Es nützt auch nichts, dass Sie eine Reihe von einzelnen Projekten erwähnen, die es gibt und die auch wirklich ganz toll sind - darin gebe ich Ihnen recht -, wenn das Hauptproblem darin besteht, dass es keine flächendeckende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gibt, und das Land sich nicht dafür einsetzt, dass das realisiert wird.
Nun noch etwas zu dem Preis „Kinder haben Rechte“: Diesen Preis kann man nicht ernsthaft als Beteiligungsprojekt bezeichnen. Das ist reine Symbolpolitik. Es geht nur darum, dass die Ministerin oder die Staatsekretärin bei der Übergabe des Preises auf einem Foto abgelichtet wird.
Wenn Sie wirklich Interesse daran hätten, die Partizipation vonseiten des Landes weiterhin zu unterstützen, dann hätten Sie einen Änderungsantrag eingebracht. Die Arbeit und Mühe haben Sie sich leider nicht gemacht.
Ich möchte als Kommunalpolitikerin - ich bin im Kreistag in Lüneburg - auch zurückweisen, dass wir die Kommunen hier gängeln. Wir geben Anreize, wir fordern aber auch sehr strikt nach dem Motto „Fördern und fordern“.
Jetzt spricht ebenfalls im Rahmen einer Kurzintervention der Kollege Klein von der SPD-Fraktion. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Vockert, in der Frage, dass es hier im Haus einen Grundkonsens geben sollte, werden wir uns wohl ebenso einig wie in einigen der differenzierten Punkte, die Sie hier angeführt haben. Diesen Punkten kann man durchaus folgen. Ich habe aber überhaupt kein Verständnis dafür, dass Sie in Ihrem Beitrag die Benennung der Kinderbeauftragten derart negieren. Ich weiß nicht, wie Sie es ausgeführt haben. Sie haben sicherlich nicht „Unsinn“ oder „Blödsinn“ gesagt; das würde auch den parlamentarischen Gepflogenheiten nicht gerecht werden.
- Es ging aber zumindest in die Richtung. - Ich nehme es gerne mit für den Oberbürgermeister in Salzgitter, der bekanntlich CDU-Mitglied ist, wie Sie das sehen. Ich habe vorhin bewusst differenziert dargestellt, dass die reine Benennung nicht ausreicht, sondern dass das mit Aufgaben und Projekten, die auch finanziert werden, unterlegt sein muss. Ich bedaure es aber, dass Sie das so negativ darstellen, weil daraus durchaus gute Impulse entstehen können, wie es bei uns auch der Fall gewesen ist. Wenn Sie so über Kinderbeauftragte reden, dann bräuchten wir auch keine Ausländerbeauftragten, Behindertenbeauftragten, Seniorenbeauftragten und andere mehr; die haben Sie damit auch ad absurdum geführt.
Nein, ich will keine Beauftragten abschaffen. Ich will nur auf Ihre Nachfrage, Herr Kollege Klein, darauf hinweisen, dass es mit der Einrichtung einer Institution, einer Stelle und der Besetzung eines Kinderbeauftragten allein nicht getan ist nach dem Motto, dass man die Verantwortung abgibt und damit seine Schuldigkeit getan hat und sich dann niemand mehr kümmert. Das bringt nämlich nichts. Insofern müssen wir hier immer wieder überprüfen. Der eine sagt, dass es sinnvoll sei, in der Gemeinde einen Kinderbeauftragten einzusetzen. Der andere sagt, dass wir einen super Kreisjugendring haben, der sich mit dieser Thematik auseinandersetzt, und dass wir so etwas nicht brauchen. Ich meine, jede Kommune sollte das Recht haben, sich frei entscheiden zu können, welchen Weg sie für richtig hält, weil es immer wieder eine neue Herausforderung ist. Jede Jugendlichengruppe, jede Generation ist eine andere und erwartet neue Antworten von vor Ort und nicht von uns von oben dirigistisch. Deshalb ist es notwendig, dass wir hier etwas machen.
Frau Kollegin Staudte, bei Ihnen in der Gemeinde Scharnebeck ist vor einigen Jahren ja versucht worden, ein Jugendparlament auf die Beine zu stellen, was dann aber auf keine Resonanz gestoßen ist. Daran wird deutlich: Von oben etwas anzuordnen, hilft nicht. - Deshalb kann ich nur sagen: Unsere verantwortlichen Kommunalpolitiker wissen das. Sie bemühen sich, sich jedes Jahr immer wieder neu darauf einzustellen und entsprechende Lösungen zu finden.
Meine Damen und Herren, ich wollte gerade schon verkünden, dass mir weitere Wortmeldungen nicht mehr vorliegen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Kindern eine lebenswerte Zukunft zu gestalten und vorzubereiten, bedeutet vor allem, sich diesen Kindern zuzuwenden, ihnen Zeit und auch Gehör zu schenken. Das gilt für den Familienkreis, das gilt für die Kommunen, und das gilt auch für den Schulbereich; denn ihre Hinweise
sind wichtig und sinnvoll, auch weil Kinder und Jugendliche gegenüber den Erwachsenen eine ganz andere Perspektive einnehmen.
Kinder und Jugendliche in Niedersachsen haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, selbstbestimmt zu handeln, sich einzubringen und damit auch demokratische Spielregeln einzuüben. Ich denke dabei an die Jugendverbände und auch die kommunalen Jugendparlamente. Auch die Schule als staatliche Institution übernimmt die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern das Verständnis von Demokratie näherzubringen. Mit dem Wissen darum, dass der Schule als prägendem Lern- und Lebensort von Kindern und Jugendlichen eine besonders wichtige Rolle für die Entwicklung einer demokratischen und engagierten Haltung zukommt, hat sich die Kultusministerkonferenz im letzten Jahr noch einmal für eine Stärkung der Demokratieerziehung ausgesprochen. In den Schulen selbst haben wir z. B. mit der Einführung der Schulvorstände in den Eigenverantwortlichen Schulen die Rolle der Schülervertreterinnen und -vertreter deutlich gestärkt und ihnen die Möglichkeit gegeben, sich aktiv an der Entwicklung des Schulprofils zu beteiligen und wichtige Entscheidungen in der Schule mitzugestalten; mit den Eltern, mit den Lehrkräften und mit der Schulleitung gemeinsam.
Die Schule muss ein Handlungsfeld gelebter Demokratie sein - darin sind wir uns sicherlich einig -, Toleranz gegenüber anderen Menschen und Meinungen üben, die Würde des jeweils anderen großschreiben, für Zivilcourage eintreten, Regeln einhalten und Konflikte gewaltfrei lösen. Das sind zentrale Aufgaben.
Meine Damen und Herren, die Zielrichtung des Antrags der Partei Bündnis 90/Die Grünen kann ich dem Grunde nach nachvollziehen. Die Vorschläge im Einzelnen halte ich allerdings für überzogen. Das gilt insbesondere für den geforderten Einsatz der Kinderbeauftragten in jeder Verwaltung. Das halte ich nicht für zielführend, vor allem dann nicht, wenn dies zwangsweise geschehen soll. § 22 e der Niedersächsischen Gemeindeordnung schreibt den Kommunen bereits vor, Kinder und Jugendliche in angemessener Form zu beteiligen. Ich bin davon überzeugt - die Stadt Salzgitter ist dafür in der Tat ein gutes Beispiel -, dass die Kommunen dies in angemessener Form tun.
Frau Ministerin, vielleicht warten Sie einen Moment. - Ich habe den Eindruck, dass Ihre eigene Fraktion Ihren Beitrag nicht unbedingt hören möchte.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Man könnte fast sagen: Ihre Fraktion liegt Ihnen zu Füßen!)
Wir vertrauen unseren Kommunen und sind sicher, dass sie diese Aufgabe im Interesse der Kinder und Jugendlichen hervorragend meistern und lösen.
Zunächst lasse ich über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1757 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist mehrheitlich so beschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung zustimmen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 01410 für erledigt erklären möchte, den bitte ich ebenfalls um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch das ist mehrheitlich so beschlossen.
Erste Beratung: Schienenverkehrsausbau für Niedersachsen vorausschauend planen und umsetzen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2169
Zur Einbringung hat sich Herr Kollege Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der globalisierungsbedingt stark angewachsene Seefrachtverkehr bietet für die norddeutschen Seehäfen und das Hinterland eine wichtige wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeit. Die bisher gemachten, uns allen bekannten Wachstumsprognosen zum Fracht- und Containeraufkommen in den Seehäfen in Hamburg, in Bremerhaven und demnächst auch in Wilhelmshaven sind für die kommenden 20 Jahre trotz der aktuellen Rückgänge weiterhin als Planungsgrundlage heranzuziehen, um den daraus möglichen wirtschaftlichen Nutzen nicht zu gefährden. Dies gilt jetzt insbesondere angesichts der verbesserten Schienenanbindung der Mitbewerber aus den sogenannten ARA-Häfen - Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam -, die mit der neu erstellten BetuweLinie über eine zweigleisige Güterbahn durch die gesamten Niederlande als Hinterlandanschluss verfügen. Dieser Konkurrenz müssen wir uns stellen.
In den Boomjahren 2007 und 2008 hat sich gezeigt, dass wegen der gestiegenen Kosten und der unkalkulierbaren Engpässe auf der Straßenanbindung die Güterbahn für diese Verkehre überproportional genutzt wurde. Dies ist aus Klimaschutzgründen eine unterstützenswerte Entwicklung, die allerdings schon mit den auch dort erreichten Kapazitätsengpässen zu kämpfen hatte. Ich erinnere daran, dass die Strecke Lüneburg-Stelle zu 130 % ausgelastet ist. In vielen anderen Bereichen des niedersächsischen Schienennetzes beläuft sich die Auslastung auf 100 %. Da gibt es keine Luft mehr nach oben.
Zunehmende Konflikte mit dem Personenfern- und -nahverkehr sowie mit Anliegern viel genutzter Güterstrecken machen den Ausbaubedarf auch besonders deutlich. Bereits im jetzigen Status quo kann in Bremen wegen der Überlastung der Tras
sen im Güterverkehr nicht überall der gewünschte 15-Minuten-Takt bei der neuen S-Bahn gefahren werden. Das ist doch ein Alarmsignal. Auf Hamburg rollen durch neue Bestellungen täglich 30 zusätzliche Nahverkehrszüge zu, während sich die Fertigstellung des dritten Gleises zwischen Lüneburg und Stelle laut Bahnauskunft inzwischen bis ins Jahr 2015 verzögern wird.
Wir haben angesichts dieser Engpässe auf Norddeutschlands Schienen durch die krisenbedingte Verschnaufpause jetzt die Chance, aber auch die Verpflichtung, ein zukunftsgerechtes Gesamtkonzept für den Infrastrukturausbau im Schienenbereich zu entwickeln, das zugleich den verschärften Anforderungen durch den Klimawandel gerecht wird. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, in Zukunft einen deutlich höheren Anteil des Güterverkehrs auf der Schiene abzuwickeln. Dafür ist es notwendig, einen 24-Stunden-Betrieb mit deutlich lärmreduzierten Güterzügen in einem bedarfsgerechten Umfang zu ermöglichen. Der Bedarf ist enorm. Ein Gutachten des IVE der TU Braunschweig aus dem Jahr 2009 spricht von täglich 263 zusätzlichen Güterzügen bis 2015 und 596 zusätzlichen Güterzügen pro Tag bis 2025. Selbst wenn wir jetzt sagen, dass sich diese Entwicklung aufgrund der Krise um ein paar Jahre verzögern wird, so bleibt es dennoch illusorisch, diesen so anwachsenden Güterverkehr auf den bestehenden und den bislang geplanten zusätzlichen Netzen abzuwickeln. Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf.