wird man eingestellt, wenn man das zweite Staatsexamen mit einer Note von mindestens 8,0 abgeschlossen hat. Der Schnitt unserer Bewerber, die wir nehmen, hat sogar ein Neuner-Examen. Das ist schon ganz gut. Mancher, der sein zweites Staatsexamen mit 7,8 abgeschnitten hat, sagt: Mensch, wenn es ein bisschen glücklicher gelaufen wäre, dann könnte ich den Sprung in den öffentlichen Dienst schaffen. Deshalb würde ich mich gerne noch einmal der Prüfung unterziehen. - Das betrifft einen überschaubaren Personenkreis, und für diese Leute wollen wir das machen.

Über Gebühren - ich höre das aus anderen Bundesländern - hat sich noch niemand beklagt. Stellen Sie sich vor: 400 Euro Prüfungsgebühren und 30 Jahre im öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen! Das ist doch mehr als ein Lottogewinn, Herr Haase. Die anderen Länder nehmen 400, 450 oder 500 Euro. Bislang war noch niemand darauf gekommen, dass das die entscheidende Hürde sei. Ich denke, der Nachbesserungsversuch ist eine vernünftige Maßnahme. Wir werden das jetzt einführen.

Das andere ist: Der Weg zum ersten Examen ist die Ausbildung an der Universität. In der Tat war vor einigen Jahren die Überlegung aufgekommen - bis zu einem gewissen Grad unter Bezug auf § 5 des Deutschen Richtergesetzes -, der Student solle bessere Kommunikationsfähigkeiten aufweisen, eine bessere Rhetorik zeigen, Erfahrungen in der Vernehmungstechnik sammeln, Mediationsvorgänge sehen und beherrschen und anderes mehr.

Deshalb hatte man den Vortrag erdacht und zum Gegenstand der studentischen Ausbildung gemacht. Nun war das möglicherweise nicht der große Wurf. Ferner hat man im Prüfungsgeschäft gemerkt, das er das Geschehen ein Stück weit aufhält und vielleicht doch nicht die erhofften Ergebnisse bringt, sodass die ganz normale, eher praktische Überlegung angestellt wurde, ob der Anspruch im Studium gleichwohl erhoben und durch andere, alternative Maßnahmen erfüllt werden kann - die Redner der Regierungsfraktionen haben das hier angesprochen -, weshalb der Vortrag entfallen kann, oder ob er unentbehrlich ist. Ich denke, wir haben einen vernünftigen Mechanismus gefunden, den Vortrag entbehrlich zu machen.

Herr Kollege Limburg, Sie sind noch etwas näher an der Studentenzeit dran, aber das ist doch keine Mehrbelastung, die zu noch einem Semester führt. Man kann doch nicht sagen: Das ist ganz schlimm, man kommt zu gar nichts usw. - Sie konnten neben Ihrem Studium noch Ihre Karriere mit einem Sprung in den Landtag vorbereiten. Da wird man doch noch so eine kleine Alternativveranstaltung tragen können. Ich bitte Sie: Belastbarkeit unterstellen wir einfach mal.

Herr Kollege Tonne, rechtlich-handwerklich ist das ein ordentlicher Gesetzentwurf. Dem kann man mit Ruhe zustimmen. Wenn Sie meinen, dass da etwas nicht tragfähig sei, dann kommen Sie in einem Jahr wieder. Dann diskutieren wir das noch einmal. Ich denke aber, dass das alles ordentlich ist.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung und zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte ihr zustimmen? - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte so beschließen? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es

Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenhaltungen? - Das ist offenkundig nicht der Fall. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Herzlichen Dank.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/1295 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/1516 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1540

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, auf die allgemeine Aussprache zu verzichten, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen können.

Wir kommen also zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§ 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

§ 2. - Unverändert.

§ 3. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte so beschließen? - Sehe ich Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann ist das so beschlossen.

§ 4. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert. Wir kommen zur Schlussabstimmung.