Ich würde mir wünschen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es in Niedersachsen eine Klägerin oder einen Kläger gibt.
(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das ist schon angekündigt worden! Die erste Klage kommt! - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Da kriegen Sie die nächste Klatsche!)
Dann werden wir ja sehen, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt. Dann kann insbesondere der Pastor Biallas noch einmal ganz genau lernen, was das Grundgesetz besagt und was in diesem Land „ungestörte Religionsausübung“ bedeutet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der freie Zugang zu Moscheen und Gebetsräumen ist trotz der Kontrollen gewährleistet. Daran besteht überhaupt kein Zweifel.
(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Die haben sie nicht rausgelassen, bis alle kontrolliert waren! Das ist Fakt!)
Fakt ist, dass es einen freien Zugang zu Moscheen und Gebetsräumen gibt. Insofern wird die Ausübung der Religionsfreiheit nicht eingeschränkt. Das ist völlig klar und ist überhaupt nicht Ansatz bei diesen Kontrollen.
Herr Adler hat hier dargestellt, man müsse schon vorher über entsprechende Erkenntnisse verfügen und dies könne dann nicht dazu führen, dass man verdachtsunabhängige Kontrollen vornehme, weil man ja erst anschließend Erkenntnisse gewinne.
So habe ich Sie verstanden. Also: Wir haben keine anlassunabhängigen Kontrollen, sondern verdachtsunabhängige Kontrollen. Das bedeutet: Um die rechtlichen Voraussetzungen zu haben, müssen sie bereits Erkenntnisse haben. Ich habe schon dargestellt, dass es z. B. aus dem Sauerland-Fall entsprechende Erkenntnisse gibt, dass es in diesem Zusammenhang auch ganz klar Bezüge zu Moscheegemeinden gegeben hat, also klare Erkenntnisse dahin gehend, dass auch in Moscheen und in Gebetsräumen hier in Niedersachsen extremistische Aktivitäten stattfinden. Das wird im Übrigen auch durch den Verfassungsschutzbericht eindeutig belegt.
Das ist der Aufhänger dafür, dass man u. a. vor Moscheen verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen kann. Aufgrund dieser zusätzlichen Kontrollen gewinnen wir natürlich zusätzliche Erkenntnisse. Das ist völlig klar. Das ist die rechtliche Erklärung dafür. Hier jetzt zu sagen, dass es derartige Aktivitäten in einigen Moscheen hier in Niedersachsen nicht gebe, trifft, glaube ich, nicht zu. Insofern gibt es eine klare rechtliche Grundlage und Erkenntnisse, die dazu führen, dass wir in Niedersachsen verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen können und auch müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Federführend tätig werden soll der Ausschuss für Inneres, Sport und Integration, mitberaten soll diesen Gesetzentwurf der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer dem so folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Es ist so beschlossen worden.
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/1275 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/1591 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1613
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das war einstimmig.
Wer dem Gesetz so folgen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so beschlossen worden. Herzlichen Dank.
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/1435 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/1650
Wer dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag folgen möchte, der möge sich bitte erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das war ebenfalls ein einstimmiger Beschluss. Es ist so entschieden worden.
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1633
Der Antrag wird eingebracht von Herrn Adler von der Fraktion DIE LINKE. Herr Adler, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum bringt unsere Fraktion zu diesem Zeitpunkt einen Gesetzentwurf zu diesem Thema ein?
(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Das fra- gen wir uns auch! - Christian Dürr [FDP]: Wenn Sie sich das schon fra- gen!)
Grund dafür ist, dass das Niedersächsische Hundegesetz völlig unzureichend ist. Zu dieser Erkenntnis kommen wir auch dann, wenn wir dieses Gesetz mit den Hundegesetzen anderer Länder vergleichen. Ich will nur einen Mangel herausgreifen, der besonders hervorzuheben ist: Es gibt in diesem Gesetz keine Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Welche Folgen hat das? - Wenn jemand durch einen Hund verletzt worden ist, dann hat er gegen den Hundehalter einen Schadenersatzanspruch. Wenn er diesen Schadenersatzanspruch aber nicht durchsetzen kann, weil der Halter des Hundes vielleicht nicht zahlungsfähig ist, bekommt er im Ergebnis kein Geld.
Sie kennen den Gedanken der Pflichtversicherung auch aus anderen Bereichen. So gibt es nach dem Pflichtversicherungsgesetz eine Pflichtversicherung für Autos. Nun sind Hunde nicht annähernd so gefährlich wie Autos. Aber es gibt - diesen Begriff kennen wir aus der Rechtsprechung - die Un
berechenbarkeit tierischen Verhaltens, die sich natürlich auch in einem Hund realisieren kann. Deswegen muss man Vorkehrungen treffen, damit derjenige, der geschädigt wird - das kann man nicht 100-prozentig ausschließen -, wenigstens Schmerzensgeld oder seine Behandlungskosten ersetzt bekommt.
Wir haben diese Regelung in den Mittelpunkt unseres Gesetzentwurfs gestellt. Wir haben, wie ich glaube, einen sehr maßvollen Gesetzentwurf vorgelegt, der bestimmte Vorschläge aus anderen Fraktionen bewusst nicht aufgegriffen hat. Wir haben nicht den Vorschlag der Fraktion der SPD aufgegriffen, einen Katalog von Rassehunden, also eine Rasseliste, einzuführen; denn Fachleute sagen uns, es gibt keine gefährlichen Hunderassen an sich, sondern gefährlich sind bestimmte Zuchtlinien, und gefährlich ist eine bestimmte Erziehung des Hundes. Das ist das Entscheidende. In anderen Ländern gibt es solche Hunderasselisten, auf der alle möglichen Hunde stehen, die gelegentlich Verletzungen verursacht haben. Aber die gleichen Hunde, die in diesen Rasselisten zu finden sind, sind z. B. in England Schoß- und Familienhunde und völlig ungefährlich. Es kommt also nicht auf die Rasse, sondern auf die Zuchtlinien und die Erziehung der Hunde an.