Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Änderungsbedarf, der hier gerade vermutet wurde, ist da. Unerlaubte Telefonwerbung geht weiter - so lautet eine Presseinfo der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom 9. Februar 2010.
Unerlaubte Telefonwerbung ist für viele Menschen eine massive Belästigung. Sie ist ein Eingriff in die Privatsphäre und Ursache für viel Streit darüber, ob am Telefon ein Vertrag geschlossen worden ist. Massenhafte Anrufe zu Unzeiten sind sogar mehr als eine Belästigung. Sie sind - insofern ist der Titel des Antrags auch völlig richtig - Telefonterror.
Die Menschen erwarten von uns Schutz vor diesen Methoden. Für uns bedeutet das neben Sicherheit und Transparenz auch einen guten Rechtsschutz. Wer sich angesichts des nach wie vor existierenden Problems hier hinstellt und tatsächlich über die Empfehlung des Ausschusses „erledigt“ abstimmen möchte, der leidet schlicht und ergreifend unter Realitätsverlust.
Besonders dreist aber ist, dass es diese Anrufer aus Callcentern darauf anlegen, insbesondere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern Dinge aufzuschwatzen, die komplett überflüssig sind. Ich hatte gerade in der letzten Woche wieder ein Gespräch mit einer älteren Dame, die mehrmals angerufen worden ist, weil sie angeblich ein Auto gewonnen habe. An das betreffende Preisrätsel aber konnte sie sich nicht mehr erinnern. Zurückrufen möge sie nun doch aber endlich. Sie war genervt, sie war verunsichert, und sie suchte Hilfe. Ich werde ihr am Ende dieser Woche sehr gern
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP! In der Politik ist es halt so wie im richtigen Leben: Man kann Krankheiten nicht dadurch heilen, dass man das Fieberthermometer versteckt. Aber genau das möchten Sie heute machen.
Meine Damen und Herren, es lohnt sich daher, sich des Themas „Verbraucherschutz“ intensiv anzunehmen. In den Jahren 2008 und 2009 ist im Bundestag um eine Verbesserung der damaligen Rechtslage gerungen worden. Man hat sich sehr intensiv mit der Frage beschäftigt, ob die Widerspruchslösung bei telefonisch geschlossenen Verträgen, wie man es jetzt normiert hat, ausreichend ist, oder ob man, wie von den Grünen dort wie hier beantragt, bei Vertragsabschlüssen eine schriftliche Bestätigung fordern sollte. Für beide Positionen gab und gibt es gute Argumente. Vertreter sowohl von SPD als auch von CDU, Herr Adasch, signalisierten im Bundestag, dass man auch für die schriftliche Bestätigung Sympathie hege.
Die Widerspruchslösung wurde als ein Anfang angesehen. Von vornherein war klar: Hierauf muss man ein Auge haben. Spätestens nach drei Jahren soll eine Evaluation stattfinden.
Insbesondere muss man berücksichtigen, Herr Kollege Dr. Zielke, dass die Widerspruchslösung nicht in allen Bereichen unproblematisch ist. Wir haben jetzt u. a. durch Hinweise der Verbraucherzentrale Niedersachsen festgestellt, dass wir ein Problem mit der gesetzlichen Regelung insbesondere in den Bereichen der Reise- und Beförderungsleistungen haben. Dann ist damit auch der Hinweis auf weiteren Reformbedarf gegeben. Dann darf und muss auch dieser Landtag darüber reden.
Jetzt kann man sich beherzt darüber streiten, ob die drei aufgestellten Forderungen insgesamt richtig sind, ob sie ergänzt oder abgeändert werden sollten, oder ob weiterer Spielraum eingeräumt werden sollte. Das alles wäre Gegenstand der Diskussion. Auch ich wäre an der einen oder ande
ren Stelle für etwas mehr Spielraum, um die Ergebnisse der Evaluation zu berücksichtigen. Aber: Jede Diskussion, die wir hier führen, ist besser als das, was uns zur Abstimmung empfohlen wird. „Erledigt“ wird dem Thema nicht gerecht.
Auf Bundesebene war ganz klar und eindeutig: Das Thema ist nicht erledigt. Es muss weiter behandelt werden. - Warum das zu CDU und FDP in Niedersachsen nicht durchgedrungen ist, erschließt sich mir nicht. Vielleicht möchte man das Thema „Verbraucherschutz“ ja auch deshalb möglichst schnell vom Tisch haben, damit man sich nicht mit der eigenen Politik beschäftigen muss, damit man sich möglichst nicht anhören muss, dass das Einfrieren der institutionellen Förderung der stetig wachsenden Arbeit bei der Verbraucherzentrale nicht gerecht wird.
Stattdessen stellt die Projektförderung die Verbraucherzentrale vor große personelle Probleme. Ich kann verstehen, dass man das nicht hören möchte. Es ist immer unangenehm, auf solche Verfehlungen hingewiesen zu werden. Wir halten Ihnen den Spiegel aber trotzdem vor.
Noch dramatischer als die Belästigung durch Anrufe ist aber der wirtschaftliche Schaden, der angerichtet wird. Von daher habe ich eine große Sympathie für die Forderung, dass der Gewinn bestmöglich abgeschöpft werden muss. Wenn Unternehmen auf diese perfide Weise Gewinne einstreichen, dann müssen dem Staat geeignete Instrumente zur Verfügung stehen, um an diese Gewinne heranzukommen.
Es ist auch ein Schlag ins Gesicht der Opfer und gleichzeitig ein Anreiz für die Unternehmen zum Weitermachen, wenn man sich vor Gericht recht einfach auf einen Irrtum oder ein Missverständnis berufen kann.
Die Beschränkung des Verschuldensmaßstabs auf Vorsatz eröffnet zu viele Schlupflöcher, und die Erwartungshaltung auch an uns ist, diese Löcher zu stopfen. Gewinnabschöpfung ist eine Ausnahme im Zivilrecht und muss aufgrund der quasi strafenden Funktion auch eine Ausnahme bleiben. Den Verschuldensmaßstab von Vorsatz hin zu
Meine Damen und Herren, ich fordere Sie von CDU und FDP auf, dass Sie sich mit dem Thema „unerlaubte Telefonanrufe“ differenzierter auseinandersetzen, als Sie es bisher getan haben. Das darf und das muss man von Ihnen erwarten.
Andernfalls verabschieden Sie sich auch auf diesem Politikfeld als ernst zu nehmender Gesprächspartner. Dann allerdings kann man Ihnen nur empfehlen: Gehen Sie lieber heute als morgen nach Hause, und liefern Sie nicht eine inhaltliche Bankrotterklärung nach der anderen ab. Das ist wirklich keinem mehr zuzumuten.
Zu dem Beitrag von Herrn Tonne haben sich Herr Adasch und Herr Zielke zu Kurzinterventionen gemeldet. Zunächst erhält Herr Adasch das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Tonne, so lassen wir Ihnen das nicht durchgehen. Wir beraten intensiv und beschließen in Berlin gemeinsam ein Gesetz, wir sind uns im Bundestag und im Bundesrat einig und bringen dieses Gesetz auf den Weg, wir beschließen zudem, dass wir nach drei Jahren dieses Gesetz überprüfen, und dann stellen Sie sich heute hier hin und werfen uns vor, wir würden nichts tun. Was haben Sie denn mehr getan? Wo sind denn Ihre Initiativen auch auf Bundesebene? - Wie Sie auf diesen Antrag reagieren, das ist wieder bezeichnend für den Zustand der SPD in diesem Hause.
Auf einen zweiten Punkt möchte ich eingehen, da Sie immer wieder das Thema der Verbraucherzentralen anführen.
glauben doch nicht im Ernst, dass wir über Verbraucherzentralen dieses Problem lösen können. Was hilft es denn der älteren Dame, die zu Hause dauernd angerufen wird? - In dem Fall kann ihr die Verbraucherzentrale auch nicht helfen. Das ist doch nicht der richtige Ansatz.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Hans-Dieter Haase [SPD]: Was ist denn das für eine Argumentation, Herr Adasch? Das ist unter Ihrem Wert!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Tonne, auch ich kann nicht die Markigkeit verstehen, mit der Sie im Grunde nur Luft erzählen.
Wir haben den Originalantrag der Grünen für erledigt erklärt, weil er durch das Gesetz erledigt ist.
Nun gibt es einen Änderungsantrag der Grünen. Der ist aber im Moment nicht akut. Sie fordern nämlich die Landesregierung auf, etwas Bestimmtes zu tun, was sie in einem Punkt ohnehin tut oder getan hat. In diesem Punkt ist der Antrag völlig überflüssig. Zwei andere Punkte sind durch den Hinweis auf die Dreijahresfrist, nach der das Gesetz evaluiert und möglicherweise verändert werden soll, gegenstandslos geworden.
Wir hätten durchaus auch sagen können, wir lehnen den Antrag ab, aber das wollten wir Ihnen eigentlich nicht antun.