Es muss zum Normalzustand werden, dass Parlament und Kabinett paritätisch mit Frauen und Männern besetzt sind. Auch eine geschlechtergerechte Aufsichtsrats- und Gremienbesetzung muss Selbstverständlichkeit werden. Das erfordert viele kleine Umsetzungsschritte. Deswegen fordern wir mit dem von uns heute vorgelegten Gesetzentwurf eine verbindliche Quote auch für die Besetzung des Landesrechnungshofes. Wir zweifeln nicht daran, dass es in Niedersachsen ausreichend qualifizierte Frauen gibt, die solch exponierte Positionen hervorragend besetzen können. Wir hoffen dabei auf Ihre Unterstützung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Niedersächsische Landesrechnungshof ist eine nicht mehr wegzudenkende Institution. Er nimmt eine Sonderstellung im Staatsgefüge ein und fordert z. B., Haushaltsvorschriften einzuhalten, wirtschaftlich zu handeln und das Landesinteresse zu wahren. Man kann immer wieder feststellen, dass der Landesrechnungshof eine exzellente Arbeit macht und ein sehr wichtiger Ratgeber ist. Wir nehmen daher die Aussagen und Prüfungsergebnisse sehr ernst und freuen uns über die heutige Wahl des neuen Präsidenten, Herrn Höptner.
Auch in der Vergangenheit wurde der Landesrechnungshof durch ausgezeichnete Persönlichkeiten an der Spitze geführt. Ich nenne z. B. Frau Martha Jansen, Herrn Wolfgang Meyerding oder Herrn Heiner Herbst, die alle maßgeblich zu einer guten Zusammenarbeit beigetragen haben.
In dem vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht es um drei Kernpunkte, auf die ich kurz eingehen möchte.
Erstens. Die Mitglieder des Rechnungshofes sollen die Befähigung für das Amt bereits mit einer abgeschlossenen volks- bzw. betriebswirtschaftlichen Vorbildung erlangen. Nach unserer Ansicht haben sich die Strukturen beim Landesrechnungshof über Jahrzehnte bewährt. Dort wird eine gute, fachlich kompetente und leistungsorientierte Arbeit abgeliefert. Ohne Not sehen wir keinen Grund zu Änderungen. Warum an den bisher bestehenden Strukturen gerüttelt werden soll, werden wir uns im zuständigen Ausschuss näher angucken.
Zweitens. Der Präsident oder der Vizepräsident sollen nicht mehr die Befähigung zum Richteramt vorweisen müssen. Wie bereits eben erwähnt, wurde der Landesrechnungshof in den letzten Jahren von herausragenden Persönlichkeiten geführt. Die Spitze dieses Amtes muss nach meiner Ansicht mit Spezialisten besetzt werden. Als fachliche Voraussetzung ist die Ausbildung zum Volljuristen erforderlich.
Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Volks- bzw. Betriebswirtschaftler mit den komplexen juristischen Fragestellungen umgehen würde. Wir Parlamentarier sind auf eine versierte und fundierte Beratung und aussagekräftige Urteile angewiesen. Ich denke, dass ein Präsident bzw. Vizepräsident durchaus über die Befähigung zum Richteramt verfügen muss.
Drittens. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Landesrechnungshofes sollen Frauen sein. Meine Damen und Herren, ich habe nichts gegen Frauen.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Da sind wir aber froh! So was habe ich schon lange nicht mehr gehört!)
In meinen Augen können sich Frauen auch über ihre Qualifikation durchsetzen; dafür benötigen sie keine gesetzlichen Regelungen.
Aufseiten der SPD hat man sich aber anders entschieden, und wir haben den Vorschlag vollkommen unterstützt.
Lassen Sie uns doch nicht immer nur die Frage nach den Quoten diskutieren! Frauen mit guten Voraussetzungen haben die Chance, jedes Amt zu bekleiden.
Das beste Beispiel hierfür war doch die scheidende Präsidentin Frau Jansen. Eine Quotenregelung wäre hier in meinen Augen fehl am Platz.
Zum Schluss schlage ich vor, dass wir die Vorschläge im zuständigen Ausschuss ausführlich diskutieren. Eine grundlegende Notwendigkeit zur Änderung des bestehenden guten Gesetzes sehen ich und meine Fraktion heute aber noch nicht.
Zu dem Beitrag von Herrn Mindermann hat sich Frau Helmhold zu einer Kurzintervention gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Mindermann, ich möchte auf Ihre aus meiner Sicht doch etwas an das Historische erinnernde Argumentation in Sachen Frauen und Frauenquote gar nicht eingehen, aber ich habe eine konkrete Frage an Sie. Sie haben gesagt, Sie könnten sich gar nicht vorstellen, wie sich ein Betriebs- oder Volkswirt in die komplexen juristischen Fragestellungen einarbeiten soll, die bei der Arbeit des Landesrechnungshofes vorkommen können. Können Sie mir umgekehrt bitte die Frage beantworten, wie sich denn ein Jurist in die komplexen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen einarbeiten können soll, die bei den Prüfungen des Landesrechnungshofes gewöhnlich ja auch anfallen?
Frau Helmhold, ich komme von der Sparkasse, bin gelernter Bankkaufmann. Ich hatte während meiner Arbeit viele Kontakte mit Juristen, und natürlich hatte ich im Rahmen meiner Ausbildung auch viel
mit Bankrecht und Sparkassenrecht zu tun. Ich muss aber ganz ehrlich sagen: Das Amt, um das es geht, ist in meinen Augen nicht einfach mit einem Betriebswirtschaftler zu besetzen, wie ich eben schon gesagt habe. Nach meinen Erfahrungen gehört fachlich auch eine juristische Ausbildung dazu. Nichtsdestotrotz können wir gern im Ausschuss darüber diskutieren, aber meine Meinung dazu ist ganz klar.
(Zustimmung bei der CDU - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Also Sie könnten es nicht! - Gerd Ludwig Will [SPD]: Er traut es sich nicht zu!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Es ist schon ein wenig merkwürdig, dass wir am heutigen Vormittag den neuen Präsidenten des Landesrechnungshofes gewählt haben und nun, nur wenige Stunden später, ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des entsprechenden Gesetzes auf der Tagesordnung steht. Sie haben die Gründe dafür zwar ausgeführt, aber wir hätten uns die Diskussion darüber früher gewünscht.
Die jetzige Diskussion über die Änderung dieses Gesetzes ist eine Diskussion zur Unzeit, weil wir nach der Wahl am heutigen Vormittag eigentlich erst einmal die künftige Arbeit eines neu besetzten Landesrechnungshofs abwarten sollten.
Dies wäre nicht zuletzt der Rolle und Bedeutung des Landesrechnungshofs nach dieser mehrheitlich einvernehmlichen Wahl des neuen Präsidenten angemessen.
Beim ersten Lesen des Gesetzentwurfes könnte man den Eindruck gewinnen, der Vorstoß dieses Antrages könnte mit Blick auf andere Bundesländer sinnvoll sein. Über die Kompetenz von Personen und nicht über ihre Studienabschlüsse zu reden, ist eigentlich der richtige Weg; da geben wir Ihnen vollumfänglich recht.
Beim weiteren Lesen der vorliegenden Änderungsvorschläge zum Gesetz könnte man den Eindruck gewinnen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hielte die bestehenden gesetzlichen Regelungen für nicht ausreichend. Der Eindruck, die derzeitigen gesetzlichen Regelungen könnten nicht ausreichen, veranlasst Sie offensichtlich auch dazu, in § 2 die Mindestanzahl der Mitglieder erhöhen zu wollen, was aus Ihrer Sicht faktisch derzeit schon der Fall ist, obwohl Sie an anderer Stelle sehr häufig dafür streiten, gerade die Zahl von Spitzenpositionen nicht immer weiter zu erhöhen.
In Ihren Vorschlägen zu § 3 Sätze 2 und 4 bieten Sie aber wenig Neues im Vergleich zum derzeitigen Gesetz. Ich erlaube mir daher, insoweit einmal die derzeit geltende Fassung des § 3 Sätze 2 bis 5 zu zitieren:
„Die Mitglieder müssen die Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes erworben haben. Sie sollen daneben über eine vielseitige Berufserfahrung verfügen. Die Präsidentin oder der Präsident oder die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident und mindestens ein Drittel der übrigen Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Eine angemessene Zahl der Mitglieder soll eine wirtschaftswissenschaftliche oder technische Vorbildung besitzen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, ich denke, dass die geltende Regelung, wenn man sie überträgt, genau den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beinhaltet, wenn auch nicht mit so blumigen Worten wie im letzten Satz Ihres Antrages.
Lediglich der von Ihnen neu gewünschte Satz 6 bietet wirklich eine neue und bisher nicht berücksichtigte Komponente - darauf sind Sie ja auch im Wesentlichen eingegangen -, die Einführung eines Quorums für Frauen. Auch wir als SPD wollen den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen und sind da voll und ganz an Ihrer Seite.
Nicht zuletzt deswegen wollten wir zunächst, wie Sie sicher alle wissen, eine hervorragend geeignete Kandidatin als Präsidentin des Landesrechnungshofs vorschlagen. Wie Sie ebenfalls alle wissen, wurde uns sehr frühzeitig vonseiten der Mehrheit des Landtages signalisiert, dass sich für diesen Vorschlag keine Mehrheit finden würde. Weil aber eine Zweidrittelmehrheit für die Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin nun einmal zwingend erforderlich ist, haben wir uns für den hervorragend geeigneten Kandidaten Höptner entschieden, den wir heute zum Präsidenten gewählt haben und an dessen Qualifikation für dieses Amt nun wirklich gar nichts auszusetzen sein dürfte.