Denn es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes, die Erkenntnisse mitzuteilen, die gegen eine Einbürgerung sprechen können.
Ob konkret ein Mitglied der Partei DIE LINKE persönlich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder es sich hiervon glaubhaft distanziert, das kann nur von der Einbürgerungsbehörde selbst in der Gesamtschau entschieden werden. Sie hat den Betroffenen dazu zu befragen, anzuhören. Wie ich den Medien entnehmen musste, soll sich Frau Menger-Hamilton einer Anhörung allerdings verweigert haben. Vielleicht hat das zu der Verzögerung geführt; deshalb will ich Herrn Jagau da gar nicht kritisieren. Aber festzustellen ist, dass es hier noch nicht zu einer Entscheidung gekommen ist.
Die Fachaufsicht im niedersächsischen Innenministerium hat sich gegenüber der Region Hannover ebenfalls rechtlich einwandfrei verhalten.
Wegen der zu erwartenden öffentlichen Aufmerksamkeit bei einer Regelanfrage zu einem Einbürgerungsantrag eines Mitglieds der Partei DIE LIN
KE hat die Fachaufsicht in meinem Haus die Region Hannover gebeten, ihr die Entscheidung der Region Hannover vorab zur Kenntnis zu geben. Hieraus kann der Regionspräsident aber natürlich nicht ableiten, dass er nicht entscheiden kann.
Er ist lediglich darum gebeten worden, die Entscheidung, die er fällen will, der Ausländerabteilung mitzuteilen. Damit hätte er ganz im Gegenteil sogar schneller entscheiden können, weil wir uns anschließend noch einmal absprechen konnten. Daraus zu machen, wir hätten verzögert, ist schlicht falsch. Die Verantwortung liegt hier eindeutig bei der Region Hannover und auch beim Regionspräsidenten, Herrn Jagau.
Die Fakten im Fall Menger-Hamilton liegen lange auf dem Tisch, und die Region kann und muss entscheiden.
Meine Damen und Herren, natürlich habe ich mir, nachdem der Fall öffentlich geworden ist, berichten lassen. Der danach offenbar auf Ebene einzelner Mitarbeiter intern und wohl auch gegenüber der Region Hannover wiedergegebene Eindruck, diesem Verfahren liege eine Weisung und inhaltliche Entscheidung durch mich zugrunde, ist schlicht falsch.
Im konkreten Fall Menger-Hamilton hatte der damalige Verfassungsschutzpräsident bereits im Dezember 2007 entschieden. Ich sage aber noch einmal: Ich habe ihn dafür nicht zu kritisieren. Er hat völlig korrekt gehandelt. Hätte ich eine Weisung erteilt, wäre sie auch nicht falsch gewesen. Denn der Verfassungsschutzpräsident hat völlig richtig und rechtskonform gehandelt. Deshalb ist es völlig unerheblich, ob ich da eingegriffen habe
Weil Herr Jüttner und auch Herr Briese die Frage gestellt haben, wie man die Partei DIE LINKE heute überhaupt noch beobachten könne, sage ich Ihnen noch einmal: Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm - in Klammern: SPD -, hat erst in diesen Tagen die Notwendigkeit der Überwachung der Partei DIE LINKE als Ganzes noch einmal deutlich gemacht.
Deshalb, meine Damen und Herren, werde ich im Sinne einer wehrhaften Demokratie weiterhin an der Beobachtung durch den Verfassungsschutz festhalten. Der Verfassungsschutz wird auch in Zukunft Informationen an die Einbürgerungsbehörden weitergeben. Ich gehe davon aus, dass die Einbürgerungsbehörden aus diesem Fall lernen, dass möglichst zügig abzuwägen ist. Denn zweieinhalb Jahre sind - das gebe ich zu - eine Zeit, in der man sich eigentlich hätte entscheiden können.
Das ist sie: meine Einbürgerungsurkunde. Ich habe überhaupt keinen Grund, daran zu zweifeln, dass ich in einem rechtsstaatlich völlig korrekten Verfahren eingebürgert worden bin.
und dass dies in der Vergangenheit auch immer so gewesen ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich es nicht akzeptiere, dass meine Einbürgerung hier vom Innenminister als rechtswidriger Vorgang dargestellt wird, und dazu ein paar Anmerkungen machen, die Sie in meiner Mündlichen Anfrage Nr. 10, die ich für die morgige Sitzung gestellt habe, nachlesen können.
Erstens. Der Verfassungsschutz war seit dem 27. November 2006 darüber informiert, dass ich mich einbürgern lassen wollte. Man hat mir auch geantwortet. Das alles war also bekannt und wurde bis ins Innenministerium diskutiert.
Zweitens. In der Drs. 16/2155 teilt die Landesregierung mit, dass ihr ein „Fall aus dem Bereich des sogenannten Ausländerextremismus“ - - -
- - - bekannt ist, „in dem von einer Einbürgerungsbehörde aufgrund der Mitteilung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes eine Einbürgerung zurückgenommen wurde.“ Meine Einbürgerung wurde nicht zurückgenommen.
Ein Letztes - ich bitte, das ganz kurz vortragen zu dürfen -: Die SPD war bis Januar 2003 noch an der Landesregierung. Ich habe ein Schreiben des Verfassungsschutzes von 2002, aus dem hervorgeht, dass ich nicht überwacht wurde. Im November 2003 habe ich dann ein Schreiben vom inzwischen CDU-geführten Verfassungsschutz erhalten, - - -
„Außerdem ist einem Aufsatz in Disput 8/2003 zu entnehmen, dass Sie an einem Sommercamp teilgenommen haben.“
Vielen Dank, Herr Präsident. - Die Ursache dafür, dass sich dieser Fall so lange hingezogen hat, liegt meiner Meinung nach eindeutig bei dem niedersächsischen Verfassungsschutzamt.
- Das will ich Ihnen jetzt noch einmal erläutern. - Die Verzögerung liegt daran - das hat das Amt in der Unterrichtung eingeräumt -, dass Sie - undifferenziert und nicht auf den Einzelfall abstellend - automatisch eine negative Stellungnahme abgeben, wenn es sich z. B. um einen linken Sozialdemokraten handelt, der zur Links-Partei gewandert ist.