Wir haben diese Regelung in den Mittelpunkt unseres Gesetzentwurfs gestellt. Wir haben, wie ich glaube, einen sehr maßvollen Gesetzentwurf vorgelegt, der bestimmte Vorschläge aus anderen Fraktionen bewusst nicht aufgegriffen hat. Wir haben nicht den Vorschlag der Fraktion der SPD aufgegriffen, einen Katalog von Rassehunden, also eine Rasseliste, einzuführen; denn Fachleute sagen uns, es gibt keine gefährlichen Hunderassen an sich, sondern gefährlich sind bestimmte Zuchtlinien, und gefährlich ist eine bestimmte Erziehung des Hundes. Das ist das Entscheidende. In anderen Ländern gibt es solche Hunderasselisten, auf der alle möglichen Hunde stehen, die gelegentlich Verletzungen verursacht haben. Aber die gleichen Hunde, die in diesen Rasselisten zu finden sind, sind z. B. in England Schoß- und Familienhunde und völlig ungefährlich. Es kommt also nicht auf die Rasse, sondern auf die Zuchtlinien und die Erziehung der Hunde an.
Deswegen haben wir in unserem Gesetzentwurf die folgende Vorschrift aus der Berliner Hundeverordnung übernommen:
„Die Zucht, Ausbildung und das Abrichten von Hunden mit dem Ziel einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren, Menschen oder Tiere gefährdenden Eigenschaft sind verboten.“
Das bewusste Heranzüchten eines Hundes mit dem Ziel, ihn später als Waffe zu gebrauchen, soll mindestens als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Wir haben auch einen Vorschlag der CDU, der im Gespräch ist, nicht übernommen. Danach sollen ab einem bestimmten Gewicht oder ab einer bestimmten Größe eines Hundes - 20 cm oder 40 kg
sind da im Gespräch - bestimmte Beschränkungen eingeführt werden, wie Hundeführerschein, Wesenstest oder Maulkorbzwang. Das macht keinen Sinn; denn Hunde sind unabhängig von ihrer Größe in bestimmtem Umfang gefährlich. Man kann dadurch die wirklichen Risiken nicht in den Griff bekommen. Das sagen auch alle Fachleute aus diesem Bereich. Deshalb sollten Sie diesen Vorschlag zurücknehmen.
Wir haben auch nicht den Vorschlag der Grünen aufgenommen, der sich in der Drucksache 1337 findet, nach dem alle Hundebesitzer einen Sachkundenachweis sowohl mit theoretischem als auch mit praktischem Teil vorlegen sollen. Da fragen wir uns, wie das eigentlich umgesetzt werden soll. Stellen Sie sich einmal einen Hund in der Familie vor! Sollen dann die Kinder, Oma und Opa, die auch einmal mit dem Hund Gassi gehen, alle diesen Test machen, und was würde das kosten? Ich meine, wir sollten auf solche Vorschläge verzichten. Wir haben uns bei unserem Vorschlag auf die Punkte beschränkt, bei denen wir der Meinung sind, dass sie von allen Fraktionen mitgetragen werden könnten, z. B. die Einführung einer Pflichtversicherung. Den vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir jetzt verabschieden. Wir wollen nicht, dass das Parlament durch die Uneinigkeit, die es in dieser Frage in der Regierungskoalition zwischen FDP und CDU gibt, weiterhin daran gehindert wird, etwas Vernünftiges zu beschließen. Ich meine, wir müssen den Gesetzentwurf voranbringen unabhängig davon, wie zerstritten das Regierungslager ist oder ob die eine oder andere Fraktion vielleicht weitergehende Vorstellungen hat.
Stimmen Sie deshalb diesem maßvollen Gesetzentwurf zu, damit wir das Problem in den Griff bekommen! Dabei geht es um eine Abwägung zwischen den notwendigen Vorkehrungen für die Gefahr, die nun einmal von Hunden ausgeht und minimiert werden soll, und dem Recht der Menschen, ein Tier, hier insbesondere einen Hund, als Freund und Helfer zu halten. Dieses Recht darf weder durch überzogene bürokratische Hemmnisse noch durch vermeidbare finanzielle Hürden beeinträchtigt werden. Ich hoffe auf eine spannende Debatte in den Ausschüssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir waren eben etwas irritiert, weil Herr Adler in seiner Rede zunächst den Eindruck erweckt hat, als sollte direkt abgestimmt werden; denn bei einem Gesetzentwurf wäre das etwas schwierig. Aber das hat sich inzwischen geklärt.
Nun zu Ihrem Gesetzentwurf. Wir können ihn so oder so nicht mittragen; denn - etwas vornehm ausgedrückt - Sie haben es sich sehr einfach gemacht, indem Sie einen Gesetzestext vorgelegt haben, ohne zu überprüfen, wie die Punkte, die Sie fordern, mit den Paragrafen des geltenden Hundegesetzes zusammenpassen. Das betrifft z. B. den Vorschlag - darauf haben Sie eben hingewiesen -, einen § 2 a betr. Zucht, Vermehrung, Ausbildung und Abrichten von Hunden einzufügen. Sie haben deutlich gesagt, dass Sie keinen Sachkundenachweis fordern. In den weiteren Paragrafen des geltenden Hundegesetzes, die Sie unangetastet lassen, wird allerdings all das angesprochen. Da geht es nämlich um die Voraussetzungen und den Inhalt einer Erlaubnis. Dabei geht es um die Beantragung der Erlaubnis, um die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung, die Sachkunde und Haftpflichtversicherung. Die lassen Sie an dieser Stelle drin. Das ist dann doppelt gemoppelt.
In § 10 ist es ebenfalls drin. Das heißt, der Gesetzentwurf ist so, wie Sie Ihre Änderungen vorgebracht haben, in keiner Weise schlüssig.
Ich bedauere auch etwas, dass Frau König nicht unseren Diskussionsstand im Ausschuss weitergegeben hat.
Ich glaube, zumindest Einigkeit festgestellt zu haben, was den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und unseren Antrag angeht.
Beide Anträge beinhalten die Einführung der Chippflicht und auch der Haftpflichtversicherung. Bei der Erörterung im Ausschuss meine ich deutlich gespürt zu haben, dass darüber Einigung besteht.
Von daher gibt es da eigentlich keine unterschiedlichen Meinungen. Worüber wir diskutieren müssen - leider ist das bisher noch nicht möglich gewesen -, ist die Frage des Sachkundenachweises. Ich bedauere ausdrücklich, dass der von Herrn Minister Ehlen angekündigte Gesetzentwurf noch nicht vorliegt. Eine Gesetzesänderung wurde schon im letzten Jahr angekündigt, als es verschiedene Beißunfälle gab. Da hieß es, dass man Änderungsvorschläge machen will. Aber nichts kam!
Im Sommer ereigneten sich die verschiedenen Unfälle. In Pressemeldungen wurde groß angekündigt: Es kommt eine Gesetzesänderung. - Nichts kam. Zuletzt am 5. August ist vom Ministerium verkündet worden: Wir werden den Referentenentwurf jetzt der Politik übersenden. - Zumindest bei uns in der Fraktion ist er bis heute nicht angekommen. Über das Warum war auch etwas zu lesen: Man wollte vor der Bundestagswahl keinen Gesetzentwurf vorlegen. - Ich frage mich wirklich allen Ernstes - das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt -: Hat die Landesregierung vor den Hundebesitzern und den Tierschutzvereinen so viel Angst oder sind diese Gruppen wahlentscheidend, dass Sie sich nicht trauen, einen Änderungsantrag einzubringen, damit wir ihn im Ausschuss vernünftig beraten können?
Also können wir vielleicht davon ausgehen, dass der Gesetzentwurf nach der Bundestagswahl vorgelegt wird. Herr Adler, unser Antrag enthält den Knackpunkt. Das bestehende Gesetz enthält keine präventiven Maßnahmen. Ich habe schon einmal flapsig gesagt: Jeder Hund hat einen Biss frei. - Ich habe das gesagt, weil erst dann unser Hundegesetz greift. Ein Hund muss nämlich erst auffällig werden, um als gefährlich eingestuft zu werden, damit die entsprechenden Maßnahmen in Gang
gesetzt werden. Wir wollen im präventiven Bereich tätig werden. Ich nehme an, dass das auch für die Grünen gilt. Das heißt, dass für uns die Frage des Sachkundenachweises oder des - im Volksmund so genannten - Hundeführerscheins entscheidend ist. Wir müssen uns darüber verständigen, wann der Hundeführerschein gemacht werden muss und ob das Erfordernis für alle Hunde unabhängig davon gilt, wie klein oder wie groß sie sind. - Herr Adler, es war genau umgekehrt: 40 cm Höhe, 20 kg Gewicht. - Soll es für alle Hunde gelten? Gilt es ab einer bestimmten Größe? Haben wir eine - auch ich liebe das Wort nicht - sogenannte Rasseliste, wie sie in den meisten Bundesländern existiert? Denn ein Manko ist eindeutig: Wir haben keine Abstimmung zwischen den Bundesländern und auch kein einheitliches Vorgehen. - Herr Ehlen, vor ein paar Jahren, als wir das jetzt in Kraft befindliche Gesetz verabschiedet haben, haben Sie ausdrücklich versprochen, dass man mit den anderen Bundesländern zu einer gemeinsamen Regelung kommen will. Auch da hat sich nichts getan. Das heißt, es wird immer nur dann reagiert, wenn ein Hund gebissen hat. Das wollen wir nicht länger mitmachen.
Danke schön, Frau Stief-Kreihe. - Für die CDUFraktion spricht Herr Kollege Oesterhelweg. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selten nimmt ein Thema die Menschen so mit wie die tragischen Beißvorfälle mit Hunden. Selten macht ein Thema Menschen so betroffen wie die schlimmen Verletzungen vor allen Dingen von Kindern, für deren Sicherheit wir verantwortlich sind. Selten betrifft ein Thema so viele Menschen - ob als Eltern, als Großeltern, ob als Halter von Hunden. Wohl jede und jeder in diesem Lande kann in irgendeiner Funktion mitreden und hat eine Meinung zu diesem wichtigen Thema und diesem Problem, das zu lösen nur auf den ersten Blick einfach erscheint.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe zwei Töchter, die mit einem großen Hund aufgewachsen sind und jede Stunde mit diesem Tier genossen haben. Als Bürgermeister einer kleinen Gemeinde konnte ich vor Jahren nur durch massiven Druck erreichen, dass ein aggressiver und gefährlicher Hund so gehalten wurde, dass er
keinen Schaden anrichten konnte. Es gibt eben verschiedenste Erfahrungen mit Hunden. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, möchte ich einen sensiblen und objektiven Umgang mit der Thematik und praxisnahe Lösungen empfehlen, die der Komplexität des Problems gerecht werden.
Meine Damen und Herren, viele, ja fast alle in diesem Hause, sehen das auch so, und deshalb wurden bereits eingereichte Anträge - ich betone das - vorerst auf Eis gelegt.
Der vorliegende Antrag, der ohne Zweifel interessante, aber auch bereits bekannte Ansätze enthält, ist ein Schnellschuss, der der Sache nicht gerecht wird. Da werden - ein Schelm, wer angesichts bevorstehender Wahltermine Böses dabei denkt - einige Teilaspekte aufgenommen, die größtenteils unstrittig sind. Das wirkliche Problem, meine Damen und Herren, wird nicht gelöst. Die Vorgabe einer Haftpflichtversicherung und die vorgeschlagene Chippflicht - natürlich sinnvoll - greifen doch eigentlich erst dann, wenn ein Unglück geschehen ist; verhindert wird dadurch nicht ein einziger Vorfall!
Meine Damen und Herren, beim Sachkundenachweis - da wird es besonders deutlich - sind die Antragssteller sich selbst nicht sicher. Zitat aus der Begründung:
„Es spricht schon Einiges dafür, allgemein von Hundehaltern zu erwarten, dass sie einen Sachkundenachweis erbringen. Die Schwierigkeit hierbei ist jedoch …“
Meine Damen und Herren, wann ist ein Hund gefährlich? Wie ist sein Gefährdungspotenzial? Wie und wo werden Kontrolldaten geführt? Welche Kontrollrechte haben die Behörden? Machen Erziehungs- und Haltungsfehler oder auch - wichtiger Punkt - mangelnder Tierschutz ein Tier gefährlich? Darf jede, darf jeder einen Hund halten? Wer ist sachkundig, wer ist zuverlässig? Und, meine Damen und Herren, an welchem Ende der Leine finden wir eigentlich das Hauptproblem? Halbheiten und mit heißer Nadel gestrickte Gesetzesänderungen verunsichern die Menschen im Lande, die von uns Konkretes und Greifbares erwarten, meine Damen und Herren!
Das können und werden wir erreichen, indem wir im Rahmen der geplanten Anhörung noch intensiver mit allen Beteiligten sprechen, uns umfassend informieren, Erfahrungen in anderen Bundesländern auswerten und auf diesem Feld besonders aktive Kommunen wie beispielsweise den Landkreis Osnabrück hören. Veterinär- und Ordnungsämter können uns ebenso wichtige Hinweise geben wie Wissenschaftler, Vereine und Verbände. Im kommenden Jahr wird dann ein umfassender Entwurf vorgelegt, der hoffentlich eine breite Mehrheit im Hause finden wird.
Ob als Polizei-, Wach- oder Spürhund, ob als Therapie- oder Blindenhund, ob als Hof- oder Hütehund, als Jagd- oder Begleithund oder einfach als Gesellschafter
- wesensfeste und gut erzogene Hunde sind für uns unverzichtbar, sie sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Aber klar ist auch und vor allem: Die Sicherheit der Menschen, vor allen Dingen die Sicherheit unserer Kinder, hat absolute Priorität.