Protokoll der Sitzung vom 08.05.2008

Die Antwort auf die Frage nach den Lockerungen muss ich Ihnen nach Auswertung der Statistik des Vollzugs der letzten Jahre nachliefern.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist doch unerhört! Beide Fragen nicht beant- wortet! - Gegenruf von Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Natürlich hat er sie beantwortet!)

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Adler von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorhin haben wir ja schon gelernt, dass man lediglich das Recht auf eine Frage, aber kein Recht auf eine Antwort hat. - Herr Minister, vor dem Hintergrund Ihrer Antwort, die Sie gerade gegeben haben, dass ein Personalabbau nicht geplant ist und personelle Verschiebungen nur innerhalb der bestehenden Justizvollzugsanstalten vorgenommen werden sollen, frage ich Sie, ob Sie bei dieser Berechnung die in Bremervörde geplante Justizvollzugsanstalt mit einrechnen. Muss im Falle eines Neubaus in Bremervörde zum Ausgleich Personal von den bisherigen Justizvollzugsanstalten abgezogen werden? Oder stellt sich nicht vielmehr die Frage, ob angesichts sinkender Haftzahlen - wir haben ja weniger Inhaftierte als in den Jahren zuvor - der Bau einer zusätzlichen Justizvollzugsanstalt nicht eigentlich überflüssig ist? Zur Frage der privaten Form will ich noch gar nichts sagen.

Herr Minister Busemann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Adler, wenn es denn zum Bau der JVA Bremervörde mit etwa 300 Haftplätzen kommt, wird im System des Justizvollzugs des ganzen Landes ein entsprechender Ausgleich stattfinden. Wir packen nicht 300 Plätze drauf. In Ihrer Fragestellung deuten Sie ja auch an, dass der Bedarf nach 300 zusätzlichen Plätzen im Lande momentan gar nicht zu rechtfertigen wäre.

Nun sind wir alle keine Hellseher. Wir wissen nicht, wie sich die Gesellschaft in unserem Land entwickelt, wie sich die Rechtstreue entwickelt und wie sich die wirtschaftliche Lage - Stichwort: Eigentumsdelikte - entwickelt. Momentan können wir bei mehr als 6 000 Gefangenen im Justizvollzug des Landes von passablen Verhältnissen ausgehen. Man kann nicht sagen, ob es in einigen Jahren wieder 7 000 oder 5 000 sein werden. Wenn es irgendwann erhebliche Verschiebungen geben sollte, müsste man reagieren. Das sehe ich derzeit aber nicht. Wir gehen in etwa vom Status quo aus. Wenn wir Bremervörde mit 300 zusätzlichen Plätzen in Aussicht nehmen, werden wir über das Land verteilt anderswo in der Summe 300 Plätze schiedlich-friedlich umorganisieren, wie ich das dargestellt habe. Das ist jedenfalls Stand der Dinge. So sehen wir es momentan. Was die nächsten Jahre und Jahrzehnte bringen, weiß ich auch nicht.

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Dr. Sohn von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Busemann, vor dem Hintergrund meiner eigenen 20-jährigen Erfahrung in der freien Wirtschaft,

(Lachen bei der CDU)

wo eine Personalabteilung selbstverständlich auch im Nachhinein jederzeit in der Lage ist, den Iststand der im Haus und auch in den einzelnen Abteilungen tätigen Menschen gegenüber der Sollstärke einer Abteilung zu nennen - jede ordentliche Personalabteilung kann das -, stelle ich die verwunderte Frage, ob es tatsächlich sein kann - was Ihre Antwort auf eine Frage vorhin nahelegt -, dass eine Justizvollzugsanstalt nicht für jeden Tag

das Verhältnis zwischen Soll- und Iststärke des Personals nennen kann.

Herr Minister Busemann, bitte!

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Ich glaube, die wollen Herrn Busemann in die En- ge treiben! Jetzt soll er zeigen, wie er da wieder herauskommt! Los!)

Herr Jüttner, das hebe ich mir vielleicht noch für eine andere Frage auf. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Sohn, es kann auch auf einen Tag gesehen Verschiebungen zwischen Soll und Ist geben, z. B. durch eine kurzfristige Erkrankung.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Haben Sie an diesem Tag jemanden einge- stellt?)

- Welches Unternehmen stellt denn eine neue Arbeitskraft ein, wenn sich morgens jemand krankmeldet? Das müsste Ihnen doch bekannt sein, wenn Sie wirtschaftserfahren sind.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Wir wollen es ja nur wissen!)

Ich darf es Ihnen noch einmal sagen: Dort bestand am Tag X ein Verhältnis von 833 Häftlingen zu 564 Bediensteten. Die einzige Gruppe, die hier auf eine Personalunterdeckung mit defizitären Tendenzen bezüglich der Sicherheitsfrage kommt, sind Sie. Sonst ist niemand auf diese Idee gekommen - auch nicht die Bediensteten vor Ort, weder die Leitung noch die Bediensteten der Anstalt selber.

(Beifall bei der CDU)

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Adasch von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben die Situation um Ausbrüche kurz angeschnitten. Ich möchte dazu gerne mehr hören. Wie hat sich die Situation zwischen 1998 und 2003 unter der Vorgängerregierung und in der Zeit danach dargestellt? Vielleicht können Sie Ihre Ausführungen ein bisschen mit Zahlen unterfüttern.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Und dann noch für die Zeit von 1976 bis 1990! Wie war es bei Albrecht? Das fehlt noch!)

Herr Minister Busemann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Adasch und Herr Jüttner, diese Frage wurde schon vor einiger Zeit im Ausschuss und auch hier im April-Plenum aufgeworfen; deswegen ist mir die Zahl auch so präsent. In der Legislaturperiode von 1998 bis 2003, als sozialdemokratische Justizminister amtierten und Sie mit im Kabinett saßen, mussten wir leider 34 Ausbrüche und meldepflichtige Entweichungen im Lande konstatieren. Seit dem Regierungswechsel bis heute waren es zehn Ausbrüche.

(Aha! bei der CDU)

Es hat etwas mit der Gesamtbelegungssituation zu tun, es hat etwas mit neuen Strafanstalten zu tun, die wir realisiert haben, und es hat etwas mit einem guten Vollzug, fleißigen und aufmerksamen Bediensteten

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

und mit einer guten Justizpolitik zu tun, dass sich die Verhältnisse offenbar gebessert haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Dr. Sohn von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Minister Busemann, in Variation der Frage von vorhin frage ich noch einmal, ob es tatsächlich sein kann, dass in den einzelnen Justizvollzugsanstalten nicht täglich die Iststärke der Belegschaft gegenüber der Planstärke festgestellt wird. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass sie morgens schlichtweg darauf vertrauen, dass genug Bedienstete da sind, die für die Überwachung des Betriebes schon ausreichen werden.

(Heinz Rolfes [CDU]: Herr Sohn, wenn die heute da sind, dann kom- men die normalerweise morgen auch! - Ulf Thiele [CDU]: Bei der VGH werden jeden Morgen erst einmal die Mitarbeiter durchgezählt!)

Herr Minister Busemann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Sohn, gehen Sie einmal davon aus, dass natürlich in jeder JVA die Anstaltsleitung morgens guckt, wie viel Personal benötigt wird und wie viele Mitarbeiter im Dienst sind, ob es Verschiebungen gibt, die ausgependelt werden können, und ob eventuell zusätzliches Personal angefordert werden muss. Darüber gibt es Tagesberichte usw.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Was ist an dem besagten Tag dabei he- rausgekommen? Das wollen wir wis- sen!)

Machen Sie sich darüber mal keine Sorgen!

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das müssen wir ja!)

Jedenfalls war die Personalversorgung in der JVA Hannover an dem Tag, um den es hier geht, und auch an den anderen Tagen gewährleistet.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Weitere Wünsche nach Zusatzfragen liegen mir nicht vor.

Es hat aber Bemerkungen und auch Zurufe gegeben. Herr Kollege Herzog hat das eingangs getan. Ich habe auch einen Zuruf des Kollegen Jüttner im Hinblick auf die Beantwortung von Fragen aufgefangen. Ich will daher dazu einige Ausführungen machen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Und viel- leicht auch die Verfassung zitieren!)

Die amtierende Präsidentin oder der amtierende Präsident kann die Landesregierung nur auf Artikel 24 Abs. 1 der Verfassung hinweisen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Sehr gut!)

Sie oder er kann auch nicht beurteilen, ob eine Frage vollständig beantwortet worden ist.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Die Antwort war unvollständig! Das merkt jeder!)

Wir haben auch keine Möglichkeit, die Landesregierung zu weitergehenden Antworten zu veran

lassen. Wer als Abgeordneter meint, dass sein Recht aus Artikel 24 verletzt ist, der muss letztendlich - das ist ja auch schon passiert - den Staatsgerichtshof bemühen. - Dies als Bemerkung, bevor ich jetzt die Behandlung der Dringlichen Anfragen für beendet erkläre.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Erste Beratung: Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/128