Wir sind der festen Überzeugung, dass wir den Anteil von Frauen in Spitzenpositionen weiter erhöhen müssen, und wir wollen daran durchaus aktiv mitwirken. Gerade im Bereich der Gleichstellungspolitik haben wir gemeinsam mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, viele wegweisende Gesetze auf den Weg gebracht, als wir gemeinsam die Regierung in diesem Land gestellt haben.
Zum heutigen Zeitpunkt können wir Ihrem Antrag nicht folgen, weil er außer der Ergänzung des Satzes 6 keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zu der derzeit bestehenden gesetzlichen Regelung hergibt. Falls Sie bei der Formulierung Ihres Antrages die Zusammensetzung des Staatsgerichtshofes im Blick gehabt haben, hätten wir uns gefreut, wenn Sie diese Regelung gleich in Ihren Antrag aufgenommen hätten. Insoweit hätten wir uns etwas mehr Denken in Diversity-Kategorien gewünscht.
Abschließend sind wir der festen Überzeugung, dass der neu gewählte Präsident des Landesrechnungshofs gemäß § 4 Abs. 2 seine Vorschläge für die weiteren Mitglieder mit Augenmaß unterbreiten wird und sich in seinen Vorschlägen sowohl die fachliche Kompetenz wie auch die Ausgewogenheit in der Repräsentanz der Geschlechter widerspiegeln wird.
Mir liegt jetzt noch die Wortmeldung des Kollegen Jörg Bode von der FDP-Fraktion vor. Ich erteile ihm das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Tagesordnungspunkt nicht unnötig in die Länge ziehen. Die Wortbeiträge haben gezeigt, dass interessante Beratungen im Fachausschuss vor uns liegen, die sich im Wesentlichen um einen Kernbereich drehen werden, nämlich um die Frage der erforderlichen Qualifikation der Mitglieder und der Führung des Landesrechnungshofs. Ich denke, es ist sinnvoll, auf der Grundlage des Gesetzentwurfes der Grünen diese Fragen intensiv zu erörtern und zu überlegen, welche Qualifikation wir fordern sollen. Wir haben ja schon gegen Ende der letzten Legislaturperiode bei Personalvorschlägen für die Zukunft immer wieder gemerkt, dass es die eine oder andere Hürde gibt, weil absolut qualifizierte Bewerber, wenn sie sich denn zur Wahl stellen würden, eventuell wegen gesetzlicher Formalien nicht in Betracht kämen. Schon da kamen Vorschläge, das Gesetz entsprechend zu ändern. Von daher wäre es sinnvoll, sich den Gesetzentwurf jetzt noch einmal genau anzuschauen. Ich bin schon der Meinung, dass auch ein Betriebswirt, ein Volkswirt oder jemand anders mit ähnlicher Qualifikation durchaus geeignet wäre, diese komplexe Behörde erfolgreich zum Wohle des Landes zu führen.
- Auch eine Betriebswirtin. Ich meine immer auch die weibliche Form, Frau Helmhold; das ist doch ganz selbstverständlich.
Ich habe allerdings Zweifel, dass das, was Sie eigentlich wollen, mit der von Ihnen gewählten Formulierung tatsächlich abgedeckt ist. Deshalb sollten wir im Ausschuss noch einmal intensiv über Änderungserfordernisse nachdenken.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Mit der Beratung des Gesetzentwurfs betraut werden soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/125
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/129
Zur Einbringung hat sich Frau Pieper von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Frau Pieper, ich erteile Ihnen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über den Gesetzentwurf, Kinderrechte in die Niedersächsische Verfassung aufzunehmen. Ich möchte dazu Folgendes bemerken: Kinder sind unser wertvollstes Gut. Wir sind dazu verpflichtet, alles - ich betone: alles - dafür zu tun, ihre Entwicklung zu fördern, sie umfassend zu schützen und ihre Position in der Gesellschaft zu stärken.
Die Niedersächsische Landesregierung hat deshalb in der Vergangenheit vielfältige - ich betone: vielfältige - Anstrengungen unternommen, um praktische Hilfen, die Kindern wirklich zugute kommen, entsprechend umzusetzen.
Ich möchte deshalb einige Punkte benennen, die beispielhaft zeigen, dass wir nicht nur darüber nachdenken, einen umfassenden Kinderschutz zu gewährleisten, sondern dass wir diesbezüglich auch effiziente Taten haben folgen lassen, meine Damen und Herren,
Erstens. Durch den Einsatz von Familienhebammen haben wir ein erfolgreiches Schutzsystem für Kinder installiert,
welches die Kompetenzen aller Beteiligten wie Jugendämter, Kinderärzte, Hebammen und Eltern bündelte und optimierte. In den letzten Jahren konnte in Niedersachsen so bereits weit über 500 Familien erfolgreich geholfen werden.
Zweitens das Modellprojekt „Pro Kind“, das am 1. November 2006 nach einer Pilotphase in fünf niedersächsischen Kommunen startete. Hier werden erstgebärenden Schwangeren in schwierigen finanziellen und sozialen Verhältnissen sowie ihren Familien Hilfen angeboten, die mittlerweile gut bis sehr gut angenommen und jungen Müttern unter fachkundiger Betreuung wirklich Alternativen aufzeigen.
Drittens die Standardisierung der Kinderfrüherkennungsuntersuchung U 1 bis U 10. Nicht alle Untersuchungsinhalte sind mehr zeitgemäß. Schon seit drei Jahren diskutiert der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen darüber, wie das Untersuchungsschema aus den 70erJahren des letzten Jahrhunderts modernisiert werden kann. Wir brauchen hier endlich - da sende ich einen ganz klaren Appell an unsere Bundesministerin Ulla Schmidt - konkrete Fortschritte bei der Formulierung neuer Untersuchungsrichtlinien, die stärker auf mögliche Vernachlässigung und Misshandlung ausgerichtet sein müssen.
Viertens. Das Angebot an Kinderschutzzentren ist stetig erweitert und ausgebaut worden. Ganz besonders verweise ich auf die Eröffnung des Koordinierungszentrums Kinderschutz im Kinderkrankenhaus auf der Bult am 6. März dieses Jahres. Hier in Hannover und in den Außenstellen in Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg sind Kinderärzte, Kliniken, Rechtsmediziner, das Jugendamt und die nachsorgenden Institutionen vernetzt und können so schnelle und wirksame Hilfe anbieten.
Insgesamt hat es im gesamten Bereich des Kinderschutzes trotz der bekannten Haushaltslage keine - ich betone: keine - Kürzungen gegeben, im Gegenteil: Im Jahre 2007 standen 620 000 Euro mehr zur Verfügung als noch im Jahr zuvor. Bereits im Jahr 2007 haben wir die Mittel für den Kinderschutz um 40 % auf 1,7 Millionen Euro angehoben.
Diese Mittel stellen wir auch 2008 zuverlässig zur Verfügung. Die Kinderschutzzentren werden darüber hinaus mit 470 000 Euro gefördert.
Sie sehen, meine Damen und Herren: Kinderschutz hat für uns oberste Priorität. Aus diesem Grunde ist die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung ein weiterer Baustein, mit dem wir unsere Kinderschutzpolitik konsequent fortsetzen werden.
Seit dem Jahre 2006 fordert die CDU/FDP-Koalition gemeinsam mit der Landesregierung, dass die Gesellschaft nicht nur gegenüber Kindern aufgeschlossen, sondern auch wachsam sein muss, wenn Kindern Unheil droht, dass Behörden effektiv und schnell zum Wohl der Kinder handeln müssen und dass die Politik zum Schutz der Kinder entsprechende Rahmenbedingungen schaffen muss.
Wir haben in vielen Bereichen des Kinder- und Jugendschutzes aktiv dazu beigetragen, dass Kindern, Jugendlichen und Eltern eine Vielzahl von Hilfen angeboten wird. Wir wollen unsere Kinder schützen, wenn ihre Eltern ihrem Erziehungsauftrag nicht oder nur ungenügend nachkommen. Die Rahmenbedingungen dafür wollen wir mit unserem Entschließungsantrag schaffen.
Wir belassen es nicht bei der symbolischen Geste, sondern wir schaffen mit dem Einbringen der Kinderrechte in die Verfassung eine Basis für unsere Arbeit; denn wir wollen, dass jedes Kind - ich betone: jedes Kind -, das Hilfe braucht, sie bekommt, und zwar schnell, richtig und vor allem fachlich kompetent.
Allein eine gesetzliche Vorschrift erscheint der CDU/FDP-Koalition zu wenig. Die Verfassung ist kein Gesetz, das man beliebig verändern kann. Mit der geplanten Einführung des Artikels 4 a „Kinder
und Jugendliche genießen den besonderen Schutz des Landes und der Kommunen“ schaffen wir eine echte Staatsbestimmung.
Lassen Sie uns die Kinderrechte in die Landesverfassung aufnehmen! Wir setzen damit ein deutliches Signal zum Schutz und Wohl unserer Kinder. Die Aufnahme der Kinderrechte als Staatsziel in unserer Verfassung bietet den richtigen Ausgleich zwischen verfassungsrechtlicher Diskussion und Unterstützung landespolitischer Aktivitäten im Bereich des Kinderschutzes.