Demokratie sozusagen als Peepshow! Herr Thümler, wäre dann eigentlich die Veröffentlichung im Bundestag die Peepshow Ihres Parteifreundes Lammert? Wird durch mehr Transparenz das Parlament zur Peepshow?
Ein Wort möchte ich auch noch zu den Einlassungen des Kollegen Dürr an gleicher Stelle sagen. Der hat gesagt, das sei ein wichtiges Problem.
Das wichtigste Problem der FDP an der Stelle ist offenbar, dass das Rückkehrrecht in den alten Beruf offengelegt wird. Sagen Sie mal: Für wie blöd halten Sie eigentlich die Öffentlichkeit?
Kennen Sie das Abgeordnetengesetz nicht? - Das regelt in § 2 den besonderen Kündigungsschutz von Abgeordneten. Jede von uns, jedenfalls jede, die bereits einen Beruf oder eine Arbeitsstelle hatte, ehe sie ins Parlament kam, hat ein Rückkehrrecht. Das gilt auch für alle männlichen Kollegen.
Ehrlich gesagt: Auch für Ihre Außendarstellung wäre es besser, Sie würden einfach nur sagen: Wir wollen das nicht. Wir wollen keine Transparenz.
Verweigerung auch bei dem Antrag der SPD, einen Ausschuss für Integrationsfragen und Migration einzurichten. Das allerdings wäre ein wichtiges Signal, dem Thema endlich den Stellenwert zu geben, der ihm gebührt. Sie wollen es offenbar mit der medienwirksamen Benennung von Frau Özkan bewenden lassen. Dabei haben wir doch wirklich das strukturelle Problem, dass sie nur diejenigen integrieren darf, die der Innenminister ihr erlaubt,
und dass es dann im Parlament keinen Ort gibt, an dem man das Thema wirklich als Querschnittsthema behandeln kann.
Da helfen auch keine runden Tische, an denen die Ministerin die Medien in eine Pflicht nehmen will, die diese nicht erfüllen können.
Wir werden Ihren Ablehnungen selbstverständlich nicht zustimmen. Ich fordere Sie wirklich auf, Ihre Position dort noch einmal zu überdenken.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde für meine Fraktion zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der Verhaltensregeln und der größtmöglichen Transparenz bei den Nebeneinkünften sprechen. Zu unserem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung bezüglich der Einrichtung eines Ausschusses für Integrationsfragen und Migrationspolitik wird gleich mein Kollege Klaus-Peter Bachmann reden.
Meine Damen und Herren, die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenen Änderungen entsprechen, wie von Frau Helmhold ausgeführt, exakt den geltenden Regelungen des Deutschen Bundestags. Wie Sie wissen, wurde eine Klage von mehreren Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen diese Regelung vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Der Argumentation bezüglich des Datenschutzgesetzes und des sich daraus ableitenden Vertrauens- und Mandantenschutzes wurde vom Bundesverfassungsgericht eben nicht gefolgt. Ihre Bedenken, meine Damen und Herren von CDU und FDP, sind daher völlig unbegründet.
Ich kann deshalb auch nicht erkennen, warum wir die Regelungen des Deutschen Bundestages nicht für den Niedersächsischen Landtag übernehmen sollten.
Wenn es uns wirklich ernst ist mit einem transparenten und vertrauensvollen Umgang mit den Nebeneinkünften von Abgeordneten, spricht überhaupt nichts gegen die von den Grünen eingebrachte Änderung. Wir sind uns, so denke ich,
einig, dass dabei die Möglichkeit, eine Nebentätigkeit auszuüben, hier überhaupt nicht mehr zur Diskussion steht.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Ihr Änderungsantrag ist deshalb aus unserer Sicht völlig untauglich, wirklich ernsthaft auf diesem Gebiet ein Stück mehr Transparenz, Glaubwürdigkeit und, wie wir finden, auch ein Stück Vertrauen herzustellen.
Wir sind uns in diesem Haus sicherlich einig, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen muss und dabei eine Nebentätigkeit eben auch nur eine Nebentätigkeit sein kann. Wir verstehen uns ausdrücklich als Vollzeitparlament. Das ist aus unserer Sicht in einem Flächenland wie Niedersachsen anders überhaupt nicht leistbar.
Auch spricht überhaupt nichts gegen eine Verankerung der Verhaltensregeln in einer Geschäftsordnungsbestimmung. Aber, meine Damen und Herren, genau da, wo es konkreter wird, wo es nicht nur um Anzeigepflicht gegenüber dem Präsidenten, sondern auch um die Veröffentlichung nicht nur der Tätigkeit selber, sondern auch der Höhe der Nebeneinkünfte geht, und zwar pauschaliert in drei Stufen, kneifen Sie.
Ich finde, Sie müssen der interessierten Öffentlichkeit schon erklären, warum Sie sich genau an der Stelle, an der sich Bürgerinnen und Bürger oder eben auch Wählerinnen und Wähler selber ein Bild von der Unabhängigkeit ihrer Abgeordneten machen können, verweigern. Das erschließt sich uns nicht.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion praktiziert seit Langem die auf Bundesebene geltende Regelung, und wir veröffentlichen bereits unsere Nebeneinkünfte auf unserer Internetseite. Von daher sind wir an der Stelle sehr entspannt.
Mit Ihrem Änderungsantrag täuschen Sie lediglich eine gewisse Bereitschaft zu mehr Transparenz vor, bleiben aber weit hinter den möglichen Regelungen zurück. Aus unserer Sicht ist das sehr ent
Danke schön, Frau Modder. - Wie von Ihnen bereits angekündigt, Frau Modder, spricht nun für die SPD-Fraktion Herr Bachmann. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kollegin Helmhold hat im Rahmen ihrer Rede ja schon auf den einen oder anderen Aspekt unseres Antrags hingewiesen.
Es ist tatsächlich so: Wir setzen die Aktuelle Stunde von vor einiger Zeit „Minister Schünemann entscheidet, wen Frau Özkan integrieren darf“ heute mit diesem Antrag auf Einrichtung eines Querschnittsausschusses für Integrationsfragen zwangsläufig fort. Denn Sie wissen, dass wir sehr deutlich die Position vertreten, Integrationspolitik ist Querschnittsaufgabe, gehört normalerweise - wir hätten es so geregelt - in die Staatskanzlei. Jede Regierung darf entscheiden, wie sie ressortiert.
Aber dass es jetzt zu einer Trennung der Zuständigkeiten dergestalt kommt, dass im Innenministerium die Integrationsvoraussetzungen geschaffen werden und dann sozusagen das Sozialministerium die praktische Integration nur anhand der vom MI geschaffenen Voraussetzungen durchführt, muss ja als Fehler, wie wir dazu sagen, nicht unbedingt vom Parlament kopiert werden.
Hier im Parlament hätten wir sehr wohl die Chance, einen Querschnittsausschuss einzurichten und in diesem Zusammenhang zugleich die Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Integrationskommission zu lösen. Denn die Integrationskommission ist an empfehlenden Voten dadurch gehindert, dass wir nach wie vor den Zwang zur Einstimmigkeit haben. Wenn eine Fraktion widerspricht, gibt es keine formale Empfehlung dieses Gremiums, in dem wir die Integrationsaktiven aus dem Land als Mitglieder, als Berater haben, an das Parlament.
Das führt jetzt sozusagen immer zu der Krücke, auf eine Empfehlung zu verzichten und das Protokoll an den federführenden Ausschuss weiterzugeben. Aber das ist kein Ernstnehmen der Mit
wirkung der Kolleginnen und Kollegen aus den Integrationsverbänden auf Landesebene und den wichtigen Institutionen.
Wir hätten mit einem Querschnittsausschuss die Chance, dort Politiker und die Integrationskommissionsmitglieder als Ausschuss aufgrund besonderer Rechtsvorschrift zu bündeln und die externen Mitglieder - so will ich sie jetzt einmal nennen, also die, die nicht Abgeordnete sind - in einer empfehlenden Abstimmung vorweg ihre Meinung artikulieren zu lassen. Dann könnten sich die Mitglieder des Landtagsausschusses dieser Meinung anschließen oder aus guten Gründen oder aus weniger guten Gründen zu einer anderen Empfehlung an den Landtag kommen.
Sie vertun diese Chance und nehmen darüber hinaus auch noch in Kauf, dass es keine Integrationspolitik aus einer Hand mehr gibt. Wir wissen, Frau Lorberg, dass die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland sehr froh ist, dass die Zuständigkeit für diesen Personenkreis im Innenministerium bleibt. Aber allein deswegen ist das doch nicht sachgerecht. Sinnvoll wäre Integrationspolitik aus einer Hand. Dann lassen Sie uns das doch wenigstens in einem entsprechenden Querschnittsausschuss des Landtags tun!