Wie beanspruchen Sie überhaupt, Antworten zu bekommen, wenn Sie die Antworten nur bedingt zu interessieren scheinen?
Ich weiß sehr genau, dass die Abgeordneten - ich war lange genug Oppositionsabgeordneter - fragen können, was sie wollen, dass aber die Regierung antworten darf, was sie für richtig hält.
Ich gebe noch einmal folgenden Hinweis, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Immer wieder gibt es Zurufe auch an das Präsidium, wir sollten für die vollständige Beantwortung von Fragen sorgen. Ich will das hier noch einmal ausdrücklich klarstellen: Der amtierende Präsident oder auch die amtierende Präsidentin kann die Landesregierung nur auf Artikel 24 Abs. 1 der Verfassung hinweisen. Wir können hier nicht beurteilen - und wollen das auch nicht -, ob eine Frage vollständig beantwortet worden ist. Insofern haben wir keine Möglichkeit, die Landesregierung zu weitergehenden Antworten zu veranlassen. Aber ich habe immer wieder betont -
das tue ich auch noch einmal von hier -: Wer meint, sein Recht aus Artikel 24 der Verfassung sei verletzt, der muss letztendlich zum Staatsgerichtshof gehen. Diese Möglichkeit besteht, sie ist auch schon früher in Anspruch genommen worden. Diesen ausdrücklichen Hinweis zum Wunsch bzw. der Bitte nach einer vollständigen Beantwortung der Fragen wollte ich noch gegeben haben.
Jetzt erteile ich der Kollegin Frau Schröder-Ehlers von der SPD-Fraktion das Wort zu einer nächsten Zusatzfrage.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Wulff, Herr Sander, ich möchte mich zunächst einmal bei Ihnen, Herr Wulff, dafür bedanken, dass Sie in einer sachlichen Art und Weise versuchen, auch auf die rechtlichen Fragen einzugehen. Ich habe dazu eine ergänzende Frage. Wir haben von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Umweltministeriums gehört - das entspricht ja auch dem Bergrecht -, dass für die Erteilung von Rahmenplänen und Betriebsplänen Salzrechte vorliegen müssen. Diese Salzrechte sind im Jahre 2000 ausgelaufen. Ich frage daher die Landesregierung: Gibt es neue Anträge auf Salzrechte, und nach welchen Kriterien sollen sie bewertet werden?
Frau Kollegin Schröder-Ehlers, das ist richtig. Die Salzrechte sind 2000 und danach ausgelaufen. Neue Salzrechte müssen durch das Bundesamt für Strahlenschutz beantragt werden, bzw. das Bundesamt für Strahlenschutz muss mit den Eigentümern der untertägigen Salzstöcke über weitere Pachtverträge verhandeln. Meine Beamten haben mir gesagt, rechtlich gebe es dort keine Probleme.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Warum ist es für die Landesregierung inhaltlich sowie rechtlich korrekt, weiter nach altem Bergrecht zu erkunden ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Klagerecht für Bürgerinnen und Bürger?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, ich glaube, wir haben schon einige Male erklärt, warum die Erkundung nach Bergrecht erfolgen muss: Es geht nicht um die Errichtung eines Endlagers. Wenn das so wäre, dann müsste das selbstverständlich nach Atomrecht erfolgen.
Hier geht es lediglich darum, ob der Salzstock geeignet ist. Das muss nach der Rechtslage nach Bergrecht erfolgen.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Was weiß die Landesregierung über einen möglichen Entzug der Betriebsführerschaft des BfS für Gorleben? Hat die Landesregierung Gespräche geführt und, wenn ja, mit wem wurden Gespräche geführt? Ist sie eingebunden worden?
wohl auf Zeitungsmeldungen. Nach unserem Kenntnisstand gibt es dort Überlegungen. Die Argumentation ist für uns teilweise nachvollziehbar: Da das Bundesamt für Strahlenschutz durch verschiedene Aufarbeitungen der Asse sehr stark belastet ist - so lesen wir -, denkt man darüber nach. - Wir wissen nichts, und mit mir ist man in dieser Frage auch nicht in Verbindung getreten.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das war, glaube ich, eine absolut korrekte Ant- wort! - Unruhe - Glocke des Präsiden- ten)
Meine Fachleute haben mir eben nochmals bestätigt, dass mit ihnen auf Arbeitsebene darüber nicht gesprochen wurde.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Folgt man der Logik von Minister Sander, der in der Vergangenheit durch die Vorgänge in der Asse ebenfalls sehr stark belastet war, dann müsste auch er demnächst in seinem Amt abgelöst werden, um sich anderen Dingen widmen zu können.
Nun zu meiner Frage - ich komme auf die Fragestellung des Kollegen Bosse zurück, der sich zum Betreiberwechsel geäußert hat -: Hat die Landesregierung nicht Sorge, dass sie sich dem Verdacht aussetzt, daran beteiligt zu sein, kritische Geister aus dem Umfeld der atomaren Lagerung mit zu entfernen?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir haben ja in den Antworten häufiger gehört, dass die Landesregierung die Auffassung vertritt, dass ergebnisoffen erkundet wird. Ich frage mich
- natürlich die Landesregierung -, wie die Landesregierung die Auffassung vertreten kann, dass ergebnisoffen erkundet wird, wenn oberirdisch 91 Castoren 500 m von dem Salzstock entfernt stehen und daneben - auch 500 m vom Salzstock entfernt - eine Pilotkonditionierungsanlage steht, in der die Umverpackung des Mülls in eine endlagerfähige Form stattfindet. Ich frage das vor dem Hintergrund, dass es für einen möglichen Kanzlerkandidaten sicherlich sehr schwierig ist, sich für eine ergebnisoffene vergleichende Endlagersuche einzusetzen; denn dann würde man es sich ja mit den anderen CDU-Landesverbänden verscherzen.