Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße zu dieser Debatte Frau Könneker, die Vorsitzende des Landesfrauenrates, die dieser Debatte folgt und auch schon vorhin der Haushaltsdebatte zugehört hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP-Bundestagsabgeordnete Sibylle Laurischk hat mit einer Anfrage an die Bundesregierung im Jahre 2008 geklärt, was im Grunde genommen allerdings jeder wissen kann, der das Grundgesetz liest. Die Aufgabe der Finanzierung von Frauenhäusern ist im Grundgesetz nicht abgebildet und daher eine originäre Angelegenheit der Länder. Deswegen ist es sachlich richtig, wenn Frau Twesten und die Grüne-Fraktion - anders als sie das hier gerade dargestellt hat - nicht die bundeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser beantragt haben, sondern beantragt ist die bundesweite Vereinfachung der Finanzierung der Frauenhäuser. Was andere Bundesländer machen, ist Sache anderer Bundesländer. Was Niedersachsen macht, ist Sache des Niedersächsischen Landtages.
Die Kollegin Frau Mundlos hat vorhin ausgeführt, dass die Gewaltberatung in Frauenhäusern im Lande Niedersachsen niemals höher und besser finanziert gewesen ist als im Haushaltsjahr 2010.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesen hier vorgetragenen Gründen und aus dem Grund, dass die Finanzierung im Jahr 2010 im Haushalt abgebildet ist, kann und sollte dieser Antrag abgelehnt werden.
Zur sachlichen Erhellung darf ich noch Folgendes beitragen: In Niedersachsen gibt es Beratungsstellen für Männer, die Gewalt ausgesetzt sind, die ohne staatliche Finanzierung auskommen. Das ist ein Modell, über das man nachdenken sollte. Für Menschen, die Gewalt ausgesetzt sind und eine Beratung brauchen, muss es Beratungsstellen geben, damit sie erfahren, wie sie eine Gewaltsituation überwinden können. Das ist also keineswegs eine einheitlich-geschlechtliche Veranstaltung.
Die Richtlinie muss in Zukunft unter dem Gesichtspunkt überarbeitet werden - dies sage ich hier ganz klar -, dass die Sicherstellung von Schutzangeboten gegen häusliche Gewalt unabhängig vom
Geschlecht gewährleistet ist. Das muss auch in Zukunft so sein. Es muss auch gewährleistet sein, dass die von Gewalt bedrohten Personen und nicht etwa die Arbeitsverhältnisse von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im Mittelpunkt stehen. Diese brauchen wir dafür. Aber das ist nicht der Kern der Veranstaltung, sondern der Kern ist der Schutz vor Gewalt. Dazu gibt es mittlerweile andere rechtliche Instrumente wie das Wegweisungsgesetz, das sehr hilfreich ist.
Auch bei dieser Aufgabe sind wir immer wieder gehalten, mit den Mitteln, die die Steuerzahler aufbringen, sparsam und wirtschaftlich umzugehen. Unter diesem Gesichtspunkt werden wir uns der Richtlinie erneut zuwenden, allerdings nach dem Zeitraum, für den sie gilt. Das ist nach dem Jahr 2011.
Ich darf ankündigen, dass ich erwarte, dass die Landesregierung höchstwahrscheinlich für den Haushalt 2011 eine Finanzierung vorschlagen wird, die genauso ist, wie wir sie soeben für das Jahr 2010 beraten haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass Gewalt gegen Frauen eine fürchterliche Sache ist. Jede vierte Frau hat in ihrem Leben mindestens einmal Gewalt durch ihren Lebenspartner erfahren. Dagegen müssen wir dringend etwas tun. Das tun unsere Frauenhäuser. Auch die vielen innovativen Maßnahmen dieser Landesregierung haben das Ziel, Frauen vor dieser Gewalt zu schützen. Ich nenne in diesem Zusammenhang die Aktionspläne I und II u. a. mit dem Programm „Wer schlägt, muss gehen“. Ich nenne das Krisentelefon, die vielen Beratungs- und Interventionsstellen BISS und natürlich auch die 41 Frauenhäuser und drei Mädchenhäuser.
Gewalt im sozialen Nahbereich ist meist kein einmaliges Ereignis. Sie wiederholt sich. Häufigkeit und Intensität eskalieren oftmals mit der Zeit. Es ist Aufgabe von Staat und Gesellschaft, Gewalt vorzubeugen und betroffenen Frauen und Kindern angemessen und ausreichend zu helfen. In dieser Hinsicht sind wir vollkommen d’accord. Hier gehen unsere Meinungen gar nicht auseinander.
Wir haben mit Vertreterinnen der Beratungsstellen und mit Vertreterinnen der Frauenhäuser viele intensive Gespräche geführt. Dabei haben wir von Anfang an ganz klar gesagt: Wir wollen an der jetzigen finanziellen Ausstattung nichts ändern.
Eines muss man aber auch ganz kritisch sagen: Aus dem Verwendungsnachweis, der seit drei Jahren vorgelegt wird, ist zu erkennen, dass noch ein Ungleichgewicht herrscht. Wir sehen unsere zukünftige Aufgabe darin, das Ungleichgewicht zu minimieren und finanzielle Sicherheit zu bieten. Dafür bieten natürlich auch die Richtlinien, die überarbeitet werden müssen, einen guten Rahmen und eine gute Basis.
Worum geht es im Antrag der Grünen? - Sie sprechen davon, dass sie mit Ländern und Kommunen ein Gespräch führen wollen, um die Finanzierung bundesweit zu vereinfachen. Dieses Gespräch hat aber bereits stattgefunden, Frau Twesten. Die Länder haben sich darauf geeinigt, dass die Landesregelung beibehalten wird.
Sie wollen ferner, dass jeder Frau der Zugang zum Frauenhaus ermöglicht wird. - Auch dies ist überhaupt kein Problem. Jeder Frau ist der Zugang zum Frauenhaus möglich.
Frau Pieper, ich muss Sie unterbrechen. - Meine Damen und Herren, wir sind fast am Ende der Sitzung. Hören Sie doch bitte noch ein bisschen zu! Wenn Sie die Debatte nicht interessiert, dann verlassen Sie doch bitte den Plenarsaal.
Danke schön. - Dies ist Ihnen auf Ihre Kleine Anfrage seitens der Landesregierung mitgeteilt worden. Dieser Punkt ist also auch erledigt.
Sie wollen, dass die Förderung nach der Richtlinie in gleicher Höhe wie 2006 beibehalten wird. Frau Twesten, dann müssten wir Kürzungen vornehmen. Das wollen Sie doch wohl nicht! Wir wollen das beibehalten, was wir jetzt drei Jahre lang konsequent gezahlt haben, und dass nicht jedes Jahr neu verhandelt wird.
Sie wollen, dass die für Kinder vorzuhaltenden Plätze berücksichtigt werden. Bis jetzt sind sie in die Pauschale eingearbeitet. Warum hat man sie in die Pauschale eingearbeitet? - Weil man möchte,
dass die Häuser selber flexibler einteilen können, wofür sie das Geld verwenden. Dieser Punkt ist also auch erledigt.
Wir haben auf die Formulierung eines Änderungsantrages verzichtet, und zwar aus einem einfachen Grunde: Wenn etwas erledigt ist, dann brauchen wir nicht noch einen Änderungsantrag zu stellen.
Am meisten hat mich gewundert, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 10. Juni einen Entschließungsantrag vorgelegt hat, obwohl noch gar kein Haushaltsplanentwurf vorlag. Ich habe mir gedacht: Meine Güte, die wissen aber viel!
Aber was soll es. Man sollte als erfahrene Politikerin - so schätze ich Sie ein, Frau Twesten - auch dies wissen: Wenn ein Haushaltsplanentwurf vorliegt, dann lautet die erste Frage: Was steht mir an finanziellen Mitteln zur Verfügung? Wie kann ich diese Mittel verteilen? Wo macht es Sinn zu fördern? Wo muss unbedingt gefördert werden? Wo muss eventuell auch gekürzt werden? Wo kann eine Förderung eventuell nicht weitergeführt werden
- Frau Polat, Sie können noch lange schreien -, weil sie überhaupt keinen Sinn mehr macht? Das sind wir auch unseren Steuerzahlern schuldig.
Zusammenfassend können wir sagen: Wir sind auf einem guten Wege. Wir haben alles dafür getan, dass die Frauenhäuser sicher finanziert werden. Sie können sich darauf verlassen, dass sie auch weiterhin sicher finanziert werden.
Ich bin dankbar, dass das Sozialministerium und das Finanzministerium das genauso sehen. Es gab bei uns auch keine Diskussionen, Frau Twesten. Wir mussten uns nicht zu etwas überreden lassen oder unsere Einstellung ändern. Wir stehen zu den Frauenhäusern. Wir sehen die wertvolle Arbeit, die
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Pieper, erledigt ist noch gar nichts. Sie haben mich gerade auf meine Kleine Anfrage hingewiesen. Ich möchte Sie jetzt darauf hinweisen, dass der Verein Frauenhauskoordinierung von der noch nicht geklärten Frage einer bundeseinheitlichen Finanzierung spricht und sich für eine solche Finanzierung einsetzt. Von daher glaube ich nicht, dass der Terminus technicus „bundeseinheitliche Finanzierung“ hier in falscher Weise aufgegriffen wurde.
Zu dem Vorwurf bzw. Hinweis, wir hätten das Thema bereits im Juni auf die Tagesordnung gebracht, möchte ich Folgendes sagen: Wir haben im Gegensatz zu Ihnen das richtige politische Gespür entwickelt, wann dieses Thema akut geworden ist.
- Sie brauchen sich gar nicht darüber zu wundern, Herr McAllister. Wir haben zusammen mit den Verbänden und vielen Vereinen gesprochen, die in diesem Bereich mit den Beratungsstellen zusammenarbeiten.