weil die Grünen insbesondere fordern, dass jeder Polizist mit einem Namensschild in den Einsatz geht.
Ich habe Ihnen gesagt: Wir können über alles reden. Aber wenn Sie nicht mit uns über diese Frage diskutieren und eine Lösung finden, warum die Demonstranten, wenn sie zur Demonstration gehen, nicht auch ein Namensschild tragen müssen, sind wir nicht bereit, die Polizisten dieser Gefahr auszusetzen.
Meine Damen und Herren, bevor ich dem Minister das Wort erteile, arbeite ich drei Meldungen zu Kurzinterventionen ab: zunächst Herr Bachmann, dann Frau Zimmermann und anschließend Herr Briese. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren, auch wenn ich kurzzeitig richtig Sorgen um den Gesundheitszustand des Kollegen Biallas hatte,
will ich ihm, wenn er schon keine Zwischenfrage zulässt, über meine Kurzintervention die Chance geben, diesen Aspekt vielleicht doch zu beantworten.
Ich möchte Ihnen sagen, Herr Biallas: Wenn ein Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben, hier zu fast 99 % in anderer Weise zur Abstimmung steht, dann ist das wahrlich kein Ruhmesblatt für Sie.
Lieber Herr Kollege Biallas, Sie haben eben gesagt, Sie seien lernfähig und hätten einiges aus den Anhörungen aufgenommen. Dazu wollte ich Ihnen die Zwischenfrage stellen: Ist es auch ein gutes Zeichen für die Zukunft, wenn Sie beim nächsten großen Gesetzeswerk - nämlich Kommunalverfassung und Kommunalwahlrecht - gegen den Widerstand aller Anzuhörenden z. B. die Stichwahl abschaffen wollen? Dürfen wir dann auch auf Ihre Lernfähigkeit hoffen? - Das sollte meine Zwischenfrage sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin gesagt: Das Versammlungsrecht ist eines der zentralen demokratischen Grundrechte. Ich muss mich verbessern: Es ist eines der elementarsten demokratischen Grundrechte. Genau das soll aber hier durch die Beliebigkeit beschnitten werden, indem den Ordnungsbehörden jetzt übertragen werden soll, eine Einschätzung darüber vorzunehmen, ob etwas gefährlich ist, ob von irgendetwas Gewalt ausgeht usw. Darüber diskutieren wir hier.
Zur Kennzeichnungspflicht der Polizistinnen und Polizisten, Herr Biallas, will ich Sie einmal fragen, welche Rechte Sie den Kolleginnen und Kollegen, die im Wendland demonstrieren und sogenannte Democards zu ihrer Identifikation gegenüber anderen Demonstranten und auch der Polizei tragen, zugestehen wollen, wenn Sie jetzt eine namentliche Kennzeichnung der Demonstranten haben wollen.
Überhaupt habe ich den Eindruck - das haben Sie mit Ihrem Zwischenruf deutlich gemacht -: Sie sollten Ihre Reden ein bisschen anders gestalten. Das kommt hier oft wie eine Büttenrede rüber. Aber das, was wir hier machen, ist ganz bestimmt keine Karnevalsveranstaltung!
Danke, Herr Präsident. - Auch ich muss Ihnen erstens bestätigen, Herr Kollege Biallas: So richtig gut haben Sie in der Anhörung nicht zugehört. Sie haben gerade in Ihrer eigenen Art dargestellt, dass Sie auf ganz viele Punkte aus der Anhörung eingegangen sind. Damals habe ich die Deutsche Polizeigewerkschaft gefragt, ob sie mit anonymisierten Namensschildern Probleme hat. Daraufhin sagte sie: Nein, damit können wir uns auf jeden Fall einverstanden erklären.
Ein zweiter Punkt: zur Anmeldung. Da scheint es bei manchen ein Missverständnis zu geben. Zumindest besteht die Möglichkeit, eine Eilversammlung oder auch eine Spontanversammlung ohne Anmeldung zu machen. Es ist eben nicht so, dass Kleinversammlungen oder Schnellversammlungen grundsätzlich kriminalisiert werden. Mit diesem Mythos sollten wir hier aufhören.
Letzter Punkt: Bannmeile. - Herr Biallas, auch das fällt auf Sie zurück. Sie waren es doch, der am Anfang in der Ihnen eigenen Rustikalität - das muss man wirklich so deutlich sagen - die dicksten Backen gemacht und gesagt hat: Über die Bannmeile werden wir nicht verhandeln, Schluss, aus! - Das waren Ihre Worte.
Dann wurden die Bedenken vorgetragen, dass das Niedersächsische Bannmeilengesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen schlicht und ergreifend nicht zu halten sei. Da sollte Herr Zielke als rechtspolitischer Sprecher auch noch einmal genau nachschauen. Hier wurden verfassungsrechtliche Argumente gegen einen Fortbestand der Bannmeile vorgebracht.
Jetzt haben Sie sich auf einen Minimalkonsens, auf einen das Gesicht wahrenden Konsens geeinigt und gesagt: Na gut, ihr dürft demonstrieren, aber nicht, wenn wir hier tagen. - Das ist schlicht und ergreifend antiquiert. Auch die niedersächsische Bannmeile - - -
(Der Präsident schaltet dem Redner das Mikrofon ab - Zurufe von der CDU: Stopp! - Ralf Briese [GRÜNE]: - - - wird noch fallen, meine sehr ver- ehrten Damen und Herren! - Beifall bei den GRÜNEN)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über das Kommunalverfassungsrecht werden wir hier zu gegebener Zeit sprechen und
Büttenrede, Karneval - ich staune schon, welch geringe Ansprüche Frau Zimmermann an Karnevalsveranstaltungen stellt. Wenn meine ganz normale Rede Ihren Ansprüchen an Karneval schon genügt, dann meinetwegen, na gut. Sie waren aber wahrscheinlich noch nie beim Karneval und sind deshalb schon mit dem zufrieden, was ich hier biete. Okay. Hier kostet es keinen Eintritt. Das ist auch ein Vorteil!
Nun zur Bannmeile: Wir haben uns vorher politisch dahin gehend festgelegt - das sehen Sie völlig richtig -, die Bannmeilenregelung beizubehalten. Gleichzeitig wollen wir aber sichergehen, dass sie auch verfassungsrechtlichen Erfordernissen gerecht wird. Sie wissen ganz genau, dass der GBD zu dieser Regelung, die wir im Ausschuss letztendlich beschlossen haben, ausdrücklich gesagt hat, dass sie verfassungsrechtlich nicht bedenklich sei. So haben wir es gemacht.
Der Vollständigkeit halber möchte ich aber auch noch Folgendes sagen: Wir alle haben uns über die plötzliche Auskunft des GBD gewundert, dass die schon seit Jahrzehnten gültige Bannmeilenregelung plötzlich verfassungswidrig sei. Diese Auskunft hat uns insofern erstaunt, als dieses Thema hier über 50 Jahre hinweg nie eine Rolle gespielt hat und bislang auch von keiner einzigen Fraktion thematisiert worden ist, noch nicht einmal von den Grünen, die diesem Parlament aus meiner Sicht schon viel zu lange angehören.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ralf Briese [GRÜNE]: Wir werden Ih- nen noch lange erhalten bleiben! Glauben Sie es mir, noch sehr lange!)
Meine Damen und Herren, ich würde die Aussprache gerne fortsetzen. Jetzt hat Herr Innenminister Schünemann das Wort. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich nur noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich mich als neutraler Beobachter
Der anfängliche Verlauf der Debatte hat ja den Eindruck entstehen lassen, dass man sehr nah beieinander ist. Insbesondere der Beitrag von Herrn Briese hat dies durchaus noch einmal deutlich gemacht. Erfolg hat bekanntlich viele Väter. Eines scheint hier deutlich geworden zu sein: Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst - insbesondere Herr Dr. Wefelmeier - hat hieran einen großen Anteil. Deshalb wundern mich die Einlassungen insbesondere der Fraktion DIE LINKE, die ja das gesamte Gesetz als völlig versammlungsfeindlich dargestellt hat. Das kann man bei allen anderen Fraktionen allerdings nicht feststellen. Ich glaube, dass gerade dieser Gesetzentwurf einen großen Fortschritt gegenüber dem Bundesrecht darstellt. Er ist anwenderfreundlich, was ich hier aber nicht im Detail erläutern muss.
Ich möchte jetzt noch auf die paar Anmerkungen eingehen, die hier gemacht worden sind. Zunächst zu den Anmerkungen von Herrn Briese, der hier begründet hat, warum die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Gesetzentwurf ablehnen möchte. Zum einen kritisiert er, dass die Lichtbildaufnahmen nicht richtig geregelt seien. Dieser Aspekt ist jetzt datenschutzrechtlich wirklich sauber abgebildet worden. Deshalb ist dieser Einwurf der Grünen meiner Ansicht nach nicht gerechtfertigt. Insofern ist dies auch kein Grund, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Beim Vermummungsverbot - das will ich Ihnen allerdings klar sagen - sind wir grundsätzlich anderer Ansicht. Wer demonstrieren und seine Meinung kundtun will, der sollte sich nicht verstecken; denn das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.