Jetzt folgen die Zweiminutenbeiträge, auf die jeder ein Anrecht hat und zu denen sich jeder zu Wort melden kann. Bei diesen gibt es keine Kurzinterventionen mehr; darauf hat man sich vorher geeinigt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In meiner Entscheidung für Entwurf 1 oder 2 habe ich mich von zwei Fragen leiten lassen. Die erste Frage ist: Welcher Maßstab soll für mein eigenes Handeln gelten? Darf ich künftig von den Bürgern erwarten, dass sie sich um unser kulturelles Erbe kümmern und unsere Baudenkmäler bewahren, wenn ich als Abgeordnete das selbst nicht so ernst nehme? Wie viel Autorität verliert ein Parlament, das von den Bürgern die Beachtung des Denkmalschutzes erwartet, sich selbst aber ausnimmt?
Meine zweite Frage lautet: Wie soll sich ein Parlament im 21. Jahrhundert präsentieren? Welche Architektur, welche Formensprache ist angemessen? - Das Parlament als erstes Haus der Demokratie sollte ein Ort der Beständigkeit und Verlässlichkeit sein. Es sollte für Transparenz der Macht stehen.
Bei Betrachtung des Yi-Entwurfs habe ich mich gefragt: Braucht man für Transparenz Glasfassaden, einen Glastempel? Spiegeln diese nicht nur ein Bild von Transparenz und täuschen Transparenz nur vor? Und warum Säulen? Ausgeliehen
aus einem jahrhundertealten Arsenal, angefangen bei der Renaissance über Aufklärung, Historismus und Faschismus bis hin zum Neohistorismus von heute, dienen sie einem einzigen Zweck: modischer Repräsentation. Daher war die Assoziation des Architekten mit Claudia Schiffer nicht zufällig.
Anders dagegen der Gebhardt-Entwurf: Er bewahrt, ja verbessert die Klarheit des OesterlenBaus, und er widersteht der Versuchung zur Dekoration.
Herr Zielke, mit dem Mief der Adenauer-Ära hat dieser Bau nichts zu tun. Das genaue Gegenteil ist der Fall.
Der Gebhardt-Entwurf ist ein Entwurf mit Respekt vor der Geschichte unserer jungen Demokratie und Klarheit in der Aussage, ein Entwurf, der Neues schafft, ohne Altes zu zerstören.
Meine Damen und Herren, diese Haltung des Respekts und der Kontinuität stände uns in dieser Zeit gut an. Ich werde gegen den Abriss und für den Umbau stimmen.
Meine Damen und Herren, ich möchte die Besuchergruppen noch einmal um Verständnis dafür bitten, dass die Abgeordneten jetzt nicht in die Gruppen zur Diskussion gehen können, sondern dieser Debatte hier folgen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Denkmalschutz und Denkmalpflege sind die tragenden Säulen der niedersächsischen Kulturpolitik. Deswegen muss das Landesparlament heute sehr umsichtig mit seiner Entscheidung zur Zukunft dieses Landtagsgebäudes umgehen. Als Kulturpolitikerin bin ich der festen Überzeugung, dass heute von diesem Parlament nur eine Antwort gegeben werden kann: ein deutliches Votum für den größtmöglichen Erhalt des OesterlenBaus. Die besondere Bedeutung des Denkmalschutzes und die Anforderungen an einen modernen Parlamentsbetrieb, wie wir ihn alle wollen,
Zweitens. Die Symbolik des historischen jungen Landes Niedersachsen, welche im Oesterlen-Bau identitätsspiegelnd wiedergegeben ist, geht nicht verloren und kann heute auch als Symbol für den Aufbruch in eine neue Zeit fortentwickelt werden.
Nicht zuletzt stellt sich der Gesetzgeber, nämlich dieses Landesparlament, nicht über seine eigenen Gesetze und führt den sonst für wichtig erklärten Denkmalschutz nicht ad absurdum. Wie wollen wir uns eigentlich noch glaubhaft, nachvollziehbar und nachdrücklich für die Denkmalpflege in diesem Land einsetzen, wenn wir uns selber über das Gesetz stellen und ihn bei der erstbesten Gelegenheit auch in diesem Hause nicht ernst nehmen?
Geehrte Kolleginnen und Kollegen, der GebhardtEntwurf ist die vertretbare Antwort auf die Fragen von architektonischer Klarheit, von Geschichtsbewusstsein, von Denkmalschutz. In ihm kann sich auch das Parlament in dieser Zeit präsentieren und modern arbeiten. Ich bitte Sie daher: Stimmen Sie mit mir für den zweiten Preisträger!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Tatsache, dass aus der Fraktion der Sozialdemokratie hier so unterschiedliche Meinungsbilder vorgetragen werden, macht deutlich, wie intensiv, wie fachorientiert und wie offen diskutiert worden ist. Deshalb bin ich erst einmal sehr dankbar, dass wir die Abstimmung freigegeben haben und es möglich ist, in diesem Parlament unterschiedliche Positionen in aller Klarheit darzustellen.
Ich stimme für die Variante 1 von Professor Yi und tue dies aus guten Gründen. Diese Gründe wurden von Herrn McAllister - in Bezug auf das Verfahren - und von Herrn Möhrmann - in der sachlichen und fachlichen Begründung - schon gut vorgetragen.
Wenn sich Herr Dr. Sohn und der Chefredakteur der HAZ verbal und inhaltlich verbinden, dann werde ich bei der inhaltlichen Aussage skeptisch.
Einige Punkte des Verfahrens sind für mich aufgrund der Erkenntnisse von 2002/2003 von Anfang an ganz wichtig gewesen:
Der erste Punkt: Das Verfahren ist ergebnisorientiert angelegt und gibt dem Landtag die zweite und letzte Chance, einen Landtagsneu- oder -umbau zu organisieren. Sonst braucht er es nie wieder zu versuchen. Ich bin dem Herrn Präsidenten dankbar, dass es gelungen ist, die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und zeitweise auch der Grünen in diesen konstruktiven Prozess einzubeziehen.
Der zweite Punkt: Das Verfahren ist einvernehmlich mit Kommission, Jury und Wettbewerb auf den Weg gebracht worden und hat in der Bereitstellung von maximal 45 Millionen Euro mit der Verabschiedung des Haushalts 2010 gegipfelt. Da haben die Koalition und die SPD in diesem Punkt zusammengestanden und gesagt: Dies ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen. - Spätestens da hätte sich jeder, der Probleme mit dem weiteren Vorgehen gehabt hätte, melden müssen, Alternativen ansprechen und sagen müssen, was er will.
Nach der Vorlage des Wettbewerbsergebnisses war klar, dass es im Kern nur zwei Alternativen gab. Das war aber in der Kompromissbereitschaft des Wettbewerbs angelegt: Neubau - man sollte nicht immer nur von Abriss reden - oder Teilabriss und Teilrenovierung im Bestand. Über diese beiden Alternativen war am Ende zwangsläufig zu entscheiden, und zwar nach meiner Einschätzung durch das Parlament. Deshalb ist alles Beiwerk der
Debatte zur Seite zu schieben, weil die wesentlichen Kriterien, die als Vorgabe in den Wettbewerb gegeben worden sind, eingehalten wurden. Alle - dafür bin ich Herrn Professor Fingerhuth sehr dankbar -, die in der Kommission dafür gestimmt haben, dass Professor Yi auf Platz 1 gekommen ist, sind ja keine Deppen im Geschäft. Das sind hoch qualifizierte Leute, die mit 14 : 4 abgestimmt haben: Yi auf Platz 1, Gebhardt auf Platz 2. Diesem Votum habe ich mich angeschlossen.
Wenn ich die Debatte rückblickend betrachte, stelle ich fest: Kostenrahmen - kein Problem mehr, weil beide Projekte wenigstens gleich teuer würden, das eine mit hohem Risiko belastet. Denkmalschutz - neutralisiert in der Debatte und in der Bewertung durch die jeweiligen Wortmeldungen.
Das Letzte, was ich für wichtig halte: Einbindung in das Stadtbild von Hannover. Da folge ich dem Oberbürgermeister voll und ganz und bin dankbar dafür, dass er sich so klar positioniert hat, viel klarer als andere.
Meine Damen und Herren, damit Sie eine Übersicht haben: Ich habe jetzt noch vier Wortmeldungen zu diesen Kurzbeiträgen. Die nächste Rednerin ist Frau Polat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe mich hier zu Wort gemeldet. Einige von Ihnen wissen, dass ich in meiner Fraktion auch für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege zuständig bin. Aus diesem Grund möchte ich diesen Aspekt hervorheben.
Wir diskutieren heute über den Abriss dieses Plenargebäudes oder den Umbau bzw. Neubau, wie es Herr Thümler gesagt hat.
Die Variante 2 ist unstrittig ein klarer Eingriff in ein Denkmal. Das können wir so festhalten. Nichtsdestoweniger ist für mich als Abgeordnete, die sich
auch dem Denkmalschutz verpflichtet sieht, wichtig, deutlich auf Artikel 6 unserer Niedersächsischen Verfassung hinzuweisen. Ich möchte mich auch für den sehr interessanten und sachlichen Vortrag von Frau Dr. Lesemann zum Denkmalschutzgesetz bedanken. Der § 2 dieses Gesetzes lautet:
„Aufgabe des Landes ist, für den Schutz, die Pflege und die wissenschaftliche Erforschung der Kulturdenkmale zu sorgen.“
Das gilt natürlich auch für ihre eigenen Denkmale. Denkmale sind nach § 1 „zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen“.