Zu der Frage, warum nicht auch andere Berufsgruppen einbezogen werden: Das ist ganz einfach: Wenn ich z. B. an die Fixierung eines Patienten denke - immerhin ein massiver Eingriff in die Grundrechte -, dann halte ich es für gerechtfertigt, dafür ausgebildete Pflegekräfte einzusetzen und nicht beispielsweise Therapeuten oder andere, die in diesem Bereich des körperlichen Eingriffs nicht ausgebildet sind. Die Landesregierung hat zu den weitergehenden Forderungen, noch andere Berufsgruppen einzubeziehen, eine klare, ausschließlich fachlich motivierte Position.
Sie hat sich dazu geäußert, dass Eingriffe, die unvermeidbar sind, von ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten erfolgen müssen. Umsetzen müssen dies ausgebildete Pflegekräfte, die gelernt haben, wie man die Handgriffe richtig und schonend einsetzt. Das war auch der Grund, warum wir gesagt haben, wir nehmen nur einen besonderen Personenkreis auf.
Meine Damen und Herren, der Staatsgerichtshof hat die praktische Arbeit in der Psychiatrie in der Form, wie sie gehandhabt wird, in keiner Weise
kritisiert. Lediglich die Aufsicht wurde bemängelt; das ist richtig. Der Gesetzentwurf verstärkt deshalb die Befugnisse der Aufsicht nach PsychKG. Wir werden die Möglichkeiten, die wir im Sozialministerium haben, ausnutzen. Wir werden die Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und -beamten der direkten Weisung des Sozialministeriums unterstellen und die Möglichkeit schaffen, dass diese Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und -beamten sich direkt an das Sozialministerium wenden können.
Das ist ein Fortschritt. Das hat der Staatsgerichtshof nicht vorgegeben, aber wir tun es und sind uns auch bewusst, dass auf diesem Wege Anregungen kommen können.
Die Landesregierung nimmt ihre Aufsicht ernst. Wir haben die Fachaufsicht verstärkt, auch in personeller Hinsicht. In den letzten Wochen und Monaten haben wir Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die psychiatrischen Kliniken noch häufiger als bisher besucht werden. Denn vor Ort lässt sich am besten feststellen - da gebe ich den Experten sicherlich Recht, die sich im Ausschuss möglicherweise geäußert haben -, ob die gesetzlichen Regelungen, die wir geschaffen haben, eingehalten werden oder ob Schwachstellen bestehen, die behoben werden müssen.
Auch für die Kliniken ist es sicherlich sinnvoll und hilfreich, wenn wir sie direkt vor Ort beraten. Dem wollen wir uns auch stellen. Insofern ist das eine richtige Regelung.
Wir werden die Arbeit der Besuchskommission dadurch, dass wir hier personell aufgestockt haben, intensiver begleiten, als dies bislang möglich war.
Wir haben die Regelung noch vor Ablauf der Zeit, die uns der Staatsgerichtshof gegeben hat - bis Ende dieses Jahres -, auf den Weg gebracht. Ich danke in diesem Fall den Mitgliedern des Sozialausschusses und dem GBD.
Herr Schwarz, die Punkte, die Sie angegriffen haben und die zum Teil vom GBD eingebracht wurden, sind teilweise keine Punkte, die der Staatsgerichtshof uns aufgegeben hat.
Sie verwenden immer wieder die alten Argumente. Dadurch werden sie nicht besser. Wir haben jetzt das geregelt, was unter Zeitdruck zu regeln ist. Wir werden bis zum 1. Januar 2011 genügend Zeit
Ich sage hier aber auch ganz deutlich: Nach der Reform ist vor der Reform. Hier drückt sich keiner vor der Arbeit. Wir werden die Anregungen, die in der Anhörung gekommen sind, in Ruhe in die Diskussion geben. Wir werden das einarbeiten und im Bereich des Datenschutzes und der Prävention die uns angetragenen Regelungen prüfen und gegebenenfalls ändern. Die Arbeit am PsychKG geht also weiter.
Auch hier gilt: Ich stehe für Sorgfalt vor Schnelligkeit. Ich würde mich freuen, wenn wir die Weiterentwicklung des PsychKG mit einem breiten Konsens voranbringen.
Meine Damen und Herren, Frau Ministerin, Sie wissen, ich muss Ihnen so viel Zeit einräumen, wie Sie beanspruchen. Ich will aber zumindest darauf hinweisen, dass Sie das Doppelte der vorgesehenen Redezeit gebraucht haben.
Mir liegen zwei Wünsche auf zusätzliche Redezeit vor, zum einen von Frau König von der Fraktion DIE LINKE und zum anderen von Herrn Schwarz von der SPD-Fraktion. Frau König, Sie haben 90 Sekunden. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum ersten Punkt. Angekündigt wurde der Verkauf der Landeskrankenhäuser damit, dass gesagt wurde: Wir benötigen 200 Betten; das Land will die Krankenhäuser zukunftsweisend verkaufen. - Das war - ich sage es ganz ehrlich - zum Teil großer Quatsch. Diese 200 Betten standen schon in einigen Landeskrankenhäusern. Es war nur deshalb nicht offiziell, weil es in den Städten zum Teil nicht herauskommen durfte, dass da schon längst viel mehr forensische Betten standen.
Jetzt zu dem Punkt, dass Pflegepersonal und Ärzte die hoheitlichen Aufgaben etwa bei Fixierungen vornehmen sollen und können. Auch da besteht eine große Lücke im System. Sie denken wohl bei hoheitlichen Aufgaben nur an Fixierungen. Was passiert aber, wenn ein Sozialarbeiter einen Patienten im Maßregelvollzug zum Sozialamt oder
zum Arbeitsamt begleitet, weil er eingegliedert werden soll, und es dort zu einer Entweichung kommt? - Dann muss er zufassen. Das ist eine hoheitliche Aufgabe. Das müssen Sie sehen. Tatsache ist: Wenn Ergotherapeuten und Sozialarbeiter, die einen wertvollen Beitrag leisten, gerade wenn es wenige Pflegekräfte gibt, Patienten nicht mehr begleiten können, dann wird es zu Einschränkungen kommen. Dann ist die Frage, ob die Patienten täglich ihren Ausgang bekommen und so wie bisher wiedereingegliedert werden können. Das geht auf jeden Fall zulasten der Schwachen, unserer psychisch kranken Menschen. So kann man keine Resozialisierung betreiben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich möchte nur auf zwei Punkte eingehen. Ich will Ihnen wirklich Ihre 100 Tage zugestehen. Aber zwei Punkte will ich ganz deutlich feststellen.
Sie sagen: Wir halten jetzt ein modernes Angebot vor. - Lassen Sie sich einmal berichten, welche Beschwerden laufend eingehen, welche Schwierigkeiten es in den AMEOS-Kliniken ständig gibt!
Es gibt Hinweise, dass die Personalzahlen nicht richtig erfüllt werden. Es gibt Hinweise, dass nicht ausreichend Fachärzte vorhanden sind. Es gibt Hinweise, dass die Überleitungsverträge nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Es gibt Hinweise, dass Mitarbeiter in Service-GmbHs abgeschoben und dort unter Tarif bezahlt werden.
Es gibt eine Riesenmängelliste, die im Fachausschuss diskutiert worden ist, bis hin zu der Tatsache, dass es nach dem Eintritt eines Todesfalls im Jahre 2009 ganze 14 Tage gedauert hat, bis sich Ihre Fachaufsicht das erste Mal Richtung Hildesheim begeben hat.
So viel zur Qualität und zur Art und Weise, wie im Ministerium mit dieser Problematik umgegangen wird! - Das ist der eine Punkt.
sich im Prinzip nichts geändert, sie sei schon vorher nicht in Ordnung gewesen, dann sage ich Ihnen: Jawohl, Sie haben recht, die war auch vorher schon nicht in Ordnung. Sie ist auch in allen anderen Bundesländern so praktiziert worden, nur mit einem Unterschied: Leute im Maßregelvollzug wurden nicht von Privaten betreut, sondern von Beamten.
Wir haben genau dagegen geklagt, dass freiheitsentziehende Maßnahmen von Privaten, also von anderen Personen als von Rechtsträgern des öffentlichen Dienstes, nicht durchgeführt werden dürfen. An dieser Stelle haben Sie ein klares Ergebnis vom Staatsgerichtshof bekommen. Sonst ständen wir hier heute nicht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schwarz kann das hier so oft sagen, wie er will. An den Fakten, an der Realität ändert das überhaupt nichts. Herr Schwarz, Sie haben nicht nur gegen die Aufstellung des Personals und dagegen geklagt, wer dafür verantwortlich ist. Sie haben auch grundsätzlich gegen den Verkauf geklagt.
An dieser Stelle hat Ihre Klage einfach nicht getragen. An dieser Stelle sind Sie nicht weitergekommen.
Jetzt sage ich Ihnen einmal etwas zur Zufriedenheit. Natürlich kann man über bestimmte Dinge reden und muss sie sich angucken. Wenn es zu irgendwelchen Zwischenfällen kommt, muss man sie immer wieder genau und sachgerecht überprüfen. Aber das Ministerium arbeitet sachgerecht und so gründlich, auch mit den Beteiligten, dass hier alles getan wird, was erforderlich ist.
Verbänden bzw. mit denen sprechen, die in den ehemaligen Landeskrankenhäusern heute arbeiten und sie leiten, z. B. mit der AWO in Königslutter. Dort hat man ganz klar gesagt, dass das, was erfolgt ist und umgesetzt wurde, gut ist, dass es besser ist als das, was vorher war, dass man das gut im Griff hat und dass es die einzig richtige Entscheidung war - auch zum Wohle der Menschen, die Hilfe brauchen und dort Hilfe bekommen sollen.
Meine Damen und Herren, jetzt hat sich Frau Helmhold gemeldet, aber nicht um zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 der Geschäftsordnung zu beantragen, sondern zu einer Kurzintervention, was natürlich auch möglich ist. Bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Mundlos, ich habe mit meiner Fraktion zu den Klägern gehört. Ich möchte hier noch einmal klarstellen: Wir haben nicht gegen den Verkauf der Landeskrankenhäuser geklagt,
sondern verfassungsrechtlich überprüfen lassen, was Ihnen der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst im gesamten Gesetzgebungsverfahren aufgeschrieben hat, nämlich dass die Übertragung des Maßregelvollzugs und der hoheitlichen Aufgaben in diesem Zusammenhang nicht mit der Verfassung zu vereinbaren ist.