Meine Damen und Herren, es sind betriebsverfassungsrechtliche Werte, die uns zu moralischen Handlungen verpflichten. Es sind Werte, die zum Wohlergehen der Menschen beitragen, Werte wie Gerechtigkeit, Gesundheitsschutz, Sicherheit, Achtung, Fürsorge und Teilhabe. Frau König, dies alles sind bürgerliche Wertorientierungen. Es sind insbesondere auch Ziele für eine moderne Mitbestimmung im Betrieb. Diesen Zielsetzungen sollten
alle Abgeordneten dieses Hauses zustimmen können. Wir glauben jedenfalls, dass Sie das tun müssten, weil auch Ihnen die innerbetriebliche Demokratie wirklich am Herzen liegt. Alles andere wäre in höchstem Maße peinlich. Das Betriebsverfassungsgesetz ist klar und deutlich. Es gibt keine rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten. Gerecht ist, wer ein Freund der Gleichheit ist, Frau König. Ich hoffe, diese Lektion haben Sie jetzt verstanden.
Herr Kollege Schminke, alle Fraktionen haben schon zugestimmt, dass sofort abgestimmt werden soll. Insofern erübrigt sich Ihr Antrag.
Frau König hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Ich erteile Ihnen für anderthalb Minuten das Wort. Bitte sehr!
Mir geht es in erster Linie genau um diese Mitarbeiter, weil ich genau weiß, dass sie nur eine Chance haben, Mitarbeiter zu bleiben, wenn die Betriebe entsprechend vernünftig aufgestellt sind und sie sich die Mitarbeiter leisten können und ihnen Arbeit geben können. Das ist die eine Sache.
Die andere Sache ist: Es wird von uns niemals beantragt, dass das par ordre du mufti eingerichtet werden soll, sondern in dem Moment, in dem die Mitarbeiter das Bedürfnis haben, einen Betriebsrat einzurichten, können sie ihn einrichten. Dazu ist das Betriebsverfassungsgesetz auch da. Das sollten Sie in erster Linie wissen.
Ich möchte Sie auch fragen: Wie geht eigentlich die DAG mit ihrem Betriebsrat um? Ich meine, Sie sollten selber in Ihren eigenen Reihen schauen, was da los ist, und dann auf andere übertragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann zunächst nicht feststellen, ob Herr Schminke jetzt antworten möchte, weil sich sehr viele melden. - Sie möchten antworten. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Darauf muss man antworten. Frau König, ich rede aus der Praxis. Sie können mir glauben: Ich habe viele kleine Betriebsräte vertreten müssen. Wissen Sie, warum? - Weil es da genauso Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gab, die sich so wie Sie geäußert haben
und die den kleineren Betriebsräten jedes Recht abgesprochen haben, innerbetriebliche Mitbestimmung zu wahren. Wir machen da überhaupt keinen Unterschied, weil auch das Gesetz keinen Unterschied macht. Es gibt einen Unterschied: Wenn ein Betriebsrat - ein Gremium - gewählt ist und besteht, dann hat es auch Mitbestimmungsrechte. Diese Mitbestimmungsrechte sind genauso ohne Einschränkung wie bei einem großen Unternehmen, wie bei VW oder anderswo.
Wenn Sie da eine Schlechterstellung wollen, dann beißen Sie damit bei uns auf Granit, weil nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Menschen für uns gleich sind und für uns die Demokratie nicht vor dem Werkstor endet.
Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Dr. Max Matthiesen für die CDU-Fraktion. Herr Matthiesen, Sie haben jetzt das Wort.
Einen kleinen Moment, bitte! Es scheint zum Ende des Tagungsabschnitts immer schwerer zu werden. Ich bitte Sie wirklich um Ruhe! - Bitte sehr!
Der neue CDU/FDP-Antrag greift den SPD-Antrag vom Februar-Plenum auf und fügt noch drei Punkte an, die ich für die CDU-Fraktion im FebruarPlenum bereits angesprochen habe. Erstens. Der CDU/FDP-Antrag würdigt die sehr gute Zusammenarbeit zwischen Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgebern in der Finanz- und Wirtschaftskrise mit dem Ziel der Beschäftigungssicherung in den Betrieben. Die Betriebsparteien haben in der Krise besonders stark flexible Arbeitszeitmodelle und das Kurzarbeitergeld genutzt. Das hat laut dem IAB zu dem großartigen Erfolg geführt, dass dadurch im vergangenen Jahr rechnerisch 1,2 Millionen Arbeitsplätze gesichert worden sind.
Entscheidend deswegen hat bisher wohl kein anderes Land weltweit die Finanz- und Wirtschaftskrise auf dem Arbeitsmarkt so gut bewältigt wie Deutschland.
Der zweite Punkt unseres Antrages würdigt ausdrücklich das Engagement von Arbeitnehmern, die Betriebsratswahlen freiwillig organisieren und kandidieren und damit Betriebsratswahlen erst möglich machen. Das gilt auch für die Gründung neuer Betriebsräte.
Der dritte Punkt: Unser Antrag ruft die Beschäftigten in den Betrieben mit Betriebsrat auf, mit der Teilnahme an den Wahlen auch ihre Wertschätzung für die Betriebsratsarbeit auszudrücken.
Ich bin vor zweieinhalb Wochen bei der Industriegewerkschaft Bau Niedersachsen gewesen, beim Auftakt zu den Betriebsratswahlen 2010. Bei den Betriebsräten und bei der Gewerkschaft besteht sehr großes Interesse an dem, was der Niedersächsische Landtag zu den Betriebsratswahlen 2010 sagt. Die IG Bau legt sehr großen Wert darauf, dass eine gemeinsame Unterstützung der Be-
triebsratswahlen durch den Landtag zustande kommt. Deswegen ist es sehr erfreulich, dass die SPD scheinbar dem Inhalt des Antrages von CDU und FDP durchweg zustimmt. Die Punkte, die unser Antrag enthält, stoßen also offensichtlich auf die Zustimmung durch die SPD. Das wäre auch sehr zur Freude der IG Bau und sicherlich auch der anderen Gewerkschaften und der Betriebsräte.
Aber nun will die SPD mit ihrem fortgeschriebenen Antrag „Betriebsratswahlen 2010 - Mitbestimmungsrechte während der Krise in allen Betrieben nutzen …“ und ihrem Änderungsantrag zu unserem Antrag in einigen Punkten aufsatteln. Bei genauerem Hinsehen muss das aber nicht sein und zielt nur auf die Störung des Koalitionsfriedens zwischen CDU und FDP, nicht aber auf die Unterstützung der Betriebsratswahlen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Welchen Frieden denn? - Lachen bei den GRÜNEN)
Dies gilt insbesondere für die beiden Punkte, die Kollege Schminke gerade angesprochen hat. Darauf gehe ich jetzt ein. Der erste Punkt betrifft die Aussage, dass der Landtag die Beschäftigten auch noch dazu aufrufen soll, in Betrieben ohne Betriebsrat initiativ zu werden, um erstmalig einen Betriebsrat zu errichten. Dieser Appell bedeutet aber nur, Eulen nach Athen zu tragen; denn das Bundesgesetz selbst, also § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes, regelt, dass Betriebsräte in Betrieben mit mindestens fünf abstimmungsberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden.
Die Initiativrechte, die das Betriebsverfassungsrecht regelt, geben sogar das Recht, Betriebsversammlungen einzuberufen und damit die Wahlen in Gang zu bringen, und betriebsfremden Personen und Gewerkschaften - das zeigt den Willen des Bundesgesetzgebers - das Recht, möglichst in allen Betrieben einen Betriebsrat zu wählen und sicherzustellen. Das ist doch das Wort, das zählt. Abgesehen davon besteht der betonte Antrag der CDU und der FDP, dass erst engagierte Arbeitnehmer Betriebsratswahlen möglich machen, eben auch in Betrieben, in denen noch kein Betriebsrat besteht.
Das bedeutet doch zusammengefasst, dass der erste Punkt, den Sie fordern, hier gar nicht beschlossen zu werden braucht und gar keine Be
Das gilt dann auch für den zweiten Punkt, der die durch die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 erweiterten Freistellungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten betrifft. Daran will doch niemand deuteln. Es ist doch jetzt auch auf Bundesebene durch die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP sichergestellt, dass Mitbestimmung und Kündigungsschutz in dieser Wahlperiode unangetastet bleiben. Insofern ist in dieser Richtung doch gar nichts zu befürchten. Daher braucht das auch gar nicht beschlossen zu werden.
Deshalb sollte die SPD auf ihren zusätzlichen Punkten heute nicht beharren. Stimmen Sie doch einfach unserem Antrag zu!
Die Betriebsratswahlen - noch bis Mai - bieten die Chance, durch hohe Wahlbeteiligung das Gewicht der vorhandenen Betriebsräte zu untermauern und der Gründung neuer Betriebsräte Nachdruck zu verleihen. Deswegen ruft die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag die Beschäftigten auf, von ihrem Recht auf Mitbestimmung Gebrauch zu machen und wählen zu gehen.
Auf den Beitrag von Herrn Matthiesen hat sich Herr Schminke zu einer Kurzintervention gemeldet. Herr Schminke, Sie haben für anderthalb Minuten das Wort.
Sehr verehrter Herr Kollege Matthiesen! Ich habe sehr wohl vernommen, was Sie hier von sich gegeben haben. Nicht wir haben etwas verändert, sondern Sie haben aus unserem Ursprungsantrag die Passagen gestrichen, die Sie im Koalitionsfrieden mit Frau König nicht hinbekommen.
Nun zu Ihrer Aussage, es sei gesetzlich so verankert, dass Betriebsratswahlen grundsätzlich auch in den kleinen Betrieben stattfinden können. Wenn das so normal ist, warum lassen Sie das dann nicht in dem Antrag stehen? Warum wird das auf