Niedersachsen hat sich vielmehr für eine Erhöhung des Schutzniveaus der Bevölkerung durch eine weitere Absenkung der Strahlenexposition stark gemacht. So gehen die Niedersachsen da vor.
Darüber hinaus haben wir uns für eine Einlagerungstechnik für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle ausgesprochen, die in der Betriebsphase bis zum Verschluss der Schächte die Option einer Rückholung der Abfälle einbezieht. Hier kann ich Ihnen nur die Anmerkung der Kollegin BertholdesSandrock ans Herz legen. Es ist ein schwieriges, rechtlich wie technisch anspruchvolles Unterfangen, die Dinge so zu koordinieren, dass sowohl bei der Einlagerung als auch dann, wenn wir die Rückholung organisieren wollen, optimale Sicherheit besteht. Da muss man sich gute Gedanken machen.
Meine Damen und Herren, schließlich noch ein rechtlicher Hinweis. Da gilt es, etwas klarzustellen. Das sagt sogar der Justizminister. Die Anforderungen sind: keine rechtlich bindende Vorgabe für spätere Zulassungsverfahren.
Nein, keine Zwischenfragen. Die Zeit ist schon überschritten. - Die Sicherheitsanforderungen entfalten weder in materieller noch in verfahrensrechtlicher Hinsicht Bindungswirkung gegenüber den zuständigen Landesbehörden. Die Erarbeitung, Beurteilung und Festlegung von Sicherheitsanforderungen gehört fachlich in die Kreise der Sachverständigen und Experten bei den Ländern sowie beim Bund.
Deswegen denke ich unter dem Strich, dass der zweite Entschließungsantrag nicht angenommen werden sollte.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Busemann, mir ist die Sache bitterernst. Deswegen versuche ich jetzt, Polemik zu vermeiden. Hier im Parlament gab es schon Emsländer wie Herrn Seiters oder Herrn Remmers.
Die haben sich mit aller Vehemenz dagegen gewehrt, dass ein Endlager und eine Wiederaufarbeitungsanlage ins Emsland kommen. Ich glaube, sie haben sich das etwas ernsthafter angekuckt, als Sie das getan haben. Ich stelle Ihnen zudem gern ein paar Studien zur Verfügung, damit Sie von Ihrem Vorurteil, dass die Energieversorgung nur mit Kernkraft möglich ist, herunterkommen. Sie haben hier den Diskussionsstand von vor vielleicht 20 Jahren wiedergegeben.
In der Sache hatten Sie gestern, meine ich, ausgeführt, dass zum Störfallgesetz 16 Stellungnahmen von verschiedenen Verbänden eingeholt wurden. Wie viele Stellungnahmen sind denn zu diesen Sicherheitsanforderungen eingeholt worden, und wer wurde dabei beteiligt?
Es ist ein günstiger Umstand, dass Sie als Justizminister und Rechtsexperte heute an dieser Stelle den Umweltminister vertreten. Ich würde Sie bitten, noch einmal genau vorzutragen, welchen rechtlichen Charakter diese Sicherheitsanforderungen haben. Sie haben vorhin damit begonnen, aber Sie haben dann eine seltsame Kurve gezogen und plötzlich versucht zu erklären, dass am Ende niemand hier im Parlament das Recht habe, sich tatsächlich ernsthaft damit zu befassen, und dass dieser Antrag abzulehnen sei. Das halte ich für eine recht abenteuerliche Einschätzung durch einen Justizminister. Es wäre schön, wenn Sie uns das hier noch einmal genauer vortragen und auch die beteiligten Institutionen nennen könnten. Dafür wäre ich Ihnen dankbar.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Busemann, den Beginn Ihrer Polemik hätte ich Ihnen zwar als verfehlt, aber als ganz nett durchgehen lassen: Zum 25. Mal dieselbe Rede - das ist sachlich falsch. Jeder, der die Reden nebeneinander legt, wird das sehen.
Das erklärt sich natürlich auch daraus, dass, wenn von Ihrer Seite 25 Mal wahrheitswidrig behauptet wird, Salz sei für die nächste eine Million Jahre sicher, wir dann 25 Mal hintereinander sagen werden, das ist völliger Blödsinn und sachlich und wissenschaftlich nicht nachvollziehbar.
Und wenn Sie diesen Blödsinn mit dem Salz 50 Mal wiederholen, dann sagen wir das eben 50 Mal. Trotzdem wird es nicht dieselbe Rede.
Aber, Herr Busemann, die Grenze, finde ich, wurde dann deutlich überschritten, als Sie dagegen anpolemisiert haben. Ich habe mir die Worte notiert. Da ist wohl, habe ich mir gedacht, Herr Busemann nur wegen seines Ministeramtes vier Mal unter der Ordnungsrufschwelle durchgerobbt. „Nicht mehr debattierfähig“ als persönliche Zuordnung, „vernagelt“ als persönliche Zuordnung, „Schwachsinn“ und „Latrinenparole“. Warum entwürdigt sich ein Minister, der sonst einigermaßen vernünftig debattieren kann, mit vier sich selbst dermaßen disqualifizierenden Ausdrücken in dieser Debatte?
Das ist die Frage. Darauf gibt es eine klare Antwort: Weil Sie nicht mehr ein noch aus wissen und weil Herr Böhlke sich tatsächlich die Blöße geben wird, denselben Beschluss, dem er in seinem Kreistag zustimmt, hier nachher abzulehnen. Um darüber hinwegzuwuseln, halten Sie solche unterirdischen Reden, Herr Minister. Das ist der Grund dafür!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Herzog, ich denke schon, dass wir uns hier in einer offenen Debatte austauschen können - ob auf der Abgeordnetenseite oder auf der Regierungsseite -, dass wir eine Debatte miteinander pflegen und dass innerhalb einer solchen Debatte auch eine Bewertung darüber zulässig ist, ob jemand von der Sache her debattierfähig ist oder ob ich ihn als so festgelegt betrachte, dass ich zu dem Ergebnis komme, dass es wahrscheinlich keinen Zweck hat, sich manchen seiner Argumente zu stellen und sich damit auseinanderzusetzen, wie ich es artikuliert habe.
Ich habe mich in den letzten Jahren sehr oft auf jene Seite gesetzt - Herr Herzog hat es bemerkt -, um zu hören, ob da etwas Neues kommt. Es kommt immer die gleiche Platte.
Fragen Sie sich einmal selber, ob Sie da debattierfähig sind. Sie sind auch Abgeordneter für Ihre Region, ich für meine, jeder für seine. Fragen Sie sich, ob Sie Ihrer Region damit einen Gefallen tun, wenn Sie sich hier so festgelegt zeigen. Dann fällt es ja auch schwer, sich irgendwo anzunähern oder einmal etwas gemeinsam zu entwickeln, was ja auch ein parlamentarischer Erfolg in einer schwierigen Frage wäre. Das ist das eine, was ich sagen wollte.
Das andere - Herr Kollege Wenzel, Sie ahnen es -: In der Tat haben Sicherheitsanforderungen keinen Gesetzescharakter. Ich will es nicht ganz vergleichen, juristisch mag das noch feiner abgeklopft werden, aber es hat fast so etwas wie den Charakter von DIN-Normen für einen bestimmten technischen Bereich. Das, was, daraus entwickelt, in
Bundes- und Landesgesetze und vielleicht auch in Verordnungen eingeht, ist in den Verfahren von den zuständigen Stellen - bei Genehmigungen, Widerrufen usw. - einzustellen, ist justiziabel und kann am Ende vor den Gerichten geklärt werden. Aber es ist in der Tat so, dass die Standards, über die wir uns hier unterhalten, keinen Gesetzescharakter haben.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Keine Antwort auf unsere Kurzintervention!)
Eine Vorbemerkung von mir zu Punkt 18: Da eine Unterscheidung der zur Abstimmung vorliegenden Papiere in weitergehende und weniger weit gehende kaum möglich ist, halte ich Sie für damit einverstanden, dass wir zunächst über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Das ist die Drs. 16/2576. Hier liegt ein Antrag auf namentliche Abstimmung vor. Da die drei Fraktionen den Antrag gemeinsam gestellt haben, gehe ich davon aus, dass die notwendige Unterstützung damit gegeben ist und wir uns diese Abstimmung sparen können.
Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Das Verfahren für die namentliche Abstimmung ist in § 84 Abs. 2 und 4 unserer Geschäftsordnung geregelt. Danach ruft ein Mitglied des Sitzungsvorstandes alle Mitglieder des Landtages in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem Namen auf. Die Aufgerufenen geben ihre Stimme durch den Zuruf „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ab.
Wer dem Änderungsantrag in der Drs. 16/2576 zustimmen möchte, ruft also „Ja“, wer dagegen ist, ruft „Nein“, und wer sich der Stimme enthalten möchte, ruft „Enthaltung“.
Ich bitte Sie, so laut abzustimmen und sich so laut zu äußern, dass es auch vom Sitzungsvorstand hier oben gut zu verstehen ist. Im Stenografischen Bericht wird vermerkt, wie die einzelnen Kolleginnen und Kollegen abgestimmt haben.
(Schriftführerin Ursula Weisser-Roelle ver- liest die Namen der Abgeordneten. Die Ab- stimmung verläuft wie folgt: Thomas Adasch Nein Hans-Henning Adler Ja Johann-Heinrich Ahlers Nein Heinrich Aller Ja Dr. Gabriele Andretta Ja Klaus-Peter Bachmann Ja Martin Bäumer Nein Heiner Bartling Ja Daniela Behrens Ja Almuth von Below-Neufeldt Nein Karin Bertholdes-Sandrock Nein Hans-Christian Biallas Nein Dr. Uwe Biester Nein Karl-Heinz Bley Nein Jörg Bode Nein Norbert Böhlke Nein Ralf Borngräber Ja Marcus Bosse Ja Axel Brammer Ja Ralf Briese Ja Markus Brinkmann Ja Prof. Dr. Emil Brockstedt Nein Marco Brunotte Ja Bernhard Busemann Nein Reinhold Coenen Nein Helmut Dammann-Tamke Nein Dr. Karl-Ludwig von Danwitz Nein Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens Nein Otto Deppmeyer Nein Hermann Dinkla Nein Christoph Dreyer Nein Christian Dürr Nein Hans-Heinrich Ehlen Nein Petra Emmerich-Kopatsch Ja Ursula Ernst Nein Kreszentia Flauger Ja Ansgar-Bernhard Focke Nein Björn Försterling Nein Renate Geuter Ja Rudolf Götz Nein Christian Grascha Nein Clemens Große Macke Nein Ulla Groskurt Ja Hans-Dieter Haase Ja Enno Hagenah Ja Swantje Hartmann Nein Karl Heinz Hausmann Ja Wilhelm Heidemann Nein Frauke Heiligenstadt Ja Karsten Heineking Nein Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Ja Elisabeth Heister-Neumann Nein Ursula Helmhold Ja Kurt Herzog Ja Bernd-Carsten Hiebing Nein Reinhold Hilbers Nein Jörg Hillmer Nein Dr. Gero Clemens Hocker Nein Carsten Höttcher Nein Wilhelm Hogrefe Nein Ernst-August Hoppenbrock Nein Patrick-Marc Humke-Focks Ja Angelika Jahns Nein Wolfgang Jüttner Ja Karl-Heinz Klare Nein Hans-Jürgen Klein Ja Stefan Klein Ja Ingrid Klopp Nein Lothar Koch Nein Gabriela König Nein Marianne König Ja Ursula Körtner Nein Gabriela Kohlenberg Nein Gisela Konrath Nein Ina Korter Ja Jürgen Krogmann Ja Klaus Krumfuß Nein Clemens Lammerskitten Nein Karl-Heinrich Langspecht Nein Dr. Silke Lesemann Ja Sigrid Leuschner Ja Olaf Lies Ja Helge Limburg Ja Editha Lorberg Nein Dr. Max Matthiesen Nein David McAllister Nein Anette Meyer zu Strohen Nein Christan Meyer Ja Rolf Meyer Ja Axel Miesner Nein Frank Mindermann Nein Johanne Modder Ja Matthias Möhle Ja Dieter Möhrmann Ja Hartmut Möllring Nein Heidemarie Mundlos Nein Jens Nacke Nein Matthias Nerlich Nein Frank Oesterhelweg Nein Jan-Christoph Oetjen Nein Victor Perli Ja Gudrun Pieper Nein Filiz Polat Ja Stefan Politze Ja Claus Peter Poppe Ja Dorothee Prüssner Nein Sigrid Rakow Ja Christa Reichwaldt Ja Klaus Rickert Nein Roland Riese Nein Heinz Rolfes Nein Mechthild Ross-Luttmann Nein Jutta Rübke Ja Hans-Heinrich Sander - Roland Schminke Ja Klaus Schneck Ja Wittich Schobert Nein Heiner Schönecke Nein Stefan Schostok Ja Andrea Schröder-Ehlers Ja Uwe Schünemann Nein Hans-Werner Schwarz Nein Uwe Schwarz Ja Kai Seefried Nein Silva Seeler Ja Wiard Siebels Ja Dr. Stephan August Siemer Nein Dr. Manfred Sohn Ja Brigitte Somfleth Ja Miriam Staudte Ja Karin Stief-Kreihe Ja Lutz Stratmann Nein Detlef Tanke Ja Ulf Thiele Nein Björn Thümler Nein Petra Tiemann Ja Sabine Tippelt Ja Dirk Toepffer Nein Grant Hendrik Tonne Ja Elke Twesten Ja Astrid Vockert Nein Ulrich Watermann Ja Dörthe Weddige-Degenhard Ja Christel Wegner Ja Ursula Weisser-Roelle Ja Stefan Wenzel Ja André Wiese Nein Gerd Ludwig Will Ja Wolfgang Wulf Ja Christian Wulff - Prof. Dr. Dr. Roland Zielke Nein Pia-Beate Zimmermann Ja)