Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Biallas, Sie sind wahrscheinlich nicht in der Lage, eine Pressemitteilung von einer Rede zu unterscheiden.
Dass Sie die Position, die wir in den Ausschussberatungen vertreten haben, nicht teilen, wundert mich nicht. Mich hätte Ihre persönliche Meinung zu diesem Thema sehr interessiert. Dann hätten wir vielleicht auch einmal ausgiebig über Vorurteilsstrukturen diskutieren können.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist überfällig. Bereits im Oktober 2007 ist auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion hier ein einstimmiger Beschluss gefasst worden, durch den die Landesregierung aufgefordert worden ist, endlich eine volle Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe zu vollziehen. Sie haben gesagt, zwei Länder haben rückwirkende Rege
lungen gemacht, nämlich Berlin und Hamburg, und es sei keine zwingende Regelung. Aber warum machen wir es denn in Niedersachsen nicht? Das ist doch überfällig. Wir sollten im Grunde genommen eine Gleichstellung anstreben.
Herr Oetjen hat in den Ausschussberatungen, auch in der öffentlichen Anhörung, das Gesetz begrüßt und ausgeführt, dass es in unserer heutigen Zeit eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit sei, eingetragene Lebenspartnerschaften schlicht und einfach anzuerkennen und das auf alle Ebenen zu übertragen. Warum machen Sie denn jetzt wieder einen Rückzieher gegenüber konservativen Kirchenkreisen und einzelnen Vertretern der CDU?
Sie können den Gesetzentwurf doch rückwirkend in Kraft treten lassen, um in der Hinsicht auch für die nächsten Jahre eine Rechtssicherheit zu erreichen. Herr Oetjen, es geht darum, Rechtssicherheit zu schaffen und zu verhindern, dass man beispielsweise zwei Jahre warten muss. Sie wissen, dass der Vertreter des Lesben- und Schwulenverbandes gesagt hat, es werden Klagen anhängig sein.
Wenn die FDP sagt, sie sei für eine volle Gleichstellung, dann muss das doch auch rückwirkend gemacht werden.
(Hans-Christian Biallas [CDU]: Nur, weil der Lesben- und Schwulenver- band etwas sagt, müssen wir das doch nicht machen!)
Finanzpolitische Aspekte sprechen auch nicht dagegen. So viele werden es nicht sein, die nach den EU-Richtlinien rückwirkend seit 2003 diese Ansprüche erheben.
Wir wollen - deshalb können wir dem Gesetzentwurf heute leider nicht die Zustimmung erteilen -, dass die Ansprüche rückwirkend gelten.
Es ist noch ein anderer Punkt in der Beratung gewesen, der uns sehr überrascht hat. Wir wollten, dass die eingetragenen Lebenspartnerschaften in allen Gesetzen - Ministergesetz, Abgeordnetengesetz - berücksichtigt werden. Das schließt auch das Jugendförderungsgesetz mit ein. Da sollte hineingeschrieben werden, dass man über Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften informiert.
Das war der Vorschlag des GBD. Auf Ihren Wunsch hin, Herr Biallas, ist das wieder herausgenommen worden. Das ist doch im Grunde genommen Quatsch. Darf man nicht erwähnen, dass es eingetragene Lebenspartnerschaften gibt?
Ist das etwas Schlimmes? Warum folgen Sie den Positionen konservativer Kirchenkreise? Ich kann es nicht verstehen. Leider können wir dem Gesetz unsere Zustimmung nicht erteilen.
Zu dem Beitrag von Frau Leuschner hat sich der Kollege Biallas zu einer Kurzintervention gemeldet. 90 Sekunden, Herr Biallas.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Pressemitteilung der SPD-Fraktion lag schon vor 90 Minuten vor. Da heißt es u. a. zu dem, was Sie hier eben ausgeführt haben: „sagte Leuschner“. Daher habe ich gedacht, ich habe hier noch gar nichts gehört. Jetzt haben Sie es gesagt; jetzt stimmt „sagte Leuschner“ auch. Vorhin hatte Leuschner nämlich noch gar nichts gesagt.
Darüber, welche Haltung jemand zu einzelnen Punkten eines Gesetzeswerkes hat, kann man im Einzelnen diskutieren. Ich will Ihnen allerdings sagen, Frau Kollegin Leuschner: Mit diesem großen Nachdruck und dieser großen Begeisterung bei diesem Thema kann ich Ihnen persönlich aus unterschiedlichen Gründen nicht so ganz folgen. Das liegt aber einfach daran, dass wir unterschiedliche Charaktere sind. Sie kämpfen an dieser Stelle, ich kämpfe an anderer Stelle. Ich habe es aus verschiedenen Gründen für richtig befunden, mich mit meiner persönlichen Haltung zu einzelnen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Ich lasse darüber abstimmen. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 2. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.
Artikel 4. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.
Artikel 6. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.
Artikel 8. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.
Artikel 9. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.
Artikel 12. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.
Artikel 14. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.
Artikel 15. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen..
Artikel 16. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.
Artikel 17/1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.
Artikel 17/2. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.