In dieser Frage haben wir uns für einen Vergleich der jährlichen Amtsgehälter einmal gerade Sie herausgesucht, Herr Bartling. Wir haben Ihr ehemaliges Gehalt einmal mit dem Gehalt des amtierenden Innenministers Schünemann verglichen.
Bei der Gegenüberstellung dessen, was der ehemalige Minister Bartling bekommen hat und was der heutige Innenminister bekommt, ist es mir wie Schuppen von den Augen gefallen. Ihr Vorwurf ist mehr als unredlich. Sie haben als Minister in Ihrer
Wenn eines weiteren Beweises bedurft hätte, dass Sie in dieser Debatte unehrlich sind, dann ist es spätestens dieser.
- Meine Damen und Herren, wollen Sie die Zahlen von Herrn Gabriel und Herrn Wulff auch noch hören? Da ist es ähnlich. - Okay, das tat jetzt weh genug.
Meine Damen und Herren, die Aufwandsentschädigung ist keine doppelte Vergütung für ein und dieselbe Leistung. Abgeordnete, die zugleich Mitglieder der Landesregierung sind, haben den gleichen Aufwand bei der Wahlkreisbetreuung wie Abgeordnete ohne Ministeramt. Die Kürzung um 25 % berücksichtigt zugleich die Vorteile, die Minister auch haben.
Im Ländervergleich - auch das darf ja einmal gesagt werden - ist die niedersächsische Regelung bezüglich der Anrechnung der Diäten auf das Ministergehalt die strengste aller Bundesländer. Es darf nämlich überhaupt nichts behalten werden. Auch in der Frage der steuerfreien Aufwandsentschädigung bleiben unsere Minister deutlich hinter ihren Länderkollegen zurück.
Insofern handelt es sich aus unserer Sicht hierbei um eine völlig zu Recht vorgenommene und verhältnismäßige Anpassung der steuerfreien Aufwandsentschädigung zur Wahlkreisbetreuung - und nicht zur Gehaltsanpassung, lieber Kollege Bartling.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben von einer Überrumpelungsstrategie gesprochen, von klammheimlichen Versuchen, Sie zu überrumpeln. Das war mitnichten der Fall. Ich kann mich gut an die lange Debatte im Rechtsausschuss erinnern - das wurde mir zumindest so geschildert -, in der Herr Haase ausdrücklich dafür gesprochen hat. Ich kann mich daran erinnern, dass Frau Kollegin Hartmann im Haushaltsausschuss eine lange Rede dafür gehalten hat, in der sie diesen Vorschlag als richtig bezeichnet hat. Ich kann mich auch daran erinnern, Herr Bartling, dass
dass dieser Weg richtig sei und wir ihn gehen könnten. Nachdem Sie um 10 Uhr eine andere Meinung hatten, haben Sie mich allerdings gegen 13 Uhr angerufen und gesagt: Nein, wir können das auf keinen Fall mitmachen. - Diese plötzliche Ablehnung halte ich für scheinheilig.
Meine Damen und Herren, wir werden die Fraktionskostenzuschüsse anpassen. Wir werden die Stundenzahl der Mitarbeiter der Abgeordneten von 20 auf 30 anheben.
Insofern treffen wir mit diesem Gesetzentwurf eine ganz maßvolle und zurückhaltende Änderung des Abgeordnetengesetzes, die wir nach Möglichkeit einstimmig hinbekommen sollten. Leider haben Sie aber angekündigt, aufgrund dieses einzigen Punktes diesen Gesetzentwurf am Ende nicht mittragen zu wollen. Dieses, wie ich finde, scheinheilige Verhalten der SPD-Fraktion in dieser Frage bedaure ich sehr.
Nächste Rednerin ist Frau Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dem vorliegenden Beschlussvorschlag steht eine Reihe sehr unterschiedlicher Punkte zur Abstimmung. Ihre Gemeinsamkeit ist jedoch, dass sie uns als Abgeordnete selbst betreffen. Zu Recht werden gerade diese Entscheidungen von den Bürgerinnen und Bürgern mit besonderer Aufmerksamkeit betrachtet.
kann natürlich nicht der Schluss gezogen werden, dass auch der Mittelbedarf für die Arbeit der Fraktionen sinken würde; denn diese Arbeit ist nicht von der Zahl der Abgeordneten abhängig.
Die Arbeit der Ministerien bleibt ja beispielsweise auch gleich. Sie werden auch nicht verkleinert, wenn der Landtag kleiner wird. Insofern müssen auch die Fachgebiete in der wissenschaftlichen Zuarbeit in den Fraktionen weiter abgebildet werden. Deswegen unterstützen wir die Erhöhung der Fraktionskostenzuschüsse, weil wir auch in einem verkleinerten Parlament unsere Arbeit machen müssen.
Durch die Verringerung der Mandatszahl - Herr Dr. Althusmann hat darauf hingewiesen - fällt auch mehr Arbeit für den einzelnen Abgeordneten oder die einzelne Abgeordnete an. Deswegen tragen wir auch die Heraufsetzung der Stundenzahl für die Zuarbeit in den Abgeordnetenbüros mit, zumal der Niedersächsische Landtag in dieser Beziehung bislang tatsächlich sehr schlecht ausgestattet war, wie der Ländervergleich zeigt.
Dies halten wir vor allen Dingen vor folgendem Hintergrund für geboten: Die Halbtagsstellen stammen noch aus einer Zeit, als das Internet und elektronische Post ziemlich unbekannt waren. Heute haben wir es mit ganz anderen Medien zu tun. Das Leitmedium der jungen Menschen ist das Internet. Wir wollen auch dies besser mit Leben füllen und unsere politischen Inhalte als Abgeordnete stärker auf diesem Weg vermitteln.
Diese Maßnahmen werden den Haushalt mit rund 1 Million Euro belasten. Das ist kein Pappenstiel. Deswegen werden wir die Erhöhung der Diäten und Aufwandsentschädigung nicht mittragen. Für uns ist im Moment die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Fraktionen vordringlich. Es ist natürlich so, dass sich die geplante Erhöhung in Niedersachsen mit 2 % tatsächlich vergleichsweise bescheiden ausnimmt, jedenfalls im Vergleich zu den Plänen der Großen Koalition in Berlin, die Diäten abermals, und zwar um 15 % in zwei Jahren, zu erhöhen. Ich finde, dort agiert man inzwischen wirklich jenseits von Gut und Böse und hat die gesellschaftlichen Realitäten offenbar ziemlich aus dem Auge verloren. Hartz-IV-Empfänger und die vielen Menschen an der Armutsgrenze sind über diese Vorgehensweise zu Recht empört, meine Damen und Herren.
Meine Fraktion wird wie in den Vorjahren die Diätenerhöhung, die wir ablehnen, als Spende zur Verfügung stellen. Wir werden daraus die sogenannte Grüne Hilfe der Fraktion finanzieren, mit der wir Projekte und Initiativen für bürgerschaftliches, solidarisches und ökologisches Engagement unterstützen wollen.
Meine Damen und Herren, ich fand es schon bemerkenswert, dass sich die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen von dem zugrunde liegenden Gesetzentwurf doch in einem wesentlichen Punkt unterscheidet. Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, Sie haben im Verfahren mit einer nicht unbeträchtlichen Änderung aufgewartet. Das hätten Sie sich doch auch schon vorher überlegen können. Im Rechtsausschuss wurde nachgeschoben, dass der Betrag, den die Abgeordneten, die gleichzeitig Ministerinnen oder Minister sind, von der steuerfreien Aufwandsentschädigung behalten dürften, schlankweg verdreifacht werden soll. Ich frage mich natürlich, warum Ihnen das erst so spät eingefallen ist. Haben sich vielleicht die Minister bei Ihnen beschwert?
Ich vermute, dass es der Umweltminister nicht gewesen ist. Denn wir haben ja erst neulich gelernt, dass er seine CO2-Schleuder intensiv als rollendes Büro nutzt und insofern auch im Wahlkreis seine Zeit darin verbringen kann.
Aber Spaß beiseite, meine Damen und Herren! Die Ministerinnen und Minister in Niedersachsen sind vernünftig ausgestattet. Als Abgeordnete profitieren auch sie jetzt von der Stundenerhöhung für die Mitarbeiterinnen. Weitere Forderungen halte ich im Moment für unberechtigt.
Von dem inhaltlichen Aspekt abgesehen, meine Damen und Herren, ist es natürlich kein guter Stil, mit einer solchen Sache mal eben im Ausschuss um die Ecke zu kommen, zumal Sie offensichtlich vorher noch nicht einmal Ihre eigenen Mitantragsteller darüber informiert hatten. Mir klingt das schon sehr danach, als sollte eine Diskussion über diesen Punkt möglichst vermieden werden. Aber wie sagt der Volksmund: Ist es noch so fein gesponnen, es kommt doch an das Licht der Sonnen - und dann eben jetzt im Plenum. Weil eine
getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte der Vorlage nicht möglich ist, können wir diesem Gesetz in der Summe nicht zustimmen und werden es deshalb ablehnen.
Als nächster Redner hat sich Herr Bartling von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Herr Bartling, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss natürlich erst einmal auf die falschen Berechnungen von Herrn Althusmann eingehen. Herr Althusmann, Sie haben völlig vernachlässigt, dass Minister dann, wenn sie Mitglieder von Aufsichtsräten sind - ich war das einmal bei der NILEG -, auch noch etwas kriegen können. Das haben Sie wahrscheinlich nicht eingerechnet. Ansonsten kriege ich angesichts Ihrer Begründung zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung langsam etwas Mitleid mit unseren armen Ministerinnen und Ministern.
(Beifall bei der SPD - Hans-Christian Biallas [CDU]: Sie kennen das Elend ja aus eigener Erfahrung!)
Ich will meinen Ausführungen aber etwas anderes vorausschicken. Herr Althusmann hat zutreffend gesagt und Frau Helmhold hat zum Teil bestätigt, dass wir auf der Grundlage der Empfehlungen der Diätenkommission hier einen Vorschlag zu drei Elementen entwickelt haben: Erhöhung der Fraktionskostenzuschüsse, Verbesserungen der Mitarbeit für die Abgeordneten und eine angemessene Diätenerhöhung in Höhe von 2 %. - Diesen Vorschlag haben wir auf der Grundlage der Vorschläge der Diätenkommission entwickelt, wie es hier in Niedersachsen lange Usus ist. Ich habe heute Morgen meinen Fraktionsvorsitzenden im Bundestag gesehen, der etwas von „Schläge mit der Peitsche“ erzählt hat. Wenn wir uns damit vergleichen, dann können wir feststellen, dass wir in Niedersachsen auf einem sehr bescheidenen Niveau sind, mit dem wir uns, wie ich glaube, sehen lassen können. Insofern tragen wir diese Elemente mit.