Wenn wieder etwas mehr Ruhe im Plenarsaal eingekehrt ist, stellt der Kollege Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die nächste Zusatzfrage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass es in der Überschrift der Anfrage auch um den Viktoriabarsch geht und im Text der Anfrage von der CDU angeführt wird, im Greenpeace-Fischereiratgeber werde der Verzehr des Viktoriabarsches empfohlen, frage ich die Landesregierung noch einmal, ob sie sich damit auseinandergesetzt hat und ob die CDU hier eine Falschaussage getroffen hat. Denn im Fischereiratgeber steht ganz explizit: Viktoriabarsch ist nicht empfehlenswert, ohne Ausnahme.
Herr Präsident! Herr Kollege Meyer, das war von Ihnen keine Frage, sondern eine Feststellung. Ich habe das einmal beantwortet. Wir haben uns damit auseinandergesetzt. Ich weiß nicht, warum Sie immer so nachfragen. Sind Sie so hilflos, oder was ist hier los?
Ich darf noch einmal um mehr Ruhe im Plenarsaal bitten. - Herr Kollege McAllister stellt die nächste Zusatzfrage. Bitte schön!
Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass der Spiegel in seiner neuesten Ausgabe unter der Überschrift „Fehlerhafte Fischfibel von Greenpeace“ erhebliche Kritik an der zur Diskussion stehenden Broschüre äußert und insbesondere die Experten des bundeseigenen Instituts für Seefischerei in Hamburg über die Aussagen in dieser Broschüre sehr verärgert sind, frage ich die Landesregierung: Mit welchen Regularien und Einrichtungen kann eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände vor der deutschen Küste gewährleistet werden?
Herr Präsident! Herr Kollege McAllister, es ist in der Tat so, dass wir nicht nur hier im Landesparlament Pro und Contra austragen. Vielmehr beschäftigen sich damit auch - ich sage einmal - renommierte Zeitschriften und Zeitungen.
Zu der Frage: Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir Regularien haben, nach denen man sich bei der Fischerei in der Nordsee oder im Nordatlantik ausrichtet. Dazu gehört natürlich die Festlegung der Fangquoten - ich habe sie vorhin in meiner Antwort angedeutet -, die von der Europäischen Union jährlich aufgrund von Probefängen neu festgesetzt werden. Dabei berücksichtigt man auch die verschiedenen Altersstufen in der Entwicklung der Fische. Hinzu kommt, dass man den Fangaufwand begrenzt. Man muss also angeben, wie viel Fisch zu welchem Zeitpunkt gefangen wurde, und berücksichtigen, welche Quote noch frei ist.
Wenn in allen Anrainerstaaten gefischt wird, ist es nicht ganz einfach festzulegen, wer über der Quote fischt, wer noch unter der Quote liegt und wie die Situation insgesamt aussieht.
Meine Damen und Herren, ich hatte vorhin schon gesagt, dass uns die Wiederaufbaupläne in ehemals zum Teil überfischten Beständen hier den Weg gezeigt haben. Wir nutzen diese Aufbaupläne für Kabeljau, Scholle und Seezunge. Hinzu kommt die Festlegung, welche Maschengrößen beim Fischen erlaubt sind. Dazu kommt noch eine ganze Reihe von Kontrollvorschriften, die ich hier nicht alle aufzählen kann, die aber letztlich auch in der Seefischerei zur guten fachlichen Praxis gehören.
Guten Morgen, Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass sich Fischfang immer im Spannungsfeld zwischen Ökologie und Wirtschaftlichkeit befindet und wir Fisch als wichtigen Bestandteil einer gesunden Ernährung ansehen, frage ich die Landesregierung: Welche aufklärenden Maßnahmen plant sie denn, wenn sie den Einkaufsratgeber von Greenpeace nicht gut findet, und was hat sie vor, um die Öffent
Herr Präsident! Frau Kollegin Behrens, wir wollen bei der Aufklärung letztlich auch die Herkunftsbezeichnungen nutzen. Frau Kollegin Flauger hat vorhin schon eine ähnliche Frage gestellt. Die Herkunftsbezeichnungen „aus Aquakultur“ oder „aus der Nordsee“ sind nach meinem Dafürhalten gute Qualitätsratgeber. Allerdings muss man natürlich beim Kauf auch wissen, worauf es ankommt und wie Fisch aussehen muss. Ein Hinweis zu biologischen Charakteristika: Wenn der Fisch Geruch hat, ist er sicherlich nicht mehr so gut wie dann, wenn er keinen hat. Ich sage das hier einmal so platt. Irgendwann wird er dann auch nicht mehr genießbar sein.
Meine Damen und Herren, natürlich muss man sich auch darauf verlassen können, dass der Händler, der Fachmann bzw. Fachfrau sein soll, in der Lage ist, die Einkäuferin oder den Einkäufer zu beraten.
Meine Damen und Herren, wir meinen, dass wir so wie bei anderen Lebensmitteln auch beim Fisch hinsichtlich der Qualität und der Hygiene, aber auch hinsichtlich der Beratung besonderen Wert auf, ich sage einmal, unser deutsches Niveau legen sollten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung in Bezug auf den Viktoriabarsch an ihren Falschbehauptungen zum Greenpeace-Fischratgeber festhält, frage ich sie, da sie das MSC-Siegel, das übrigens auch Greenpeace als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, so gelobt hat, ob sie sich für eine verpflichtende Kennzeichnung von Fisch
nach Fangmethode, Herkunft usw. einsetzen wird, um eine wirklich ökologisch nachhaltige Fischereiwirtschaft zu stärken.
Herr Präsident! Herr Kollege Meyer, wir müssen uns bei der Kennzeichnung und den Prioritäten, die wir haben, letztlich auf die Ebene der Europäischen Union begeben und uns auf die Ziele und Standards, die dort länderübergreifend festgelegt sind, berufen. Es gibt hierfür keine Auflagen aufgrund von besonderen niedersächsischen Regelungen. Wir sollten solche Regelungen auch nicht schaffen. Da sich die Meere international ausdehnen, können wir auf dem Gebiet nicht Klein-Klein arbeiten, sondern müssen wir überregional, fast global arbeiten.
- Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Dinge, die international an der Tagesordnung sind, durchgesetzt werden, und zwar auch bei unseren Fischereibetrieben. Das sind ja nicht viele.
Sind die Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen dem Stallbauboom und der Massentierhaltung hilflos ausgeliefert? - Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1997
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sind die Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen dem Stallbauboom und der Massentierhaltung hilflos ausgeliefert?
Auf dem Welternährungsgipfel in Rom wurden verstärkt die eigenständige Entwicklung und der Erhalt der Landwirtschaft in allen Ländern dieser Welt eingefordert. Exporte von Billigprodukten in Schwellenländer zerstören dort den heimatlichen Markt. Mit dem Klimagipfel steht nun fest, dass aus Klimaschutzgründen eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80 % unvermeidlich ist. Landwirtschaft und Ernährung sind mit insgesamt etwa 40 % für diese Treibhausgasemissionen verantwortlich. Hoher Fleischkonsum hat zur Abholzung von Regenwäldern geführt. Weltweit wird mehr als ein Drittel der Ackerfläche zur Futtermittelerzeugung bereitgestellt. Reduzierung des Fleischkonsums oder Verzicht von Fleischverzehr sind ein Beitrag zum Klimaschutz und werden weltweit von Experten eingefordert.
In Niedersachsen dagegen ist der Wille zum Stallbauboom ungebrochen. Im Emsland sind weitere Hähnchenmastställe für 12 Millionen Tiere geplant, in Vechta für 5 Millionen und in Osnabrück für 1 Million. Aber auch Regionen, in denen bisher die Massentierhaltung weniger intensiv betrieben wurde, sind jetzt dem Stallbauboom ausgesetzt. Im großen Umkreis um die geplante Hähnchenschlachtfabrik im Landkreis Celle mit einer Kapazität von 57 Millionen getöteten Tieren jährlich werden Landwirte für den Bau von Mastställen gesucht. Entlang der A 7 sollen dafür allein in Niedersachsen rund 150 Mastställe für 39 999 Hähnchen entstehen. Mit der Beschränkung auf diese sogenannte kleine Stallgröße können die Betreiber die öffentliche Beteiligung im Genehmigungsverfahren umgehen. Unbeachtet bleibt dabei, dass mehrere Ställe in einer Region zur gleichen Umweltbelastung führen wie ein einzelner Großstall.
Überall im Land regt sich Protest. Es bilden sich Bürgerinitiativen, und ein Aktionsbündnis gegen Tierfabriken aus Initiativen und Bauern formiert sich. Klagen beim Verwaltungsgericht werden eingereicht. Die Kommunen haben wenig Handlungsspielraum und sprechen sich nur in seltenen Fällen, wie gerade in der Stadt Dannenberg, gegen die industrielle Tierhaltung in ihrer Region aus.
1. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um Kommunen im Baurecht eine Ablehnung von nicht umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Mastanlagen zu ermöglichen?
re Mastställe in einer Region errichten, um die vom Gesetzgeber festgelegte Größe für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterlaufen?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung treffen, um die Beurteilung der Raumbedeutsamkeit bei der Tierproduktion auf ein Maß zu senken, das mit den Belangen des Tierschutzes und des Umweltschutzes in Einklang steht?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Dringliche Anfrage betrifft drei Ressorts der Landesregierung gleichermaßen: das Landwirtschaftsministerium, das Umweltministerium und das Sozialministerium in seiner Zuständigkeit für das Bauwesen. Von daher wird die Beantwortung der Fragen nach Zuständigkeit erfolgen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung weiß um die Sorgen und Bedenken von Teilen der Bevölkerung in Zusammenhang mit dem Bau großer Stallanlagen. Dies ist zuletzt im Septemberplenum deutlich geworden, als der Landtag die Große Anfrage „Stallbauboom“ behandelt hat.
In der Mehrzahl der niedersächsischen Landkreise stellt die Tierhaltung bisher kein Problem dar. Einige dieser Landkreise sind aufgrund der dort bislang eher geringen Viehdichte durchaus als neue Standorte für Tierhaltungsanlagen geeignet. Gerade in strukturschwachen Regionen bietet sich so die Möglichkeit, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.