Ich frage Sie hier: Gilt das denn nicht für die Kinder von Flüchtlingsfamilien, für diese Kinder in diesem Land?
Meine Damen und Herren, fallen Sie bitte nicht auf das herein, was Ihnen die Innenminister immer wieder auftischen wollen. Innenminister sind keine Integrationsminister und werden nie Integrationsminister sein.
Innenminister haben es in den letzten Jahrzehnten - so kann man es fast sagen - nie gewollt, eine vernünftige Lösung für das Problem der Kettenduldung zu finden.
Das haben wir Grüne zur Genüge erleben müssen, auch, liebe SPD, unter einem Bundesinnenminister Otto Schily.
Aber diese Regelung toppt das Ganze wirklich noch einmal. Herr Schünemann, mit Ihrer Stimmungsmache gegen die Einwanderung in die Sozialsysteme - wir haben hier schon österreichische populistische Verhältnisse - haben Sie die Atmosphäre vergiftet. Damit haben Sie ein liberales Bleiberecht verhindert. Diese Politik, meine Damen und Herren, ist ein Skandal und muss ein Ende haben!
Ich kann nur sagen: Herr Schünemann, Sie haben dieses Jahr wieder zu Recht den Titel „Abschiebeminister des Jahres“ verdient!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine kleine Korrektur, liebe Kollegin Polat: Nicht alle Innenminister sind schlecht. Unter Herrn
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von einer Katastrophe will ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sprechen, weil ich damit rechne und darauf zähle, dass auch der Innenminister des Landes Niedersachsen das sehr ernst nimmt, was die Integrationsbeauftragten von Bund und Ländern vor Kurzem in einer Denkschrift zusammengestellt haben, die nämlich an ihre Innenminister appellieren, nicht nur eine zeitliche Verlängerung, wie sie jetzt vorgesehen wurde, zu vereinbaren, sondern auch die Möglichkeit der Senkung der Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung bei der weiteren Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu eröffnen, die Möglichkeit der Befreiung vom Nachweis der Lebensunterhaltssicherung für Studenten und auch die Möglichkeit der Erteilung eines Bleiberechts für Alte, Kranke und Behinderte, auch bei Inanspruchnahme öffentlicher Mittel.
Wenn Sie ein Integrationsminister sind, Herr Schünemann, nehmen Sie das, was Ihre Integrationsbeauftragte mit unterschrieben hat, bitte ernst.
Des Weiteren hat der Kollege Oetjen das Verhalten der sozialdemokratischen Innenminister am 4. Dezember in einer Presseinformation gerügt und gesagt: Die blockieren sozusagen das Bleiberecht! - Nein, die SPD-Innenminister haben versucht, im Sinne dessen, was die Kollegin Polat eben vorgetragen hat, eine dauerhafte humanitäre Lösung zu erreichen, und zwar auch für Menschen, die sonst durch den Rost fallen. Wenn die FDP wirklich an einer vernünftigen Bleiberechtslösung interessiert wäre, Herr Kollege Oetjen, hätten Sie das Verhalten der SPD-Minister lieber unterstützen sollen, anstatt sie zu kritisieren.
Dass Sie zum Schluss wenigstens der Zwei-JahreVerlängerungslösung im Rahmen des Kompromisses mit zugestimmt haben, ist mit der Hoffnung verbunden, dass all das geklärt wird, was eben durch meine Kollegin im Detail vorgetragen wurde. Nur damit es jetzt zum Jahreswechsel nicht massenhaft zu Abschiebungen kommt, war es erforderlich, die Befristung um weitere zwei Jahre zu verlängern.
Wir appellieren auch, dass der Deutsche Bundestag zu verbesserten Regelungen kommt, dass es in Zukunft keine Sippenhaft geben wird, wegen der Familien abgeschoben werden, wenn sich nur einer aus der Familie danebenbenommen hat oder straffällig geworden ist, dass es Ausnahmen für Kranke, Traumatisierte und Alte gibt und dass Kinder und Jugendliche, die hier geboren sind, die dieses Deutschland als Heimatland empfinden, hier bleiben können, und dass das dann auch für die Eltern gilt. Ansonsten sind Sie ja auf dem richtigen Wege, wenn Sie für Kinder und Jugendliche erleichternde Regelungen erreichen wollen. Aber Sie können dann nicht die Familien trennen. Da zählt das Kindeswohl. Deswegen muss es dann hier auch um die Anerkennung des Bleiberechts von Familien gehen.
Was für ein Integrationsminister Sie sind, wird an dieser Veröffentlichung der HAZ vom 10. Dezember deutlich:
Herr Kollege Schünemann, es ist doch ein Unding, dass Sie als Minister jetzt schon wissen, wie sich Dinge in der Zukunft entwickeln, nach dem Motto: Es wird nie wieder ein Bleiberecht geben. - Das ist nicht die Aufgabenstellung eines Integrationsministers!
Bewegen Sie sich also im Sinne dessen, was die Kollegin Polat im Detail vorgetragen hat. Ich muss das nicht wiederholen.
Ich möchte etwas Abschließendes sagen: Wir stellen in letzter Zeit immer wieder fest, dass Menschen, die zurzeit vom Bleiberecht profitieren, sich intensiv um Arbeit bemüht haben, aber nicht die Chance haben, diese Arbeit zu bekommen - sie würden sogar in Nischenarbeitsplätze gehen -, weil Ihnen die Arbeitsagentur dann sagt: Nein, diese Arbeit darfst du nicht aufnehmen, das ist ein unsozialer Lohn. - Unterstützen Sie uns auf dem Wege zum Mindestlohn. Dann werden auch diese Probleme der Vergangenheit angehören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, allein die Überschrift Ihres Antrages zur Aktuellen Stunde zeigt einmal mehr, wie Sie mit diesem Thema umgehen.
Statt die Chance auf ein Bleiberecht für zahlreiche Flüchtlinge zu würdigen und zu unterstützen, sprechen Sie von Scheinlösungen und erwecken den Eindruck, dass sich weder Bund noch Länder für die Probleme der langjährig hier lebenden Menschen einsetzen. Liebe Frau Polat, nicht die Beschlüsse der Innenministerkonferenz sind eine Katastrophe, sondern eine Katastrophe war allein Ihr Redebeitrag.
Denn, liebe Frau Polat, Sie sprechen von 15 000 Menschen, die hier in Niedersachsen betroffen seien, verschweigen aber der Bevölkerung ganz wichtige Fakten und Hintergründe, warum diese Menschen nicht in unserem Land bleiben können.
Meine Damen und Herren, die Fakten sind eindeutig. Sie zeigen ganz klar, dass die Beschlüsse der Innenministerkonferenz von 2006 zur Bleiberechtsregelung richtig und zielführend waren. Danach haben 2 362 Personen allein in Niedersachsen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Aufgrund der 2007 beschlossenen Altfallregelung erhielten in Niedersachsen weitere 5 269 Personen eine Aufenthaltserlaubnis. Bundesweit, meine Damen und Herren, sind rund 65 000 Personen von diesen Regelungen betroffen, profitieren also davon. Ich finde, dass das schon ein bemerkenswerter Erfolg ist.
Frau Polat, wir dürfen an dieser Stelle nicht vergessen, dass es sich bei den Personen, auch bei denen, die jetzt hierbleiben können, um Asylsuchende handelt, deren Anträge bereits rechtskräftig abgelehnt wurden und bei denen dementsprechend keine Schutzbedürftigkeit vorgelegen hatte. Ich finde, es ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig zu sagen, dass viele ihren Aufenthalt hier in Deutschland aus den unterschiedlichsten Gründen in die Länge gezogen haben, wobei wir aber doch
beispielsweise, Herr Wenzel, wenn auf einmal die Pässe weg sind usw. - die Gründe kennen Sie alle, die brauchen wir gar nicht weiter auszuführen -,
Ich begrüße es sehr, dass viele Menschen, die langjährig hier bei uns leben, eine Perspektive bekommen haben. Ich halte es aber auch grundsätzlich für besonders wichtig, dass diese Menschen ihren Lebensunterhalt hier eigenständig sichern können. Dass dies für viele Flüchtlinge ein Bedürfnis ist, erkennt man an der großen Zahl derer, die nachweislich Arbeit gesucht und auch gefunden haben.
die sich auch auf dem Arbeitsmarkt niederschlägt. Es gibt eine gewisse Anzahl von Personen aus diesem Kreis, die bisher trotz erheblicher Bemühungen nur Teilzeitarbeit oder noch gar keine Arbeit gefunden haben. Die Beschlüsse der letzten Innenministerkonferenz von Anfang Dezember tragen diesem Umstand Rechnung. Die Verlängerung des Bleiberechts auf Probe schafft dem ernsthaft bemühten Arbeit Suchenden eine weitere Perspektive auf ein selbstbestimmtes Leben hier in Deutschland. Sie haben nun weitere zwei Jahre Zeit, um eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können.
Meine Damen und Herren, wirtschaftliche Integration ist nach wie vor die wesentliche Voraussetzung für ein dauerhaftes Bleiberecht. Schon allein aus Gründen der Gerechtigkeit denen gegenüber, die sich um Arbeit bemühen, die bei uns ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern, kann und darf es zu keiner Regelung kommen, die diejenigen begünstigt, die sich eben nicht um diese Dinge bemühen.