Es wäre besser, es würde nicht am 1. März in Kraft treten. In Ihrer Phobie, die bewährten Standards so weit wie möglich nach unten abzuschwächen, haben Sie es durch die Beratungen gescheucht. Herr Kollege Bäumer, Sie hätten vielleicht auch sagen sollen, wie viele Verbände eigentlich gegen das Gesetz waren und wie viele auch das Tempo in den Anhörungen beklagt haben.
Dabei hatte Herr Sander einen in weiten Teilen verfassungswidrigen und problematischen Entwurf vorgelegt, der erst durch massive Kritik von Opposition, GBD und Verbänden etwas verändert wurde. Aber es bleibt dabei: Der Schutz der Natur und das ehrenamtliche Engagement der Umweltschützer und Umweltschützerinnen ist Ihnen nichts wert. Im Gegenteil, Sie verschlechtern die Naturschutzstandards in Niedersachsen massiv, bauen Bürger- und Beteiligungsrechte ab, schaffen neue Bürokratie, etwa bei den Kommunen durch den Höflichkeitserlass, verzichten auf jede übergreifende Planung und treten damit in einen fatalen Wettbewerb um das schlechteste Naturschutzgesetz Deutschlands ein,
und dies in einer Zeit, in der in Niedersachsen Tag für Tag wertvolle Fläche in einer Größe von 13 Fußballfeldern für immer versiegelt wird und das Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt bis 2010 zu stoppen, in der Bundesrepublik bisher verfehlt worden ist. Nähme man die Festlegungen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ernst, die auch für die Bundesländer verbindlich sind, wären eher ein Ausbau und eine Verbesserung des Naturschutzgesetzes erforderlich, statt es nach unten abzuschleifen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist in ihren Änderungsanträgen auf wichtige Fragen eingegangen. Es wäre etwa an der Zeit, genmanipulierte Pflanzen in Schutzgebieten generell zu verbieten,
wie es Brandenburg und Bayern getan haben. Es wäre Zeit, ein landesweites Biotopverbundsystem in Niedersachsen zu schaffen, auch vor dem Hintergrund des Klimawandels, und das europäische Verbundsystem Natura 2000 wirksam abzusichern.
Es wäre Zeit, die Ehrenamtlichen im Land stärker an der Umweltplanung zu beteiligen, statt ihre Beteiligungsrechte in Bezug auf Naturschutzgebiete abzuschaffen.
Meine Damen und Herren, wovor haben Sie eigentlich Angst, vor fundierter Kritik, wie stark manche Eingriffe bedrohte Arten und Lebensräume unwiederbringlich zerstören? - Vor allem über die CDU bin ich enttäuscht, Herr Bäumer. Herr Sander legt die Kettensäge an das Naturschutzgesetz, und die CDU reicht ihm noch den Sprit. Zum Glück sind die Vorschläge der FDP in Bezug auf die Abschaffung der Realkompensation in der Fläche und dieser Ablasshandel über das Geld auf Bundesebene und auch unter den Ländern nicht mehrheitsfähig. Deshalb hat Herr Sander wohl mit dem Abbau des Naturschutzrechts in Niedersachsen auch nicht warten wollen.
An vielen Stellen sind Sie dabei über das verfassungsrechtlich Vertretbare hinausgegangen. Der GBD hat das oft kritisiert, etwa bei Ihrer Wegdefinition von Eingriffen in die Bodennutzung in § 5 oder bei der Festlegung, dass Naturzerstörungen nur noch bis zur Höhe von 7 % der Kosten des Eingriffs und nicht mehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Die Natur hat bei Ihnen einiges zu befürchten. So erlauben CDU und FDP einfach mal so nebenbei im Gesetz, dass die so wichtigen und prägenden Landschaftselemente wie Wallhecken in Zukunft durch zweimal 12 m breite Schneisen abgeholzt werden können, damit zwei große Mähdrescher nebeneinander passen. Darüber hinaus verursachen Sie mit Ihrem Gesetz neue Kosten und Bürokratie, vor allem bei den Kommunen. Das haben auch die Spitzenverbände massiv kritisiert.
CDU und FDP verzichten auf ein Landschaftsprogramm auf Landesebene und lassen die Kommunen bei der Regionalplanung, die sie machen müssen, im Regen stehen. Sie erklären ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte der Landkreise, die oft erfolgreiche Vermittler zwischen den verschiedenen Interessen waren, für eine freiwillige überflüssige Maßnahme und zwingen die Behörden, jede Umweltschutzmaßnahme und -kontrolle in Zukunft vorher anzukündigen. Wahrscheinlich fordern Sie bald auch bei Radarfallen, dies den möglicherweise Betroffenen vorher persönlich,
Meine Damen und Herren, das ist das schlechteste, teuerste und bürokratischste Naturschutzgesetz Deutschlands.
Meine Damen und Herren von der CDU, Herr Ministerpräsident Wulff, ich frage Sie: Wie lange eigentlich wollen Sie Herrn Sander da noch gewähren lassen? - Kein Mitglied Ihres Kabinetts außer Frau Heister-Neumann war in der NDR-Umfrage unbeliebter als Ihr Umweltminister, und das hat Gründe. Wer ehrenamtliche Umweltschützer und Umweltschützerinnen nur als Feind sieht und meint, dass seine Beamten in der Umweltverwaltung sowieso nur - Zitat - „dummes Zeug“ produzieren, ist für den Schutz unserer Lebensgrundlagen nicht geeignet.
Deshalb mein Appell an die CDU: Emanzipieren Sie sich von Ihrem schwächelnden und tobenden Koalitionspartner und stimmen Sie unseren Änderungsanträgen zu. Damit würden wir ein fortschrittliches, innovatives und bürgernahes Naturschutzgesetz schaffen, das seinen Namen auch verdient. Ihr Gesetzentwurf erfüllt das keineswegs.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum neuen Niedersächsischen Wassergesetz, der kleineren der drei Katastrophen. Ich möchte dazu drei Aspekte einbringen. Dabei geht es zum einen um das Verfahren selber - Herr Bäumer, das kann man nicht so einfach verschweigen -, zum anderen um unser Verhalten zu diesem Gesetz und zum Schluss um ein Versprechen.
Warbek, die uns in Marathonsitzungen begleitet haben, die mitgehört, mitgedacht, protokolliert, organisiert und juristische Feinarbeit geleistet haben, ganz herzlich danken.
Ich beginne mit dem Verfahren. Meine Damen und Herren von CDU und FDP, wir akzeptieren, dass das Wassergesetz heute verabschiedet wird. Wir akzeptieren den Termin, nicht aber den Inhalt. Das gleichzeitige Inkrafttreten von Bundesgesetz und Landesgesetz ist wichtig, um Rechtsunsicherheiten im kommunalen Bereich zu vermeiden.
Der Sichtweise, die die kommunalen Spitzenverbände vorgetragen haben, schließen wir uns in Bezug auf das Wassergesetz an.
Allerdings konnten in der Hektik der Beratung viele Verbesserungsvorschläge, die eingebracht worden sind bzw. von den Verbänden angeregt worden sind, nicht berücksichtigt werden. Das ist schlecht für das Gesetz, das Sie wahrscheinlich gleich verabschieden werden.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie haben eine absurde Situation geschaffen. Sie verabschieden ein Gesetz und kündigen gleichzeitig - das haben wir in den Ausschussberatungen erlebt - ein besseres an. Das kann im Umkehrschluss nur heißen, dass das, was gleich verabschiedet wird, schlecht ist.
Es ist relativ unsinnig, ein schlechtes Gesetz zu verabschieden; das kann man doch wohl nicht wegdiskutieren.
Schlecht war jedenfalls das Zeitmanagement. Dass Abgeordnete über die Feiertage Gesetze lesen, ist in Ordnung. Dass aber die kleinen Verbände die Weihnachtstage damit verbringen müssen, Stellungnahmen auszuarbeiten, ist denen gegenüber eine Zumutung, zumindest vor dem Hintergrund, dass die Finanzierung der Verbände unter Ihrer Regierung ja nun auch nicht gerade rosig ist.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie hätten ja auch schneller arbeiten und den Entwurf früher vorlegen können. Dann wäre die Beratungszeit länger gewesen, und man hätte heute etwas Vernünftiges verabschieden können.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Verbänden Dank dafür zu sagen, dass sie sich die Mühe gemacht haben und eine Vielzahl von sehr guten Anregungen vorgetragen haben, die in der Beratung leider nicht mehr eingearbeitet worden sind.
Ich komme dann zu unserem Verhalten. Wir werden dem Wassergesetz aus mehreren Gründen nicht zustimmen. Ich möchte zwei davon vortragen. Der erste betrifft § 60, den Gewässerrandstreifen, den Streifen, in dem - neben anderen Regelungen - Grünland nicht in Ackerland umgebrochen werden darf. Das neue Gesetz verkürzt den Gewässerrandstreifen auf 5 m. Gewässer dritter Ordnung sind generell ausgenommen. Durch Ihre Regelung, meine Damen und Herren von CDU und FDP, schaffen Sie in ökologischer Hinsicht eine Verschlechterung gegenüber dem alten niedersächsischen Wassergesetz und eine Verschlechterung gegenüber dem Bundesgesetz. Solche Verschlechterungen machen wir nicht mit.
Wir teilen an dieser Stelle die Sorgen der kommunalen Wasserversorgungsunternehmen, die Schadstoffeinträge und Probleme bei der Wasseraufbereitung fürchten. Trinkwasserschutz ist eine sehr wichtige Aufgabe, die man nicht einfach so beiseite schieben darf, wie Sie es hier tun.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie bedienen hier ausschließlich die Interessen der Landwirtschaft. Umweltaspekte und Wasserrahmenrichtlinie werden schlicht der Klientelpolitik geopfert.
Den zweiten Ablehnungsgrund finden wir in § 63 zur Gewässerunterhaltung. Hier regeln CDU und FDP den reibungslosen Wasserabfluss ausschließlich. Strukturvielfalt und Artenvielfalt im Gewässer geraten ins Hintertreffen und interessieren überhaupt nicht. CDU und FDP streichen hemmungslos