Protokoll der Sitzung vom 17.08.2010

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE konnte auch nicht so richtig deutlich machen, was sie mit dem Gesetzentwurf eigentlich bezweckt. Wollen Sie das politische Bewusstsein für Frauenrechte und Kinderrechte fördern, oder wollen Sie einfach nur mehr arbeitsfreie Zeit für Beschäftigte?

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Beides!)

Das kann man natürlich nachvollziehen. Wer ärgert sich nicht über entgangene Feiertage?

Herr Adler hat in der ersten Beratung angeboten - André Wiese hat das angesprochen -, dass es von

seiner Seite aus auch die Heiligen Drei Könige oder der Reformationstag sein könnte. Jeder könne etwas vorschlagen, Hauptsache mehr frei! - Wir finden, das ist eine Beliebigkeit, die Ihre eigene Argumentation doch sehr stark entwürdigt und die Ziele, die Sie vorgeben, ein bisschen in Misskredit führt. Der Gesetzentwurf folgt so ein bisschen dem Motto „Freibier für alle“. Das ist meines Erachtens nicht der Duktus, mit dem eine solche Debatte geführt werden sollte.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir finden, dass es Aufgabe der Tarifpartner ist und bleibt, wenn es um die Frage von Arbeitszeit und von tariflichen Situationen geht. Es ist deshalb wohl auch kein Zufall, dass ausgerechnet der Deutsche Gewerkschaftsbund gar nicht erst zu der Anhörung erschienen ist. Das war wohl eine Abstimmung mit den Füßen über Ihr Vorhaben. Dieses Ergebnis sollte Ihnen wirklich zu denken geben. Offensichtlich hat man in den Betrieben Besseres zu tun, als sich mit einem solchen reinen Showantrag zu befassen. Wenn sich schon die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerschaft dieser Debatte entziehen, dann haben Sie offensichtlich an der Wirklichkeit in unseren Betrieben völlig vorbei gearbeitet. Man hat dort offenkundig andere Probleme.

Fazit: Dieser Gesetzentwurf hat zu ein bisschen Medienaufgeregtheit geführt; das kann man nicht verhehlen. Letztlich hat uns die Debatte nichts gebracht. Dieser Gesetzentwurf gehört deshalb in die Ablage. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Lassen Sie uns darüber abstimmen und dann zu den wichtigen Themen dieses Landes kommen!

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Ich erteile dem Kollegen Oetjen von der FDPFraktion das Wort.

(Johanne Modder [SPD]: Es ist ei- gentlich alles gesagt!)

Ganz herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Krogmann, wenn man sich die Beratungen im Innenausschuss anguckt, können Sie sich eigentlich öfter ein Beispiel an dem nehmen, was der

Kollege Wiese vorträgt. Das ist meistens nicht nur sachlich richtig, sondern vor allem trifft es auch den Punkt.

(Johanne Modder [SPD]: Nicht zu di- cke!)

Insofern hat der Kollege Wiese hier auch heute den Nagel auf den Kopf getroffen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich glaube, wir sind uns fraktionsübergreifend einig, dass wir, als wir den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung bekommen und zum ersten Mal diskutiert haben, gedacht haben: Was soll das jetzt? Was machen wir denn damit im Ausschuss? - Wir haben uns - Herr Kollege Krogmann hat das richtigerweise gesagt - dafür entschieden, tatsächlich eine seriöse Beratung im Ausschuss durchzuführen. Ein Gesetzentwurf - egal von welcher Fraktion er eingebracht wird - hat Anspruch darauf, ordentlich beraten zu werden.

Wir haben dann eine Anhörung dazu durchgeführt. Und siehe da, unsere Vermutungen bestätigten sich: Keiner fand auch nur in einem Punkt etwas Gutes an dem Gesetzentwurf der Fraktion der Linken, auch nicht diejenigen, die Sie zu bedenken versucht haben. Das ist hier von Herrn Kollegen Krogmann und von Herrn Kollegen Wiese schon ausführlich dargestellt worden.

Ich möchte hier noch auf die wirtschaftlichen Auswirkungen von zusätzlichen Feiertagen eingehen. Herr Kollege Adler, Sie haben hier zu Recht angesprochen, dass dieses Jahr mehrere Feiertage auf ein Wochenende fallen. Das hat wirtschaftliche Auswirkungen. Lieber Herr Kollege Briese, es gibt zwar keine empirischen Zahlen zu den genauen Auswirkungen. Aber wir wissen empirisch sehr wohl, dass ein Tag mehr Arbeit im Jahr dafür sorgt, dass wir ein höheres Wirtschaftswachstum im Vergleich zu anderen Jahren haben. Genauso hat im Umkehrschluss ein freier Tag mehr die Auswirkung, dass wir ein geringeres Wirtschaftswachstum haben. Diesen Aspekt darf man hier nicht aus den Augen lassen.

Die Tatsache, dass wir in Niedersachsen im wahrsten Sinne des Wortes nicht so reich mit Feiertagen gesegnet sind, liegt darin begründet, dass die Menschen hier im Wesentlichen protestantisch sind. Dass man im katholischen Bayern andere Feiertage als hier bei uns hat, ist im Grundsatz im Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland angelegt. Es gibt bei uns nun einmal die Unter

schiedlichkeit der Länder. Das ist aber noch lange kein Grund, in diesem Bereich im Sinne eines Ausgleichs nachziehen zu wollen.

Ich fasse zusammen: Die Vorschläge, die Sie gemacht haben, werden von den Betroffenen nicht unterstützt. Der Frauenrat spricht zu Recht von Symbolpolitik, die nicht gewollt ist. Die wahren Probleme müssen angefasst werden. Das schafft man mit einem solchen Gesetzentwurf nicht.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Jetzt hat Herr Kollege Adler die Möglichkeit zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 unserer Geschäftsordnung. Herr Kollege, ich gehe davon aus, Sie wissen, was durch § 76 abgedeckt ist.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wiese hat eben die Behauptung aufgestellt, ich hätte an Ausschussberatungen nicht teilgenommen. Das ist falsch. Ich gehöre dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen an. Diese Thematik wurde dort behandelt, und ich war bei der Ausschussberatung anwesend.

(Beifall bei der LINKEN - Jan- Christoph Oetjen [FDP]: Aber nicht im Innenausschuss!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung ab. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/2069 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 01447 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes „Großraum Braunschweig“ - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 16/2610

Zur Einbringung erteile ich Herrn Kollegen Bachmann von der SPD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Neben der Region Hannover, die - das will ich als Braunschweiger hier ausdrücklich sagen, und zwar für meine gesamte Fraktion - aus unserer Sicht hervorragende Arbeit leistet,

(Beifall bei der SPD)

gibt es im Land Niedersachsen nur eine zweite verfasste Region: der Zweckverband Großraum Braunschweig. Er wurde 1991 unter Rot-Grün wiederbelebt, nachdem er von Ihnen zerstört worden war, obwohl er in den Jahren davor schon aktiv Arbeit geleistet hat.

Trotzdem sind beide Verbände nicht zu vergleichen. Das Modell der Region Hannover ist sicherlich auch perspektivisch nicht eins zu eins auf die Region Braunschweig übertragbar. Es gibt jeweils unterschiedliche Voraussetzungen. Im Hannoverschen haben sich der große Landkreis und die kreisfreie Stadt, die Landeshauptstadt Hannover unter dem Dach der Region freiwillig zusammengefunden. In der Region Braunschweig haben wir einen Zweckverband, in dem die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel und die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg im Augenblick in zwei Bereichen, nämlich Raumordnung und Landesplanung und bei der Trägerschaft des ÖPNV im Sinne des § 4 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes, Aufgaben gemeinsam wahrnehmen.

Dieser Gesetzentwurf ist kein Gesetzentwurf vom grünen Tisch. Er ist vorbildlich erarbeitet worden. Er ist das Ergebnis einer Debatte von unten nach oben, die drei Jahre andauerte, und intensiver Beratungen und Gespräche. Dies lässt sich zumindest für die Kommunalpolitiker unserer Partei sagen.

Wir haben uns dieser Debatte gestellt. Sie haben diese Debatte nicht geführt.

(Beifall bei der SPD)

Es gab eine Kommission unter dem Vorsitz unseres früheren Landtagskollegen Peter Kopischke, der später Landrat von Goslar wurde. Diese Kommission hat in umfassenden Gesprächen mit allen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern der SPD und auch mit dem aktiven Landrat von Peine, Franz Einhaus, der auch unser Spitzenmann in der sozialdemokratischen Kommunalpolitik im Land Niedersachsen ist, die Grundzüge dieses Gesetzentwurfes erarbeitet. Das Ergebnis stand auf einem Bezirksparteitag der SPD vor zwei Jahren zur Abstimmung. Der Bezirksparteitag hat unter Einbindung der Delegierten aus allen Teilen der braunschweigischen Region beschlossen, unsere Landtagsfraktion mit der Einbringung eines solchen Gesetzentwurfes zu beauftragen. Die Fraktion ist dem gefolgt, weil es der entwickelte Basiswunsch einer Region ist, zu einer erweiterten Form von Zusammenarbeit zu kommen.

(Beifall bei der SPD)

Ich will Ihnen einmal sagen, wie man einen solchen Prozess befördern kann. Man sollte nicht nur darüber reden. Aus der Praxis kann man schließlich lernen. Wir haben diesen Gesetzentwurf in intensiver Zusammenarbeit unseres Arbeitskreises Innenpolitik, der Fraktion der SPD im Zweckverband Großraum Braunschweig, in mehreren Treffen mit dem Kommunalpolitischen Ausschuss unter Einbeziehung der sozialdemokratischen Landräte der Region formuliert. Wir bringen ihn heute in das Parlament ein. Herr Schünemann, wir tun es interessanterweise genau zum richtigen Zeitpunkt nach gründlicher Vorbereitung. Ich möchte hier aus dem Gutachten Ihres Gutachters Herrn Hesse zitieren. Er sagt:

„Die Bündelung gegebener Potenziale bietet sich immer dann an, wenn über eine erweiterte Zusammenarbeit kommunaler Akteure die Leistungserbringung verbessert und sowohl kostengünstiger wie generationengerechter gestaltet werden kann. Dazu finden sich im Großraum Braunschweig, beginnend mit einer Stärkung des Zweckverbands, zahlreiche Ansatzpunkte, die auch und gerade unterhalb der ‚Regionslösung’ erfolgversprechend sind.“

So weit das Zitat des von Ihnen bezahlten Gutachters. Herr Schünemann, Sie können diesen Gesetzentwurf doch eigentlich nur unterstützen! Ich bin fest davon überzeugt: Wenn z. B. Herr Kollege Götz, Herr Kollege Oesterhelweg oder Herr Kollege Schobert hier aus der Region heute zu diesem Thema das Wort ergreifen würden, dann würden sie unseren Gesetzentwurf uneingeschränkt unterstützen.

(Beifall bei der SPD - Widerspruch bei der CDU)

- Dann muss ich Ihnen einmal entgegenhalten, wie sie sich vor Ort verhalten. In jeder Verbandsversammlung des ZGB klopfen die drei genannten Kollegen dann, wenn unser früherer Landtagskollege Helmut Kuhlmann aus Gifhorn als CDUMitglied und Vorsitzender des Zweckverbandes Großraum Braunschweig dazu auffordert, alles zu tun, um zu mehr regionaler Zusammenarbeit im ZGB zu kommen und die Aufgaben des Zweckverbandes zu erweitern, so auf die Tische, dass ich manchmal Sorge habe, ob die Tische das überleben. Insofern möchte ich insbesondere die Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion, die auf doppelten Schultern tragen und in der Region unseren Kollegen Kuhlmann vor Ort verbal unterstützen, dazu auffordern, Entsprechendes auch hier im Parlament zu tun.

Uns geht es darum, die Aufgaben in einem Aufgabenkatalog, der Ihnen dezidiert im Gesetzentwurf vorliegt, so zu erweitern, dass wir an den Stellen, an denen es sich anbietet, gemeinsam in der Region zu handeln, zunächst unter dem Dach des Zweckverbandes eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung organisieren. Ich will nicht alles vorlesen, weil Sie selber lesen können. Aber ich nenne einige Stichworte für die Öffentlichkeit. Es geht u. a. um die berufsbildenden Schulen, um die gemeinsame wirtschaftliche Entwicklung und deren Förderung, um die Aufgaben der unteren Wasserbehörde, um die Aufgaben nach dem BundesImmissionsschutzgesetz, die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde, Aufgaben im Veterinärwesen nach dem Tierseuchengesetz, aber auch im Rahmen des § 2 der Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr.