Protokoll der Sitzung vom 11.06.2010

Zweitens. Wir wollen den Freibetrag bei den Gewinnen, der jetzt bei 24 500 Euro liegt, auf den bei der Einkommensteuer, auf die die Gewerbesteuer ja angerechnet wird, gültigen Freibetrag von derzeit rund 8 000 Euro für Ledige senken. Das müsste doch ganz in Ihrem Sinne sein, Herr Schünemann; denn Sie wollten den Freibetrag schon einmal ganz abschaffen.

Als Drittes wollen wir die sogenannten Hinzurechnungen bei der Bemessung der Gewerbesteuer erhöhen. Das sind etwa gezahlte Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingraten und Ähnliches. Hier sehen wir allerdings einen großzügigen Freibetrag von

100 000 Euro vor, um kleinere und mittlere Unternehmen von Bürokratie freizuhalten. Damit machen wir die Gewerbesteuer zu der verlässlichen Einkommensquelle, die die Kommunen dringend brauchen.

Wir schlagen Ihnen außerdem eine Reform der Grundsteuer vor, die bei uns im internationalen Vergleich sehr niedrig ist. Die Grundsteuer wird auf der Basis der sogenannten Einheitswerte aus der Mitte der 60er-Jahre in einem mehrstufigen, sehr umständlichen Verfahren zwischen Finanzamt und Kommune ermittelt. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, die Grundsteuer auf der Basis der Bodenrichtwerte mit einem zusätzlichen Flächenfaktor zu ermitteln. Unser Modell ist sehr einfach in der Anwendung. Sie können es selber einmal ausprobieren. Die Bodenrichtwerte sind über den entsprechenden Zugang im Internet abrufbar. Diese zu ermitteln und mit Hilfe des Hebesatzes dann einen Grundsteuerbescheid zu erstellen, ist absolut kein Problem. Das kann jede Kommune selbst. Damit können die Kommunen die rund 25 Millionen Euro einsparen, die sie derzeit für die Berechnung der Bemessungsgrundlage an die Finanzverwaltung zahlen. Zusätzlich hätte Minister Möllring noch mehr Personal für Betriebsprüfungen übrig.

Wenn Sie die Grundsteuer stattdessen in einem standardisierten Verfahren nach dem Verkehrswert der Immobilie bemessen wollen, so können wir auch damit leben. Für beide Modelle gilt: Sie sind sozial gerechter, weil Mieterinnen und Mieter, auf die die Grundsteuer ja im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden kann, in den klassischen Mietwohnungsquartieren dann tendenziell weniger als heute zahlen werden und diejenigen, die in den teuren Wohnlagen ein großes Grundstück haben, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit stärker herangezogen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dieses Verfahren ist allerdings aufwendiger, weil Sie neben dem Bodenrichtwert auch den Wert des Gebäudes ermitteln und natürlich auch aktuell halten müssen.

Machen wir uns aber nichts vor: Der Umbau der Gewerbesteuer und die Reform der Grundsteuer, so notwendig sie auch sind, werden allein nicht reichen, um allen Kommunen wieder ausreichende Handlungsspielräume zu geben. Die Kommunen - wie übrigens auch der Bund und die Länder - brauchen Steuermehreinnahmen. Das völlig unsinnige Wachstumsbeschleunigungsgesetz muss deshalb zurückgenommen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Die Bezieher hoher Einkommen müssen endlich wieder gemäß ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Deshalb fordern wir u. a. eine Anhebung des Spitzensteuersatzes. Zu Zeiten der Kohl-Regierung lag er bei 53 % - bei wesentlich geringeren Haushaltsproblemen, Herr Möllring. Was spricht dagegen, wenn wir angesichts heutiger massivster Probleme einen Spitzensteuersatz von 45 % vorsehen? Herr Möllring, Sie wissen doch, dass dies ein Standpunkt ist, den wir mit maßgeblichen Wirtschaftsvertretern - auch in der CDU - teilen. Wahrscheinlich war ein Verzicht auf diese Maßnahme der Kaufpreis der FDP für die Wahl von Herrn Wulff zum Bundespräsidenten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich komme zum Schluss. Mit der Realisierung dieser Vorschläge und weiteren flankierenden Maßnahmen im Land und im Bund könnte Kommunalpolitik bald wieder Spaß machen. Was aber nicht hilft, ist die gebetsmühlenhafte Abspeisung der Kommunen mit dem Hinweis auf die Verteilungssymmetrie nach dem Motto: Es ist alles okay, solange es nur Kommunen und Land gleich schlecht geht. - Damit wird diese Landesregierung ihrer Fürsorgepflicht für die Kommunen und dem Verfassungsgebot in Artikel 28 nicht gerecht.

(Lebhafer Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE hat das Wort. Bitte sehr!

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen ist dramatisch. Der Fortbestand der vom Grundgesetz und der Landesverfassung geschützten kommunalen Selbstverwaltung ist in Gefahr. Wir haben diese Situation im Landtag regelmäßig thematisiert, und wir sehen auch künftig in der grundlegenden Verbesserung der finanziellen Situation der niedersächsischen Kommunen einen besonderen Schwerpunkt unseres Wirkens.

Ich stelle nachdrücklich fest: Die dramatische Haushaltsentwicklung der Städte, Gemeinden und Landkreise zwischen Ems und Harz ist zum weitaus größten Teil nicht von den Kommunen verschuldet. Die von Ministerpräsident Wulff geführte Landesregierung sowie die schwarz-gelbe Bundesregierung, aber auch die Vorgängerregierungen von CDU/CSU und SPD sowie von SPD und Grünen sind dafür verantwortlich, dass die kommunale Investitionstätigkeit rapide rückläufig ist und die Kommunen überdies kaum noch in der Lage sind, freiwillige Aufgaben auszuführen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das sind bittere Wahrheiten für die Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten. Herr Wulff hat kommunalfeindlichen Gesetzen im Bundesrat stets zugestimmt. Das ist unglaublich, Herr Wulff. Es gibt Gesetzesvorhaben, die bis 2013 zu einer Mehrbelastung der niedersächsischen Kommunen von sage und schreibe 1,9 Milliarden Euro führen werden. Mit dem unsäglichen sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz von SchwarzGelb von Dezember 2009 drohen den niedersächsischen Städten und Gemeinden bis zum Jahre 2014 weitere Steuerausfälle von rund 870 Millionen Euro. Die Landesregierung lässt darüber hinaus mit der Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs von 580 Millionen Euro in diesem Jahr im Vergleich zu 2009 die Kommunen in der Tat am ausgestreckten Arm verhungern. Die Grundstruktur des kommunalen Finanzausgleichs muss unverzüglich kommunalfreundlich korrigiert werden, anstatt Kommunen mit untauglichen Heiratsprämien zur Fusion zu verlocken.

(Beifall bei der LINKEN)

Folgende Maßnahmen sind wichtig: Erstens soll die Steuerpflicht künftig auf Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer erweitert werden. Zweitens soll die Bemessungsbasis für die Gewerbesteuer deutlich verbreitert werden. Drittens soll die sogenannte Gewerbesteuerumlage an den Bund schnellstmöglich abgeschafft werden.

Frau Zimmermann, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Möllring?

Bitte!

Wie soll sich, wenn Selbstständige wie Apotheker, Ärzte und Rechtsanwälte ebenfalls Gewerbesteuer zahlen, das Gesamtaufkommen an Steuern erhöhen? Die Gewerbesteuer wird bei Selbstständigen doch 1 : 1 auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass das Steueraufkommen nicht steigen würde.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Es kommt darauf an, wo es landet, Herr Möllring!)

Ich denke, dass sich eine Regelung finden lassen wird. Es darf natürlich nicht sein, dass Menschen, die ein hohes Einkommen haben, steuermäßig befreit werden. Das ist doch völlig klar. Herr Möllring, ich glaube, ich brauche Ihnen hier keine Unterrichtsstunde zu geben, was die Finanzen angeht. Sie werden sicherlich selber noch darauf kommen. Wir werden darüber auch im Ausschuss zu diskutieren haben.

Ich will noch auf einen Punkt aus dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen eingehen, nämlich auf die geforderte Absenkung des Steuerfreibetrages für Personengesellschaften auf den Freibetrag der Lohn- und Einkommensteuer. Das wäre eine mittelstandsfeindliche Maßnahme. Ich denke, hier muss noch nachgebessert werden. Ansonsten freue ich mich auf ausgiebige Beratungen in den Ausschüssen und bei der zweiten Beratung.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Geuter. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kommunen sind für die Gestaltung eines demokratischen und sozialen Gemeinwesens unverzichtbar. Daher müssen wir ihnen für die Erledigung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auch genügend Mittel zur Verfügung stellen. Auf den ersten Blick erscheint die finanzielle Situation der Kommunen nicht besorgniserregend, wenn man ihren Schuldenstand mit dem von Bund und Ländern vergleicht. Der Anteil der Gemeinden an der öffentli

chen Verschuldung in Deutschland betrug im letzten Jahr rund 7 %. Auch die Niedersächsische Landesregierung benutzt dieses Argument gern und häufig wie zuletzt beim Bericht über die Finanzlage der niedersächsischen Kommunen. Sie verweist dann jeweils darauf, dass es den Kommunen noch nicht so schlecht gehe wie dem Land und dass damit die Verteilungssymmetrie gewährleistet sei.

Dieser Vergleich hinkt, weil er die Besonderheiten des kommunalen Haushaltsrechts nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zu Bund und Ländern verbietet es das Haushaltsrecht den Kommunen, sich dauerhaft zu verschulden. Es gibt sehr enge Grenzen für die Kreditaufnahme. Das kommunale Haushaltsrecht erlaubt es den Kommunen allerdings, zur Liquiditätssicherung kurzfristige Kredite aufzunehmen. Hier liegt das Problem. Vielen Kommunen gelingt es schon seit Jahren nicht mehr, diese Liquiditätskredite - wie vorgesehen - nach kurzer Zeit wieder abzubauen. Sie erstellen Haushaltskonsolidierungskonzepte. Sie reduzieren die sogenannten freiwilligen Leistungen. Sie beschließen den Abbau von Investitionen. Trotzdem müssen wir feststellen, dass die Höhe der Liquiditätskredite niedersachsenweit inzwischen wieder 4,5 Milliarden Euro erreicht hat. Das ist eine dramatische Situation.

(Zustimmung bei der SPD)

Die finanzielle Lage der niedersächsischen Kommunen hat sich in den letzten Monaten noch einmal dramatisch verschlechtert. Neben deutlich sinkenden Einnahmen aus der Gewerbesteuer müssen die Kommunen starke Rückgänge, um mehr als 20 %, auch im Bereich des kommunalen Finanzausgleichs hinnehmen. Außerdem hat diese Landesregierung durch politisch gewollte Steuerausfälle, die ohne Ausgleich an die Kommunen weitergereicht wurden, zu einer Verschärfung dieser Situation beigetragen. Auf das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist in diesem Zusammenhang schon hingewiesen worden. Von 38 niedersächsischen Landkreisen gleichen in diesem Jahr nur fünf planmäßig den Haushalt aus. Das heißt, 80 % der Landkreise schaffen keinen Haushaltsausgleich. Auf der kommunalen Seite sieht es ähnlich aus.

In Niedersachsen wächst die Zahl der Kommunen, die selbst nach Auffassung des niedersächsischen Innenministeriums „auskonsolidiert“ sind, weil sie ihre gestaltbaren Ausgaben auf maximal 3 % des

Haushaltsvolumens begrenzt und die pflichtigen Ausgaben auf das Nötigste reduziert haben.

Das, was diese Landesregierung jetzt vollmundig mit dem sogenannten Zukunftsvertrag mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart hat, ist keinesfalls geeignet, den niedersächsischen Kommunen wieder zu zukunftsfesten Strukturen zu verhelfen.

(Beifall bei der SPD)

Das hilft nur ganz wenigen Kommunen. Außerdem zahlen alle Kommunen in Niedersachsen die Hälfte der Entlastungssummen aus dem Zukunftsvertrag selbst - aus dem kommunalen Finanzausgleich.

Auch das von der Bundesregierung aktuell und vollmundig verkündete Sparpaket hat keine entlastende Wirkung auf die Kommunen. Die Kommunen müssen vielmehr auf die Ergebnisse der Arbeit der Gemeindefinanzkommission warten. Es reicht nicht aus, wenn in den Unterlagen zum Sparpaket zwar ein Hinweis auf die angespannte Finanzlage der Kommunen enthalten ist, gleichzeitig aber die konkreten Ergebnisse des Sparpaketes die Gefahr zusätzlicher Belastungen für die Kommunen mit sich bringen, nämlich dadurch, dass die Rentenversicherungsbeiträge für Hartz-IV-Bezieher nicht mehr gezahlt werden. Das werden die Kommunen bei der Grundsicherung bitter zu spüren bekommen.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Hans-Jürgen Klein [GRÜNE])

Schon heute können viele Kommunen ihre Aufgabe, die kommunale Daseinsvorsorge sicherzustellen, nicht mehr in ausreichendem Umfang wahrnehmen. Ich behaupte: Beim Thema Kommunalfinanzen haben wir inzwischen kein Erkenntnisdefizit mehr, sondern ein dringendes Handlungsdefizit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Von daher begrüßen wir den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und können uns auch mit vielen der dort aufgestellten Forderungen identifizieren. Die Einzelheiten werden wir in den Ausschussberatungen noch zu diskutieren haben.

Einige wesentliche Punkte will ich hier aber anführen. Wir brauchen eine wesentliche Stärkung der kommunalen Einnahmebasis durch einnahmeverbessernde Steuerrechtsänderungen, die auch den Kommunen zugute kommen. Herr Klein hat eine ganze Menge aufgeführt. Wir brauchen vor allen Dingen eine Absage und Rücknahme von Steuer

senkungen, die der Wirtschaft nichts bringen, die aber viele Kommunen und auch das Land belasten. Ich erinnere an das Wachstumsbeschleunigungsgesetz.

(Beifall bei der SPD)