(Kurt Herzog [LINKE]: Nehmen Sie mal an einer Demo teil! Dann wissen Sie, wie das ist! - Gegenruf von Jan- Christoph Oetjen [FDP]: Das habe ich oft genug, Herr Kollege!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Oetjen, vielleicht sollten Sie mal die Ausführungen zu Ihrem Gesetzentwurf lesen; denn genau darin steht das. Ich werde Ihnen gerne noch die Seite
Man muss einmal in die Vergangenheit schauen. Sie sollten einmal an Demonstrationen teilnehmen, dann würden Sie sehen, wer entscheidet, was eine uniformierte Bekleidung oder eine Bekleidung ist, deren Träger als gewaltbereit gilt. Das kann schon die Kapuzenjacke sein. Ich glaube, Sie sind da nicht up to date. Ich will Ihnen sagen: Jeder einzelne Absatz von dem, was ich heute berichtet habe, stimmt.
Ich will Ihnen auch sagen, was gerade im Wendland passiert: Mindestens fünf Atomkraftgegner sind zur Polizeiinspektion in Lüneburg zu vorsorglichen erkennungsdienstlichen Maßnahmen eingeladen worden. Dort sollen Finger- und Handkantenabdrücke genommen, Tätowierungen vermessen und Narben fotografiert werden.
Herr Gott noch mal, das ist doch eine Vorkriminalisierung! Die Polizei ist genau mit einer solchen vorsorglichen Behandlung schon einmal auf den Bauch gefallen und musste alles wieder zurücknehmen. Menschen, die überhaupt nicht kriminalisiert werden konnten, sollen jetzt wieder kriminalisiert werden. Darüber sollten Sie als Liberaler einmal nachdenken!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe diese Debatte teilweise mit Erstaunen und am Schluss mit Entsetzen verfolgt.
Wir diskutieren ein sehr wichtiges Gesetz. Der Kollege Oetjen hat es mir abgenommen, die Punkte noch einmal im Einzelnen anzusprechen; das brauche ich nicht zu wiederholen. Ich möchte zunächst einmal sagen, wie das Gesetz entstanden
- Das können Sie sich gar nicht vorstellen. Ich kenne noch die Zeiten, als Sie hier die Mehrheit hatten und regiert haben. Da wurden in der Tat nicht nur alle Gesetzentwürfe in den Ministerien formuliert, sondern auch die Reden der Abgeordneten.
Das ist jetzt vorbei. Wir reden entweder frei oder schreiben uns das selbst auf. Das ist schon ganz gut so.
(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Jetzt reicht es aber! - Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Nun zur Sache, Herr Kolle- ge!)
Zu der Kollegin Zimmermann möchte ich eines sagen: Hier gibt uns eine Parlamentarierin der Linken Nachhilfe, wie wir ein Versammlungsgesetz zu formulieren haben!
Eine Parlamentarierin der Linken! Von der Linken wissen wir, dass sie gerne demonstriert. Aus Berlin wissen wir beispielsweise: Eine linke Bezirksratsabgeordnete hat eine friedliche Demonstration angemeldet. Dann sind alle dorthin gegangen, und das Ergebnis war die schlimmste Gewalt gegen Personen und Sachen! Von solchen Leuten lassen wir uns keine Ratschläge für ein Versammlungsgesetz geben! Damit das hier einmal ganz klar ist.
So, meine Damen und Herren, jetzt kommen wir einmal zum Gesetz. Natürlich kann man sich darüber auseinandersetzen, ob das alles in Ordnung und alles richtig ist. Das ist bei jeder Gesetzesberatung so. Die einen sagen es so, die anderen sagen es so. Das ist so! Darauf haben wir uns auch eingestellt.
Wir haben das aber ernst genommen und dieses Gesetz ordnungsgemäß beraten. Dazu gehört, dass man es bei Anhörungen im Ausschuss nicht so macht wie in der Vergangenheit die SPD, nämlich dass am Ende bei der Anhörung herauskommen konnte, was wollte - am Gesetz änderte sich gar nichts. Das machen wir anders. Wenn wir von
dann ändern sich Gesetze. Wissen Sie, was mich wundert? - Dass Sie sich darüber aufregen! Sie reden hier von lebendiger Demokratie und regen sich auf, dass wir nicht beratungsresistent sind. Meine Damen und Herren, wir sind offen für jeden guten Ratschlag!
Den Kollegen Bachmann schätze ich sehr, aber er fragt mich so häufig, dass es jetzt nicht nötig ist, das hier zuzulassen.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP - Klaus-Peter Bach- mann [SPD]: Dann sage ich dir später meine Meinung!)
Meine Damen und Herren, wir haben auch über vieles andere gesprochen, z. B. über die Frage, ab wann es sich um eine Versammlung handelt. Wenn sich zwei versammeln, zehn, zwölf? - Das ist für die CDU eine klare Sache: Wir orientieren uns am biblischen Versammlungsbegriff. Im Matthäus-Evangelium sagt Jesus: Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, bin ich mitten unter ihnen.
Im Versammlungsgesetz heißt es: Wenn sich zwei oder mehr versammeln, ist eine Genehmigung nötig. So einfach ist das!
Meine Damen und Herren, ich komme zum Bannmeilengesetz. Natürlich fürchtet eine Opposition in der Regel nicht, dass sich Demonstranten wegen ihr in ein Parlament begeben. Das habe ich auch im Ausschuss gesagt: Ich habe noch nie eine Opposition gesehen, gegen die irgendjemand hier vor oder im Landtag zu demonstrieren versucht hat. Ich sage Ihnen aber voraus: Wenn es soweit käme, dass Sie eventuell 2038 wieder regieren, dann
Ich erinnere einmal daran: Man kann zu den Studiengebühren stehen, wie man will. Wie Sie dazu stehen, wissen wir. Wie wir dazu stehen, wissen Sie auch.
(Christian Meyer [GRÜNE]: Kommen dann Demonstranten für die Studien- gebühren, wenn wir sie abgeschafft haben?)
- Davor bewahre uns der liebe Gott, dass solche Leute wie Sie die Studiengebühren wieder abschaffen und die Qualität der Hochschulausbildung womöglich noch weiter herunterfahren. Wir brauchen eine bessere Qualität, Herr Meyer, und nicht weniger Qualität!
Deshalb will ich Ihnen klar sagen: Es hat sich jetzt eines verändert. Bisher waren Demonstrationen innerhalb der Bannmeile grundsätzlich verboten und konnten Ausnahmen erlaubt werden. Dazu meinte der GBD, das sei wahrscheinlich nicht mehr verfassungskonform. Wir sehen jetzt folgende Regelung vor: Prinzipiell sind Versammlungen erlaubt,
außer während der Plenarsitzungen. Ansonsten gibt es Einzelfallprüfungen. Das heißt: Prinzipiell erlaubt, begründet nicht gestattet. Das ist das Prinzip, nach dem wir hier vorgehen. Ich will Ihnen klar sagen: Die Unabhängigkeit parlamentarischer Entscheidungen, auch der freie Zugang zum Parlament, die Tatsache, dass Abgeordnete während ihrer Arbeit nicht physisch oder psychisch bedrängt werden, sind für die CDU wichtig. Deswegen bleibt es bei der Bannmeilenregelung!