Protokoll der Sitzung vom 07.09.2010

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir finden, dass die hier zur Entscheidung stehende Regelung notwendig und sachgerecht ist. Ich würde sogar einen Schritt weiter gehen. Wir begrüßen diese Regelung zum einen als einen Beitrag zur

Mobilität im Beamtenbereich, die wir uns an vielen Stellen mitunter durchaus etwas intensiver wünschen würden - ich darf das sagen, weil ich selber mal Beamter war -, und darüber hinaus zum anderen natürlich aus dem Umstand heraus, dass diese Regelung deutlich macht, welche Belastungen durch die Beschäftigung eines Beamten in der Zukunft auf uns zukommen. Diese Belastungen, die bisher im kameralistischen System nicht sichtbar werden, werden an dieser Stelle deutlich. Das ist aus unserer Sicht sehr positiv.

Wir haben auch keine Einwände dagegen, dass nachträglich in einem weiteren Artikel die neue Aufgabe von Herrn Dr. Enste beamtenrechtlich abgesichert worden ist. Die einzige Frage, die wir uns in der Fraktion noch gestellt haben, war natürlich: Wozu braucht eigentlich eine Regierung, die nicht regiert, einen Regierungssprecher?

Danke schön.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜ- NEN und bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Das war ein Scherz!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat diese Änderungsempfehlung des Ausschusses eine Mehrheit gefunden.

Artikel 2. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Hierüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer Artikel 2 in der Fassung, die der Ausschuss empfiehlt, zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat auch diese Änderungsempfehlung des Ausschusses die entsprechende Mehrheit gefunden.

Artikel 3. - Ich lasse über die Änderungsempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. -

Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch hier der Änderungsempfehlung gefolgt.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das geht in diesem Fall nur schlecht. Damit hat der Gesetzentwurf eine breite Mehrheit gefunden, wie das auch in den Redebeiträgen zum Ausdruck gekommen ist.

Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Ich rufe jetzt vereinbarungsgemäß zusammen die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 auf:

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011 - HG 2011 -) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2750

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2010 (Nachtragshaushalts- gesetz 2010) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2749

Erste Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/2771

Zur Einbringung der Gesetzentwürfe der Landesregierung - Tagesordnungspunkte 4 und 5 - erteile ich Herrn Minister Möllring das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zukunft hat Vorfahrt, vor allem in der Krise und am Ende der Krise. Wir investieren mit unserem Haushaltsplanentwurf 2011 daher in ein leistungsfähiges Bildungssystem, in eine gute Infrastruktur und in ideale Voraussetzungen für unsere heimische Wirtschaft.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nur so können kluge Köpfe, unternehmerische Freiheit und verlässliche Rahmenbedingungen Wachstum und Wohlstand in Niedersachsen auch für die kommenden Generationen sichern.

Die Bildung fängt bei den Kleinsten an. Wir setzen weiterhin auf frühkindliche Bildung und investieren im nächsten Jahr für Kindertagespflege und Krippenplätze 124 Millionen Euro. Wir halten am beitragsfreien Kindergartenjahr fest. Dafür stehen 100 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Damit fördern wir Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 433 Millionen Euro. Das sind 67 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr 2010.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das entspricht einer Steigerung um ein Sechstel oder 16 %. Die Ergebnisse des Krippengipfels werden weiter umgesetzt. Bis 2013 werden wir in Niedersachsen 62 000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige haben, d. h. 460 Millionen Euro für Krippenplätze und Kindertagspflege bis zum Jahr 2013.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Qualifizierte und hoch motivierte junge Menschen sind unser Potenzial. Für Schule und Berufsausbildung stehen 2011 insgesamt 4,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Wir beschäftigen trotz zurückgehender Schülerzahlen weiterhin 86 000 Lehrerinnen und Lehrer; so viele wie nie zuvor.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

In Ganztagsschulen wollen wir im nächsten Jahr 85 Millionen Euro investieren.

Innovation und Forschung sind zwei wesentliche Standortvorteile in Niedersachsen. Dies gilt es weiter auszubauen. Für die Hochschulen und die hochschulnahe Forschung stehen insgesamt deshalb 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind rund 45 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Für unsere Hochschulen haben wir im Juni mit dem Zukunftsvertrag II finanzielle Planungssicherheiten geschaffen. Sie erhalten jährlich 1,69 Milliarden Euro, vertraglich abgesichert - und das in einem Zukunftsvertrag, der nicht wie bei früheren Regierungen unter Haushaltsvorbehalt steht, sondern unabhängig von der Entwicklung des Haushaltes.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der doppelte Abiturjahrgang steht vor der Tür. Deshalb steigern wir mit 89 Millionen Euro die Aufnahmekapazitäten unserer Hochschulen. Der Landtag hatte dankenswerterweise diese Mittel bereits als Verpflichtungsermächtigung in früheren Haushalten ausgebracht, sodass sie vorher schon

abgesichert waren. Das bedeutet 35 000 zusätzliche Studienplätze für die Jahre 2011 bis 2015.

Wir schaffen die Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft, die Wachstum und Arbeitsplätze in Niedersachsen sichert. Das Erfolgsmodell „Initiative Niedersachsen“, d. h. das Konjunkturprogramm II, das landesfinanzierte Aufstockungspaket und das Kommunalprogramm, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von deutlich über 1,5 Milliarden Euro wird schlussfinanziert.

Wir investieren in eine gute und belastbare Infrastruktur. Das größte und bedeutendste Projekt ist zweifelsohne der Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven, der am 5. August 2012 seinen Betrieb aufnehmen wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

In ihn fließen im nächsten Jahr 32 Millionen Euro. Weitere 45 Millionen Euro sollen in die bestehenden landeseigenen Häfen zur Stärkung der Wirtschaftsachsen an der Küste investiert werden. Der niedersächsische Wirtschaftsförderfonds wird im nächsten Jahr um zusätzliche 52 Millionen Euro aufgestockt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen sich in Niedersachsen wohl und sicher fühlen. Dafür sorgen 22 500 Polizistinnen und Polizisten.

Die Küsten, also die Sicherheit der Menschen hinter den Deichen, schützen wir mit 68 Millionen Euro.

Wir investieren in die soziale Sicherheit: mehr als 2 Millionen Euro für den Kinder- und Jugendschutz sowie allein 34 Millionen Euro für Jugendarbeit, für Jugendsozialarbeit und für das Ehrenamt.

Dem Gesundheitswesen stehen 263 Millionen Euro zur Verfügung.

760 Millionen Euro investieren wir in das Wohnungs- und Siedlungswesen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Eingliederungshilfe bekommt 1,5 Milliarden Euro. Das ist der größte Ansatz im Sozialetat. 1,5 Milliarden Euro für die Betreuung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen werden also nicht gekürzt. Die Leistungen für jeden einzelnen Leistungsempfänger sind auch weiterhin individuell sichergestellt.

Um Irritationen vorzubeugen - weil auch hierüber diskutiert worden ist -: Für den prognostizierten Anstieg von Personal- und Sachkosten im Bereich der Eingliederungshilfe waren im sogenannten Vorgabewert rund 30,5 Millionen Euro vorgesehen. Diesen Betrag werden wir nun nicht ausschütten, weil die Preissteigerungsrate moderat und die Lohnentwicklung zurückhaltend ist. Das liegt einfach daran, dass die Menschen, die dort arbeiten, nach dem TVöD - der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in den Kommunen und im Bund - bezahlt werden. Als die ersten Zahlen aufgestellt worden sind, war der TVöD noch nicht verabschiedet. Jetzt ist er verabschiedet. Damit wissen wir ganz genau, wie hoch die Personalkostensteigerung im Jahr 2011 ausfallen wird. Wer also behauptet, dass hier gestrichen und reduziert würde, behauptet bewusst etwas Falsches.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Mittel für die ebenfalls voraussichtlich um 2 % steigenden Kosten für die nach wie vor jährlich steigende Anzahl der Hilfeempfänger stehen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.