Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Leidensgeschichte des Naturschutzes kurz darstellen, Herr Langspecht, und zwar in drei Akten.
Frau Kollegin, Sie können sie dann darstellen, wenn es im Plenarsaal ruhiger geworden ist. Im Moment sollten wir eine kleine Pause einlegen. - Bitte schön!
Ein Drama in drei Akten. Erster Akt: Wie mache ich die Landesverwaltung handlungsunfähig? - Zweiter Akt: Wie überfordere ich die Kommunen? - Dritter Akt: Wie schädige ich die Umweltverbände?
Zum ersten Akt: Es begann mit dem vom Minister höchstselbst verfassten Höflichkeitserlass, der heute gesetzlich abgesichert werden soll, auch wenn in der Anhörung alle Beteiligten von deutlich mehr Bürokratie ausgehen.
Es folgten die Verwaltungsreformstufen 1 und 2. Sie wurden systematisch genutzt, um die eigene Verwaltung zu schwächen und die Mitarbeiter zu demotivieren. Die Mitarbeiterzahl im Naturschutz wurde halbiert. Wer bleiben durfte, wurde versetzt. Mitarbeiter wurden ausdrücklich aufgefordert, nicht Aufsicht, sondern Nachsicht zu üben. Meine Damen und Herren, was ist das für ein Staatsverständnis?
Es geht weiter mit der jetzt auf der Kabinettsklausur angekündigten Verwaltungsreformstufe 3. Dem Naturschutz soll es erneut an den Kragen gehen. Der Minister will sich jetzt direkt um die verbliebenen Mitarbeiter kümmern. Auf das Herzstück des Ministeriums, den NLWKN mit seinen rund 900 Stellen, hat Herr Ripke schon ein Auge geworfen. Inhaltlich begleiten Sie das mit dem heutigen Gesetzentwurf, mit dem Sie den Mitarbeitern auch inhaltlich die Arbeit schwerer machen wollen. Das ist eine unverantwortliche Schwächung des Naturschutzes in Niedersachsen!
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Hans-Christian Biallas [CDU]: Ist das alles wahr, was sie sagt?)
Zum zweiten Akt: Nicht nur die Handlungsunfähigkeit der Landesverwaltung wird vorangebracht. Auch die Kommunen werden mit Aufgaben betraut, die sie zum Teil personell und finanziell überfordern. Das haben die Anhörungen erbracht, und das zeigen auch die dazu angestellten Kostenuntersuchungen. Es geht Ihnen nämlich nicht darum, die Aufgaben wirklich ernsthaft und möglichst wirtschaftlich wahrzunehmen. Nein, darum geht es Ihnen nicht. Das zeigt der Bericht des Landesrechnungshofs, und das zeigt die aktuelle Studie zum Vergleich der Fördermittelvergaben zwischen NBank und NLWKN. Beides macht deutlich, dass Sie im Rahmen Ihrer staatlichen Klientelpolitik Kontrollen erschweren wollen, koste es, was es wolle.
Dritter Akt: Auch die Umweltverbände blieben nicht verschont. Erst wurde den Verbänden die institutionelle Förderung genommen, dann wurden die Projektmittel umgeleitet, und jetzt haben Sie die Beteiligung der Verbände in den Verfahren auf ein absolutes Minimum reduziert.
Dazu gibt es keine Zustimmung der Umweltverbände; auch wir haben noch einmal mit allen Gespräche geführt. Unter dem Strich bleibt bei Ihrem Gesetzentwurf eine ganz massive Beschränkung.
So viel zu den drei Punkten. Dabei wissen die Investoren, deren Interessen Sie hier vertreten wollen, auch, dass es wichtig ist, Politik mit den Menschen zu machen und nicht gegen die Menschen,
dass es wichtig ist, sie rechtzeitig in den Verfahren zu beteiligen, ihre Stimme zu hören, weil es nämlich nicht angehen kann, dass die Investoren anschließend in den gerichtlichen Prozessen verlieren und dabei viel Geld in den Sand setzen.
Die Menschen lassen sich nicht mehr für dumm verkaufen. Wenn Sie ihnen die Beteiligungswege wegnehmen wollen, dann werden sie sich andere suchen.
Meine Damen und Herren, der Naturschutz in Niedersachsen liegt auf der Intensivstation. Aber ganz tot ist er noch nicht! Herr Sander, Sie bedauern es wahrscheinlich, dass Sie mit Ihrem allerersten Entwurf bei Herrn Wulff nicht durchkamen; denn dann wäre der Schlag doch sehr viel heftiger geworden. Aber Sie haben ja schon angekündigt, dass Sie nicht aufgeben wollen und bereits in wenigen Monaten die nächste Verschärfung bringen werden. Das lassen wir Ihnen ganz bestimmt nicht durchgehen!
Sie kennen doch das Märchen der Brüder Grimm vom Rumpelstilzchen, Herr Sander, in dem ein Männchen der Bauerstochter half, aus einem großen Berg Stroh Gold zu spinnen, um die Gier des Königs zu befriedigen. Als Preis - Sie wissen es alle - ließ sich Rumpelstilzchen schließlich das Leben des Kindes versprechen. Fast wäre sein Plan auch aufgegangen - aber nur fast! Rumpelstilzchen wurde entdeckt, während es um das Feuer tanzte. Sein Name wurde bekannt, sein Plan wurde entdeckt, und es scheiterte mit seiner Idee. Im Märchen gab es dann ein Happy End: Rumpelstilzchen verschwand, und das Königspaar lebte glücklich und zufrieden mit seinen Kindern.
Herr Präsident, vielen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche für meine Fraktion zum geplanten Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Zuallererst möchten wir Ihnen sagen, dass das von Ihnen gewählte Gesetzgebungsverfahren eine schlichte Ungeheuerlichkeit darstellt.
Durch die Einbringung von CDU und FDP haben Sie die Fristen derart verkürzt, dass Abgeordnete zu Fehlersuchmaschinen für Ihre mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwürfe geworden sind.
Für die anzuhörenden Verbände war die Terminvorgabe ebenfalls eine massive Überforderung. Sie mussten ihre Stellungnahmen gleich zu drei neuen Gesetzentwürfen in wenigen Tagen fertigen. Auch die Anhörungen konnten von ihnen zum Teil nicht wahrgenommen werden, da die ehrenamtlichen Verbandsvertreter nicht an drei Terminen innerhalb nur einer Woche teilnehmen konnten.
Sie von CDU und FDP haben im geplanten Niedersächsischen UVPG gravierende Verschlechterungen vorgenommen. Es ist eben doch ein Unterschied, Herr Bäumer, ob man eine UVP-Pflicht ab einer Stallgröße von 500 Rindern oder erst ab 700 Rindern vorsieht. Sie gehen sehr hart an die Grenze zur europarechtlichen Vorschrift und kollidieren mit den Vorschriften auf der Bundesebene, z. B. wenn es um die Grenzwerte bei der Grundwasserentnahme geht. Überhaupt, Herr McAllister, ist alles, was Sie tun, nur noch durch Ihre überholten ideologischen Vorstellungen zu erklären.
Kolleginnen und Kollegen, Sie missachten die jahrelangen Konsensbemühungen der LAGA, in denen sich die Experten von Bund und Ländern auf einen Abgleich verständigt hatten. Je mehr man sieht, was Sie aus Ihrer Abweichungskompetenz machen, desto mehr bedauern wir das Scheitern eines einheitlichen Umweltgesetzbuches.
Kolleginnen und Kollegen, dieses NUVPG ist erkennbar unter großem Zeitdruck entstanden. Das NUVPG wird somit seiner Scharnierfunktion zwischen Wasser- und Naturschutzrecht in keiner Weise gerecht. Wir werden daher diesen Gesetzentwurf, genauso wie Ihre anderen Gesetzentwürfe, ablehnen.
Sie von CDU und FDP gehen an die Grenze der Abweichungskompetenz, Sie zweifeln gar die Rahmenkompetenz des Bundes an. Damit gehen Sie auch an die Grenze des Verfassungsgrundsat
zes, der klare Zuständigkeiten verlangt. Sollte es zu Verfassungsklagen kommen, müsste bei den genehmigten Vorhaben jeder Einzelfall überprüft werden.
Aber Ihre Absicht ist klar: Sie wollen Umweltstandards möglichst senken und die Verbandsbeteiligung einschränken. Aber wir lehnen Ihr obrigkeitsstaatliches Denken ab.
Wir lehnen ebenfalls die von Ihnen gewünschte Rechtszersplitterung ab; denn wir wollen nicht jeweils 6 Umweltgesetze in 16 Bundesländern. Wir sind nämlich gegen den Aufwuchs von Bürokratie.
- Herr Dr. Hocker, jeder Investor aus dem In- und Ausland wird sich doch fragen, was dieser Rückfall in Kleinstaaterei soll.
Kolleginnen und Kollegen, was bisher allerdings ganz unberücksichtigt blieb, ist die längst überfällige Neuordnung des Bundesberggesetzes.
(Björn Thümler [CDU]: Was ist das für ein Verständnis von Parlamentaris- mus, Frau Emmerich-Kopatsch? - Un- ruhe - Glocke des Präsidenten)
Es darf doch nicht sein, dass gerade Großvorhaben unter dem Bergrecht zum Teil ohne jegliche UVP-Pflicht quasi still und heimlich, von der Öffentlichkeit völlig abgeschirmt, genehmigt werden. Diese Verfahren nach Betriebsplänen darf es aus unserer Sicht nicht mehr geben, vor allem nach den Erfahrungen, die wir gemeinsam mit der Asse gemacht haben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Kollegen in der Bundesregierung für die Novellierung des Bundesberggesetzes einsetzen. Das wäre sinnvoll - im Gegensatz zu den hier vorgelegten Gesetzen. Die braucht wirklich niemand.