Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorweg sagen, dass die Schulsozialarbeiter in Niedersachsen, egal an welcher Schulform, eine hervorragende Arbeit leisten und das Schulleben unseres Landes bereichern.
Wenn Sie die Schulen in Niedersachsen besuchen und dort mit Schulleitern, Lehrern und Elternvertretern sprechen, stellen Sie häufig fest, dass durch den gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahre und Jahrzehnte in der Tat immer mehr Aufgaben, die früher in den Elternhäusern angesiedelt waren, in die Schulen hinein verlagert worden sind und dort gelöst werden müssen. Zum Teil stellt die Schule sogar einen Schutzraum für Kinder dar, die manchmal mittags gar nicht mehr unbedingt nach Hause gehen wollen. Lehrer beklagen sich oftmals darüber, dass insbesondere montags überhaupt kein Unterricht mehr möglich ist, weil die Kinder durch das Wochenende so beeinträchtigt worden sind, dass eine Konzentration auf den Unterricht vielfach nicht möglich ist. Hier muss man in der Tat ansetzen.
Diese vielfältigen Probleme - das hat Frau Korter eben ganz deutlich gesagt - zeigen aber auch, dass man nicht einfach sagen kann, Schulsozialarbeit sei eine Landesaufgabe und in jede Schule gehöre ein Sozialarbeiter. Man muss vielmehr Konzepte entwickeln, um eine Verzahnung von Schule und Jugendhilfe zu erreichen. Das kann über eine Kapitalisierung im Ganztagsschulbereich funktionieren. Es können auch generell über die Kapitalisierung von Lehrerstunden Sozialarbeit und Jugendhilfe gewissermaßen in die Schule geholt werden. Wir müssen in der Tat daran arbeiten, den traditionellen Vormittagsblock der Schule auf der einen Seite und die nachmittägliche und abendliche Jugendhilfe auf der anderen Seite miteinander zu verzahnen. Wir sollten in den Ausschussberatungen versuchen, Konzepte zu entwickeln, wie man den Kindern und Jugendlichen gezielt helfen kann.
Ich will Ihnen aber auch sagen, dass es - dies hat der Kollege Seefried schon deutlich gemacht - nicht leicht sein und aus meiner Sicht auch nicht ohne Weiteres möglich sein wird, zu sagen: 3 500
Schulen in Niedersachsen bekommen von heute auf morgen oder in absehbarer Zeit eine volle Schulsozialarbeiterstelle aus dem Landesetat finanziert. Jedem, der sich einmal die Zahlen darüber ansieht, was wir im Rahmen des Hauptschulprofilierungsprogramms in den letzten Jahren investiert haben, muss klar sein, dass das nicht ohne Weiteres möglich sein wird. Das heißt, als Land muss es uns gelingen, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Lösungen zu erarbeiten, wie man Schulsozialarbeit und Jugendhilfe zum Wohle der Kinder weiterentwickeln kann. Daran wird sich auch die FDP-Fraktion aktiv beteiligen.
Frau Heiligenstadt von der SPD-Fraktion hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Sie haben eine Restredezeit von 2:39 Minuten. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die recht konstruktive Debatte zu diesem Thema. Ich denke, dass wir sie in den Ausschussberatungen noch intensivieren können.
Erstens. Wir haben in dem Antrag nicht gefordert, an jeder Schule eine Sozialarbeiterstelle vorzuhalten. Wenn man den Antrag genau liest, stellt man vielmehr fest, dass wir an jeder Schule Schulsozialarbeit ermöglichen wollen. Das ist ein Unterschied. Über diesen Unterschied lohnt es sich zu diskutieren.
Zweitens. Natürlich wissen wir ganz genau, dass man den Hebel nicht sofort umlegen und nicht von heute auf morgen alle Schulen in der Form, wie es eigentlich wünschenswert wäre, ausstatten kann. Lassen Sie uns aber ernsthaft darüber sprechen, wie man step by step in den nächsten Jahren das Blickfeld, von der Hauptschule ausgehend, auf weitere Schulen ausweiten kann und, vom Übergang von Schule in den Beruf ausgehend, auch über weitere Probleme von Schülerinnen und Schüler an der Schule diskutieren kann. Dann könnte man gewissermaßen ein atmendes System entwickeln, in dem vielleicht erst einmal regional für bestimmte Bereiche eine gewisse Anzahl von Kapazitäten vorgesehen wird, die finanziert werden, wobei natürlich über die Landkreise eine ent
Es kann allerdings nicht nur um die Fortführung eines Programms mit einigen Umschreibungen gehen. Einen solchen Eindruck hatten wir bisher. Das kann sich ja durchaus ändern. Wir sind bereit, dazu in einen konstruktiven Dialog mit Ihnen einzutreten. Es muss vielmehr darum gehen, wie wir uns der Gesamtaufgabe stellen und ein Konzept entwickeln können, ohne dass wir einen Rückschritt machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.
Damit kommen wir zur Ausschussüberweisung. Zuständig sein soll der Kultusausschuss. Wer den Antrag an den Kultusausschuss überweisen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist so beschlossen worden.
Einzige (abschließende) Beratung: Übertragung der für den Hafenbereich des JadeWeserPorts in der Jade neu geschaffenen Flächen (Hafengroden) vom Land Niedersachsen auf die JadeWeserPort Logistics Zone GmbH & Co. KG - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/1791 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/1870
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit dem Antrag der Landesregierung in der Drs. 16/1870 zustimmen will, den bitte ich um das
Einzige (abschließende) Beratung: Härtefallkommission muss handlungsfähig werden - Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/964 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/1805
Wir kommen zur Beratung. Einbringen wird den Antrag Herr Bachmann von der SPD-Fraktion. Herr Bachmann, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist die Einbringung und abschließende Beratung zugleich; denn wir führen heute sozusagen die erste und die zweite Beratung durch.
Ich möchte vorwegschicken: Der Innenminister dieses Landes müsste eigentlich keine Angst haben, wenn sich die Härtefallkommission so zusammensetzen und so arbeiten würde, wie es alle drei Oppositionsfraktionen dieses Hauses, aber auch wesentliche gesellschaftliche Kräfte wie die Kirchen, die Wohlfahrtsverbände und die Selbstorganisationen der Migrantinnen und Migranten vorschlagen.
Herr Bachmann, ich möchte Sie unterbrechen; denn Sie haben nicht die hinreichende Aufmerksamkeit des Hauses. - Ich bitte herzlich um mehr Aufmerksamkeit! - Bitte, Herr Bachmann!
Vielen Dank für die Fürsorge, Herr Präsident. In solchen Fällen werde ich immer lauter. Das bleibt mir jetzt aber erspart.
tragsintentionen so entsprochen würde. Wir haben sehr großes Vertrauen in die Mitglieder der Härtefallkommission, dass sie ihrer Aufgabenstellung jetzt und in Zukunft sehr ernsthaft nachkommen und dass es nicht darum geht, die Fallzahlen deutlich nach oben zu schrauben, sondern dass man sich darauf beschränkt, das wirklich umzusetzen, was mit § 23 a des Aufenthaltsgesetzes in die Kompetenz der Länder gegeben worden ist, nämlich eine Kommission einzurichten, die unter Geist und Buchstaben des Artikels 1 des Grundgesetzes den Begriff der humanitären Einzelfallentscheidung jenseits aller Rechtswege ernst nimmt. Das wird einige mehr human entschiedene Fälle bedeuten, aber nicht das, was Sie, Herr Minister, befürchten, dass hier gesetzliche Regelungen umgangen werden. Dieses Vertrauen haben wir in die Mitglieder der Kommission allemal - in die derzeitigen und auch in die zukünftigen.
Warum haben wir diesen Antrag eingebracht? - Weil vor ziemlich genau neun Monaten wieder einmal Sendepause zwischen den Mitgliedern der Härtefallkommission und dem niedersächsischen Innenminister war. Mitglieder der Kommission drohten, zurückzutreten und ihre Arbeit einzustellen. Dass es dazu nicht kam, war Ausdruck des Verantwortungsbewusstseins der Mitglieder. Ihnen war klar: Wenn sie ihre Arbeit einstellen - sie haben um Hilfe geschrien und nach Verbesserungen gerufen -, dann wird denjenigen Einzelfällen im Lande, denen geholfen werden soll, niemand mehr helfen. Deswegen war es gut, dass die Kommission im Amt blieb.
Wir haben damals trotzdem vorgeschlagen, ihre Arbeitsbedingungen z. B. durch erleichterte Abstimmungsweisen nachhaltig zu verbessern. Herr Schünemann, setzen Sie sich doch einmal an die Spitze der Bewegung: best practice und nicht immer nur die im Vergleich zu allen anderen Bundesländern schlechtesten Regelungen, eine einfache Mehrheit als Quorum in der Kommission, die Berufung eines weiteren Mitglieds, selbstverständlich auch - um die Akzeptanz zu erhöhen - einer Vertreterin oder eines Vertreters aus dem Betroffenenbereich selbst, nämlich aus den Selbstorganisationen von Flüchtlingen und Migranten! Dann würden Sie ein deutliches Signal setzen und das ernst nehmen, was der Bundesgesetzgeber mit dem § 23 a in die Hände der Länder gelegt hat.
Was ist aber passiert? - Neun Monate lang hat die Mehrheit dieses Hauses die abschließende Beratung dieses Entschließungsantrags im Innenausschuss verzögert. Vor der Bundestagswahl durfte er auf keinen Fall auf die Tagesordnung. In der letzten Ältestenratssitzung wurde noch einmal verhindert, dass sich der Landtag im letzten Plenum mit diesem Antrag befasst, obwohl die Beratungen im federführenden und im mitberatenden Gremium bereits abgeschlossen waren. Das ist sehr außergewöhnlich. Sie müssen diese Debatte ja fürchten wie der Teufel das Weihwasser.
Wir können nachvollziehen, woran das liegt; denn hier haben Vorsitzende der FDP-Fraktion in der Vergangenheit Ähnliches gefordert wie die Oppositionsfraktionen: mehr Humanität, mehr Öffnung im Innenministerium, großzügigeres Umgehen mit den Dingen. - Der eine Fraktionsvorsitzende, der das gesagt hat, ist nach Berlin befördert worden, der andere Fraktionsvorsitzende sitzt jetzt hier auf der Regierungsbank, und Herr Dürr hat jetzt die Chance, diese großen Versprechungen endlich einmal in die Praxis umzusetzen und innerhalb dieser Koalition und der Landesregierung Einfluss zu nehmen. Bisher sind es nur leere Worte der FDP. Offensichtlich haben Sie sich bis heute nicht über die grundsätzlichen Fragen des Umgangs mit dem Bleiberecht oder mit Härtefällen im Lande verständigt.
Meine Damen und Herren, parallel dazu gibt es einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der aber noch nicht abschließend behandelt worden ist. Es spricht aber Bände, dass der Innenausschuss trotz des einstimmigen Wunsches der Integrationskommission des Landtages und - hören Sie zu! - auch des einstimmigen Wunsches aller Landtagsfraktionen, der federführende Innenausschuss möge dazu eine Anhörung durchführen, diese Anhörung abgelehnt hat.
Sie wollen die Betroffenen wieder nicht in das Verfahren einbinden. Sie haben in den neun Monaten einen neuen Entwurf einer Kommissionsverordnung vorgelegt, aber am Parlament vorbei. Sie haben dem Parlament bis heute nicht die Chance gegeben, dazu meinungsbildend Stellung zu nehmen.
Das ist eine Missachtung der parlamentarischen Rechte des Landtages, der vor neun Monaten - zumindest die Oppositionsfraktionen - gesagt hat: Wir wollen uns vor Erlass einer neuen Verordnung dazu positionieren.
Das Thema bleibt also auf der Tagesordnung und wird spätestens dann wieder aufgegriffen, wenn in einer der nächsten Landtagssitzungen über den Gesetzentwurf debattiert wird. Deshalb muss ich jetzt nicht in die Einzelheiten gehen.
Noch ist die Verordnung nicht in Kraft. Die Forderungen der angehörten Verbände gingen aber deutlich über die Regelungen des Verordnungsentwurfs hinaus und waren identisch mit dem Anliegen aller drei Oppositionsfraktionen.