Hier haben Eltern zum Wohle ihres Kindes abschulen müssen, weil das System Schule nicht in der Lage war, ihre Tochter individuell zu fördern. Die Ausgestaltung der von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen entsprach dabei nicht den Wünschen der Erziehungsberechtigten, schreibt das Ministerium. Ich füge hinzu: und auch nicht dem Sinn des Erlasses. - Dieser Erlass entpuppt sich regelmäßig als Feigenblatt, als Papiertiger.
Zu der gleichen Eingabe hat sich Frau König von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Frau König, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche auch zu der Eingabe 986. Darin wird die Umsetzung des bereits erwähnten Erlasses des MK zur Förderung von Schülerinnen und Schülern von Eltern eingefordert - von Eltern, die sich um ihr Kind mit Rechtschreibschwäche sorgen.
Die jetzt 13-jährige Schülerin hatte nach der Grundschule eine Gymnasialempfehlung bekommen. Das ist wirklich etwas Besonderes für diese Kinder. Die Eltern haben sie zunächst auf der Waldorfschule eingeschult. Das war wohl nicht das Richtige; das Kind ist dann zur Realschule gegangen. Auf dieser Realschule hat es einen Leistungsabfall erlebt. Es musste zur Hauptschule. In der Hauptschule kam es wieder zu einer Verbesserung der Leistungen, sodass das Kind jetzt wieder auf die Realschule könnte. Aber wir müssen die Sorge der Eltern verstehen: Auf dieser Realschule ist ihr Kind schon einmal nicht gefördert worden. Herr Borngräber hat das eben vorgetragen.
Wir haben im Ausschuss über die Eingabe beraten und festgestellt, dass diese Eingabe in den Fachausschuss, nämlich den Kultusausschuss, überwiesen werden müsste.
Meine Fraktion empfiehlt hier ebenfalls „Berücksichtigung“. Es muss geprüft werden, wie der Erlass an dieser Realschule umgesetzt wird, bzw. es muss dafür Sorge getragen werden, dass dieses Kind zur Realschule gehen und weiterhin die Leistung halten kann, die es zurzeit auf der Hauptschule erbringt. Ich möchte an dieser Stelle auch die Worte sagen: Kein Kind darf uns verloren gehen. - Für dieses Kind können wir etwas tun. Ich bitte um Berücksichtigung.
Zu der gleichen Eingabe hat sich Herr DenekeJöhrens von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Deneke-Jöhrens!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Petenten fordern die Umsetzung eines Erlasses zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, bei der Rechtschreibung oder beim Rechnen.
Das, was hier vorliegt, beruht auf einem klassischen Konflikt zwischen Schule und Elternhaus. Die Schülerin hatte nach der Grundschule trotz Lese-/Rechtschreibschwäche eine Gymnasialempfehlung bekommen. Das ist hier ausgeführt worden. Die Eltern entschieden sich für den Besuch einer Waldorfschule. Nach der 6. Klasse wurde das Mädchen auf eine Realschule geschickt. Die Eltern kritisierten die Realschule dahin gehend, dass keine besondere Förderung für ihre Tochter erfolgt sei, wie es der Erlass vorschreibt. Nach einem halben Jahr setzten die mit der Schule unzufriedenen Eltern ihren Willen durch und meldeten ihre Tochter auf einer Hauptschule an. Damit besuchte das zwölfjährige Mädchen mittlerweile die vierte Schule.
Gewöhnlich wird vom Elternhaus eine weiterführende Schullaufbahn gewählt, als die Schule empfiehlt, wenn es da Diskrepanzen gibt. In diesem Fall war es zweimal umgekehrt. Die Empfehlungen der Schulen wurden ignoriert.
Jetzt hat dieses Mädchen neun Einsen in ihrem Hauptschulzeugnis und aufgrund dieser Leistung eine Empfehlung zum Schulwechsel auf eine Realschule. Die Eltern machen die mangelnde Unterstützung der vorherigen Realschule dafür verantwortlich, dass die Schülerin die Hauptschule besucht.
Für uns bleibt festzuhalten, dass die Schule den Erlass umgesetzt hat. Die Emil-Langen-Realschule hat nach pädagogischer Würdigung der Lernschwierigkeiten der Schülerin gehandelt und eine individuell angepasste Förderung angeboten. Herr Borngräber, Sie haben den Nachteilsausgleich genannt. Es wurde eine verlängerte Arbeitszeit eingeräumt, die Nutzung von Hilfsmitteln ist gestattet worden, zusätzliches Arbeitsmaterial wurde an die Hand gegeben, und die Grammatik wurde vertieft.
Die Schülerin hatte zum Halbjahreszeugnis eine positive Prognose zum Erreichen des Klassenzieles. Es ist hier auch zu vermerken: Es galt, in der Hauptsache aus der Waldorf-Schulzeit resultierende Defizite im Bereich der Grammatik aufzuarbeiten und nachzuholen, weniger die Dinge, die durch die Lese-/Rechtschreibschwäche verursacht waren. Das hätte weiterer Zeit bedurft. Diese ist der Schule und auch der Schülerin von den Eltern nicht eingeräumt worden.
Die Schülerin kann jederzeit wieder eine Realschule oder ein Gymnasium besuchen. Es liegt an den Eltern, dies zu entscheiden. Aufgrund dieses
Sachverhaltes könnte man wohl den freien Elternwillen infrage stellen - das könnte ich noch nachvollziehen -, aber nicht die Umsetzung des Lese-/Rechtschreiberlasses, Herr Borngräber.
Ich rufe die nächste Eingabe auf. Sie betrifft einen Antrag auf Versetzung an eine heimatnäher gelegene JVA. Herr Thomas Adasch von der CDUFraktion hat sich dazu gemeldet. Bitte sehr!
Worum geht es den beiden im mittleren allgemeinen Justizdienst beschäftigten Petenten? - Beide wollen sich von der JVA Sehnde an eine Abteilung der JVA Wolfenbüttel versetzen lassen, um von ihrem jetzigen Wohnort einen kürzeren Arbeitsweg zu haben. Während der eine Petent inzwischen an die Abteilung Bad Gandersheim der JVA Sehnde versetzt worden ist und damit seinen Arbeitsweg von rund 90 km auf 43 km deutlich verkürzt hat, ist der andere Petent seit Juli 2009 erkrankt.
Grundsätzlich ist das Justizministerium nach unseren Wahrnehmungen bestrebt, Versetzungswünsche der Justizvollzugsbediensteten zu erfüllen. Nicht immer lässt sich dies jedoch kurzfristig umsetzen. Voraussetzung dafür ist ein Personalbedarf in der Anstalt, an die die oder der Bedienstete versetzt werden soll, oder eine Tauschpartnerin bzw. ein Tauschpartner mit gleicher Qualifikation. Die dienstrechtlichen Befugnisse für die Einstellungen und Versetzungen obliegen den Justizvollzugsanstalten.
Die JVA Wolfenbüttel hat aktuell durch die Schließung der Abteilung Königslutter und die im nächsten Jahr zu vollziehende Fusion mit der JVA Braunschweig keinen Personalbedarf. Für die bisher in den zu schließenden Abteilungen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sozialverträgliche Lösungen im eigenen Bereich gefunden werden. Tauschpartnerinnen bzw. Tauschpartner mit gleicher Qualifikation stehen ebenfalls gegenwärtig nicht zur Verfügung. Der Einsatz in der Abteilung Goslar der JVA Wolfenbüttel setzt zudem die Erfüllung eines speziellen Anforderungsprofils voraus.
Zusammenfassend lässt sich Folgendes feststellen: In den hier vorliegenden Fällen konnte seitens des Dienstherrn nicht anders gehandelt werden. An der im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen ausführlich dargelegten Verfahrensweise bei der Behandlung von Versetzungsgesuchen gibt es überhaupt nichts auszusetzen. Schließlich ist eine Behandlung der Eingaben als Material nicht geboten. Die CDU-Fraktion plädiert aus den genannten Gründen für „Sach- und Rechtslage“.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Lieber Thomas Adasch, in der Tat hätte man, wenn das kurzfristig wäre, durchaus Verständnis dafür. Aber in beiden Fällen - sowohl bei dem Petenten Dielefeld als auch bei dem Petenten Steinmann - ist das nicht der Fall. Der erste Petent, Herr Dielefeld, hat den ersten Versetzungsantrag im Jahre 2001 gestellt und hat danach eine Versetzungsodyssee erlebt: von Sehnde nach Hannover, von dort nach Braunschweig, dann wieder zurück nach Sehnde, jetzt aber nach Bad Gandersheim. Wohnhaft ist er in Goslar im Harz.
Ähnlich verhält es sich bei Herrn Steinmann, der in Langelsheim wohnt. Auch er hat seine Ausbildung in Wolfenbüttel begonnen, ist dann nach Sehnde versetzt worden, hat im Jahre 2004 einen Versetzungsantrag gestellt, ist von Sehnde dann, weil er heimatnäher eingesetzt werden wollte, nach Celle versetzt worden. In Celle war er ein halbes Jahr. Dort hat er wieder einen Versetzungsantrag gestellt, um nach Wolfenbüttel zu kommen. Dann wurde er von Celle nach Hameln versetzt. Ich bemerke an dieser Stelle: Er wohnt in Goslar. Wir sind noch sehr bescheiden, wenn wir sagen: Wir wollen diese beiden Eingaben der Landesregierung als Material überwiesen haben, um in Zukunft solche langen Zeiträume der Versetzungsanträge zu vermeiden.
Zu der Eingabe betr. „Voraussetzung für die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule; Stadt Visselhövede“ hat sich Herr Borngräber gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zur zweiten schulpolitischen Eingabe möchte ich nun auch Frau Ministerin Heister-Neumann herzlich begrüßen. Ich spreche zu der Eingabe 1153. Ich sage es gleich vorweg: Die Petenten haben recht. Wenn diese Landesregierung nicht schleunigst die Gründungsvoraussetzungen für neue Gesamtschulen lockert, sieht es in Visselhövede schulisch bald ganz düster aus.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Eheleute Rüdiger und Monja Hörl, die ich auch auf der Besuchertribüne recht herzlich begrüße, hatten sich im Juli an die Kultusministerin - -
Sie hatten sich im Juli an das Kultusministerium und an den Landtag gewandt. Die Petenten wünschen sich auch für kleinere Städte und Kommunen zu Recht ein umfassendes Schulangebot in Form einer Integrierten Gesamtschule. Die Stadt Visselhövede will das auch und hat einen Antrag beim Landkreis Rotenburg gestellt. Aber Visselhövede ist auch ein landesweites Beispiel. Die Stadt hat 10 600 Einwohner und könnte, wenn es dumm kommt, ihre weiterführenden Schulen verlieren. Vier Städte und Gemeinden im Süden des Landkreises haben die Gründung einer IGS beantragt und wollen diese Schule. Das Gesamtschulverhinderungsgesetz der rechten Seite dieses Hauses lässt aber nur ein bis zwei Standorte zu.
Ich füge ausdrücklich hinzu: Jede Kommune soll ihre Wunschschule entwickeln können. Deshalb beantrage ich für die SPD-Fraktion, diese Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.