vervollständigen. Aber ich kenne kein Schreiben - bitte legen Sie eines vor; das wäre auch für die Ausschussberatung interessant -, mit dem Unternehmen durch offizielle Stellen ermuntert worden sind, noch, wie Sie mutmaßen, vor der Bundestagswahl Anträge zu stellen. Ich kenne so etwas nicht und bin enttäuscht, dass Sie so etwas heute nicht vorgelegt haben.
Kollege Hillmer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Möhrmann und anschließend eine von Frau Emmerich-Kopatsch?
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass allein im Landkreis Soltau-Fallingbostel drei Anträge nicht bewilligt worden sind? Wir haben heute Morgen zusammen mit Ihrem Kollegen von Danwitz mit dem zuständigen Ministerium über einen Fall gesprochen, in dem der Antrag bereits aus dem Jahre 2006 stammt, eine Förderung nach den neuen Kriterien auch im Jahre 2010 nicht möglich ist und es aufgrund der Summe wahrscheinlich auch im Jahre 2011 nicht zur Auszahlung kommen wird. Was soll dieses Unternehmen, das mit der Investition schon begonnen hat, nach Ihrer Auffassung tun?
Herr Möhrmann, dieser Vorgang ist mir selbstverständlich nicht bekannt - das haben Sie wohl auch nicht erwartet -, aber ich kenne ebenfalls Unternehmen - vielleicht nicht in dieser Konstellation -, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Ich werde in meiner Rede noch darauf zu sprechen kommen, wie wir mit denen umgehen müssen; ich will das jetzt nicht alles durcheinander bringen.
Herr Kollege Hillmer, Ihre Ausführungen hören sich so an, als hätten die Unternehmen selbst Schuld daran, dass sie nicht gefördert worden sind. Uns sind aus dem Landkreis Goslar Fälle bekannt, in
denen es genau so war, wie es in dem Antrag der SPD-Fraktion beschrieben wird. Aus Gründen des Datenschutzes möchte ich darauf verzichten, sie öffentlich zu nennen. Aber die Behauptung, die Unternehmen wollten irgendetwas mitnehmen, würde ich zumindest für die Unternehmen in unserem Landkreis weit von mir weisen und auch im Namen der Unternehmen nicht zulassen.
Wenn Sie sagen, Ihnen sei nichts bekannt - ich wusste auch nicht, dass Förderanträge mit Ihnen persönlich besprochen werden -, so reden Sie ein bisschen aus dem blauen Dunst heraus. Vielleicht sollten wir das einmal am Rande des Plenums besprechen, bevor Sie hier den Eindruck erwecken, es wäre alles richtig gelaufen. Das ist mitnichten so.
- Nein. Ich kenne zu einem guten Teil die Anträge, die aus meinem Bereich kommen. Ich habe Ihnen beschrieben, was ich gesehen habe. Da hat es durchaus das gegeben, was ich als Goldgräberstimmung beschrieben habe. Es gab sehr hohe Fördersätze; das habe ich gesehen. Ich gebe den Unternehmen auch nicht die Schuld, wenn eine Förderung nicht bewilligt wird.
Ich will jetzt darauf zurückkommen, wie wir mit den Anträgen, die offengeblieben sind, umgehen müssen.
Zuvor möchte ich aber gern noch ausführen, warum ich es für falsch gehalten hätte, bereits vor dem angekündigten Endtermin - das war der 20. oder 21. September - die Türen zuzumachen, selbst wenn man am 1. September gesehen hätte, dass die Zahl der beantragten Fördermittel höher sein wird als die zur Bewilligung zur Verfügung stehenden. Sie können nämlich niemals ausschließen - das wäre eine weitere Ungerechtigkeit gewesen, die Sie heute zu Recht anprangern würden -, dass jemand wegen Zeitablaufs ausge
schlossen wird, obwohl er einen hervorragenden Antrag, der mit der Schaffung vieler zusätzlicher Arbeitsplätze verbunden gewesen wäre, vorgelegt hätte. Das wäre in der Tat zu kritisieren.
Kommen wir also zu der Frage: Was müssen wir 2010 tun? Wie müssen wir mit den offengebliebenen Anträgen umgehen?
Wir brauchen für alle Anträge einen Zugang zur Einplanung und müssen gemäß den neuen Förderkriterien dem Antragsteller die Möglichkeit geben, seinen Antrag zu modifizieren, um sich an diesen Kriterien neu auszurichten. Auch bei bisher unvollständigen Anträgen - davon gibt es eine ganze Reihe -, die zur Einplanungsrunde oder zum Stichtag 20. September nicht bewilligungsfähig waren, muss den Antragstellern die Möglichkeit gegeben werden, ihren Antrag zu vervollständigen.
Wir müssen die Förderkriterien vor Antragstellung bekanntgeben - das ist geschehen -; denn es ist einfach ein Gebot der Fairness, dem Antragsteller vorher einen Überblick darüber zu geben, ob sein Antrag bewilligungsfähig ist. Wenn jemand von vornherein absehen kann, dass er die Bewertungspunkte nicht erreicht, dann muss er sich überlegen, ob er überhaupt einen Antrag stellt; das muss man deutlich sagen. Denn es gilt auch in diesem Fall: Der bessere Antrag ist des guten Antrags Feind.
Die erste Einplanungsrunde brauchen wir sobald wie möglich, um den Unternehmen, die sich bereits in der Investitionsphase befinden oder nicht weiter warten können, Sicherheit zu geben. Ferner müssen wir in der Tat eine Bereitstellung zusätzlicher Mittel prüfen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind auf einem guten Weg, wenn wir in einem breiten Konsens mehr private Investitionen unterstützen. Wo ein so breiter Wille ist, wie ich ihn heute vernommen habe, wird auch in der Ausschussberatung ein Weg zu finden sein. Ich jedenfalls freue mich darauf.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Jahre 2009, also in der Wirtschafts- und Finanzkrise, genau die richtigen Impulse für ein investitionsfreundliches Klima in Niedersachsen gesetzt. Wir haben die Chance, die die Bundesregierung uns im Oktober 2008 gegeben hat, als sie nämlich durch das Konjunkturpaket I zeitlich begrenzt und befristet zusätzliche Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ angeboten hat, sehr gut genutzt. Genau dem Sinn und Zweck dieser Gemeinschaftsaufgabe entsprechend, haben wir die Bundesmittel mit insgesamt 60 Millionen Euro Landesmitteln gegenfinanziert. Damit es zum Erfolg kommen konnte, haben wir die Fördersätze für das Jahr 2009, und zwar - das war zu dem Zeitpunkt schon ganz klar - befristet auf ein Jahr, angehoben.
Was ist nun passiert? - Mit über 400 Unternehmen haben wir 70 % mehr Unternehmen gefördert als noch im Vorjahr. Wir haben ein Investitionsvolumen von über 1 Milliarde Euro ausgelöst und etwa 13 000 Arbeitsplätze geschaffen und gesichert. Das ist ein Erfolg, den wir uns von niemandem kaputtreden lassen, meine Damen und Herren.
Nun zu Ihrem Antrag. Die Landesregierung kann die Mittel aus der GRW-Förderung nicht im Alleingang aufstocken. Das Sonderprogramm war im Konjunkturpaket I auf das Jahr 2009 befristet. Im Jahre 2010 steht der Landesregierung das normale Fördervolumen mit dem üblichen Bundesanteil von ca. 30 Millionen Euro und unserer Gegenfinanzierung zur Verfügung. Wir haben keine Möglichkeit, den Bund zu einer Aufstockung des GRWAnteils zu verpflichten. Wir haben natürlich Gespräche geführt. Der Bund hat aktuell eindeutig erklärt, dass es bei Finanzminister Schäuble keine Überlegung gibt, diese Mittel zu erhöhen.
Selbst wenn er es täte, könnten nicht wir als Landesregierung es gegenfinanzieren; vielmehr müssten Sie als Haushaltsgesetzgeber uns das Geld dafür zur Verfügung stellen.
Meine Damen und Herren, natürlich kann man die Bundesregierung kritisieren - auch ich tue das - und sagen, dass bei den Impulsen, die sie im letz
ten Jahr und im Jahre 2008 gesetzt hat, ein anderer Schwerpunkt sinnvoll gewesen wäre. Es wäre sinnvoll gewesen, mehr Geld für die Ankurbelung von Investitionen auszugeben, die nachhaltig und langfristig wirken, und weniger Geld für die Abwrackprämie. Das wäre richtig gewesen.
Das ist aber nicht geschehen. Was haben wir jetzt getan, als die Situation da war? Es kam ja auch das Argument, dass wir sozusagen Sorge dafür tragen, dass Unternehmen in andere Bundesländer gehen. Ich will Ihnen einmal Folgendes sagen: In Sachsen-Anhalt, das dabei immer im Fokus Ihrer Betrachtung steht, standen den GRW-Mitteln nicht genügend Investitionen gegenüber. Daher wurden Gelder zurückgegeben.
Wir haben uns im Dezember - dafür möchte ich mich beim Finanzminister bedanken - bei den Bundesländern, die gesagt haben, dass es bei ihnen noch Unternehmen gibt, die investieren wollen, darum beworben, die überschüssigen Gelder zu übernehmen. Wir haben 2 Millionen Euro aus dem Saarland bekommen. Herzlichen Dank dafür, dass wir das gegenfinanzieren konnten.
Meine Damen und Herren, wir haben immer kommuniziert, dass die Erhöhung der Fördermittel auf das Jahr des Konjunkturpaketes befristet wurde. Es ist den Antragstellern bekannt gewesen, dass dafür im Jahre 2009 eine Bewilligung erteilt werden musste.
Nun zu dem Vorwurf, man hätte wegen der Bundestagswahl auch im September und danach noch für neue Anträge geworben. Ich weise das entschieden zurück. Ich habe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses dazu befragt, ob sie, nachdem bekannt war, dass die in diesem Topf zur Verfügung stehenden Mittel bereits durch Anträge überbelegt waren, noch weiter aktiv Werbung für weitere Investitionen bzw. zum Vorziehen von Investitionen etc. gemacht haben. Das ist ja der Vorwurf, den Sie immer erheben. Ich kann Ihnen sagen: Sie haben mir versichert, dass sie dies nicht getan haben.
Es gibt auch keine Schriftstücke oder Ähnliches - deshalb können Sie so etwas auch nicht vorweisen -, mit denen sich der Vorwurf, den Sie in den Raum stellen, belegen lässt. Vielmehr ist das Gegenteil richtig: Es hätte vor Ort bekannt sein kön
nen bzw. sogar bekannt sein müssen, dass das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Mittel weit überschreitet.
Ich will Ihnen auch sagen, warum ich davon überzeugt bin, dass diese Aussage richtig ist. Im August war ich nämlich noch Vorsitzender der FDPLandtagsfraktion.
Zu dieser Zeit - im August, also noch vor der Bundestagswahl - kam der Landrat des Landkreises Celle auf mich und auf den Kollegen Karl-Heinrich Langspecht zu und hat berichtet, die Wirtschaftsförderung habe vom Land erfahren, dass die Mittel der GRW in diesem Jahr nicht ausreichen würden. Er hat uns gebeten, uns für einen von ihm als besonders wichtig angesehenen Förderantrag einzusetzen, damit er noch in diesem Jahr berücksichtigt wird; sonst würde es nämlich nicht ausreichen.
Das heißt für mich: Wenn der Landrat des Landkreises Celle von seiner Wirtschaftsförderung und damit vom Land Niedersachsen erfahren hat, dass die Mittel nicht ausreichen, dann musste dies auch an anderen Stellen vor Ort bekannt sein, meine Damen und Herren. - Damit Herr Will jetzt nicht den Vorwurf einer Förderung nach Gutsherrenart erhebt, will ich noch sagen: Der Fall, um den es sich dabei handelte, ist im Jahr 2009 nicht beschieden und nicht vorgezogen worden. Er wird genauso wie alle anderen Fälle ebenfalls im Jahr 2010 behandelt.
Ich komme zu dem zweiten Vorwurf der SPD, nämlich dem, dass die Qualitätskriterien, die Punktekataloge nicht richtig und nicht sinnvoll seien. Dieser Vorwurf wundert mich sehr, Herr Jüttner. Wissen Sie eigentlich, wer die Förderkriterien mit dem Punktekatalog eingeführt hat? - Das war damals, 2001, Gerhard Schröder, gemeinsam mit seiner Ministerin Knorre.