Genau das hatten Sie vor. Das ist etwas, was schlichtweg unmoralisch ist, und dafür sollten Sie sich entschuldigen. Es wäre jetzt an der Zeit, dass Sie das tun.
Kein Fall ist mit einem anderen vergleichbar. Es geht jetzt aber darum, wie man mit einem solchen Fall politisch umgeht. Es ging ebenfalls um Abschiebehaft, und es ging um einen tragischen Unglücksfall, dass sich jemand in Abschiebehaft erhängt hat. Ferner geht es darum, ob man aufklärt, nachfragt und daraus Konsequenzen zieht oder ob man aus einem tragischen Fall politischen Nutzen ziehen will. Das ist doch genau das, worauf es ankommt und was ich Ihnen vorwerfe.
Abschließend: Wir können über die Ausländer- und Flüchtlingspolitik abseits dieses Falles kräftig streiten, wie wir dies in der Vergangenheit schon getan haben - - -
Danke, Herr Präsident. - Danke, Herr Schünemann, dass Sie meine Zusatzfrage zulassen. - Es wird immer wieder vom Umgang mit dem Fall und davon, dass man politischen Nutzen daraus ziehen will, gesprochen. Das ist doch völliger Quatsch. Hier geht es doch darum, dass dieser Fall aufge
klärt wird. Auch das haben Sie eben angesprochen. Ich frage Sie: Wie finden Sie es, dass Herr Biallas diesen Fall bereits in der vom Innenausschuss dazu durchgeführten Anhörung für geklärt erklärt hat, bevor überhaupt das Obduktionsergebnis vorlag? - Es gab noch keinen Obduktionsbericht. Meiner Meinung nach ist so ein Bericht in solch einem Fall aber auch wichtig, um bestimmte Dinge ausschließen zu können. Das kann man doch so nicht machen. Wenn, dann muss man alle Seiten betrachten. Dazu würde ich gern Ihre Meinung hören.
Frau Zimmermann, da Sie hier eben gesagt haben, dass das, was ich hier gerade dargestellt habe, Quatsch gewesen sei, empfehle ich Ihnen, sich einmal die Überschrift zu der von Ihnen beantragten Aktuellen Stunde anzusehen. Wenn es Ihnen um Aufklärung und darum geht, daraus vielleicht auch die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, frage ich mich, warum Sie in der Überschrift zu Ihrer Aktuellen Stunde „Abschiebepraxis in Niedersachsen nach dem Prinzip ‚Hauptsache raus’?“ schreiben. Hier geht es um Aufklärung. Ihnen aber geht es nur darum, daraus politischen Nutzen zu ziehen. Das ist schlicht unerträglich, Frau Zimmermann!
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Pia-Beate Zimmermann [LINKE]: Hin- ter der Überschrift steht ein Fragezei- chen!)
Sehr geehrte Frau Zimmermann, wir haben im Innenausschuss nicht nur über zweieinhalb Stunden hinweg Rede und Antwort gestanden, sondern wir haben auch all die Fragen von den Grünen und den anderen beantwortet.
Ich muss abschließend noch einmal Folgendes sagen: Ich kann mir wirklich nicht erklären, dass man sich jetzt hier im Parlament - nachdem wir alle Fragen beantwortet und klargestellt haben, dass dieser Fall wirklich vernünftig umgesetzt worden ist - hinstellt und wieder die gleichen Behauptungen aufstellt, die bereits widerlegt worden sind. Daraus will man auch weiterhin nur irgendwelchen politischen Nutzen ziehen.
Das sollte man auf dem Rücken derjenigen, die sich aus Verzweiflung selbst getötet haben, aber nicht tun. Das ist unmoralisch. Deshalb sollten Sie wirklich einmal prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre,
im Innenausschuss eine vernünftige Aufklärung zu betreiben und erst dann darüber zu debattieren, nicht aber hier in dieser Aktuellen Stunde in einer Art und Weise, die völlig unangemessen ist.
Frau Polat hat nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich erteile Ihnen eine Redezeit von einer Minute, Frau Polat.
Doch, das kenne ich. - Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir versucht haben, diese Debatte sehr sachlich zu führen. Natürlich haben wir darauf hingewiesen, Herr Biallas, dass es Alarmsignale gibt. Neunmal hat das Bundesverfassungsgericht die Anordnungspraxis gerügt. Jetzt haben wir einen Haftantrag, der scheinbar - wir haben das nachzufragen versucht; unsere Fragen konnten im Ausschuss aber nicht beantwortet worden - nicht ausreichend begründet werden konnte, was aber zwingend notwendig gewesen wäre, weil Artikel 2 des Grundgesetzes an den Freiheitsentzug ganz hohe Hürden knüpft. Das ist aber nur ein Punkt. Ich könnte jetzt noch weitere Punkte nennen, die ebenfalls den Anschein erwecken, dass auch hier rechtswidrig inhaftiert wurde.
Zwei Amtsgerichte waren zuständig. Die Terminierung, die Anhörung der Ehefrau haben nicht stattgefunden. Es sind viele Punkte, über die wir diskutieren müssen, und zwar im Rechtsausschuss; in diesem Zusammenhang danke ich auch dem Kollegen Oetjen. Wenn es Alarmsignale gibt und der Anschein der rechtswidrigen Inhaftierung vorliegt, dann müssen wir das aufklären. Die zwei Suizide in Hamburg haben dazu geführt, dass CDU und Grüne gemeinsam mit den anderen Fraktionen über Änderungen der Abschiebehaftbedingungen nachdenken wollen. Deswegen habe ich auch die Deutsche Bischofskonferenz zitiert.
Moment, Herr Minister, ich möchte gerne noch eine Wortmeldung von Herrn Adler zulassen, der offensichtlich auch nach § 71 Abs. 3 um zusätzliche Redezeit gebeten hat. Eine Minute! - Herr Adler, den Zettel haben Sie dabei, reichen Sie ihn einfach nach. Dann sind Sie jetzt dran. Bitte schön, eine Minute!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich möchte nur eine Frage in Erinnerung rufen, die Ihnen Herr Bachmann gestellt hat und die Sie nicht beantwortet haben. Es wäre gut, wenn Sie hier klar Position beziehen könnten. Er hat gefragt, was mit der Familie des Verstorbenen passiert. Muss sie nun auch noch mit ihrer Abschiebung rechnen, oder kann sie jetzt in Ruhe hier leben? Können Sie dazu eine eindeutige Erklärung abgeben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landrat in Harburg hat bereits gehandelt, wie Sie eigentlich wissen sollten. Die Duldung ist verlängert worden, sodass nicht mit einer Abschiebung zu rechnen ist. Der Landrat hat aus meiner Sicht aus persönlichen Gründen der Familie richtig gehandelt. Das sollte Ihnen bekannt sein. Deshalb kann ich die Fragestellung nicht ganz verstehen.
Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich es für notwendig halte, aus dem Urteil des Amtsgerichts Winsen zu zitieren, um hier Klarheit herbeizuführen: Die angeordnete Haftdauer erscheint erforderlich und angemessen. Die Abschiebung des Betroffenen ist fest auf den 7. Juli 2010 terminiert. Passersatzpapiere liegen vor, und somit ist die Identität des Betroffenen zweifelsfrei geklärt. Abschiebungshindernisse sind nicht ersichtlich. Eine weniger einschneidende Maßnahme als die
- Entschuldigung, er war nicht untergetaucht, sondern er hat das Land verlassen. Das steht auch darin.
Das Amtsgericht Winsen hat genau das dargestellt, was notwendig ist. Hier jetzt wieder etwas zu konstruieren, was willkürlich geschehen sei, ist einfach unredlich. Das ist die Begründung: Beschluss vom Amtsgericht Winsen. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen und dürfen nicht der Öffentlichkeit immer wieder etwas anderes darstellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich stelle fest, dass Punkt 13 e damit erledigt ist.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass Tagesordnungspunkt 14 heute Nachmittag behandelt werden soll.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung wieder, und wir treten wieder in die Beratungen ein.
Zweite Beratung: Frauenquote für Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften - jetzt einführen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2295 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/2582
Wir treten in die Beratung ein. Ich erteile der Kollegin Twesten von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
(Elke Twesten [GRÜNE]: Wir können noch nicht anfangen! Es ist noch nicht mal die Hälfte da! - Gegenruf von der CDU: Hier werden keine Verhandlun- gen geführt!)
- Frau Kollegin, das ist ein erzieherischer Prozess. Wir fangen pünktlich an. Dass es Sie trifft, bedaure ich. Aber ich habe nicht vor, die Beratung zu unterbrechen.