Ich erspare es mir hier, die Details aufzuzählen, wie und warum ein Abschiebestopp von den Ländern erlassen werden kann; denn ich meine, das haben wir hier, an dieser Stelle, in den letzten Jahren wirklich wieder und wieder getan. Ich kann gar nicht verstehen, warum man, wenn man diese gesetzlichen Grundlagen wirklich verinnerlicht, in diesem Fall wieder einen Abschiebestopp fordern kann. Ich bin davon überzeugt, dass der Weg, den das Auswärtige Amt vorgegeben hat, nämlich im Rahmen der Einzelfallprüfung eine Gefährdung der zurückzuführenden Person festzustellen, der richtige ist. Ich finde es gut, dass Niedersachsen diesen Weg geht und damit seiner Verantwortung in vollem Umfang gerecht wird. Natürlich werden diejenigen bei uns Schutz finden, deren Rückkehr nicht gefahrlos erfolgen kann. Meine Damen und Herren, daher lehnen wir den Antrag der Linken ab.
Meine Damen und Herren, es gibt zwei Wünsche nach Kurzinterventionen. Zunächst spricht Frau Zimmermann und dann Frau Polat. Bitte, Frau Zimmermann!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Lorberg, wenn Sie meinen, sich so sehr sorgfältig darum zu kümmern, wie es Menschen geht, die in ein Land abgeschoben werden - wenn es um bedrohte Flüchtlinge geht, wie Sie das nennen -, dann frage ich mich wirklich, warum Sie als Vorsitzende der Integrationskommission im Innenausschuss nicht dafür gesorgt haben, dass dieser Antrag mindestens zur Mitberatung an die Integrationskommission überwiesen wird. Das ist Ihnen nicht wichtig. Sie müssen hier einmal zur Kenntnis nehmen, dass das ein Novum ist und dass es das bisher noch nicht gegeben hat.
Sie sagen, ein Abschiebestopp sei nicht möglich und das Land Niedersachsen könne das nicht machen. Ich meine, Sie könnten sich von Herrn
Schünemann einmal beraten lassen, wie der Weg aussehen könnte, in Niedersachsen zu einem Abschiebestopp zu kommen. Das funktioniert nämlich; denn wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Lorberg, ich habe deutlich gemacht, dass es sehr auffällig ist, dass Niedersachsen erst kurz nach dieser versuchten Abschiebung, wie ich das einmal nennen will, am 7. Januar, den Erlass an die Ausländerbehörden gegeben hat. Alle anderen Bundesländer haben direkt nach dem Schreiben des Bundesinnenministers einen Erlass herausgegeben.
Ich meine - danach fragen wir in unserer ja Anfrage auch -, dass das im Landkreis Wesermarsch nicht passiert wäre, wenn es diesen Erlass gegeben hätte; denn in dem Erlass steht ausdrücklich drin - ich zitiere aus dem Schreiben des Bundesministeriums des Innern -: Unabhängig davon - der Einzelprüfung des BAMF - werden die Länder gebeten, bis zu einer abschließenden Klärung - das bezieht sich hier auf den aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes - anstehende Abschiebungen nach Syrien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen. - Das ist nicht passiert. Der Mann ist um 5 Uhr morgens abgeholt worden und hatte 30 Minuten Zeit zu packen. Als er schon in Frankfurt am Flughafen war, konnte die Abschiebung nur durch die Einschaltung des Anwaltes über den Flüchtlingsrat verhindert werden.
Wenn wir den Erlass rechtzeitig herausgegeben hätten, eventuell wie in Schleswig-Holstein mit einer Anzeigepflicht an das Innenministerium, wäre dies nicht passiert.
Herr Präsident! Frau Zimmermann, Sie haben mich als Vorsitzende der Integrationskommission angesprochen. Die Arbeit der Integrationskommission beruht bekanntlich darauf, dass wir Wege zur Integration hier bei uns in Niedersachsen finden wollen, dass wir Integration verbessern wollen und dass wir Integration natürlich auch denjenigen ermöglichen wollen, die dauerhaft bei uns bleiben.
Wenn es aber so deutlich ist, dass es für die Menschen, von denen Sie hier gesprochen haben - Syrier -, gar nicht möglich ist, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu bekommen, dann hat das nichts mit Integration zu tun. Ich finde, wenn ein Antrag so eindeutig zu bewerten ist, dann braucht er auch nicht in der Integrationskommission behandelt zu werden.
(Filiz Polat [GRÜNE]: Dann schmei- ßen Sie wahrscheinlich auch bald den Flüchtlingsrat aus der Integrations- kommission!)
Darin gebe ich meinen Fraktionskollegen uneingeschränkt recht. Deshalb habe ich mich mit vollem Bewusstsein dieser Entscheidung angeschlossen.
Sie, liebe Frau Zimmermann, haben gesagt, wo ein Wille sei, sei auch ein Weg. Wir möchten die Wege der Linken nicht gehen; denn dann würden wir die Gesetzeslage verlassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Lorberg, es ist unglaublich, wie Sie die Arbeit dieser Kommission für Integrationsfragen einschätzen.
Es ist tatsächlich so, dass dies in dem 18-jährigen Bestehen dieser Kommission der erste Fall ist, dass eine migrationspolitisch wichtige Frage nicht zur Mitberatung überwiesen wurde. Das haben Sie
zu verantworten. Es handelt sich um Menschen, die zum Teil seit vielen Jahren hier leben und von denen der Ihrer Partei angehörende Bundesinnenminister de Maizière sagt: Wir müssen das Rückübernahmeabkommen aussetzen, weil es Festnahmen und Verfolgungen gegeben hat. Er empfiehlt, Asylfolgeanträge zu prüfen. In einer solchen Situation stellt sich für die Betroffenen sehr wohl die Frage der Integration oder Abschiebung als Alternative. Die Kommission ist gefordert, diese Frage zu beraten. Das haben Sie das erste Mal in 18 Jahren verwehrt. Das sagt eigentlich alles über Ihr Bewusstsein.
Wir haben uns im letzten Plenum über eine Petition syrischer Yeziden unterhalten. Meine Fraktion hat seinerzeit schon gesagt, dass diese Petition der Landesregierung zur Erwägung gegeben werden muss, weil sie im Kontext dieses Schreibens von Bundesinnenminister de Maizière zu sehen ist. Auch das haben Sie abgetan.
Jetzt sage ich einmal zum sogenannten Herrn Integrationsminister Schünemann: Wenn Sie sich in dieser Frage so verhalten würden, wie es andere Ihrer Kollegen getan haben, müssten wir heute hier diese Debatte nicht führen. Sie haben nämlich das Schreiben des Bundesinnenministers - Ihres Parteifreundes; aber der steht bei Ihnen wohl auf der Abschussliste; Sie kritisieren ihn ja ständig, wenn ich die Presse dieser Tage lese - als oberste Ausländerbehörde nicht an die Ausländerbehörden des Landes weitergegeben.
Es wäre vorbildlich gewesen, wenn Sie den Ausländerbehörden im Lande empfohlen hätten: Weist alle Betroffenen darauf hin, dass die Notwendigkeit besteht, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Während der Bundesinnenminister das Rückübernahmeabkommen wohl aus begründeten Anlässen - diese Anlässe haben die anderen Kollegen der Opposition hier dargestellt - aussetzt, zeichnen Sie sich wieder einmal dadurch aus, dass Sie das Problem aussitzen. Das ist der wesentliche Unterschied.
Also handeln Sie! Geben Sie den Ausländerbehörden im Land klar zu verstehen: Es gibt Probleme. Es bestehen Gefahren. Weist alle Betroffenen auf die Möglichkeit hin, einen Asylfolgeantrag zu stellen. - Dann findet genau die Einzelfallprüfung statt,
Möglicherweise werden das einige Ausländerbehörden aber nicht tun, weil sie nicht informiert sind und auch nicht informiert werden.
Meiner Meinung nach haben die Ausländerbehörden auch eine Beratungspflicht, um Menschen vor bestimmten Schicksalen zu schützen, und nicht nur eine Durchgriffspflicht.
Wenn der Innenminister dieses Landes so handeln würde, würde er dem Titel „Integrationsminister“ gerecht werden. Er handelt aber nicht so. Ich habe ihm aber schon einmal gesagt: Wenn Sie, Herr Schünemann - ich brauche den anderen Argumenten der Kolleginnen Zimmermann und Polat nichts hinzuzufügen oder sie zu wiederholen; es ist gesagt -, wirklich Integrationsminister sein oder als solcher ernst genommen werden wollen,
dann geben Sie auch der Ausländer-, Flüchtlings- oder Asylpolitik ein menschliches bzw. humanes Gesicht! Solange dieser einheitliche Zusammenhang Ihrer Politik nicht zu erkennen ist, sind und bleiben Sie Abschiebe- und nicht Integrationsminister.
Meine Damen und Herren, gerade noch rechtzeitig hat sich Herr Biallas zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir hier über ein ernstes Thema sprechen. Ich glaube auch, dass den betroffenen Menschen jede Aufgeregtheit eher schadet als nützt. Deshalb ist es vielleicht ganz gut, die Fakten noch einmal zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Bachmann, es ist so, wie es Frau Lorberg hier gesagt hat. Das Ministerium hat alle Ausländerbehörden informiert. Alle wissen Bescheid. Soweit ich weiß, ist das nicht im Wege eines Erlasses geschehen, sondern durch eine Unterrichtung. Das ist aber auch egal.
Im Zusammenhang mit der erwähnten Petition haben wir während des letzten Plenums, Herr Bachmann, auch besprochen, dass der vernünftigere und bessere Weg, der den Menschen mehr hilft, wahrscheinlich der ist, jeden Einzelfall noch einmal zu überprüfen, statt einen Abschiebestopp zu verhängen, von dem jeder genau weiß, dass er nach genau einem halben Jahr nach seiner Verhängung wieder ausläuft mit der Folge, dass wir gar nicht wissen, ob bis dahin alle Einzelfälle überprüft worden sind.