Protokoll der Sitzung vom 29.10.2009

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Deswegen sind die Krankenhäuser in den roten Zahlen, und deswegen gibt es auch so etwas wie ein Kliniksterben. Ich weiß nicht, Frau Mundlos, ob Sie sich an dem Wort gestört haben, ob Sie meinen, man dürfe „sterben“ in dem Zusammenhang nicht sagen. Man kann natürlich auch von einer „Auflösung von Krankenhäusern“ sprechen.

Ich will Ihnen ein Beispiel aus dem Landkreis vortragen, aus dem ich komme; das ist der Landkreis Schaumburg. Wir haben noch drei Krankenhäuser, also eine gute wohnortnahe Versorgung. Aber der Landkreis musste für jedes Krankenhaus, weil die Krankenhäuser so unterfinanziert sind, in jedem Jahr Millionensummen dazulegen. Das kann sich dieser Haushalt nicht mehr leisten. Jetzt werden diese drei Krankenhäuser geschlossen. Dafür gibt es ein neues. Natürlich betrachten die Menschen so etwas als Verschlechterung. Das ist bei uns Kliniksterben. Aus drei macht eins - dann sind zwei weg. Dagegen können Sie nicht anargumentieren. Das hat etwas mit dem wenigen Geld zu tun.

(Beifall bei den GRÜNEN - Norbert Böhlke [CDU]: Wie viele Einwohner hat denn der Landkreis Schaum- burg?)

Uns geht es auch um die Überwindung der sehr starren Grenzen zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor. Wir müssen die Investitionsförderung zukünftig sektorenübergreifend regeln.

(Glocke des Präsidenten)

Das ist im Koalitionsvertrag aus meiner Sicht nicht hinreichend geregelt worden. Ich meine aber, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis man sich diesem Thema aufseiten von Bund und Ländern etwas deutlicher widmen wird.

Wir werden beantragen, exakt zu diesem Thema, nämlich Umbau und Umnutzung gefährdeter Krankenhäuser in der Fläche, eine Summe in den Haushalt einzustellen. Hierfür haben Sie im Landeshaushalt seit Jahren einen Nullansatz, weil es dafür angeblich keinen Bedarf gibt. Wir glauben das nicht. Das Land muss hier aktive Strukturpolitik betreiben; denn es ist im Sinne der wohnortnahen Versorgung und auch vor dem Hintergrund des Sterbens vieler Hausarztpraxen in der Fläche durchaus sinnvoll - - -

Frau Kollegin, bitte noch einen Satz!

- noch einen Satz! -, wenn wir eine ausreichende Anzahl von medizinischen Versorgungszentren haben, um die wohnortnahe Versorgung sicherzustellen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, nächste Rednerin ist Frau Ross-Luttmann. Bitte schön, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Krankenhäuser haben bei der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger einen zentralen Stellenwert. Ich begrüße den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP aus

drücklich, weil er ganz konkret und zielgerichtet Handlungsempfehlungen aufzeigt, um in einem Flächenland wie Niedersachsen die Krankenhausversorgung weiterhin qualitativ hochwertig, wirtschaftlich und vor allen Dingen wohnortnah sicherzustellen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - David McAllister [CDU]: Hört, hört! - Norbert Böhlke [CDU]: Nehmt euch mal ein Beispiel!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zuständigkeit des Landes liegt darin, Investitionen für die Krankenhäuser sicherzustellen, und zwar sowohl Einzelförderung größerer Baumaßnahmen als auch im Bereich der Pauschalförderung kleinerer Baumaßnahmen, die die Ersetzung von langfristigen Anlagegütern sicherstellen.

Wir unterhalten uns hier im Plenum regelmäßig über Zahlen und Fakten. Ich kann es nur immer wieder sagen, dass die Zahlen, die Sie eben genannt haben, nicht richtig sind. Ich möchte ausführen, dass die Barmittel, die geflossen sind, 1991 196 867 000 Euro, 2002 187 451 000 Euro, 2008 228 928 000 Euro und 2007 sogar über 252 Millionen Euro betrugen. Sie sehen also, dass wir auch im Haushaltsjahr 2009, in dem wir zusätzlich 50 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II für Krankenhäuser zur Verfügung gestellt haben, die richtigen Schritte in die richtige Richtung gehen.

Wir haben sehr, sehr deutlich gesagt: Unser Interesse ist darauf ausgerichtet, für unsere Bevölkerung die Akutversorgung langfristig wohnortnah sicherzustellen, was zwingend beinhaltet, dass wir als Land unseren planerischen Verpflichtungen nachkommen müssen. Deshalb haben wir gemeinsam mit allen an den Krankenhäusern Beteiligten ein Strukturkonzept erarbeitet. Dieses Strukturkonzept, das wir im Planungsausschuss besprochen und erarbeitet haben, setzen wir mit den beteiligten Partnern jetzt Schritt für Schritt um. Dabei agieren wir Hand in Hand.

Es ist natürlich wichtig, dass sich Krankenhäuser auf den Weg machen, sich zukunftsorientiert aufzustellen. Von daher ist es mein Anliegen, dass wir auch in Zukunft über die Möglichkeit der Einzelförderung verfügen, weil wir nur so gewährleisten können, dass wir auf Planungen von Krankenhäusern Einfluss nehmen und sicherstellen können, dass insbesondere die wohnortnahe Versorgung für die Menschen sichergestellt ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung.

Vor diesem Hintergrund ist der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP wichtig und wertvoll, weil er genau die Punkte aufgreift, die wir jetzt entschlossen angehen werden, indem wir die Pauschalförderung auf eine Grundförderung und eine leistungsorientierte Förderung umstellen, damit wir unseren Krankenhäusern die Mittel geben können, die sie in die Lage versetzen, Anlagegüter zu ersetzen. Ich bin dankbar, dass wir hierfür zusätzliche 15 Millionen Euro im Haushalt verankert haben, und würde mich sehr freuen, wenn Sie in den Haushaltsberatungen diesen Vorschlägen zustimmen würden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, um zusätzliche Redezeit hat Herr Jüttner gebeten. Zwei Minuten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Ross-Luttmann erweckt den Eindruck, als sei alles auf gutem Wege. Die letzte Stellungnahme des Landesrechnungshofs kommt zu ganz anderen Ergebnissen. Damit das hier klar ist, lese ich einmal zwei Sätze vor. Ich zitiere: Der Reformbedarf ist dem zuständigen Ministerium für Soziales, Frauen, Familien und Gesundheit schon seit Jahren bekannt. Gleichwohl legte das Ministerium bisher entgegen wiederholten Ankündigungen keinen Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen KHG vor.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Na so was!)

Nun zum zweiten Zitat: Alle Bundesländer bis auf Niedersachsen änderten inzwischen die landesgesetzlichen Regelungen zur Pauschalförderung. - Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist Schlusslicht, wie so oft. Das nur zu Protokoll.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich

vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Falls er abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/1753 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.

Meine Damen und Herren, dem Änderungsantrag wurde nicht gefolgt. Wir kommen daher nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/1341 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Dann ist so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe dann den Tagesordnungspunkt 22 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Mehr Lkw-Parkplätze an Niedersachsens Autobahnen schaffen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/1204 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/1722

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme in geänderter Fassung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Dafür hat sich zuerst der Kollege Will von der SPD-Fraktion gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer von uns hat das nicht schon häufig erlebt? Überfüllte Park- und Rastanlagen an den Autobahnen, kein Durchkommen an den Tanksäulen, Ab- und Ausfahrten werden häufig durch parkende Lkw blockiert, die Verkehrssicherheit ist futsch, Auffahrunfälle häufen sich. Dieses Thema ist in den vergangenen Jahren hier im Parlament wiederholt behandelt worden. Es gibt auch kein Erkenntnisdefizit. Aber jetzt muss der Mangel entschiedener bekämpft werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist kein Vorwurf an die Lkw-Fahrer; denn sie müssen die vor

geschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Das aber muss ihnen auch möglich gemacht werden. Wir alle wissen, die Gütertransporte auf den Autobahnen haben in den letzten Jahren gewaltig zugenommen. Eine der Hauptstrecken ist dabei die A 2 in NRW und Niedersachsen. Aus der Statistik geht hervor, dass gerade im Abschnitt von Bad Oeynhausen bis Braunschweig mehr als fünf LkwParkstände pro Kilometer fehlen. Darüber hinaus hat die A 2 ebenso wie die A 7 immer noch einen Mangel von einem bis fünf Lkw-Parkständen pro Kilometer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es macht also allemal Sinn, diesen Mangel zu bekämpfen und für eine zügige Verbesserung zu sorgen. Es dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer.

Eine Untersuchung des Bundesministeriums kam im Jahre 2008 zu dem Ergebnis, dass bundesweit aktuell etwa 14 000 Lkw-Parkstände an den Bundesautobahnen zusätzlich benötigt werden. Darin ist der jährliche Zuwachs noch nicht einmal eingerechnet. Herr Tiefensee hat ein Sofortprogramm angekündigt, um vorhandenen Parkraum effizienter zu nutzen, und ein Programm zum beschleunigten Ausbau auf den Weg gebracht. Das Ministerium stellt den Ländern derzeit 290 Millionen Euro für den Aus- und Neubau von Anlagen bis 2015 zur Verfügung. Zur weiteren Verstärkung stehen im Arbeitsplatzprogramm Bau und Verkehr 30 Millionen Euro, davon 10 Millionen Euro für das Jahr 2009 und 20 Millionen Euro für das Jahr 2010. Aus den beiden Konjunkturpaketen hat die alte Bundesregierung 12,4 Millionen Euro für die Verbesserung des Parkflächenangebots auf Rastanlagen an niedersächsischen Bundesautobahnen zur Verfügung gestellt. Bis Ende 2009 werden bundesweit zusätzlich 3 000 Lkw-Parkplätze geschaffen werden; bis Ende 2010 werden es sogar 7 000 sein, damit aber erst 50 % der zusätzlich benötigten Parkplätze.

Einige Länder haben bereits Planungsstäbe zur Umsetzung gebildet. Dies kann die Planung und Umsetzung beschleunigen. Hier ist natürlich die Frage an die Landesregierung zu stellen, ob es über die derzeit im Bau bzw. Ausbau befindlichen Parkanlagen hinaus baureife Plätze gibt, um dafür Gelder einzuwerben. Nur Geld zu fordern, ohne es zeitnah verausgaben zu können, können wir nur als Eigentor bezeichnen.

Auch ist den Konzepten zum Parkraummanagement und dem Einsatz der Telematik an den Rastanlagen mehr Bedeutung beizumessen. Dazu gibt

es bereits ein Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz zum Konzept „Kolonnenparken“. In Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz gibt es Pilotprojekte zur telematischen Anzeige freier Lkw-Parkplätze. Such- und Rangiervorgänge werden damit erheblich reduziert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag umfasst eine Reihe von Vorschlägen und Maßnahmen, die durchaus zu bedenken sind. Er benennt aber auch eine Schwachstelle bei der Planung weiterer Park- und Rastplätze: Mit den betroffenen Kommunen und örtlichen Planungsbehörden sowie der betroffenen Bevölkerung Einvernehmen über Lage und Ausbau solcher Einrichtungen herzustellen, ist nicht immer einfach. Entscheidend wird darüber hinaus sein, dass es uns gelingt, für die besonderen Engpässe auch bei der neuen Bundesregierung in Berlin um genügend Mittel zu werben, damit es besonders an der A 2 und an der A 7 zu spürbaren und schnellen Entlastungen kommt.

Vor diesem Hintergrund werden wir dem geänderten Antrag zustimmen.

Vielen Dank.