Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Busemann, Sie haben eben, was die Stellung der Staatsanwaltschaft in unserem Rechtssystem betrifft, von einer Quasiunabhängigkeit gesprochen. Herr Dr. Biester sprach sogar von einer Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft. Beides entspricht nicht der Rechtslage.
Staatsanwälte sind nicht unabhängig, sondern sie sind weisungsgebunden gegenüber dem Justizminister. Eine andere Frage ist, ob der Justizminister
Das ist in der Tat sehr selten und im Einzelfall vielleicht auch nachvollziehbar. Ich bestehe aber darauf, dass wir eine parlamentarische Verantwortung des Justizministers haben,
um solche Fälle wie Zumwinkel - das betraf nun nicht Niedersachsen - auch einmal ansprechen zu können.
Bei dem Richtergesetz gibt es nur einen indirekten Zusammenhang zu dieser Frage. Denken Sie z. B. einmal an die Amtsanwaltschaften, an die Amtsanwälte, die vor den Amtsgerichten im Grunde das Gleiche tun wie die Staatsanwälte! Die Amtsanwälte unterliegen aber dem Personalvertretungsgesetz. Wir hätten es besser gefunden, die Mitbestimmung der Staatsanwälte so zu regeln wie die der Amtsanwälte, nämlich innerhalb des Personalvertretungsgesetzes.
Die SPD-Fraktion wünscht zusätzliche Redezeit, ebenfalls anderthalb Minuten. Sie wird wahrgenommen vom Kollegen Tonne. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal kurz zu Wort gemeldet, weil mich die Ausführungen von Herrn Zielke und von Herrn Minister Busemann, der Änderungsantrag sei überraschend gekommen, gerade etwas verwundert haben. Ich möchte ganz ausdrücklich feststellen: Wir haben jeden dieser Änderungsvorschläge in den Ausschussberatungen ausdrücklich angekündigt. Das hat der GBD in den entsprechenden Protokollen festgehalten. Im schriftlichen Bericht sind die jeweils abweichenden Voten der SPD-Fraktion festgehalten. Insofern kann der Änderungsantrag nicht überraschen, es sei denn, man hat die Protokolle und den Bericht einfach nicht gelesen. Das wäre natürlich außerordentlich bedauerlich.
Ich halte jedenfalls in aller Deutlichkeit fest, dass der Änderungsantrag nichts Überraschendes ist und wir ihn auch nicht absichtlich erst in die Plenardebatte eingebracht haben. Wir haben in der
Beratung sogar angekündigt und immer darauf hingewiesen, dass der Änderungsantrag mit den entsprechenden Punkten kommen wird.
Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir beenden damit die allgemeine Aussprache und treten in die Einzelberatung ein.
Artikel 1. - Hier geht es um den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 16/2042. Diesen Änderungsantrag stelle ich hiermit zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der SPD seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag hat keine Mehrheit gefunden.
Ich rufe dann die Änderungsempfehlung des Ausschusses auf und stelle sie hiermit zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen um ein Handzeichen, die der Änderungsempfehlung des Ausschusses ihre Zustimmung geben können. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat die Änderungsempfehlung des Ausschusses die Mehrheit gefunden.
Artikel 2. - Es geht hier um die Änderungsempfehlung des Ausschusses, die ich hiermit zur Abstimmung stelle. Ich bitte diejenigen um ein Handzeichen, die der Änderungsempfehlung ihre Zustimmung geben können. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat die Änderungsempfehlung des Ausschusses die Mehrheit gefunden.
Artikel 3. - Hier geht es ebenfalls um die Änderungsempfehlung des Ausschusses, die ich hiermit zur Abstimmung stelle. Ich bitte diejenigen um ein Handzeichen, die der Änderungsempfehlung ihre Zustimmung geben können. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat die Änderungsempfehlung des Ausschusses die Mehrheit gefunden.
Wir kommen dann zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf insgesamt seine Zustimmung geben kann, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung eine Mehrheit gefunden.
Zweite Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in den Kindertagesstätten - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1491 - b) Mehr Qualität für unsere Kinder - Für eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1493 - c) Was man verspricht, muss man auch halten - Kinder sind uns mehr wert! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1506 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 16/1939 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1961
Wir treten jetzt in die allgemeine Aussprache ein. Dazu erteile ich der Kollegin Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben in den letzten zwei Jahren an dieser Stelle sehr intensiv und sehr oft darüber diskutiert, dass wir den quantitativen Ausbau der Betreuungsinfrastruktur in Niedersachsen voranbringen wollen. Ich betone: Wir haben darüber diskutiert; denn entschieden worden ist leider nicht sehr viel. Niedersachsen ist weiterhin im bundesweiten Ranking konstant auf einem der letzten oder vorletzten Plätze. Wir haben gerade heute bei dpa gelesen, dass von den zehn Landkreisen, die bundesweit die schlechteste Infrastruktur in der Krippenbetreuung haben, fünf in Niedersachsen liegen.
Doch das, was die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas am meisten bewegt, ist die Frage der Qualität der Betreuung. Wir Grüne haben schon im Dezember 2008 hier einen Antrag zur Verbesserung des Personalschlüssels eingebracht. Wir haben auch im letzten Plenum, als es um die Haushaltsberatungen ging, diese Forderung noch einmal mit einem Antrag über 150 Millionen Euro für einen neuen Personalschlüssel unterlegt. SPD
und Linke haben die Kampagne der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege „Kinder sind mehr wert“ zum Anlass genommen, im Falle des Antrags der SPD ihre bisherigen Forderungen zu erneuern und im Falle der Linken einen neuen Antrag zu stellen, der die Forderungen der Kampagne 1 : 1 übernimmt. Forderungen kann man natürlich 1 : 1 übernehmen, in der Opposition allemal. Wir als Grüne haben uns jedoch entschieden, die Standards, auf die wir uns in der Fraktion im Jahre 2008 verständigt haben, beizubehalten. Wir wollen also, dass künftig drei statt zwei Erzieherinnen in den Krippen tätig sind
und dass 20 statt 25 Kinder in einer Kindergartengruppe von zwei Erzieherinnen betreut werden. Insofern werden wir uns bei der Abstimmung über den Antrag der Linken enthalten und dem Antrag der SPD zustimmen.
Qualität lässt sich nur durch mehr Personal umsetzen. CDU und FDP ignorieren diese Tatsache konsequent und diskutieren höchstens einmal über das beitragsfreie Kita-Jahr. Sie müssen als Regierungsfraktionen endlich die Formel von der frühkindlichen Bildung mit Leben füllen. Dazu gehört, dass Erzieherinnen und Erziehern genügend Zeit zur Verfügung gestellt wird, um die Ziele des niedersächsischen Orientierungsplans - das ist so etwas wie ein kleines Curriculum - umzusetzen. Ich möchte Ihnen, damit wir alle wissen, worüber wir reden, einige Anforderungen des Orientierungsplans an die Erzieherinnen vorlesen, damit Sie einen Eindruck bekommen. Dabei handelt es sich um ca. 80 Fragen bzw. Anforderungen, von denen ich zehn vorlese: Hat jedes Kind mindestens ein Musikinstrument benutzt oder gebaut? Haben mehrere Kinder an einer eigenen Theateraufführung mitgewirkt? Ist die vorsprachliche Entwicklung des Kleinstkindes altersgemäß? Ist Deutsch die Muttersprache des Kindes, oder wächst es zwei- oder mehrsprachig auf? Haben Kinder die Funktionen von Buchstaben, Zahlen und anderen Zeichen entdeckt? Welche Möglichkeiten bestehen, dass Kinder mathematische Aktivitäten wie Ordnen, Vergleichen oder Messen ausführen können? Welche mit Zahlen verbundenen alltagspraktischen Kenntnisse, was Hausnummern, Telefonnummern usw. angeht, haben Kinder? Haben Kinder genügend Gelegenheit, mit Erde, Sand und Wasser zu experimentieren? Übernehmen Kinder Verantwortung für die Pflege von Pflanzen und Tieren? Usw. usf. Besonders wichtig: Fühlen Kinder sich in der
Einrichtung sicher und geborgen? Kann jedes Kind von einer Bezugsperson in der Einrichtung getröstet werden? - Ich meine, insbesondere das ist eine Frage, die wir im Moment leider verneinen müssen. Ich meine, Sie sollten ernsthaft darüber nachdenken, ob dieser Orientierungsplan mit den Ressourcen, die Sie zur Verfügung stellen, umgesetzt werden kann; denn ich meine, dass Papiere, die von Kultusministern - in dem Falle war es ja noch Herr Busemann - unterschrieben werden, das halten sollten, was sie versprechen. Insofern bitte nicht nur Worte, sondern auch einmal ein paar Taten im Kita-Bereich!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Kinder verdienen die bestmögliche Erziehung, Bildung und Betreuung. Dies gelingt nur mit den entsprechenden personellen, materiellen und zeitlichen Rahmenbedingungen.
Das ist ein Zitat aus dem Flyer der Kampagne der Freien Wohlfahrtsverbände in Niedersachsen „Kinder sind mehr wert“. Dort werden für die Krippen und Kindertagesstätten bessere Betreuungsverhältnisse in kleineren Gruppen mit einem Betreuungsschlüssel von 1 : 4 bei den Ein- bis Dreijährigen und von 1 : 8 bei den Drei- bis Sechsjährigen gefordert. Es ist kein Zufall, dass diese Forderungen mit denen unseres Gesetzentwurfes übereinstimmen, ebenso wie die Forderung nach besseren Raumstandards und ausreichender Verfügungszeit für Erzieherinnen und Erzieher.
Wir trafen vor Kurzem erneut Vertreter der Freien Wohlfahrtsverbände. Sie bestätigten, dass diese von uns geforderten Standards zwingend notwendig sind, aber eben auch erhebliche Investitionen erfordern. Dieser Gesetzentwurf ist teuer. Das wissen wir. Mir ist im Ausschuss vorgeworfen worden, wir hätten keine konkreten Deckungsvorschläge gemacht. Nun, das kann man so oder auch anders sehen. Dringend notwendige Ausga
ben sind in vielen Bereichen nur über die von uns vorgeschlagenen Steuerumfinanzierungen auf Bundesebene möglich oder eben durch eine weitere Neuverschuldung auf Landesebene.
Das ist das Dilemma. Ich glaube Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, nicht, dass Sie die Notwendigkeit dieser strukturellen Änderungen im Kita- und Krippenbereich nicht erkennen. Sie wollen sie nur nicht finanzieren. Das ist ein gefährlicher Weg, wenn man an den geplanten Krippenausbau bis 2013 und die möglichen Auswirkungen auf die Qualität denkt.
Mir wird weiterhin immer wieder vorgehalten, die gegenwärtigen Standards seien doch nur Mindestvorgaben und die Kommunen könnten darüber hinausgehen. Meine Damen und Herren, Sie alle wissen, was in der nächsten Zeit auf die Kommunen zukommt. Bei dem geplanten Krippenausbau erscheint mir ein solches Argument nur zynisch: gute Kinderbetreuung nur in reichen Gemeinden, soweit es sie noch gibt! - Sie werden am Ende dieser Debatte einen Gesetzentwurf niederstimmen, von dessen Richtigkeit und Wichtigkeit Sie eigentlich überzeugt sein müssten. Sie wollen aber nicht über mögliche Finanzierungsmodelle nachdenken.
Die Berichte aus den Kitas verdeutlichen das ausdrücklich. Die Beratung im Fachausschuss verlief dagegen kurz. Die Regierungsfraktionen haben sich jeder Form einer Anhörung von Sachverständigen und Betroffenen verweigert. Auch wenn die beiden anderen Oppositionsfraktionen unserem Gesetzentwurf und dem begleitenden Entschließungsantrag in seiner Konsequenz vermutlich nicht folgen werden: Eine Anhörung ist auch zu den Initiativen der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konstant verweigert worden. CDU und FDP handeln nach dem Motto: Wir wollen nichts hören, nicht sehen und nichts wissen!
Langzeitstudien zeigen, dass jeder Euro, den wir in die frühkindliche Bildung stecken, sehr gut investiertes Geld ist, weil somit die Entwicklung der Kinder gefördert wird und ihre Erfolgsaussichten im späteren Leben steigen.