Protokoll der Sitzung vom 18.02.2010

Wir fahren unsere Prüfungsdienste mit einem konstant hohen Personaleinsatz. Bei den bestehenden Notwendigkeiten, Personal abzubauen, ist dies keine Selbstverständlichkeit. Zurzeit sind deutlich über 1 800 Mitarbeiter bei der Außenprüfung im Einsatz. Die Steuerfahndung ist gut 250 Personen stark. Die Prüfer können auf eine hervorragende EDV-Unterstützung zurückgreifen, mit der die Steuerdaten bearbeitet werden. Der Prüfer kann die Buchführung des geprüften Unternehmens mit moderner Revisionssoftware abgleichen. Die automationsgestützte Bearbeitung der Daten durch die Finanzverwaltung findet natürlich auch bei Konzernen und den Großbetrieben statt. Hier werden die Betriebsprüfer bei Bedarf durch IT-Fachleute unterstützt.

Weiterhin stehen Programme zur Kalkulation von Betrieben bestimmter Branchen zur Verfügung, um die Buchführung zu verproben. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, in denen Bargeschäfte einen Großteil der Geschäftsvorgänge ausmachen. Eine entsprechende EDV-Unterstützung steht natürlich auch der Steuerfahndung zur Verfügung. Durch den Einsatz moderner Kriminalanalysesoftware haben sich auch hier die Möglichkeiten deutlich erweitert. Details kann ich hier aus generalpräventiven und ermittlungstaktischen Gründen natürlich nicht kundtun. Es ist aber allgemein bekannt, dass wir im Gastronomiegewerbe und anderswo mit entsprechender Software Steuerhinterziehung aufdecken und den jeweiligen Inhaber wieder zur Steuerehrlichkeit hinführen.

Ich möchte nicht zuletzt ausdrücklich auf die Erfolge der im Jahr 2002 unter meinem Amtsvorgänger initiierten niedersächsischen Task Force hinweisen. Diesen hervorragenden Ansatz von Herrn Aller haben wir aufgenommen und weiter ausgebaut. Wir sind damit seit Jahren bundesweit führend und Vorbild für andere Länder. Für dieses niedersächsische Erfolgsmodell wurden seinerzeit zusätzlich zehn Stellen für Informatiker, Steuerfahnder und Betriebsprüfer bereitgestellt. Das zahlt sich aus. Im Jahre 2009 konnten die niedersächsischen Finanzämter aufgrund des durch die Task Force zur Verfügung gestellten Kontrollmaterials ein Mehrergebnis von rund 16,5 Millionen Euro generieren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ein gutes Beispiel sind die Programme zur Durchforstung des Internets. Gerade der Bereich des Internetauktionshandels beinhaltet ein hohes Steuerausfallrisiko und wird durch die Task Force verfolgt. Ich möchte mir die Anregung erlauben, dass der Fachausschuss einmal die Gelegenheit zu einem Besuch der Task Force nutzen sollte. Sie können sich vor Ort dann gerne einen Überblick über die Arbeitsweise dieser Task Force verschaffen. Ich habe das auch bereits getan. Es hat auch schon im Fernsehen entsprechende Berichte gegeben. Ein solcher Besuch ist lohnenswert. Insofern sollte sich auch der Landtag durch seinen entsprechenden Fachausschuss ein Bild davon verschaffen, wie intensiv dort gearbeitet wird.

Niedersachsen wird hier, wie gesagt, bundesweit als Vorbild angesehen. Nicht zuletzt der Nordverbund richtet seine gemeinsamen Bemühungen zur Betrugsbekämpfung an der niedersächsischen Task Force aus.

Bei der angesprochenen Prüfung der Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften in Niedersachsen haben wir unsere Leistungen verdoppelt. Einkommensmillionäre sind schwer zu bestimmen. Aber natürlich wird dieser Personenkreis in erheblichem Umfang geprüft. Bis einschließlich 2006 wurde bei 10 % der Personen mit bedeutenden Einkünften eine Außenprüfung angeordnet. Unsere Betriebsprüfer erzielen zwischenzeitlich eine Quote von rund 20 %. Das heißt, dass in etwa jeder fünfte Fall geprüft wird. Die Fälle, in denen eine Außenprüfung als nicht erforderlich angesehen wird, werden im Innendienst als sogenannte Intensivprüffälle behandelt. Eine der Bedeutung dieser Fälle angemessene Überprüfung ist somit in jedem Falle sichergestellt.

Abschließend möchte ich noch auf die geänderten gesetzlichen Vorgaben hinweisen. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, die Befugnisse der Finanzverwaltung erweitert. Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften unterliegen danach aufgrund ihrer steuerlichen Bedeutung ohne weitere Begründungspflicht der steuerlichen Außenprüfung. Das heißt, weil sie ein hohes Einkommen haben, kann man einfach dorthin gehen, ohne dass man auch nur einen Anlass oder Hinweis dafür hat, dass dort irgend etwas falsch ist. Ebenfalls durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz ist für diesen Personenkreis eine Aufbewahrungspflicht von Belegen eingeführt worden, die mit der Verpflich

tung für Gewerbetreibende und Selbstständige vergleichbar ist.

Nach gestrigem Stand sind im Zusammenhang mit den Kapitalanlagen in der Schweiz 273 Selbstanzeigen mit einem Volumen von knapp 60 Millionen Euro eingegangen, die nachzuversteuern sind. Das entspricht etwa 20 Millionen Euro zusätzlichen Steuereinnahmen plus darauf entfallende Zinsen in Höhe von 6 % pro Jahr.

Diese Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang kann der Staat nicht hinnehmen. Niedersachsen ist deshalb hier nicht untätig. Die Betriebsprüfung hat es mit der Korrektur unterschiedlicher Bewertungen und Rechtsauslegungen zu tun. Bei komplexen Sachverhalten sind unterschiedliche Rechtsauffassungen natürlich oft auch vorprogrammiert. Dementsprechend sind die Betriebsprüfungsgrundsätze auf die Vermeidung extensiver Gestaltung ausgerichtet, also auf Präventionseffekte.

Die Steuerfahndung ermittelt bei Steuerhinterziehung bzw. Steuerbetrug. Ihre Aufgabe ist es, kriminelles Handeln aufzudecken und einer Strafe zuzuführen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Bekämpfung des Steuerbetrugs wird von der Niedersächsischen Landesregierung und der Steuerverwaltung nicht erst seit dem Ankauf ausländischer Bankdaten sehr ernst genommen. Die niedersächsischen Außendienste sind, wie eingangs ausgeführt, sehr gut und erfolgreich aufgestellt. Der Ankauf der CD mit Daten von Kapitalanlegern in der Schweiz wird nach rechtlicher Abwägung mitgetragen und unterstützt. Dies schließt auch die Kostenbeteiligung mit ein.

In der Abwägung wiegen staatliche Interessen an einer effektiven Strafverfolgung erheblicher Steuerhinterziehungen schwerer als der bisher nur behauptete Verstoß gegen das Recht des Herkunftsstaates. Ein anderes Ergebnis wäre meines Erachtens vor dem Hintergrund der Steuergerechtigkeit gegenüber ehrlichen Steuerzahlern nicht zu rechtfertigen.

(Beifall bei der CDU)

Ich darf darauf hinweisen: Wenn wir wüssten, dass sich diese CD in Deutschland befände, würden wir sie natürlich nicht ankaufen, sondern mit strafprozessualen Mitteln beschaffen, also mit Hausdurchsuchung und Beschlagnahme. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass auf dieser CD

nur Daten sind, die zu erfahren der Staat einen Anspruch hat. Denn die Steuerbürger haben ja die Verpflichtung, ihre Einkünfte in der Steuererklärung zu erklären. Auf den CDs sind ja die Daten über die Einkünfte, die sie haben und von sich aus hätten erklären müssen. Ihnen geschieht also kein Unrecht.

Zu Frage 2: Die niedersächsischen Betriebsprüfungsstellen sind quantitativ gut ausgestattet und arbeiten mit hoher Qualität. Gerade die aktuellen Vorfälle machen deutlich, dass der Schwerpunkt bei der Verfolgung von Fällen mit Auslandsbezug nicht auf einer verstärkten Überprüfung durch Steuerfahnder und Betriebsprüfer im Inland liegen kann. Manchmal wird ja gesagt, wir müssten jetzt mehr Steuerfahnder einstellen. Bei aller Liebe - die Steuerfahnder dürfen selbstverständlich nicht in der Schweiz, in Liechtenstein oder Luxemburg tätig werden. Umgekehrt würden wir es uns auch verbitten, wenn ausländische Beamte hier in Deutschland ohne unsere Zustimmung tätig würden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das heißt, auch ein Mehr an Steuerfahndern in beliebiger Größenordnung wäre der im Ausland befindlichen Daten nicht habhaft geworden. Vielmehr muss der Auskunftsaustausch mit anderen Staaten intensiviert und ausgebaut werden. Deutschland unterstützt deshalb die Vorhaben auf europäischer Ebene, das Bankgeheimnis gerade in sogenannten Steueroasen einzudämmen und damit Steuerflucht und -betrug wirksamer bekämpfen zu können.

Vielleicht darf ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Schweiz trotz der Kontroverse um gestohlene Bankdaten bereit ist, die Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland fortzusetzen. Die Verhandlungen zielen darauf hin, ein Abkommen über eine erleichterte Amtshilfe auch bei Steuerhinterziehung nach den Regeln der OECD abzuschließen. Dagegen lehnt gerade die Schweiz weiterhin einen von der Europäischen Union verlangten automatischen Informationsaustausch über Steuerdaten ab.

Wenn man genau hinschaut, ist es wirtschaftlich auch gar nicht sinnvoll, das in der Schweiz anzulegen; denn die Zinsen sind geringer, und der Zinsabschlag beträgt 35 % im Gegensatz zu 25 % in Deutschland, wo die Zinsen deutlich höher sind, sodass es vielleicht auch in diesem Rahmen richtig ist, dass man das Geld, nachdem man es steuerehrlich gemacht hat, wieder zurücktransferiert.

Zu Frage 3: Mit Statistiken ist es immer so eine Sache. Aber wir stehen gemäß der vom Bundesfinanzministerium erstellten und im Internet veröffentlichten Jahresstatistik der steuerlichen Betriebsprüfung 2008 auf den vorderen Plätzen. Neuere Bundesdaten gibt es zurzeit noch nicht. Im Zehnjahresvergleich konnte Niedersachsen den Prüfungsturnus in allen Betriebsgrößenklassen auch im Bundesvergleich stetig verbessern. So liegt Niedersachsen beim Prüfungsturnus der Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe weit besser als der Bundesdurchschnitt und belegt bei den Klein- und Kleinstbetrieben sogar Platz 1 im Ländervergleich. Bei den Mittelbetrieben beträgt der Durchschnitt 13,3 Jahre, in Niedersachsen 11,4 Jahre. Bei den Kleinbetrieben liegt er im Bund bei 25,9 Jahren, in Niedersachsen bei 18 Jahren. - Das heißt nicht, dass sie nur alle 18 oder 25 Jahre eine Steuererklärung abgeben, sondern dass sie nur in diesem Zeitraum eine Steuerprüfung vor Ort haben. Das ist auch wirtschaftlich angemessen und sinnvoll.

Bei Großbetrieben liegt Niedersachsen mit einem Turnus von 4,34 Jahren zwar leicht über dem Bundesschnitt von 4,26 Jahren. Wenn Sie aber einmal den Unterschied zwischen 4,34 und 4,26 Jahren ausrechnen, werden Sie feststellen, dass das weniger als ein Monat ist. Zugunsten der niedersächsischen Steuerverwaltung würde ich sagen, dass das noch innerhalb der statistischen Ungenauigkeit liegt. Da aber Großbetriebe anschlussgeprüft werden, gehen keine Steuern verloren.

Trotzdem arbeiten wir natürlich daran, ständig besser zu werden. Ich weise dazu auf die zeitnahe Betriebsprüfung hin, die nicht zuletzt auch im Interesse der steuerehrlichen Unternehmen liegt.

Der Hinweis, große Konzerne müssten rechnerisch nur alle 50 Jahre eine Umsatzsteuersonderprüfung fürchten, ist leider irreführend, weil die Umsatzsteuer bei jeder normalen Betriebsprüfung immer mitgeprüft wird, sodass Umsatzsteuersonderprüfungen nur in ganz besonders gelagerten Fällen durchgeführt werden, z. B. wenn besonders hohe Vorsteuerüberhänge in Umsatzsteuervoranmeldungen vorkommen. Da Großbetriebe zum Teil täglich geprüft werden, weil wir dort ununterbrochen mit unseren Prüfern sind, und damit auch die Umsatzsteuer ständig zeitnah geprüft wird, gibt es gar keinen Anlass, dort eine Umsatzsteuersonderprüfung zu machen. Deshalb ist die Tatsache, dass Großbetriebe nur alle 50 Jahre an der Reihe seien, ein eher positives Zeichen. Wir prüfen die Umsatzsteuer dort nämlich jeden Tag.

Im Jahr 2008 lag die Quote aller geprüften Betriebe im Bundesdurchschnitt bei 20,1 %. Niedersachsen erreichte eine Prüfungsquote von 21,3 % und liegt damit insgesamt über dem Bundesdurchschnitt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Herr Minister. - Für die Fraktion DIE LINKE stellt Frau Kollegin König die erste Zusatzfrage. Bitte schön!

Frau Präsidentin! In der WirtschaftsWoche vom 1. Februar steht, dass es im Kanton Zug in der Schweiz Zehntausende Gesellschaften gibt, die dort praktisch nur mit einem Briefkasten vorhanden sind. Da es sich dabei vielfach um international tätige Gesellschaften handelt, frage ich die Landesregierung: Welche Möglichkeiten haben Sie, auf die Töchter von hier in Deutschland ansässigen Holdings Einfluss zu nehmen, wenn die in der Schweiz ansässigen Töchter dieser Holdings hauptsächlich das Ziel und den Zweck verfolgen, das deutsche Steuerrecht zu umgehen?

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Möllring. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass wir in einer globalisierten Welt natürlich niemanden daran hindern können, im Ausland - sei es in der Schweiz oder anderswo - Vermögen zu haben, Geld anzulegen oder Geschäfte zu machen, ebenso wie sich ausländische Firmen ja auch in Deutschland und Niedersachsen ansiedeln und an unseren Firmen beteiligen, was auch durchaus erwünscht ist. Die Konzernbilanz muss allerdings stimmen, und die ausländischen Töchter müssen in die Konzernbilanz eingebracht und offen deklariert und im Rahmen der deutschen Steuergesetzgebung mit berücksichtigt werden. Dies wird natürlich im Rahmen unserer Möglichkeiten überprüft.

Aber ich möchte darauf hinweisen, dass nicht jeder, der im Ausland einen Firmensitz oder eine Tochtergesellschaft hat, diese gegründet hat, um

Steuern zu hinterziehen. In der Regel macht man das, um Geschäfte zu machen, um seinen Betrieb zu fördern. Das ist durchaus wünschenswert. Wenn uns Steuerhinterziehungen bekannt werden oder der Verdacht darauf entsteht, werden wir dem natürlich mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln nachgehen.

Wie gesagt, wichtig ist, dass wir ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz bekommen. Dies ist auf einem guten Wege. Nach allen Irritationen, die es anfänglich gegeben hat, hat es sehr schnell Telefonate zwischen unserem Bundesfinanzminister Schäuble und seinem Kollegen in der Schweiz gegeben. Wenn ich es richtig sehe, haben sie sich letzten Sonntag getroffen, um Weiteres zu besprechen. Ich gehe davon aus, dass diese Verhandlungen wiederaufgenommen werden, wenn Herr Schäuble aus dem Krankenhaus entlassen ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Eine weitere Zusatzfrage möchte - so ist mir berichtet worden - Herr Kollege Riese von der FDP-Fraktion stellen. - Nein? Dann war das eine Fehlmeldung. Das habe ich mir fast gedacht.

Frau Kollegin Weisser-Roelle von der Fraktion DIE LINKE!

Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, dass in der Nordwest-Zeitung am 6. Februar stand, dass den Finanzbehörden in Baden-Württemberg potenziell interessantes Material vorliegt - dort seien Daten von 2 000 Steuersündern vorhanden -, frage ich die Landesregierung: Welche Informationen liegen der Landesregierung vor, und welche Kooperation hat sie mit der dortigen Landesregierung, um sich sozusagen auszutauschen und Informationen aus diesen Daten zu ziehen?

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke schön. - Herr Minister Möllring, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bisher liegen auch uns nur die entsprechenden Pres

semitteilungen vor. Wir warten jetzt ab, inwieweit sich derartige Meldungen verifizieren.

Nachdem damals die Liechtenstein-CD angekauft worden war, haben sich hier in Niedersachsen eine ganze Reihe von ganz offenkundigen Trittbrettfahrern gemeldet, die gesagt haben: Auch ich würde gerne für Sie, Herr Möllring, Daten besorgen, wenn Sie mir einen entsprechenden Detektivauftrag geben und - natürlich nur im Erfolgsfall - eine entsprechende Prämie zahlen. - Das muss alles sehr sorgfältig geprüft werden, damit man nicht auf Leute hereinfällt, die im Rahmen dieser ganzen Geschichte sozusagen schnell Kasse machen wollen.

Nach allem, was ich weiß, gehe ich davon aus, dass der Kollege Stächele in Baden-Württemberg das jetzt erst einmal überprüft, wie das Land Nordrhein-Westfalen den Datensatz von 1 500 erst einmal darauf überprüft hat, ob er verwertbare Daten enthält. Die ersten fünf Daten in NordrheinWestfalen waren verwertbar, sodass man davon ausgehen kann, dass auch die anderen 1 500 verwertbar sind. Auch das muss natürlich geprüft werden. Wenn der Kollege Stächele auf uns zukommt, werden wir das genau so wie in vergleichbaren Fällen behandeln, z. B. in dem Fall mit dem Datensatz aus der Schweiz, der NordrheinWestfalen angeboten wurde.

Das Gleiche soll - das habe ich gehört; ob das stimmt, weiß ich nicht - in Bayern geschehen sein. Aber das müssen wir jetzt einmal abwarten.

Wenn wir verlässliche Daten bekommen, werden wir versuchen, sie in unseren Besitz zu bekommen, und dann werden wir sie auch nutzen.

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Brinkmann von der Fraktion der SPD. Bitte schön!