- wesensfeste und gut erzogene Hunde sind für uns unverzichtbar, sie sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Aber klar ist auch und vor allem: Die Sicherheit der Menschen, vor allen Dingen die Sicherheit unserer Kinder, hat absolute Priorität.
Unsere Aufgabe ist es, beides in Einklang zu bringen, nicht überzureagieren und Risiken zu minimieren. Dabei bleibt ehrlich festzustellen - ich denke, es gehört dazu, auch das zu sagen -, dass wir hundertprozentige Sicherheit nicht gewährleisten können. Niemand kann das leisten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden alles tun, um dieses Problem nachhaltig und umfassend im Rahmen unseres Hundegesetzes zu lösen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für unsere Fraktion ist klar: Wir brauchen schnell ein neues Hundegesetz. Bei meinem Vorredner habe ich weder eine Position erkennen können noch ist mir klar geworden, was die Landesregierung vorhat. Die entsetzlichen Beißattacken der letzten Wochen und Monate haben uns sicher alle bewegt. Besonders Kinder werden immer wieder Opfer und erleiden schwere Verletzungen durch große, mittlere und kleine Hunde. Das Land hat daher die Pflicht, neue Regelungen zum Schutz vor gefährlichen Hundeattacken einzuführen. CDU und FDP müssen sich vorhalten lassen, zu lange weggeschaut zu haben.
Nachdem Grüne und SPD bereits ihre Anträge eingereicht haben, liegt jetzt ein Gesetzentwurf der Linken vor. Es ist bereits gesagt worden, dass wir bei den Punkten Haftpflichtversicherung und Kennzeichnung fraktionsübergreifend eigentlich schnell Einigkeit erzielen können. Ich frage mich, warum die Landesregierung auch bei diesem Thema noch nicht handelt, wenn in diesen Punkten Einigkeit besteht. Auch ein Verbot der besonders aggressiven Zucht und Abrichtung von Hunden halten wir für überfällig.
Ich freue mich, dass die meisten Hundehalter- und Tierschutzverbände, die bereits Stellungnahmen abgegeben haben, zum Sachkundenachweis die Position der Grünen - wenn einführen, dann für alle Hunde - explizit teilen. Planungen der Landesregierung, einen solchen Hundeführerschein nur für Hunde von einer bestimmten Größe und von einem bestimmten Gewicht - 40 cm, 20 kg - vorzuschreiben, sind unseres Erachtens weltfremd und nicht sachgerecht. Das gilt ebenso für die Forderung der SPD nach der Wiedereinführung einer Rasseliste für besonders gefährliche Hunde.
Die schrecklichen Vorfälle der letzten Wochen - ich habe mir das einmal angeschaut - wurden von einem Berner Sennenhund, einem Bernhardiner und einem Mischlingshund verübt - alles Rassen, die bisher nicht auf Kampfhundelisten zu finden waren. In der Beißstatistik des Landes Berlin stehen Dackel vor Pitbulls, in Hessen führt der Deutsche Schäferhund die Liste an. Das zeigt, dass jeder Hund Kinder gefährden kann. Eine große Mehrheit der Beißvorfälle findet im häuslichen Umfeld statt. Für uns besteht daher das Problem nicht im Wesen eines Hundes und in der Hunde
rasse oder im Körpergewicht, sondern am oberen Ende der Leine. Deshalb wollen wir einen verbindlichen Sachkundenachweis für das Halten von Hunden, wie er in anderen Ländern schon praktiziert wird.
In Abwägung mit dem Schutz der Bevölkerung, dem Schutz von Kindern und Familien vor Verletzungen durch Hunde, halten wir einen solchen Sachkundenachweis für verhältnismäßig und geboten. Eine Beschränkung auf bestimmte Hunderassen oder Hundegrößen ist verfassungsrechtlich schwierig und schafft ein von der Sache her nicht gebotenes Abgrenzungsproblem, weil - es ist gesagt worden - auch kleine Hunde z. B. kleine Kinder schwer verletzen können. Anders ausgedrückt: Einen Führerschein braucht man auch nicht nur dann, wenn man einen schweren Geländewagen und schnelle Autos fahren will.
Die Forderung nach einem gewissen Grundmaß an Sachkunde ist übrigens auch im Sinne der Hunde und des Tierschutzes. Auch die Wissenschaftler und die Tierärzte, die sich zur Debatte geäußert haben, sind sich in ihrer großen Mehrheit einig, dass eben nicht ein Verbot bestimmter Hunderassen oder eine Einschränkung, sondern eine bessere Halterschulung in den Bereichen Sachkunde, Tierschutz, artgerechter Umgang, Verhaltensentwicklung die richtige Antwort auf die brutalen Beißattacken ist. Dadurch können wir nicht alle Unfälle vermeiden, aber wir können den nicht sachgemäßen Umgang mit Hunden und schwere Verletzungen von Kindern reduzieren. Dieses Mehr an Sicherheit, Tierschutz und Sachlichkeit sollte uns eine zügige, gründliche Neuregelung des Hundegesetzes wert sein.
In diesem Sinne freue ich mich auf eine intensive Beratung und eine Entscheidung auch über die Oppositionsanträge zum Hundegesetz, am besten vor 2010. Denn eines haben die Beißvorfälle gezeigt: Wir dürfen bei diesem Thema nicht warten oder aus wahltaktischen Gründen ausweichen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mir ging es wie der Kollegin Stief-Kreihe, als ich gesehen habe, dass die Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Ich habe mich
(Hans-Henning Adler [LINKE]: Es gibt keine Gesetzentwürfe, nur Entschlie- ßungsanträge! Das sind keine Ge- setzentwürfe!)
Über die Anträge von SPD und Grünen haben wir im Ausschuss beraten - die Kollegin König war dabei -, und wir waren uns eigentlich einig, dass wir die Anträge zurückstellen, bis der Gesetzentwurf vorliegt.
Das war einvernehmlich im Ausschuss so besprochen, und deswegen habe ich mich gewundert. Ich sage aber ganz deutlich: Der Gesetzentwurf, den Sie jetzt vorgelegt haben, ist schlecht gemacht. Er hat Mängel in der Ausführung, könnte man sagen.
Zum Inhaltlichen: Sie haben die beiden Punkte Haftpflicht und Chippflicht herausgegriffen. Aus den Beratungen im Ausschuss und auch aus Presseveröffentlichungen ist bekannt, dass wir uns in diesen beiden Punkten einig sind. Darüber müssen wir gar nicht lange diskutieren.
Von daher lohnt es sich eigentlich nicht, verehrte Kolleginnen und Kollegen, diesen Gesetzentwurf vorzulegen.
Wir haben auch, anders als Sie es darstellen, keinen Streit, sondern wir sind, wie der Kollege Oesterhelweg dargestellt hat, in einem sachlichen Dialog über die Fragen: Wie können wir die Kinder am besten schützen? Wie können wir Beißunfälle verhindern? Welche verhältnismäßigen Instrumente können wir in diesem Zusammenhang nutzen? Ich sage Ihnen sehr deutlich: Dazu werden CDU und FDP gemeinsam mit der Landesregierung einen guten Gesetzentwurf vorlegen.
Weil die Kollegin Stief-Kreihe das Thema aufgegriffen hat, möchte ich noch einmal deutlich machen, dass nach Meinung der FDP-Fraktion eben nicht die einzelne Hunderasse das Problem ist, sondern dass sich das Problem am oberen Ende der Leine befindet.
Wie die Statistiken zeigen und auch die Wissenschaftler von der Tierärztlichen Hochschule beispielsweise immer wieder sagen, liegt es nicht an der einzelnen Rasse, ob ein Hund gefährlich ist. Jeder Hund, egal welcher Rasse, kann von einem Hundehalter scharf gemacht und missbraucht werden, um aggressiv zu werden. Von daher sollte für uns nicht die Hunderasse das entscheidende Merkmal sein, sondern wir sollten uns die Frage stellen: Was sind das für Menschen, die solche Hunde als Waffe missbrauchen?
Ich schlage vor, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir so verfahren, wie wir es im Ausschuss besprochen haben. Wir sollten den Gesetzentwurf abwarten, der demnächst kommen wird, und in einer Anhörung alle Aspekte mit einbeziehen. Ich denke, so werden wir in einem sachlichen Dialog zu einem guten Ergebnis kommen. Ich hoffe - das sage ich hier sehr deutlich insbesondere an den Kollegen Meyer von der Fraktion der Grünen - bei den demnächst anstehenden Beratungen zum Hundegesetz auf eine ebenso sachliche Debatte, wie sie in der Vergangenheit in diesem Hause gerade beim Hundegesetz immer gang und gäbe war - insbesondere mit dem Kollegen Klein - und dass wir gemeinsam zu einem guten Ergebnis kommen.
Herzlichen Dank, Herr Oetjen. - Die Fraktion DIE LINKE hat noch eine Restredezeit von 1:24 Minuten. Herr Adler hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Oetjen, Sie sprachen von Gesetzentwürfen der Fraktionen von SPD und Grünen. Die gibt es nicht.
kommen kann. Sie tun immer so, als müssten Gesetzentwürfe von der Regierung kommen. Ich denke, wir können das auch. Das wollte ich Ihnen sagen.
(Beifall bei der LINKEN - Jan- Christoph Oetjen [FDP]: Scheinbar nicht, sonst wäre er nicht so schlecht gemacht!)
Frau Stief-Kreihe und Herr Oesterhelweg, ich glaube, Sie haben die Systematik des bestehenden Hundegesetzes nicht richtig verstanden. Dort steht nämlich: Es wird durch einen Verwaltungsakt festgestellt, wenn ein Hund als gefährlich eingestuft wird. - Erst dann gibt es die Restriktionen nach dem bestehenden Hundegesetz, die da lauten: Pflichtversicherung, Eignung und Sachkunde müssen nachgewiesen werden; erst wenn durch einen Verwaltungsakt die entsprechende Feststellung getroffen worden ist. Wir möchten die Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung für alle Hunde, unabhängig davon, ob es diesen Feststellungsakt gibt oder nicht. Deshalb gibt es keine Doppelung im Gesetz.
Sie müssen sich unseren Gesetzentwurf schon einmal genau ansehen, bevor Sie hier irgendwelche Sätze dahinsagen, die gar nichts mit dem Sachverhalt zu tun haben.
(Beifall bei der LINKEN - Jan- Christoph Oetjen [FDP]: Der Gesetz- entwurf ist schlecht gemacht, Herr Kollege!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden ist nicht nur hier im Parlament, sondern auch in der Öffentlichkeit, in der Presse, in den Medien sehr präsent. Wir alle müssen uns mit dem nötigen Ernst und auch mit der nötigen Verantwortung dieser Thematik annehmen.
Meine Damen und Herren, uns liegt ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vor, und SPD und Grüne haben, wie wir eben gehört haben, Ent
schließungsanträge eingebracht. Der Gesetzentwurf von der Regierungsseite, von den die Regierung tragenden Parteien, kommt in Kürze.